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5G Elektrosmog
Handlungsaufforderung
Können rechtswidrig betrieben adaptive Antennen nachträglich bewilligt werden?
Informieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere Vorlagen!
Systematischer Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung)
Baubewilligungen für adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) gemäss BGer-Urteil 1C_506/2023 rechtswidrig aufgeschaltet wurden, können in den wenigsten Fällen nachträglich bewilligt werden. Dies da das Bundesgericht bestätigt hat, dass es durch diese Aufschaltungen zu deutlich mehr Strahlung (316 %) kommen kann und das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz aufgeweicht wird. Da nun meistens über 80% der max. Strahlenbelastung bereits ohne Korrekturfaktor ausgeschöpft wird, würden die Grenzwerte bereits bei einer minimalen Sendeleistungserhöhung überschritten.
Trotzdem empfehlen die kantonalen Vollzugsbehörden oder die BPUK nun nachträgliche Baugesuche und keine Benutzungsverbote. Die rechtswidrig zu stark strahlenden MF-Anlagen sollen weiter betrieben werden können. Erst wenn keine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, müssten diese abgeschaltet werden. Diese Empfehlungen der Vollzugsbehörden und BPUK sind bundesrechtswidrig und das Bundesgericht hatte bereits mehrmals solche vorsorgliche Benutzungsverbote gutgeheissen (siehe z.B. BGer-Urteil 1C_414/2022).
Werden die rechtswidrigen MF-Anlagen nun nicht abgeschaltet, wird ein Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung) durch die Behörde geschützt und damit die MF-Branche systematisch begünstigt. Diese dürften sich durch den unrechtmässigen Betrieb (zu starke Strahlung) rechtswidrig bereichern. Das ist Korruption!
Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!
Darum rufen WIR alle auf sich gegen diesen Rechtsbankrott zur Wehr zu setzen.
Gemäss Art. 5 der Bundesverfassung (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns) sowie Art. 6 (Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung), nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Gemäss Art. 9, hat jede Person Anspruch darauf, von staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Wie gelangen wir ins Handeln?
Swisscom hat bestätigt, dass schweizweit rund 2500+ nachträgliche Baugesuche für rechtswidrig betrieben MF-Anlagen (Aufrüstung Korrekturfaktor) eingereicht werden. Im Kanton BE sind es rund 400.
Mit beiliegendem Musterdokument können Betroffene Einsprache gegen nachträglich publizierte Baugesuche erheben. Es sind bloss die gelb hinterlegten Textteile auf die nachträglich publizierte Antenne anzupassen. WIR unterstützen Sie dabei. Danke für Ihr Engagement!
Daniel Laubscher Plannetzwerk / Christian Oesch Verein WIR
Kontakt: Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung | LAUBSCHER plannetzwerk | Kreuzgasse 16 | Postfach 51 | 3294 Büren an der Aare | Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01 | [email protected]
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