Aufzeichnung der Webkonferenz vom 5. April 2023
zum Thema 5G, die Irreführung und die Rechtsunsicherheit der Gemeinden durch Medien und kantonale Vollzugsbehörden
Herzlichen Dank für das grosse Interesse zu unserer WebKonferenz. Besonderen Dank an alle, die mit dabei waren. WIR haben uns sehr darüber gefreut!
Da es unsere erste WebKonferenz zu diesem spezifischen Thema (Irreführung der Gemeinden durch kantonale Vollzugsbehörden) war, können wir selbstverständlich noch einiges daraus lernen und verbessern. Wir haben z.B. festgestellt, dass uns die Zeit «davon lief» und wir vor lauter Erfahrungsaustausch – was bestimmt auch interessant war – am Schluss zu wenig Zeit hatten, auch noch alle Fragen zu beantworten. Dafür möchten wir uns entschuldigen.
Alle noch offenen Fragen beantworten wir gleich weiter unten in diesem Beitrag. Weitere Fragen können Sie uns gerne in den Kommentaren stellen. Selbstverständlich können Sie sich auch von Plannetzwerk beraten und unterstützen lassen.
Bei Bedarf werden wir eine zweite WebKonferenz durchführen, dann mit klarem Fokus auf alle alle brennenden Fragen.
Als Video hier (oder direkt auf Rumble) anschauen:
Durch die Webkonferenz führen:
Laubscher – plannetzwerk.
Plannetzwerk unterstützt die öffentliche Hand und private Bauträgerschaften bei komplexen und interdisziplinären Aufgabenstellungen und Planungsvorhaben.
Plannetzwerk unterstützt Sie mit dem erforderlichen Fachwissen und hilft Ihnen, Fachkompetenz bestmöglich zu erlangen.
Schweizerischer Verein WIR
Als Präsident des Schweizerischer Verein WIR setzt sich Christian Oesch ein für aktuelle, gemeinnützige, ideelle Zwecke. Insbesondere setzt sich der Verein für gesundheitliche Themen für Menschen, Tiere und die ganze Natur ein, und dafür, dass sich Beziehungen und Netzwerke zwischen bewussten Menschen weiter entwickeln können.
Schweizerischer Verein WIR
Andreas Pflugshaupt engagiert sich ehrenamtlich als Beiratsmitglied des Vereins mit viel Fachkompetenz und Herz.
Dokumente
Nutzen Sie diese Dokumente für Ihre Kommunikation mit den Behörden.
Briefaktion 5G
Beachten Sie auch unsere Briefkampagne an alle Schweizer Gemeinden!
5G, die Irreführung und die Rechtsunsicherheit der Gemeinden durch Medien und kantonale Vollzugsbehörden
⇒ Zum Beitrag mit Merkblätter, Factsheet, Checkliste „wie weiter“ usw.
Fragen & Antworten
Dies sind die Fragen, welche wir an der Webkonferenz aus zeitlichen Gründen nicht beantworten konnten. (Die Antworten finden Sie, wenn sie die jeweilige Frage anklicken)
Bei Bedarf werden wir diese Liste ergänzen mit weiteren Fragen und Antworten.
Habt Ihr ein aktuelles Schreiben wo erwähnt wird, dass Immobilien in der Nähe einer 4 oder 5G Antenne an Wert verlieren?
Das Bundesgericht hat dies bereits mehrmals bestätigt und auch der Schweizerische Hauseigentümerverbad HGV hat dies bereits mehrmals in seiner Zeitung publiziert. Wertverminderung muss aber zivilrechtlich (nicht im Baubewilligungsverfahren) eingeklagt werden.
Vor vielen Jahren gab es Gerüchte, dass Immobilien im Umkreis von Antennen massiv an Wert verlieren.
Das ist immer noch so und nimmt mit den zunehmenden Antennen auch weiterhin zu.
Gibt es zum Werteverlust Fakten und Belege?
Gibt es hierzu Fakten und Belege; gerade auch in Zeiten von Wohnungsnot vermutlich (leider) kein Argument. Vermutlich wäre Wertverlust das einzige Argument, damit die Anwohner aufwachen?
Das Bundesgericht hat in seinem kürzlich veröffentlichen Fall Ostermundigen (nicht Steffisburg) bestätigt, dass bereits ideelle Immissionen reichen, um eine Antenne (auch bestehende) nicht auf 5G aufrüsten zu können.
Wie kann die Gemeinde in Haft genommen werden?
Wie kann die Gemeinde in Haft genommen werden? Heisst; wie kann die Wichtigkeit und andererseits auf die falsche Messtechnik und Wertemittlung und dem Schwindel der adaptiven Antennen sensibilisiert werden? Weil – die Gemeinde glaubt allen ernstes, alles richtig gemacht zu haben.
Diese Aktion des Vereins WIR mittels Anschrift und Information an alle CH Gemeinden hat genau diesen Anspruch! Die Bürger können Ihren Gemeinderat gemäss Checkliste auf der Homepage WIR auffordern, gemäss unseren Informationen tätig zu werden. Ansonsten ABWAHL!
Sind Standortdatenblätter von bestehenden Antennen einsehbar?
Standordatenblätter müssen gemäss Öffentlichkeitsprinzip herausgegeben werden.
Wie kann-soll-muss eine Gemeinde vorgehen zur Zeit?
1./ 2./3. usw. – Könnt ihr uns eine Punkteliste zur Verfügung stellen? Wo kann sich eine Gemeinde kompetent informieren?
Jede Gemeinde hat eine andere und/oder eigene Ausgangslage. WIR und plannetzwerk nehmen gerne Kontakt diesbezüglich auf, wenn WIR angefragt werden.
Gilt diese baupolizeiliche Anzeige für ALLE Kantone? Konkret Kt. LU und AG
Ja eine baupolizeiliche Anzeige kann in der ganzen CH und allen Kantonen eingereicht werden. Jedoch ist die gesetzliche Grundlage in den jeweiligen kantonalen Baugesetzen unterschiedlich. Es reicht jedoch wenn man auf der Gemeinde eine baupolizeiliche Anzeige ohne Nennung der Gesetzes Artikel einreicht. Bei Problemen helfen wir gerne.
Wie kommen wir an die Datenblättter?
Auf einem Ohr konnte ich bei meiner letzten Begehung mithören, dass die Kantönler (AR) eine Datenbank haben, wo die Datenblätter hinterlegt sind. Kennt jemand diese Zugänge oder hat die jemand? Interessant wäre vor allem die Minimalleistung, dass sie überhaupt funktionieren.
Dabei handelt es sich um die Datenbank des Bundes (BAKOM). Die Kantone müssen den aktuellen Betriebsmodus einer Antenne dort anfragen. Bei diesen Datenblättern handelt es sich aber nicht um Kontrollmessungen, sondern um die baubewilligten Daten. Eine effektive und unabhängige Kontrollmessung vor Ort ist für adaptive Antennen bis heute unmöglich.
Wie ist es möglich, dass in der landw. Zone solche Bauten bewilligt werden können?
Wie ist es möglich, dass in der landw. Zone solche Bauten bewilligt werden können, da dass AGR in der Regel sehr streng über Baugesuche in der landw. Zone urteilt. bwz. die Gemeinden ohne Rücksprache mit dem AGR kein Bauentscheid fällen können (neue Gebäude, Strassenausbauen, Erschliessungen etc.) Durch Missachtung der zwingend durchzuführenden Interessenabklärung und Standortgebundenheit durch das AGR. Leider beim Mobilfunk Standard. Es gelten für die Mobilfunkbranche eben eigene «Gesetze» sogenannte Praxis!
Durch Missachtung der zwingend durchzuführenden Interessenabklärung und Standortgebundenheit durch das AGR. Leider beim Mobilfunk Standard. Es gelten für die Mobilfunkbranche eben eigene «Gesetze» sogenannte Praxis!
Wo können wir einsehen was die Gemeinden für Schreiben erhalten haben?
Neuste Facts von Laubscher plannetzwerk:
Die Kantonale Planungsgruppe Bern (KPG) führte für die Baubewilligungsbehörden am 9. Dezember 2022 ein Seminar mit dem Titel «Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden» im Schlossgut Münsingen durch. Dabei informierte auch das Amt für Energie und Umwelt, Fachstelle NIS, über die umstrittene neue adaptive Mobilfunktechnik. Dabei kam es zu mehreren wiedersprüchlichen Aussagen durch die Fachstelle NIS. Ja sogar
rechtswidrige und technisch nicht vollziehbare Aussagen wurden gemacht.
Zwischenzeitlich wurde das Urteil 1C_100 / 2021 vom 14. Fenruar 2023 durch das Bundesgericht eröffnet. Dieses wurde durch die Medien als Dammbruch für den Mobilfunkdienst 5G (New Radio) und Grundsatzentscheid für die adaptive Mobilfunktechnik gefeiert. Das Gegenteil ist der Fall!
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