Dichtung und Wahrheit
Die Zulassung der COVID-Impfstoffe durch Swissmedic
Wer Goethe’s “Dichtung und Wahrheit“ gelesen hat, der weiss, dass dies kein reiner Tatsachenbericht ist, sondern, wie der Titel schon andeutet, eine mit viel dichterischer Freiheit verfasste Autobiografie. Wer sich mit der nach wie vor in der Schweiz bestehenden Zulassung der COVID-Impfstoffe näher befasst, dem kommt diese dichterische Freiheit unausweislich in den Sinn.
Nachdem Philipp Kruse auf dem WHO-Symposium in Altstetten wiederum einen aufschlussreichen Vortrag zum Thema WHO-Verträge gehalten und darin auf seine erneute Strafanzeige gegen Swissmedic hingewiesen hat, habe ich die 28-seitige Zusammenfassung dieser Strafanzeige gelesen. Eine Meisterleistung, denn die eigentliche Strafanzeige 2.0, wie sie heisst, umfasst unglaubliche 450 Seiten.
Es handelt sich dabei um die am 7. Februar 2024 eingereichte und umfassend aktualisierte, ergänzte und präzisierte Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und gegen impfende Ärzte. Sie erfolgte knapp 2 Jahre nach Einreichung der ursprünglichen Erstfassung an die zuständige Staatsanwaltschaft, die sich bisher noch nicht veranlasst gesehen hat, ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen zu eröffnen. Die Folge ist, dass Swissmedic das zur Anzeige gebrachte gesundheitsgefährdende, strafrechtlich relevante Verhalten unbeirrt fortsetzt und somit genau das Gegenteil dessen tut, wozu die oberste Behörde für Arzneimittelsicherheit der Schweiz gemäss Gesetz verpflichtet wäre, nämlich, den Schutz der Öffentlichkeit vor risikoreichen mRNA-basierten Arzneimitteln sicherzustellen und vor irreführenden, täuschenden Informationen zum tatsächlichen Risikogehalt der zugelassenen mRNA-Präparat zu schützen.
Was jeder gehört oder gelesen haben sollte
Obwohl eine Reduktion der 450 Seiten auf nur mehr 28 Seiten eine absolut dankbare Übung für die geneigten Leser ist, möchte ich für all diejenigen, denen auch das noch zu trocken erscheint, die allerwichtigsten Punkte, die wirklich jeder gehört haben sollte, rekapitulieren. Denn Dichtung und Wahrheit, was die sog. COVID-Impfstoffe angeht, scheinen sich leider bis heute im öffentlichen Bewusstsein zu vermischen. Und das soll offenbar auch so bleiben (Frage an die Staatsanwaltschaft).
1. Tatverdacht
Wir haben es nach den Worten des Anwalt-Teams mit der grössten durch Arzneimittel selbst und durch diesbezügliche amtliche Falschinformation verursachten Gefährdung und Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Geschichte der Schweiz jemals gegeben hat. Die gegen SARS-CoV-2-Infektionen weitgehend wirkungslosen und überdurchschnittlich risikoträchtigen mRNA-“Impfstoffe“ stellen für die gesunde Bevölkerung erwiesenermassen eine weitaus grössere Bedrohung dar als der Erreger SARS-CoV-2 selbst, vor welchem diese “Impfstoffe“ angeblich hätten schützen sollen.
Ihre Begründung:
- Notzulassung diverser Impfstoffe ohne bewiesene Notlage im Jahr 2020,
- Zulassung ohne Nachweis der Wirksamkeit der Impfstoffe,
- die ansonsten üblichen Vorgaben des ordentlichen Zulassungsverfahrens wurden nicht angewandt,
- eine umfassende Nutzen-Risiko-Analyse hätte vorgenommen werden müssen, um die erteilten Zulassungen umgehend zu widerrufen oder wenigstens auslaufen zu lassen,
- der Bevölkerung und der Ärzteschaft wurden elementare Informationen zur minimalen bis fehlenden Schutzwirkung der mRNA-“Impfstoffe“ sowie zu den tatsächlichen Nebenwirkungsrisiken dauerhaft vorenthalten,
- keine Produktüberwachung nach Markteinführung,
- Verstoss gegen das Werbeverbot gemäss Heilmittelgesetz,
- die Öffentlichkeit und Fachpersonen wurden wissentlich und dauerhaft in strafrechtlich relevanter Weise über wesentliche für die Nutzen- / Risikoabwägung beim Impfentscheid zwingend erforderliche Tatsachen getäuscht,
- die aus den Zulassungsstudien vorhersehbaren und nach der Zulassung dann auch eingetretenen unerwünschten Nebenwirkungen (Tod, Gesundheitsschädigung) sind Straftatbestände.
2. Tathandlungen Swissmedic
- Rechtswidrige Erstzulassung,
- die mRNA-COVID-19-Impfstoffe basieren auf demselben Wirkungsprinzip wie Gentherapien, was ein zusätzliches Risiko darstellt,
- die Zulassung dieser mRNA Technologie als angeblicher “Impfstoff“ ist für gesunde Menschen ein absolutes Novum und stellt ein erhebliches Risiko dar,
- die verwendete mRNA-Technologie zeichnet sich dadurch aus, dass der Produktionsprozess des eigentlichen immunisierenden Wirkstoffes in den Körper des Menschen verlegt wird, das Endprodukt dieser körperinternen “Impfstoffproduktion“ ist und hinsichtlich Dosierung und Qualität vollkommen unbekannt ist,
- das Bundesamt für Umwelt, als auch Swissmedic waren sich der besonderen Problematik der mRNA-Substanzen bewusst,
- Swissmedic akzeptierte unter Missachtung grundlegendster Standards einen mRNA-Gehalt pro Dosis in einer willkürlich grossen Bandbreite von 37% – 126% der formell vom Hersteller deklarierten verabreichten Wirkstoffmenge,
- wie die Öffentlichkeit erst Ende 2023 erfuhr (Swissmedic aber bereits ab Ende 2020 wusste), unterschied sich der Herstellprozess für die tatsächlich verabreichten mRNA Produkte («Herstellprozess 2» mit Plasmid-DNA) ganz grundlegend vom Herstellungsverfahren der von Swissmedic bewilligten Produkte («Herstellprozess 1»),
- erste Tierstudien – zwingende Voraussetzung für Versuche der klinischen Phasen 2 und 3 und zentrales Sicherheitselement – waren von den Produzenten gar nicht oder in nicht hinreichender Weise durchgeführt worden,
- die nachfolgenden Studien am Menschen (also Menschenversuche), auf deren Grundlage die “befristeten“ Zulassungen Ende 2020 erteilt wurden, waren gerade einmal über zwei Monate gelaufen (statt der üblichen 12–24 Monate) und wurden dann durch Auflösung der Kontrollgruppen seitens der Hersteller de facto eingestellt und ihrer mittel- und langfristigen Aussagekraft entzogen.
Im Ergebnis bedeuten die vorliegenden “befristeten“ Zulassungen nichts anderes, als dass die gesamte Schweizer Bevölkerung ohne ihr Wissen am risikoreichsten und grössten klinischen Experiment teilnahm, welches in der Schweiz jemals durchgeführt wurde. Und dieses Experiment wurde bis heute nicht abgebrochen, was im Grunde ein Skandal ist.
3. Keine Produktüberwachung
- Swissmedic billigte bereits Ende 2020 und anfangs 2021 den praktisch vollständigen Abbruch der Zulassungsstudien und gab damit das zentrale Kontrollinstrument zur Überprüfung von Wirksamkeit und Sicherheit ohne Not aus der Hand,
- Swissmedic unterliess es wohl auch, von Anbeginn für eine rigorose Chargenprüfung zu sorgen, womit eine von den Herstellern unabhängige Überprüfung der Qualität der experimentellen mRNA-Arzneimittel in keiner Weise sichergestellt war.
4. Irreführende Informationen
Swissmedic orientierte die Schweizer Bevölkerung über jede erfolgte Zulassung mittels Medienmitteilungen, welche eine ganze Reihe an irreführenden Informationen enthielten. So verkündete Swissmedic Ende 2020 beispielsweise, dass die Zulassung von Comirnaty in einem “ordentlichen“ Verfahren erteilt worden sei, was eine glatte Lüge darstellt, die viele Menschen aber bis heute glauben. Auch propagierte Swissmedic eine nie nachgewiesene hohe Wirksamkeit und unterschlug die Tatsache, dass dutzende Fragen zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit noch völlig ungeklärt waren.
5. Verhinderung von Alternativbehandlungen
Swissmedic hat nachweislich längst bekannte, wirksamere und weniger schädliche Interventionen wie die Behandlung mit Ivermectin oder andere taugliche Ansätze bis heute nicht für die Behandlung von COVID 19-Erkrankungen zugelassen.
6. Tathandlungen der Ärzteschaft
Die Wirkung dieser konsequenten Desinformation durch Swissmedic hält im Wesentlichen bis heute an und betrifft sämtliche hiervor aufgezählten entscheidungsrelevanten Themen:
1) Gefährlichkeit SARS-CoV-2 (Realität: weniger gefährlich als proklamiert),
2) Alternative Behandlungsmethoden (Realität: waren vorhanden),
3) mRNA-Technologie (Realität: pharmakologisch nicht beherrschbares Präparat; Hochrisiko-Technologie)
4) Herstellungs- und Prüfungsstandards (Realität: in eklatantem Ausmass verletzt),
5) Schutzwirkung der mRNA-Präparate (Realität: negativ; keine “Impfung“),
6) Risikoprofil (Realität: historisch hoch).
7. Es wurde dennoch munter weitergemacht
Swissmedic war bereits im Juni 2021 bekannt, dass
- man sich mangels strikter Chargenprüfungen und damit mangels hinreichender Qualitätskontrollen in einem absoluten Blindflug befand,
- die für Jugendliche zugelassene Dosis um die Hälfte (Comirnaty) bzw. fünffach (Spikevax) über der empfohlenen Dosis lag,
- gemäss “Post Marketing Pharmacovigilance-Report“ von Pfizer allein für Comirnaty bis Februar 2021 – also innerhalb von 2,5 Monaten – ganze 42’086 Nebenwirkungen und über 1’200 Todesfälle gemeldet worden waren, was zwingend zum umgehenden Studienabbruch hätte führen müssen,
- gemäss diesem vernichtenden Pfizer-Report ganze 13% der gestillten Säuglinge von Nebenwirkungen betroffen waren und selbst Pfizer einen negativen Einfluss auf die männliche Fruchtbarkeit als potentielles Risiko ausgemacht hatte,
- gemäss den weltweiten Nebenwirkungsmeldungen bis Juni 2021 der Alarmwert von 50 Todesfällen bereits etwa um das 150-Fache überschritten war,
- sich die COVID-19-“Impfstoffe“ angesichts dieser massiven Nebenwirkungsmeldungen bereits im Mai 2021 erkennbar als deutlich gefährlicher als die bisher üblichen Grippe-, Schweinegrippe- und Masern-Impfstoffe erwiesen hatten.
Statt die mRNA-Zulassungen zurückzuziehen, eine eingehende Analyse der getroffenen Entscheide vorzunehmen, die Öffentlichkeit über die tatsächlich feststellbaren Risiken wahrheitsgetreu zu informieren und das Meldesystem zur Erfassung von Impfnebenwirkungen ebendiesen Risiken entsprechend zu verbessern, hielt Swissmedic auch im Jahr 2022 sämtliche “befristeten“ Zulassungen weiterhin aufrecht. Und gemäss Medienmitteilung vom 8. März 2023 hat Swissmedic den bivalenten Covid-19 Original / Omicron BA.4-5-“Booster“ von Moderna jetzt sogar “unbefristet“ zugelassen.
8. Abschliessende Kernaussage des Anwalt-Teams:
Zitat:
„Im Kern liegt somit ein Totalversagen des “Sicherheitssystems Swissmedic“ vor – der obersten für Arzneimittelsicherheit verantwortlichen Behörde, welche sich geradezu verselbstständigt hat und ausserhalb ihres gesetzlichen Auftrags agiert. Der eigentliche Sinn und Zweck des Heilmittelgesetzes – Schutz der Bevölkerung vor unwirksamen und schädlichen Arzneimitteln – wurde von Swissmedic bis heute gänzlich missachtet und geradezu in sein Gegenteil verkehrt. Dabei täuscht diese Spezialbehörde in skrupelloser Weise die gesamte Politik, alle Medien und die Bevölkerung über die real bekannten Risikofaktoren der mRNA-Technologie, obwohl Swissmedic genau weiss, dass ihr die gesamte Schweiz blindes Vertrauen schenkt und die Verlautbarungen von Swissmedic als primäre Entscheidungsgrundlage für jede Nutzen-/Risiko-Abwägung im Zusammenhang mit den sogenannten COVID-19 “Impfungen“ kritiklos übernimmt.“
9. Was soll Afrika jetzt genau von Swissmedic lernen?
Eine letzte Frage des Autors darf erlaubt sein: Was genau soll Afrika von Swissmedic lernen? Wie man skrupellos die Politik, die Medien und die Bevölkerung täuscht?
- Swissmedic erhält Finanzierungsbeitrag der Bill & Melinda Gates Foundation
- Committed grants – Bill & Melinda Gates Stiftung
Bekanntermassen hat die Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF) Swissmedic im vergangenen Monat erneut 900‘000 Dollar “gespendet“, u.a. Zitat: “um zur Verbesserung und Beschleunigung des Zugangs zu Gesundheitsmassnahmen und therapeutischen Produkten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen beizutragen. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Fristen für die Genehmigung des Inverkehrbringens durch die NRAs (National Regulatory Authorities) erheblich verkürzt werden, so dass wichtige Arzneimittel den Patienten schneller zur Verfügung stehen.“ Swissmedic procedure for scientific advice and Marketing Authorisation for Global Health Products (MAGHP)
Soll die in der Strafanzeige dargelegte “hervorragende“ Arbeitsweise von Swissmedic den afrikanischen Aufsichtsbehörden antrainiert werden, damit in Zukunft auch dort, ungeprüft, gesundheitsschädigende Produkte (vornehmlich mRNA-basiert) schnell auf den Markt geworfen werden können, was in der sog. Corona-Pandemie – sehr zum Bedauern der westlichen Pharmakonzerne – nicht so gut geklappt hat? Und deshalb auch keine Übersterblichkeit oder andere Auffälligkeiten in diesen Ländern zu beobachten sind? Ich frage für einen Freund!