Am Samstag (1.6.24) nach Genf – jetzt erst recht!

Am Samstag (1.6.24) nach Genf – jetzt erst recht!

Am Samstag (1.6.) nach Genf – jetzt erst recht!

… denn wir wollen nicht in permanenten Krisenzeiten leben, in denen jeder dahergelaufene Möchtegern-Herrscher uns unsere Grundrechte entziehen kann.

Nachdem die Mainstream-Medien offene (oder überhaupt) Diskussionen um den WHO-Pandemievertrag und auch über die erweiterten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zwei Jahre lang gemieden haben, wie der Teufel das Weihwasser, haben sie sich am letzten Wochenende geradezu überschlagen, das “vorläufige“ Scheitern des Pandemievertrags in die Welt zu posaunen. Die Deutsche Presseagentur (DPA) hat den Text vorgegeben und alle deutschsprachigen Medien in der Schweiz haben ihn kopiert. Sogar SRF brachte die Meldung in den 7-Uhr-Nachrichten am letzten Sonntag.

Alleine das sollte schon mehr als misstrauisch machen. Und vielleicht sollte man schnell bei Sun Tsu in “Die Kunst des Krieges“ nachlesen: „Wenn du etwas vorhast, tue, als ob du es nicht vorhättest. Wenn du etwas willst, tue, als ob du es nicht benutzen wolltest.“ Das ist keine neue Weisheit, sondern die Grundregel für (Vertrags-)Verhandlungen. Und genau deshalb fallen wir, die Kritiker des WHO-Pandemieabkommens, nicht auf solche Taktiken rein.

Rufen wir uns ins Gedächtnis zurück: Das WHO-Pandemieabkommen ist ein Handelsabkommen. In Handelsabkommen geht es üblicherweise um die Wurst. Im Falle dieses Abkommens geht es darum, wie gross das Kuchenstück ist, das die grossen Mafiabosse, Big Pharma im reichen Westen, den kleinen Mafiabossen im Globalen Süden zugestehen wollen. Und offenbar kam es hier bislang zu keiner Einigung. “Geiz ist geil“ gilt möglicherweise auch im medizinisch-industriellen Komplex.

Für uns Menschen, denen dauerhaft experimentelle Produkte gespritzt werden sollen, weil beliebige Notstände, welcher Art auch immer, ausgerufen werden können (und sollen), ist die Aufteilung des Profit-Kuchens im Grunde nebensächlich. Wir sind nach wie vor von den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) massiv in unseren Freiheitsrechten (z.B. der körperlichen Unversehrtheit) bedroht, die eigentlich auch diese Woche zur Abstimmung kommen sollen. Von ihnen hatte man lange nichts gehört. Aber jetzt heisst es, dass auch hier kein “fully agreed package“, also ein Paket, dem alle zugestimmt haben, der 77. Weltgesundheitsversammlung übergeben werden konnte.

👉🏻 Working Group on Amendments to the International Health Regulations (2005)

Taschenspielertrick?

Das sollte uns Kritiker kalt lassen und schon gar kein Grund zum Jubeln sein. Auch das kann ein Taschenspielertrick sein. Poker-Spieler nennen es Bluff. Und mal ganz abgesehen davon interessieren uns die neuen weichgespülten oder jetzt in den Anhängen versteckten Formulierungen nicht. Wir wollen keinen WHO-Pandemievertrag und brauchen auch keinen. Wir wollen keine neuen IGV und brauchen auch keine. NEIN zu beidem!

Deshalb ist erneut die Frage an unsere Politiker, die uns eben nicht in diesen Verhandlungen vertreten, sondern nur ihre eigenen Interessen, zu stellen:

Welchen Teil von NEIN versteht Ihr nicht?

Und wo wir schon beim NEIN sind: Wir wollen in der Schweiz auch kein (nach dem Gusto der IGV) revidiertes Epidemiengesetz und auch keine neue Verordnung zur Organisation der Krisenstäbe in der Schweiz einschliesslich eines permanenten Krisenstabes. Ob er jetzt Krisenstab oder Kernstab heisst, ist uns egal. Auch er trägt ganz offensichtlich die Handschrift der WHO (denn es ist eine Verpflichtung nach den IGV).

Wir wollen nicht in permanenten Krisenzeiten leben, in denen jeder dahergelaufene Möchtegern-Herrscher uns unsere Grundrechte entziehen kann. Und weil das offenbar so schwer zu verstehen ist, müssen wir alle am kommenden Samstag nach Genf fahren und dies mit allem Nachdruck, zusammen mit unseren Freiheitsfreunden, die aus der ganzen Welt anreisen werden, klar machen. Das Übel sitzt in Genf und deshalb treffen wir uns dort. Auf nach Genf!

Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier: https://www.roadtogeneva.com/schedule/

Wohin fliesst eigentlich all das Geld der WHO?

Wohin fliesst eigentlich all das Geld der WHO?

Die WHO gibt nur 10% ihres Programmbudgets für medizinische Versorgung und Materialien aus.

Wohin gehen die anderen 90%?

Ein Blick in den Geschäftsbericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Jahr 2023 gibt Auskunft über die Verwendung ihrer Mittel. Etwa drei Viertel des Budgets sind zweckgebunden im Sinne der Spender.

Alle Angaben und Schaubilder in diesem Artikel sind dem geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2023 Stand 31. Dezember 2023 der WHO entnommen. 

Die zusammengefasste Erfolgsrechnung der Jahre 2018-2023 (Millionen US-DOLLAR) sieht wie folgt aus:

Im Jahr 2023 sanken die Gesamteinnahmen auf 3.341 Mio. US-Dollar, während die Ausgaben auf 4.111 Mio. US-Dollar stiegen. Dies führte zu einem Nettodefizit von 522 Mio. US-Dollar. Die Hauptursachen für den Rückgang der Einnahmen um 1.013 Millionen US-Dollar im Jahr 2023 sind der Rückgang der freiwilligen Beiträge um 911 Mio. US-Dollar und der Rückgang der Sachleistungen um 91 Mio. US-Dollar.

Von den Gesamteinnahmen stehen 3.209 Mio. US-Dollar für das sogenannte Programmbudget zur Verfügung. Das sind 906 Mio. US-Dollar weniger als im Jahr zuvor. Interessanterweise blieben die flexibel zur Verfügung stehenden Mittel (flexible funds) mit 838 Mio. US-Dollar nahezu konstant.

Es heisst dazu im Geschäftsbericht (eigene Übersetzung):

„Eine flexible Finanzierung ermöglicht es der WHO, sich besser auf Prioritäten zu konzentrieren und ihre Fähigkeit zu verbessern, die Ergebnisse effektiv und effizient zu erzielen. Die Höhe der flexiblen Finanzierung stabilisierte sich im Jahr 2023 nach den erheblichen Rückgängen in den Jahren 2021 und 2022 und erreichte 838 Millionen US-Dollar 2023 (26 % der Gesamteinnahmen aus dem Programmbudget) einschliesslich veranlagter und freiwilliger Beiträge, was einem leichten Anstieg von 18 Millionen US-Dollar im Vergleich zu 2022 entspricht.“

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass drei Viertel des WHO-Budgets sogenannte zweckgebundene Beiträge (earmarked contributions) sind. Das liegt daran, dass nur 15% des Budgets aus den obligatorischen Mitgliedsbeiträgen der WHO-Mitgliedsstaaten kamen (assessed contributions)und 82% freiwillige Zuwendungen waren (voluntary contributions). Die restlichen 3% waren Sachbezüge (Naturalien) bzw. kamen aus anderen Quellen.

Die freiwilligen Beiträge stammen grösstenteils von den Mitgliedsstaaten (z.B. USA und Deutschland) sowie von anderen Organisationen der Vereinten Nationen, zwischenstaatlichen Organisationen, philanthropischen Stiftungen (z.B. der GAVI und der Bill & Melinda Gates Foundation), dem Privatsektor und anderen Quellen.

Etwa 87% der freiwilligen Zuwendungen waren im Jahr 2023 zweckgebunden (voluntary contributions specified).

 Im Geschäftsbericht lautet das so (eigene Übersetzung):

„Eine breite Geberbasis ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Finanzierung. Im Jahr 2023 steuerten die 10 wichtigsten Geber 2.078 Millionen US-Dollar (65 %) der Beiträge zum Programmbudget bei, ein Rückgang gegenüber 2.824 Mio. US-Dollar bzw. 69 % im Jahr 2022. Von diesem Gesamtbetrag waren 471 Mio. US-Dollar (23 %) auf vollständig flexible oder thematische Mittel (einschliesslich bewertete Beiträge), 629 Millionen US-Dollar (30%) für das WHO-Programm für Gesundheitsnotfälle und die restlichen 978 Mio. USD (47%) für Projekte und Partnerschaften vorgesehen. (…) Ein wichtiger Faktor, der zum Gesamtrückgang beigetragen hat, war, dass COVID-19 keine globale Gesundheitsnotlage mehr ist. Die COVID-19-Finanzierung fiel auf 166 Millionen US-Dollar im Jahr 2023 bzw. 19 % der Nothilfe, verglichen mit 1.049 Millionen US-Dollar oder 57 % im Jahr 2022. Die Beiträge für künftige Jahre für Notfälle fielen ebenfalls von 182,5 Mio. US-Dollar im Jahr 2022 auf 145,6 Mio. US-Dollar Millionen im Jahr 2023.“

Hier noch das Schaubild, das zeigt, dass nur 18% des Programmbudgets (494 Mio. US-Dollar) aus frei verfügbaren Zuwendungen (assessed contributions) bestand.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die freiwilligen Zuwendungen überwiegend deshalb zweckgebunden sind, weil die Spender eigene Interessen verfolgen. So war ein Grossteil der Spenden der Bill & Melinda Gates Foundation an die WHO im Jahr 2023 auf die Bekämpfung von Polio, Tuberkulose, HIV und anderer vernachlässigter Tropenkrankheiten gerichtet sowie auf Impfstoffentwicklung und Impfstoffverabreichung.

https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants

Zuletzt noch ein Blick auf die Ausgaben der WHO. Wofür die WHO ihre Einnahmen verwendet, verwundert dann schon etwas – oder auch nicht. Denn aufgeblähte (nicht privatwirtschaftliche) Bürokratien zeigen üblicherweise ein solches Ausgabenverhalten. Es ist ja nicht ihr mühsam verdientes Geld, sondern das Geld anderer Leute (other people‘s money). Wer den gleichnamigen Film kennt, wird den Begriff “OPM“ kennen, der ebenfalls gerne in aktiengeführten Grossunternehmen verwendet wird, wenn die höheren Ebenen es sich gerne (auf Kosten der Aktionäre) gut gehen lassen. Aber zurück zur WHO. Grösste Ausgabenposten sind die Personalkosten (Staff costs) und vertragliche Dienstleistungen (contractual services).

Die genaue interne Mitarbeiterzahl findet sich im Geschäftsbericht nicht, aber der Homepage der WHO kann man entnehmen, dass es über 8.000 sind ( https://www.who.int/about/who-we-are ). Erwähnenswert ist auch noch, dass die Mitarbeiter einen umfassenden Strauss an Sozialleistungen (employee benefits) einschliesslich Krankenkasse und Persionsleistungen erhalten, was im Geschäftsbericht und auf der Homepage nachgelesen werden kann. Hinzu kommt, dass die von der WHO gezahlten Gehälter, Zuschüsse und Zulagen in den meisten Ländern von der Einkommensteuer befreit sind (https://www.who.int/careers/staff-appointments). Häufig übernimmt die WHO auch die Mietkosten der Mitarbeiter.

Im Geschäftsbericht lautet das so (eigene Übersetzung):

„Vertragliche Dienstleistungen bleiben die grösste Ausgabenkategorie mit 1.585 Millionen US-Dollar (39%) der Gesamtausgaben, ein Anstieg um 248 Millionen US-Dollar (19%) im Vergleich zu 2022 (1337 Mio. US-Dollar). Sie bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Beauftragung von Experten und Dienstleistern zur Unterstützung programmatischer Aktivitäten. Die grösste Komponente waren allgemeine Verträge für Programmdienstleistungen mit 961 Millionen US-Dollar, was einem Anstieg von 23 Anstieg gegenüber 2022. Von diesem Gesamtbetrag entfielen 493 Millionen US-Dollar (51 %) für das Basisprogramm, 299 Mio. US-Dollar (31%) für Nothilfeprogramme, 91 Millionen US-Dollar (10 %) für das Polio- und das Sonderprogramm und die verbleibenden 78 Mio. US$ (8%) für das Haushaltssegment für Nicht-Programme.“

Diese vertraglichen Dienstleistungen werden weiter detailliert:

Im Geschäftsbericht lesen wir hierzu (eigene Übersetzung):

„Vertragliche Leistungen

Bei den vertraglich vereinbarten Leistungen handelt es sich um Ausgaben für Lieferanten wie Experten und Dienstleister, die die von der WHO zur Unterstützung der programmatischen Aktivitäten der Organisation beauftragt werden. Die Hauptkomponenten innerhalb der vertraglichen Leistungen sind die direkte Umsetzung (Aktivitäten wie Impfkampagnen, die von der WHO in Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen durchgeführt werden); allgemeine vertragliche Dienstleistungen (z. B. Vereinbarungen über die Ausführung von Dienstleistungen, Outreach-Aktivitäten, Bauleistungen und programmbezogene Betriebskosten), Beratungs- und Forschungsverträge sowie spezielle Dienstleistungsvereinbarungen mit Einzelpersonen zur Durchführung von Aktivitäten im Namen der Organisation. Sicherheitsaufwendungen sind ebenfalls in den vertraglichen Leistungen enthalten. Darüber hinaus, hat die WHO Mietverträge abgeschlossen.“

Es bleibt etwas nebulös, auf welche Themen, ausser Impfungen, sich die Beratungs- und Forschungsleistungen beziehen, aber es liegt die Vermutung nahe, dass es sich auch in grossem Umfang um die Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen handelt, die Mutterorganisation der WHO. Beispiele:

Darüber hinaus ist die WHO wegen der Beauftragung privater Strategieberater in die Kritik geraten. Zu den Profiteuren gehören offenbar die üblichen Verdächtigen wie die Boston Consulting Group und McKinsey.

Die Ausgaben für Medizinprodukte, man würde naiv meinen, dies müsste der grösste Ausgabenposten einer Gesundheitsorganisation sein, beläuft sich nur auf 10% der Gesamteinnahmen, also 330 Mio. US-Dollar. Das sind bei 8.000 Mitarbeitern 42.250 US-Dollar pro Kopf, die in die Welt verteilt werden. Während die Personalkosten pro Kopf 155.292 US-Dollar betragen. Der Vergleich hinkt etwas, aber grosso modo könnte man sagen, man zahlt einem Mitarbeiter 155 Tausend US-Dollar im Jahr, damit er Waren im Wert von 42 Tausend US-Dollar verkauft.

Wie man es auch dreht und wendet, es lässt sich sagen, dass das Studieren des jüngsten Geschäftsberichts nicht unbedingt dazu beiträgt, einen globalen gesamtgesellschaftlichen Nutzen (den von privaten Profiteuren schon) der WHO zu erkennen. Die Corona-Krisenjahren haben ebenso wenig dazu beigetragen.

In der Gründungsverfassung der WHO hiess es honorig:

„Die an dieser Verfassung beteiligten Staaten erklären in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, dass die folgenden Grundsätze für das Glück aller Völker, für ihre harmonischen Beziehungen und ihre Sicherheit grundlegend sind:

Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.

Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.  (…)

Die gesunde Entwicklung des Kindes ist von grundlegender Bedeutung; die Fähigkeit, harmonisch in einer in voller Umwandlung begriffenen Umgebung zu leben, ist für diese Entwicklung besonders wichtig. (…)

Eine aufgeklärte öffentliche Meinung und eine tätige Mitarbeit der Bevölkerung sind für die Verbesserung der Gesundheit der Völker von höchster Wichtigkeit.“

Von den genannten Grundrechten war in den Corona-Jahren nicht die Rede.

Die Vorgaben der Vereinten Nationen und der WHO zur Frühsexualisierung der Kinder sind zweifellos das Gegenteil einer gesunden Entwicklung des Kindes (sondern eher die Normalisierung der Pädophilie).

Und die aufgeklärte öffentliche Meinung soll nach dem Wunsch der WHO mit ihr als Wahrheitsministerium im Zuge des Pandemieabkommens und der ergänzten Gesundheitsvorschriften abgeschafft bzw. verboten werden.

Letzte Frage: WHO needs the WHO? Wer braucht eigentlich die WHO? Und wozu?

 

 

Wir sind NICHT einverstanden, Herr Cassis

Wir sind NICHT einverstanden, Herr Cassis

“Uns bleibt keine Wahl”

beteuert BR Ignazio Cassis am 22. Mai 2024

“Uns bleibt keine andere Wahl. […] Der Bundesrat hat heute beschlossen, CHF 1.5 Milliarden für die Ukraine bereitzustellen.” (BR Ignazio Cassis, 22.05.2024)

22.05.2024 – Medienkonferenz des Bundesrats

“Uns bleibt keine andere Wahl”,

bedeutet gemäss Bundesrat:

  • 1.5 Milliarden für die Ukraine
  • 3.26 für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung
  • 2.21 für humanitäre Hilfe
  • 2.39 für multilaterale Organisationen
  • 1.36 für globale thematische Programme
  • 0.57 für Schweizer NGOs

Uncut.news schreibt auf Telegram:

☄️Dieser Mann ist für die Schweizer Bevölkerung nicht mehr tragbar und muss weg. Er vertritt nicht die Interessen des Landes, sondern der NATO‼️ Ignazio Cassis ist seit dem 1. November 2017 Mitglied des Schweizer Bundesrats.

Und der Schweizerische Verein WIR doppelt nach:

Wir schreiben an…

Holen Sie sich hier die Inspiration zu einem Austausch mit den Pflichtigen in den Positionen der Exekutive (Bund)

🆘 SKANDAL BUNDESRÄTE‼️

Schreiben Sie doch diese skandalöse Landesverräter direkt an, und teilen Sie Ihre Meinung mit ihnen, das fühlt sich gut an und hilft mit den Emotionen. 😂

👆👆👆 Kommt nun bitte ins TUN‼️

Verwenden Sie alle Emails:

Herr Bundesrat

Uns bleibt keine andere Wahl? Doch, es gäbe da noch die Alternative “Frieden”. Die Schweizer Bevölkerung glaubt an die Neutralität, sie gilt auch heute noch als eines der wichtigsten Wesensmerkmale der Schweiz. „Dank” Ihnen geht sie nun den Bach runter. Früher war die Schweiz neutral und konnte so vermitteln zwischen Kriegsparteien. Heute bezieht sie Partei und wird nicht mehr als Mediator hinzugezogen.

Sie behaupten, die Sanktionen gegen Russland nützten etwas. Fakt ist, dass dem nicht so ist. Russlands Wirtschaft geht es prächtig. Ohne Politik gäbe es überhaupt keine Kriege. Dass es Frieden nur durch diplomatische Verhandlungen geben kann, ist eine Binsenwahrheit. Sagen Sie diese lächerliche Alibiübung auf dem Bürgenstock per sofort ab, bevor die Schweiz weltweit zur Lachnummer verkommt. Falls Sie es vergessen haben: Das Volk ist der Souverän, Sie sind sein Diener. Das Schweizer Volk will keinen Krieg.

Was gibt Ihnen das Recht, Milliarden von Steuergeldern einfach so zu verschleudern? Wie wäre es, wenn Sie dieses Geld zur Abwechslung einmal für die Schweizer ausgeben würden? Damit könnte man z.B. die 13. AHV finanzieren oder die ewig steigenden Krankenkassenprämien senken. Es gäbe da unzählige Einsatzmöglichkeiten.

Ihre Zeit als Bundesrat ist längst abgelaufen. Seien Sie mutig und treten Sie jetzt zurück, aber nicht ohne sich beim Schweizer Volk für all den Schaden und die Fehlentscheide, die Sie gefällt haben, zu entschuldigen. Dies zur Erleichterung Ihres Gewissens. In Ihrer neugewonnen Freizeit könnten Sie dann z.B. endlich die Bundesverfassung lesen und realisieren, was Sie hätten tun können bzw. sollen während Ihrer Amtszeit.

Mit äusserst besorgten Grüssen

Betreff: Uns bleibt keine andere Wahl?

Maya F.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Sie glauben, uns bleibe keine andere Wahl?

Man hat immer die Wahl, Herr Cassis. Genau das macht das Mensch-Sein aus.

Freundliche Grüsse

Betreff: "Uns bleibt keine andere Wahl"

Flavia L.

Guten Tag

ergänzend zum Betreffvermerk will ich Ihnen mitteilen, dass Sie alle sich passiv oder aktiv an Verbrechen beteiligt haben! Sie sind nicht die Vertreter (Angestellte der Bevölkerung) welche deren Interessen zu verteidigen haben. Das aber haben Sie in Ihrem Amtseid geschworen. Ein blanker Meineid, wenn man Ihr späteres Handel mal beurteilen wird. Hoffentlich, trotz der Immunität durch das Amt, werden Sie mal zur Rechenschaft gezogen werden.

Ich in 74 Jahre alt, habe Unternehmen gegründet und meine zivilen Pflichten stets erfüllt. Meine Familie mütterlicherseits lässt sich bis zu unserem Ur-, Urgrossvater Ulrich Zwingli zurückverfolgen und ist dokumentiert. Väterlicherseits geht der Familienname bis in 14th Jahrhundert zurück. Ich darf also behaupten ein Schweizer zu sein.

Aber seit 10 Jahren habe ich meiner Heimat den Rücken gekehrt. Warum? Weil diese Schweiz, auf die ich einmal stolz war, durch Sie alle usupiert und ihrer inneren Werten ausgehölt wurde und laufend wird.

Nein, Sie alle sind nicht meine Vertreter. Sie gehören be- und verurteilt und mindestens die Geschichte wird das gnadenlos tun. Sie fühlen sich in Ihrer Glasblase so elitär, dass Sie nicht mehr die Bedürfnisse Ihrer Arbeitgeber beachten. Fürchterlich diese Einstellung und Geisteshaltung.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf dem Weg zur Gewinnung neuer Ein- und Ansichten.

Betreff: Was Sie alle hier und in den Jahren seit 2021 unternehmen oder unternommen haben...

Thomas R.

Guten Tag Herr Bundesrat Cassis

Sie behaupten, wir, die Schweiz oder vielleicht meinen Sie auch nur sich selbst und den Bundesrat: “Wir haben keine Wahl”.

Nennen Sie uns trifftige Gründe, warum dem so ist! Bitte sehr ausführlich und klipp und klar! Kein kooperatives Gedöns.

Mit diesem Wort habe Sie wahrlich genug Schaden angerichtet.

Freundliche Grüsse

Betreff: Es gibt immer eine Wahl

R. B.

Sehr geehrter Herr Cassis,
sehr geehrte Damen und Herren

Ich bitte Sie inständig, zukünftig vor allem die Interessen der Schweizer Bevölkerung wahrzunehmen und sich vor allem für die inländischen Interessen einzusetzen.

Für mein Verständnis muss ein Aussenminister die Interessen der schweizerischen Bevölkerung nach aussen vertreten. Das heisst, den ausländischen Regierungen unsere Staatsform erklären und bei Verträgen/Vereinbarungen etc. dafür sorgen, dass die Vorgaben mit unserer Bundesverfassung konform sind. Unsere Bundesverfassung ist rechtsgültig und kann und darf nicht an ausländische Gesetze angepasst werden. Die Schweiz hat sich zur Neutralität verpflichtet, diese wird aber durch unsere Regierung je länger je mehr untergraben.

Herr Cassis; Sie haben immer eine Wahl! Es ist einfach stossend, wenn Sie Geld, welches Ihnen nicht gehört, an so korrupte Länder verschenken, wie die Ukraine eines ist. Unsere Neutralität ist durch den Bundes-, National- und Ständerat zur Farce verkommen. Es werden Waffenlieferungen durch die Schweiz zugelassen; ein Schutzstatus ‘S’ wird eingeführt, der die Ukrainerinnen und Ukrainer anderen geflüchteten Menschen eine bevorzugte Behandlung/Besserstellung gewährt, was unfair gegenüber Kriegsflüchtlingen aus anderen Ländern ist.

Es werden Boykotte übernommen und umgesetzt, obwohl wir uns der Neutralität verpflichtet haben. Es werden Menschen diskriminiert, einfach weil sie aus dem falschen Land stammen oder nicht dem Mainstream entsprechen etc.

Unsere Regierung lässt sich von der USA, der Nato, der EU, der WHO und des WEFs beeinflussen, möchte es allen recht machen und gibt dadurch unsere Eigenständigkeit und Neutralität auf. Wir brauchen aber eine Regierung die nach Innen und auch nach Aussen klare Zeichen setzt, dass wir ein eigenständiges Land mit eigener Gesetzgebung und zur Neutralität verpflichtet sind und uns von keinem anderen Land/Regierung dreinreden lassen. Verhandlungen und Gespräche sollten zu jeder Zeit möglich sein, aber wir können keine einseitigen Verträge zu unseren Ungunsten akzeptieren.

Leider sehe ich keine charakterstarken Persönlichkeiten die sich wirklich für das schweizerische Volk einsetzen wollen oder können und das betrübt mich ausserordentlich.

Freundliche Grüsse

Betreff: Es bleibt immer eine Wahl!

Barbara H.

Grüss Gott nach Bern

Werte Funktionäre

Zitat Ignazio Cassis: Uns bleibt keine andere Wahl – dem stimmen wir sogar zu!

Wie das? Kein einziger Politiker resp. Bundesrat wurde wahrhaftig vom Schweizer Volk gewählt, unter anderem die Four Corners Rule auf den Ab-Stimm-ungs-Unter-lagen verhindern das? Und wer seine Stimme (immer noch) in eine Urne legt begräbt sie und hat keine mehr. Es stellt sich somit die Frage, WER Ihnen diese Funktionen zugeteilt hat?

Auch hat das Schweizer Volk noch nicht begriffen, dass die Schweiz kein Staat, sondern ein Lizenzgebiet ist und dass das meiste, was uns von und über die Schweiz erzählt wird, eine absolute Lüge ist. Zb dass es keine Ämter, keine Beamten gibt, dass Sie alle normale Angestellte sind (welche privat haften!) und Sie alle weder eine hoheitliche Legitimation noch sonst eine Befugnis haben, über uns zu bestimmen und uns Vorgaben zu machen?

Wie soll es auch erkannt werden, wenn man schon ab dem Kindergarten gehirngewaschen, indoktriniert und manipuliert wird?

Es stellt sich somit die Frage, WEM Sie alle dienen? Wessen Protokoll haben Sie alle zu erfüllen? Ist das der Grund, dass einige (oder alle?) von Ihnen den Eid bei der „Bundesratswahl“ nicht abgelegt haben – nicht ablegen konnten oder durften?

Wir sagen Danke, Danke, dass Sie es dem Schweizer Volk endlich zeigen, auf wessen Seite Sie stehen! Der Sumpf in der Schweiz ist tief, sehr tief sogar. Viel tiefer als die meisten zu glauben wagen. Auch hier darf er endlich trocken gelegt werden. Danke, dass Sie dabei helfen, den Dreck sichtbar zu machen, damit täglich mehr an die Oberfläche gespült und bereinigt werden kann!

Manchmal muss man den Leuten die Wahrheit zeigen, es reicht nicht aus, es ihnen nur zu sagen……..

Wann legen Sie die Karten endlich auf den Tisch und sagen den Schweizern die Wahrheit? Dass sie Schritt für Schritt ans Licht kommt ist nicht mehr aufzuhalten. Die Menschheit erwacht. Es werden täglich mehr die erkennen, in welcher Lüge wir gehalten werden und fangen (endlich) an sich zu wehren und machen nicht mehr mit!

Sie haben für sich aber die Wahl: ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende. Wie lange wollen Sie das Lügenkonstrukt noch versuchen aufrecht zu erhalten? Dass es bereits am Einstürzen ist, ist schon lange sichtbar. Und es stürzt weiter – bis zum Ende. Und der Druck nimmt zu.

Sie tun sich keinen Gefallen, weiterhin dem Bösen zu dienen. Im Gegenteil. Die Zukunft gehört denen, die der nächsten Generation Anlass zur Hoffnung geben. Die absolute Selbstverantwortung auf allen Ebenen übernehmen (sei es für ihr Tun oder ihre unterlassenen Handlungen). Die die Erde und alle, die darauf leben, mit Respekt und Achtung behandeln. Für die, die Empathie und Moral selbstverständlich ist. Die zum höchsten Wohle der gesamten Menschheit zusammenarbeiten. Die Hilfe und Unterstützung bieten, wo immer es nötig ist. Bedingungslos.

Alles, was erschaffen wurde, um den Menschen zu schaden, sie zu versklaven und auszubeuten, fällt Schritt für Schritt in sich zusammen. Die Zeit des Bösen und Korrupten ist abgelaufen.

Der Rechtsbankrott (https://rechtsbankrott.ch) wurde bereits erklärt.

Das Recht der Interpretation und Definition liegt allein beim Verfasser dieses Schreibens.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Betreff: Danke!!

Manuela S.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Ich habe einige Ihrer Gespräche gehört. Sie reden immer wieder über die Tradition der Schweiz. Dazu sind Sie an der Spitze der Anzahl Wirtschaftsmassnahmen gegen Russland mit der Begründung, Russland so zu schwächen.

Mit der “Konferenz” zur Ukraine in der Schweiz versuchen Sie und ihre Verbündeten, die tote “Friedensformel” des Kiewer Psychopathen, der das letzte Fünkchen Legitimität verloren hat, wiederzubeleben, indem Sie so viele Teilnehmer wie möglich zu dieser sinnlosen Versammlung einladen. Friedensgespräche werden nie mit nur einer Konfliktpartei geführt. Unabhängig von allen wohlmeinenden Überlegungen, die Sie anstellen mögen, werden Sie am Ende nach den Regeln spielen, die von den Neonazis in Kiew aufgestellt wurden. Die neutralen Länder, die sich von den Versprechungen einiger westlicher Staaten zur Teilnahme an der “Friedenskonferenz” verleiten lassen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass solche Aktionen von Russland gebührend bewertet werden und unsere Beziehungen in Zukunft definitiv beeinflussen werden.

Herr Bundesrat Cassis, Sie zerstören für eine ganze Generation die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Russland. Ihre Entscheide sind nicht nur eine Verlustrechnung, weil sie permanent das gute Mögliche verlieren. Sie schaden der ganzen Schweiz, der FDP und dem Tessin!

Man muss in einer Demokratie auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber haben, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie zu beseitigen!” (Carlo Schmid (1896 – 1979), Deutscher Nachkriegspolitiker der SPD)

Hochachtungsvoll

Betreff: Politische Blindheit

Max S.

Grüezi Herr Cassis

Grüezi die restlichen Bundesräte/Innen

Wie anders kann man euch nennen, als skandalöse Landesverräter. Sie, Ignazio Cassis, zusammen mit den restlichen Bundesräten/Innen sind für die Schweizer Bevölkerung nicht mehr tragbar und müssen weg (egal wie).

Die Interessen unseres Landes werden nicht vertreten, sondern nur die der NATO!!!

Wie Ignazio Cassis so schön sagt: Uns bleibt keine andere Wahl. Der Bundesrat hat heute beschlossen, 1.5 Milliarden Schweizer Franken für die Ukraine bereitzustellen. Niemand weiss, was mit der Ukraine passieren wird. Aber Geld kann man immer schieben. Wir haben es ja in der Schweiz im Überfluss. Wir Rentner und Rentnerinnen müssen auf die 13. AHV Rente warten. Das ist beschämend.

Leider ist die schöne Schweiz zu einem Vasallenstaat der USA geworden. Leider sind ihr Bundesräte/Innen zu nichts zu gebrauchen. Tretet aus diesem Vasallendasein aus und setzt euch für eine Schweiz gestützt auf unsere Bundesverfassung ein. Meine Vermutung ist, dass der gesamte Bundesrat die BUNDESVERFASSUNG (genannt Arbeitsvertrag) nicht kennt.

Zur Kenntnisnahme: DIE BUNDESVERFASSUNG LÄSST WEDER EINE UNTERWERFUNG ZUR UNO, EU, WHO, NATO, ZU.

Der gesamte Bundesrat muss weg und zwar subito.

Betreff: Landesverräter, Landesverräterinnen

Rita V.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Mir grossem Empören hörte ich das Interview mit Ihrer Aussage oben im Betreff. Was bedeuten Ihre Worte? Haben wir als (eigentlich) neutrale Schweiz wirklich keine Wahl? Wenn dem tatsächlich so sein sollte – wann, Herr Cassis, wurde unsere Bundesverfassung abgeschafft? Seit wann müssen wir “Befehle” von Brüssel oder dem NATO-Bündnis kleinlaut folgen? Wie lässt sich rechtfertigen, dass wir in einen Stellvertreterkrieg hineingezogen werden, indem wir die angeblich so wichtigen und nützlichen Sanktionen gegen Russland mittragen müssen? Weshalb müssen wir milliardenhohe Hilfsgelder in die Ukraine senden, wenn statt seriösen Friedensverhandlungen (damit meine ich nicht den Bürgerstock) weiter Waffen geliefert werden und damit noch mehr Öl ins Feuer gegossen wird? Weshalb wurden die geplanten Friedensgespräche im April 2022 vom damaligen britischen Premierminister Boris Johnson abgesagt oder besser “torpediert”? Hätte sich der Schweizer Bundesrat damals nicht einschalten können? Wer hat effektiv ein Interesse daran, dass der Krieg weiter andauert und mit jedem weiteren Tag so viel Leid bringt? Ich denke, auf einige Fragen bereits die Antwort oder zumindest eine höchstwahrscheinliche Begründung zu kennen, aber ich möchte es von Ihnen offen und ehrlich beantwortet haben. Das sind Sie mit dem von Ihnen geschworenen Eid auf unsere Bundesverfassung allen Schweizer Bürgern schuldig.

Wir leben in turbulenten wie auch schwierigen Zeiten. Was es heisst, echte Führungsqualitäten zu besitzen, zeigt sich aber genau in solchen Zeiten. Ich bitte Sie sowie den gesamten Bundesrat wieder zu unserer Neutralität zurückzukehren, was insgesamt wieder zu mehr Vertrauen bei den Schweizer Bürgern führen kann.

Freundliche aber doch sehr besorgte Grüsse

Betreff: Uns bleibt keine andere Wahl?

Janine S.

Damen und Herren der Landesregierung

Ohne viele Worte.

Ihre fehlende Loyalität für die Schweizer Bevölkerung (Ihren Arbeitgeber) und Ihre – für mein Empfinden – Inkompetenz, veranlasst mich sie aufzufordern, Ihre Arbeit sofort niederzulegen.

Gruss aus dem Friedensdorf bei Bruder Klaus.

Für den Frieden, die Freiheit und die Neutralität.

Betreff: Kriegsunterstützer und Neutralitätsvernichter

Lisa H.

An die Bundesräte

Ich bin überhaupt nicht einverstanden, dass die Schweiz 1,5 Milliarden an die Ukraine sendet. Das entspricht weder unserer Neutralität, welche somit mit Füssen getreten wird, noch dem Interesse der Schweizer Bevölkerung! Wir haben bereits genügend Auslagen für die sozialhilfebeziehenden Ukrainer. Durch die finanzielle Unterstützung werden nur noch mehr Waffen eingesetzt, was dazu führt, dass noch mehr Flüchtlinge auf unseren Taschen liegen. Es wurde bereits in der Pandemie für viel zu viele (notabene unnütze!) Impfdosen das Steuergeld verprasst.

Fehlt nur noch,dass für die Finanzierung der 13. AHV Rente die Steuern erhöht werden. Ich bin mit ganz vielem, aber insbesondere mit den 1,5 Milliarden für den Krieg nicht einverstanden. Das Volk ist der Souverän.

Es grüsst Sie

Betreff: Fwd: 1,5 Milliarden

Marion B.

Guten Tag, sehr geehrter Herr Cassis, Frau Amherd, Gesamtbundesrat

Nun hat es dem Fass den Boden ausgeschlagen! Das darf ja alles nicht mehr wahr sein!! Was ist los bei Ihnen? Man hat den Eindruck, Sie hassen die Schweiz, die Bevölkerung der Schweiz und dienen völlig fremden, nie gewählten und nie von uns beauftragten Ländern und Institutionen.

Ein Vassallendasein als Marionetten, als willfährige „Sklaven“, kein Rückgrat, kein Erinnern an einen Eid, den Sie alle geschworen haben und den Sie mit Füssen treten.

Sie belügen uns – nicht nur in der „Coronazeit“, auch jetzt. Sie versenken die unbedingte Neutralität der Schweiz OHNE das Volk zu befragen – Sie verschleudern unser Volksvermögen, obwohl z.B. die Ukraine der wahrscheinlich korrupteste Staat überhaupt ist – das Geld kommt nur bei den Machthabern an, die Waffen tauchen im Dark-Net wieder auf. Wenn Sie das mit Ihrem Privatvermögen tun wollen, ist das ja i.O., aber nicht am Volk vorbei mit Volksvermögen und ohne jegliche Zustimmung. Gleichzeitig behaupten Sie, eine höhere AHV-Rente könne nicht finanziert werden, nur über Lohnprozente, Mehrwertsteuer … . Unglaublich! Aber Milliarden verschleudern für Länder, in denen dieses Geld nie ankommt, bzw. nie zu denjenigen kommt, die es brauchen würden. Gschämig ist das.

Sie haben glaube ich vergessen/verdrängt, dass das Volk der Souverän ist!

Sie wollen eine sog. Friedenskonferenz starten OHNE scheinbar wirklich Frieden zu wollen – wie sonst könnten Sie es unterlassen, einen der Hauptakteure, nämlich Russland, einzuladen? Eine Farce!! Was kostet uns als Steuerzahler das wieder alles? Für nichts und wieder nichts – doch – eine Lachnummer allenfalls.

Sie führen Paket um Paket an sog. Sanktionen ein!! Wem schaden die? Einzig und allein UNS!! Diese unglaublichen Sanktionen tangieren Russland absolut kaum, uns schaden sie massiv! Bitte endlich aufhören damit! Wir brauchen auch keine Sprüche wie: das ist halt der Preis des Krieges. WIR wollen keinen Krieg, Sanktionen waren noch nie ein taugliches Mittel – und schon gar keines für einen Frieden!
 
Sie bieten immer noch all den „unerfreulichen“ Institutionen (WHO, GAVI, WEF!, UNO usw.) steuerfrei und ohne „Beobachtung“ Domizil. Hier darf schon lang keine Immunität mehr gelten: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Missachten von Völkerrecht , Unterwanderung der Regierungen (Aussagen K. Schwab) , Brechen viele eigener Regeln (WHO), viel Widerrechtliches überall mit dem Ziel von Macht, Kontrolle und Bereicherung … – da wären Verhaftungen und Auflösungen fällig. Unser Land schaut zu, bzw. bietet die Rahmenbedingungen. Ich bin nicht mehr stolz auf diese Schweiz!

Auch unsere Regierung bricht Gesetze, verkauft und verrät Heimat und die Bevölkerung. Die Forderung nach Ihren Rücktritten ist noch die mildeste! Da müsste längst die Justiz aktiv werden.

Beweisen Sie Rückgrat und beenden Sie das unerträgliche Tun! Werden Sie wieder souverän und eigenständig! Es wäre allerhöchste Zeit!

Freundliche Grüsse

Betreff: Es reicht!

Barbara N.

Guten Tag Herr Bundesrat Cassis

Es fällt auf, dass Sie sich je länger je mehr auf eine Politik fokussieren, die am Willen des Volkes vorbei zielt.

Die Mehrheit der Schweizer/innen verlangt das Gebot der strikten und tradierten Neutralität zu respektieren und umzusetzen, und sich nicht einer Vasallentreue der EU und den USA unterzuordnen, selbst wenn diese immensen Druck auf unser kleines Land ausüben. Die einseitige Stellungnahme und Propaganda gegen Russland hat sich für die Schweiz längst als politisch falsch erwiesen. Respektieren Sie bitte die Bundesverfassung und ändern Sie ihren Kurs!

Mit freundlichen Grüssen

Subject: Russland

Roland G.

Hallo Herr Cassis,

als Schweizerin, in Italien lebend, bin ich seit Anfang “Pandemie” massslos entsetzt über die Schweizer Politik. Das jetzt alles aufzuführen ist jetzt nicht meine Intension. Allerdings ist meine Abscheu was ihre und die Politik der guten Dame Amherd betrifft kaum zu überbieten. 

Als Angestellter der Schweizer Bürger steht es Ihnen nicht zu, “unser ehemals neutrales Land” auszuplündern, Kriegsgeschrei vom Stapel zu lassen, mit Russland auf diese widerliche, respektlose und konfrontative Art und Weise umzugehen. Derweilen sich mit dem Ukrainischen Regim anzubiedern auf eine wirklich eher “schleimige” Art und Weise.

WER HAT IHNEN DEN AUFTRAG DAZU GEGEBEN??

Offensichtlich möchte Dame Amherd auch gerne in den Krieg ziehen und die Bürger für einen NATObeitritt begeistern.

Ich hätte da einen Vorschlag für Sie und alle “Regierungsmenschen” , die so viele weitere Menschen in den Tod schicken wollen, anstatt auf Frieden, unter Einbeziehung natürlich von Russland zu setzen und eventuell, sollte Ihr Wunsch nach Kampfhandlungen andauern, sich gefälligst selber an die Front stellen, es scheint, dass Kanonenfutter noch gebraucht wird.

Ohne jegliche Hochachtung

Betreff: uns bleibt eine Wahl

Brigitte F.

Cher Monsieur le Conseiller Fédéral Cassis

J’ai entendu votre conversation dans laquelle vous avez dit que nous n’avions pas d’autre choix.

Oui, la paix !

Dans le passé, lorsque la Suisse était encore neutre, elle aurait négocié avec les deux belligérants dès le premier jour de la guerre. Fin immédiate des hostilités. Cessez-le-feu immédiat. Découvrez quelles sont les causes de la guerre et ce qui est nécessaire pour une paix stable.

Vous dites vous-même que l’objectif est de « mettre la Russie à genoux », malheureusement vous ne dites pas que l’objectif est la paix.

La Suisse aurait un autre choix ! Pouvez-vous m’expliquer pourquoi la Suisse n’a plus l’option PEACE ?

Vous et vos collègues avez à ce point trahi notre confiance (à plusieurs reprises mais notamment en vous rapprochant de l’OTAN), que je ne vois pas d’autre solution que la démission immédiate du conseil fédéral afin de conserver un minimum de dignité.

Sincèrement,

Betreff: Votre démission

Jacky B.

Herr Bundesrat

Ich frage mich, wieso die Schweiz bzw. das Schweizer Volk, in Ihrem Auftrag, mit der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock Millionen verpulvert? Ich finde es toll, dass Sie das Schlussprotokoll bereits erstellt haben, so haben Sie mehr Zeit, die Tage auf dem Bürgenstock zu geniessen.

Das sind ja richtige, italienische Verhältnisse die im Bundeshaus herrschen! Vielleicht haben Sie als Italiener noch nicht gemerkt, wie das Volk in der Schweiz tickt, nämlich schweizerisch und neutral. Können Sie mir bitte sagen, was uns dieser Krieg angeht? Können Sie mir bitte sagen, wieso Sie stark pigmentierte Regierungen zu dieser Konferenz eingeladen haben? Was geht ein Afrikaner der Krieg zwischen Russland und
der USA an?

Da inzwischen schon das Schlussprotokoll dieser Veranstaltung vorliegt, senden Sie es doch per FAX an alle Teilnehmer und vor allem, legen Sie uns, der Bevölkerung dieses Protokoll vor und erklären Sie sich dazu. Bin ja mal gespannt, welche Lügen uns wieder aufgetischt werden.

Mit diesem Vorgehen sparen Sie Zeit, Geld, schützen die Umwelt und tun uns im Kanton Nidwalden einen grossen Gefallen, da unser Luftraum von diesem Krach verschont bleibt.

Glauben Sie eigentlich, wir sind alles Schafe oder was? Sie lügen uns permanent an, handeln gegen unsere Interessen und verschenken UNSER Geld.

Ich gebe Ihnen einen guten Tip, da Sie unter dem Volk nicht so sehr beliebt sind, (gelinde ausgedrückt); Treten Sie zurück. Gehen Sie zurück nach Italien dann haben Sie gleich noch das nächste Ziel erreicht, Sie sind wieder in der EU.

In grosser Erwartung auf die Veröffentlichung des Schlussprotokolls.

Friedensverhandlungen Bürgenstock

Barbara S.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Ignazio Cassis

Mit Erstaunen habe ich von der Medienkonferenz vom 22.05.2024 gehört, die nicht einmal auf SRF übertragen wurde.

Vom Inhalt dieser Medienkonferenz bin ich – gelinde gesagt – enttäuscht. Frustriert habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat anscheinend unter Zwang, oder Erpressung steht, dass es für ihn keine andere Wahl gibt, als Geld für die Ukraine freizustellen.

Will das das Schweizervolk? Ist die Politik wirklich soweit, dass dem Bundesrat von aussen gesagt werden muss, was er zu tun hat?

  • Für mich ist Friedenspolitik, die Ursache herauszufinden und dort eine Lösung zu suchen. 
  • Für mich ist Friedenspolitik anders, als Geld in die Kriegsmaschinerie zu stecken.
  • Für mich ist Friedenspolitik, keine Mittel und kein Militär in die umstrittenen Gebiete zu entsenden.

Lieber Gesamtbundesrat, wenn Ihr euch erpressen lässt, ist es Zeit dieses Amt abzugeben und zurückzutreten! Ich wünsche mir, dass der Frieden gefördert wird.

Ein aufrichtiger Schweizer

Medienkonferenz 22.05.2024

Beat S.

Guten Tag Herr Bundesrat Cassis

Ich bin empört und kann nicht fassen was ich in den Medien gelesen habe: „Uns bleibt keine andere Wahl”? Wie kommen Sie auf die Idee 1.5 Milliarden an die Ukraine zu verschenken, inzwischen weiss jeder, dass die Ukraine eines der korruptesten Länder der Welt ist.

Blöde Frage eines steuerzahlenden Bürgers: Wem dienen Sie und wem „müssen” Sie gehorchen? Ich fühle mich verraten. Inzwischen haben Sie die Neutralität aufgelöst und meinen zu einer Friedenskonferenz einladen zu können. Ich frage mich sind Sie überhaupt fähig für so ein Amt. Meiner Meinung nach haben Sie die Karten im In- und Ausland total verspielt, bitte treten Sie unverzüglich ab.

Ich schäme mich für mein Land und habe kein Vertrauen mehr in Bundesrat und die Parlament.

Urs H., frei denkender Vater, Unternehmer und Steuerzahler

Betreff: "Uns bleibt keine andere Wahl."

Urs H.

Sehr geehrter Herr Cassis

Halten sie wirklich das Schweizer Volk für so dumm, dass die Sanktionen Russland in die Knie zwingt??!!

Es zwingt den Westen und die Wirtschaft auch der Schweiz in die Knie!! Lassen sie bitte solche Äusserungen in Zukunft, oder treten sie zurück!! SIE sollten sich lieber fürs Volk entscheiden, dass würde ihr Image aufpolieren!! Gegen die Bevölkerung zu entscheiden, wird zukünftig nicht sehr gut ankommen!!

BITTE AN DEN GESAMT BUNDESRAT: Denkt immer daran, das WIR Eidgenossen eure Lohnzahler sind und wie ihr mit unserem Geld umher geht, ist eine bodenlose Frechheit und fangt endlich an, an den richtigen Orten zu sparen, wie Gelder ins Ausland oder auch im Asylwesen und in den Krankheitskosten.

Mit freundlichen Grüssen

Eine langjährige Steuerzahlerin und baldige Rentnerin, die auch auf die 13. AHV wartet…. bevor alles im Ausland verschwindet!!

Betreff: Meinen Sie das Volk sei dumm????

Esthi H.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis,

Sie haben nun zum wiederholten Male den Bogen überspannt! Sie vertreten ganz offensichtlich nicht mehr die Interessen des Schweizer Volkes. Sie halten sich nicht an die Bundesverfassung und verschleudern unsere Steuergelder in diesen unsäglichen Krieg in die Ukraine. Obwohl sie etwas ganz anderes behaupten, haben die Sanktionen mit dem Ziel, Russland wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, absolut keine Wirkung erzielt. Im Gegenteil, wie Ihnen sicher bekannt, hat Russland gegenüber den meisten europäischen Staaten einen Aufschwung der Wirtschaft erfahren.

Was einem Aussenminister grundsätzlich auch bekannt sein sollte, ist die Tatsache aus der Geschichte der Menschheit, dass ein FRIEDEN nur durch diplomatische Verhandlungen zu erreichen ist und nicht mit Waffenlieferungen, Sanktionen oder Geld, das in bekanntermassen korrupte Kanäle fliessen wird.

Ziehen Sie die Notbremse in diesem unsäglichen Kasperlitheater auf dem Bürgenstock! Die Möglichkeit, echter Friedensverhandlungen haben Sie ohnehin schon längst verspielt. Die Schweiz ist durch den jetzigen Bundesrat, mit Ihnen an der Spitze, zur weltweiten Lachnummer verkommen.

Begeben Sie sich in die Ruhe und verinnerlichen Sie die Bundesverfassung. Dann geben Sie Ihren sofortigen Rücktritt bekannt.

Ihr Gewissen, ihre Nachkommen, das Schweizer Volk würde Ihnen den verbleibende Rest an Achtung verdanken.

Treten Sie aus diesem Vassallendasein, einem Kreise von europäischen Regierungsverantwortlichen aus und setzen Sie sich für eine Schweiz, gestützt auf unsere BUNDESVERFASSUNG, ein.

Betreff: Sofortiger Rücktritt

Stefan M.

Sehr geehrter Herr Cassis

Mit Erschrecken und Bedauern stelle ich fest, dass sich unser BR am Volk vorbei für eine Verlängerung des Krieges UK-RU einsetzt. Die geschenkten Milliarden werden keinen Frieden bringen, sondern nur weiteres Elend für die Bevölkerung und den Tod unzähliger ukrainischer und russischer Soldaten.

Mit Ihren eigenmächtigen Entscheiden gefährden Sie direkt die Schweiz und ihre Bevölkerung und indirekt, wie wir bald sehen werden, das Ansehen der Schweiz in weiten Teilen der Welt.

Sparen Sie das Geld und entscheiden Sie nach Kriegsende mit dem Einverständnis der Steuerzahlenden, wieviel Aufbauhilfe geleistet werden soll. Natürlich erst dann, wenn die korrupten Geldempfänger aus dem Spiel sind und die Hilfe bei den Betroffenen ankommt.

Ich fordere Sie auf, sich umgehend Ihrer Verantwortung zu stellen und die Bedürfnisse unserer Bevölkerung zu berücksichtigen.

Nutzen Sie die Gelegenheit auf dem Bürgenstock und zeigen Sie, dass Sie auch ein Arzt sind, der heilen kann und nicht in vielfältiger Weise verletzt und dazu beiträgt, dass Menschen in den Tod getrieben werden.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort, wie Sie von nun an Ihr weiteres Vorgehen zum Wohle der Schweiz und wie Sie es geschworen haben, «vor Gott dem Allmächtigen», in naher Zukunft zu gestalten gedenken, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen

Krieg UK-RU -

Regula C.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Ich habe Ihr Gespräch gehört, wo Sie sagten, uns bleibt keine andere Wahl.

Doch, Frieden!

Früher, als die Schweiz noch neutral unterwegs war, da hätte die Schweiz vom ersten Kriegstag an mit den beiden Kriegsparteien verhandelt. Sofortiges Ende der Kriegshandlungen. Sofortiger Waffenstillstand. Herausfinden, was die Kriegsursachen sind und was es braucht, für einen stabilen Frieden.

Sie sagen selbst, das Ziel ist “Russland in die Knie zu bringen”, leider sagen Sie nicht, das Ziel ist Frieden.

Die Schweiz hätte eine andere Wahl! Bitte erklären Sie mir, warum die Schweiz die Option FRIEDEN nicht mehr kennt?

Hochachtungsvoll,

Betreff: Uns bleibt keine andere Wahl?

Thomas R.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Sie haben nun zum wiederholten Male den Bogen überspannt! Sie vertreten ganz offensichtlich (schon lange) nicht mehr die Interessen des Schweizer Volkes. Sie halten sich nicht an die Bundesverfassung und verschleudern unsere Steuergelder in diesen unsäglichen Krieg in die Ukraine. Obwohl sie etwas ganz anderes behaupten haben die Sanktionen mit dem Ziel Russland wirtschaftlich in die Knie zu zwingen absolut keine Wirkung erzielt. Im Gegenteil,wie Ihnen sicher bekannt, hat Russland gegenüber den meisten europäischen Staaten einen Aufschwung der Wirtschaft erfahren.

Was einem Aussenminister grundsätzlich auch bekannt sein sollte, ist die Tatsache aus der Geschichte der Menschheit, dass ein FRIEDEN nur durch diplomatische Verhandlungen zu erreichen ist und nicht mit Waffenlieferungen,Sanktionen oder Geld, das in bekanntermassen korrupte Kanäle fliessen wird.

Ziehen Sie die Notbremse in diesem unsäglichen Kasperlitheater auf dem Bürgenstock! Die Möglichkeit, echter Friedensverhandlungen haben Sie ohnehin schon längst verspielt. Die Schweiz ist durch den jetzigen Bundesrat, mit Ihnen an der Spitze zur weltweiten Lachnummer verkommen.

Begeben Sie sich in die Ruhe und verinnerlichen Sie die Bundesverfassung. Dann geben Sie Ihren sofortigen Rücktritt bekannt. Ihr Gewissen, ihre Nachkommen, das Schweizer Volk würde Ihnen den verbleibende Rest an Achtung verdanken.

Treten Sie aus diesem Vassallendasein, einem Kreise von europäischen Regierungsverantwortlichen aus und setzen Sie sich für eine Schweiz gestützt auf unsere BUNDESVERFASSUNG ein.

Betreff: SOFORTIGER RÜCKTRITT !

H.P. A., EIN EIDGENOSSE

Sehr geehrter Herr Cassis

Halten sie wirklich das Schweizer Volk für so dumm, dass die Sanktionen Russland in die Knie zwingt??!!

Es zwingt den Westen und die Wirtschaft auch der Schweiz in die Knie!! Lassen sie bitte solche Äusserungen in Zukunft, oder treten sie zurück!! Sie sollten sich lieber fürs Volk entscheiden, dass würde ihr Image aufpolieren!! Gegen die Bevölkerung zu entscheiden, wird zukünftig nicht sehr gut ankommen!!

Mit freundlichen Grüßen

Eine langjährige Steuerzahlerin und Rentnerin, die auch auf die 13. AHV wartet…. bevor alles im Ausland verschwindet!!

Betreff: Sanktionen Russland und Hilfsgelder!!!

Susan H.

Sehr geehrter Herr Cassis

Warum hat die Schweiz keine andere Wahl? Ich habe einen Gesprächsausschnitt mit angehört aus einem kürzlich geführten Interview. Ich bin erschüttert und zutiefst betroffen, dass gerade Sie als Schweizer Bundesrat solche Worte verwenden. Haben Sie keine Wahl – werden Sie bedroht oder erpresst? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Denn wir haben immer eine Wahl – auch aufgrund der Schweizer Neutralität! Wir sind nicht im Krieg – wir haben nie einen Krieg gewollt und wollen auch jetzt keinen Krieg. Wenn Deutschland, die EU oder die NATO einen Krieg wollen, ist das in erster Linie deren Problem. Und es ist kein Spiel Herr Cassis! Sie reden von einem Spiel – wie können Sie Krieg als ein Spiel benennen? Ob gut oder böse – doch Krieg ist nie ein Spiel!!!

Wie wäre es mal mit Frieden? Diese Sanktionen der EU, zu welchen sich der Bundesrat nicht gegen stemmte – was ich sehr bedaure – schaden bis anhin nur der eigenen Bevölkerung! Wann wird Ihnen allen das eigentlich klar? Wir schaden weder Putin noch seinen Verbündeten. Warum ist der Bundesrat nicht mehr in der Lage, den Frieden zu bevorzugen? Alles daran zu setzen, die betroffenen Parteien an einen Tisch zu bekommen? Wir kennen die Geschichte, wir wissen warum es in der Ukraine eskalierte – daran ist die Ukraine, die USA, die Nato nicht unschuldig! Russland wurde immer wieder provoziert und nun wird die Ukraine geopfert – zu welchem Ziel, zu welchem Zweck? Europa wurde in etwas hineingezogen, was es nicht stemmen kann – nicht im Krieg!

Also nehmen Sie sich Geschichte der Schweiz, als die Neutralität und der Frieden noch als höchstes Gut galten, zu Nutze, und stehen Sie in Ihrer Funktion bitte auch dafür ein – Sie vertreten nicht nur den Bundesrat, die EU, die USA, die NATO oder Ihre persönliche Meinung, Sie vertreten auch mich, meine Kinder, meine Freunde – das ganze Schweizer Volk, die ganze Eidgenossenschaft! Es gibt nicht nur einen Bösewicht, nicht nur einen Aggressor – bei Streit hat es immer mindestens zwei Parteien, hier sogar mehrere!

Mit Geld und Waffen schaffen wir keinen Frieden!

Mit Diplomatie und fairen Friedensverhandlungen – wäre der erfolgreichere Weg gewesen! Vielleicht haben Sie diesen schon länger verpasst, doch es besteht immer noch Hoffnung, denn der ehrliche und faire Wille zum Frieden ist menschlicher als Waffen und Unmengen von Geld, Steuergeld von friedliebenden Menschen, welche nie einen Krieg unterstützen wollten, haben Sie daran auch schon gedacht?

Ich appelliere an Ihr Gewissen, an die Bundesverfassung, und das was die Schweiz einst stark machte!

Es grüsst Sie mit Frieden im Herzen,

Betreff: Warum bleibt uns keine andere Wahl?

Katharina X, Eidgenossin, Schweizer Bürgerin

Sehr geehrte Frau Amherd

Als Offizier der Schweizer Armee (als sie noch diesen Namen verdiente) mit über 1’100 Diensttagen fordere ich Sie zum sofortigen Rücktritt auf. Ich muss davon ausgehen, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag, sprich die BUNDESVERFASSUNG kennen. Wenn ich ihre Aktivitäten, insbesondere die offensichtliche Annäherung an die UNO mitverfolge, kommen jedoch sehr grosse Zweifel auf.

Noch ein Hinweis, nehmen Sie alle ihre “UNO-affinen” Berater mit und verhelfen somit dem Schweizer Volk zur Freiheit.
Die Bundesverfassung lässt weder eine Unterwerfung zur UNO, EU, WHO zu.

Ich bin Grossvater von 8 Enkelkinder und mache mir Sorgen, sollten dereinst Armeeangehörige an eine fremde Kriegsfront geschickt werden.

Betreff: Sofortiger Rücktritt!

Hanspeter A., Ein besorgter EIDGENOSSE

Sehr geehrter Herr Cassis

Mit Erschrecken stelle ich fest, dass sich unser BR am Volk vorbei für eine Verlängerung des Krieges UK-RU einsetzt. Die geschenkten Milliarden werden keinen Frieden bringen, sondern nur weiteres Elend für die Bevölkerung und den Tod unzähliger ukrainischer und russischer Soldaten.

Mit Ihren eigenmächtigen Entscheiden gefährden Sie direkt die Schweiz und ihre Bevölkerung und indirekt, wie wir bald sehen werden, das Ansehen der Schweiz in weiten Teilen der Welt.

Sparen Sie das Geld und entscheiden Sie nach Kriegsende mit dem Einverständnis der Steuerzahlenden, wie viel Aufbauhilfe geleistet werden soll. Natürlich erst dann, wenn die korrupten Geldempfänger aus dem Spiel sind und die Hilfe bei den Betroffenen ankommt.

Ich fordere Sie auf, sich umgehend Ihrer Verantwortung zu stellen und die Bedürfnisse unserer Bevölkerung zu berücksichtigen.

Nutzen Sie die Gelegenheit auf dem Bürgenstock und zeigen Sie, dass Sie auch ein Arzt sind, der heilen kann und nicht in vielfältiger Weise verletzt und dazu beiträgt, dass Menschen in den Tod getrieben werden.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort, wie Sie von nun an Ihr weiteres Vorgehen zum Wohle der Schweiz und wie Sie es geschworen haben, «vor Gott dem Allmächtigen», in naher Zukunft zu gestalten gedenken, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen

Betreff: Am Volk vorbei

Ernst M.

Sehr geehrte Frau Amherd, sehr geehrter Herr Cassis

Ich möchte Sie bitten, einmal die Bundesverfassung zu lesen. Denn Ihre Politik ist 180° entgegengesetzt zu unserer
Bundesverfassung. In der BV steht, dass die Neutralität unumstösslich ist.

Da Ihnen der Krieg so sehr am Herzen liegt, möchte ich Sie bitten, in das nächste Flugzeug nach Kiew zu steigen und sich dort im nächsten Büro an die Front zu melden. Denn wer unsere Bundesverfassung so mit Füssen tritt hat in der schweizerischen Eidgenossenschaft nichts zu suchen. (Und wer die Schweiz Eidgenossenschaft nicht liebt, sowieso).

PS. Sie sind natürlich nicht die einzigen die ich nach Kiew schicken würde.

Freundliche Grüsse

Betreff: Neutralität und Krieg

Stefan L.

Herr Cassis

Ich verfolge nur noch selten Informationen aus den Mainstreammedien (sprich: Propagandamaschinerie), welche ich zwar unter Androhung von Nötigung und Raub zu bezahlen habe, jedoch komplett boykottiere.

Auf alternativen Kanälen habe ich das Interview gesehen über die Russlandsanktionen und wie gut sie doch greifen – zwar etwas langsam, aber es funktioniere… und Ihre Ansprache/Propagande-Medienkonferenz betreffend dem Geld für die Ukraine habe ich auch gesehen.

Wie wäre es, wenn Sie mal Geld für die Schweizer ausgeben würden, statt uns auf alle erdenklichen Wege auszunehmen wie Weihnachtsgänse?

Wir wissen bald nicht mehr, wie wir die Zwangskrankenkasse bezahlen sollen. Innert 10 Jahren Anstieg um 100 (!) Prozent!. Das ist krank, das macht krank vor Geldsorgen und belastet das Gesundheitssystem (aber wer möchte schon gesunde Menschen, die bringen der Pharmaindustrie viel zu wenig ein).

Essen, Strom, Gas, Benzin etc. wurde Dank der wunderbaren Sanktionen gegen Russland teurer für uns alle, nur nicht für die Russen!

Der Tag wird kommen, wo der gesamte Bundesrat nicht mehr auf die Strasse gehen kann, ohne ausgepfiffen, beschimpft und gejagt zu werden.

Und wenn Sie das Gefühl haben, die bald bankrott gehende UBS retten zu müssen und das ganze wieder auf die Steuerzahler abzuwälzen und die UBS-Kunden zu enteignen (Einbehalten der Guthaben), dann brauchen Sie alle wahrscheinlich sehr schnelle Laufschuhe. Die Stimmung ist massiv am Kippen und das Volk wacht langsam aber sicher kollektiv auf. Sehr viele sind mit Ihnen nicht mehr zufrieden.

Lancieren Sie doch einmal eine Volksabstimmung oder eine Meinungsumfrage, wie denn das Volk mit Ihrer Arbeit zufrieden ist, ob es Krieg finanzieren möchte, wo es im Argen liegt, ob es das Gefühl hat, von Ihnen gut vertreten zu werden oder eher, dass Sie tun, was Ihnen ein anderer Herr oder andere Herren befehlen… Im Berufsalltag nennt sich das übrigens das ‘jährliche Qualifikationgespräch’. Das wäre eine richtig gute Sache, wenn man das mal machen würde. Ich gehe davon aus, dass Sie alle massiv abgemahnt werden würden.

Säuhäfeli, Säudeckeli, so läuft das nämlich in Bundesbern.

Ich würde übrigens sehr gern meine Nationalität abgeben, ich habe mich in meinem ganzen Leben noch nie so geschämt, Schweizerin zu sein. Ich habe mir diese Nationalität nicht ausgesucht, ich möchte sie nicht mehr haben. Klären Sie mich bitte auf, wie ich da vorgehen kann. Ich wünsche auch keine Ersatznationalität, ich möchte einfach, dass unsere Familie in Ruhe und Frieden als Menschen in Harmonie mit und in der Natur leben kann und nicht länger ausgeraubt wird.

Und Weltfrieden wäre auch noch so ein Wunschtraum. Würden die Menschen über Kriege entscheiden, statt die Politiker, gäbe es keinen einzigen Krieg mehr.

Eine nachdenkliche, traurige und beschämte ‘Noch’-Schweizerin.

Betreff: Rücktritt sofort

Irene F.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Sie haben nun zum wiederholten Male den Bogen überspannt! Sie vertreten ganz offensichtlich (schon lange) nicht mehr die Interessen des Schweizer Volkes. Sie halten sich nicht an die Bundesverfassung und verschleudern unsere Steuergelder in diesen unsäglichen Krieg in die Ukraine. Obwohl sie etwas ganz anderes behaupten, haben die Sanktionen mit dem Ziel, Russland wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, absolut keine Wirkung erzielt. Im Gegenteil, wie Ihnen sicher bekannt, hat Russland gegenüber den meisten europäischen Staaten einen Aufschwung der Wirtschaft erfahren.

Was einem Aussenminister grundsätzlich auch bekannt sein sollte, ist die Tatsache aus der Geschichte der Menschheit, dass ein FRIEDEN nur durch diplomatische Verhandlungen zu erreichen ist und nicht mit Waffenlieferungen, Sanktionen oder Geld, das in bekanntermassen korrupte Kanäle fliessen wird.

Ziehen Sie die Notbremse in diesem unsäglichen Kasperlitheater auf dem Bürgenstock! Die Möglichkeit, echter Friedensverhandlungen haben Sie ohnehin schon längst verspielt. Die Schweiz ist durch den jetzigen Bundesrat, mit Ihnen an der Spitze, zur weltweiten Lachnummer verkommen.

Begeben Sie sich in die Ruhe und verinnerlichen Sie die Bundesverfassung. Dann geben Sie Ihren sofortigen Rücktritt bekannt.

Ihr Gewissen, ihre Nachkommen, das Schweizer Volk würde Ihnen den verbleibende Rest an Achtung verdanken.

Treten Sie aus diesem Vassallendasein, einem Kreise von europäischen Regierungsverantwortlichen aus und setzen Sie sich für eine Schweiz, gestützt auf unsere BUNDESVERFASSUNG, ein.

Betreff: Sofortiger Rücktritt

Anna A.

Lieber Herr Cassis

Hatten Sie sich als Kind auch gefragt: „Warum gibt es Menschen die anderen Menschen Schaden zuführen?“

oder als Arzt

„Wie kann ich den Menschen helfen, dass es ihnen besser geht?“

Dies waren Fragen, die ich immer wieder hinterfragte. Ich habe Ihre Rede verfolgt und frage mich nun: „Warum fördern Sie nicht den Frieden? Sie als Schweizer neutraler Bundesrat, müssten ja den Frieden fördern, oder sehe ich dies falsch? Handeln Sie fürs Schweizer Volk oder für die Politik?

Ich als ehemaliger Schweizer Soldat hatte gelernt; der Krieg ist gewonnen, wenn man ihn vermeidet und den Frieden fördert.

Als ehemaliger Coach von Nationalmannschaften und Spitzenschwinger lernte ich, was die Eidgenossenschaft tatsächlich ist und was es für eine Ehre ist, Leistungssport für die Schweizer Nation zu betreiben. Was ich daraus lernte, fasse ich Ihnen hier gerne zusammen:

Die Schweiz, ist doch bekannt als die Eidgenossenschaft, ist weltweit bekannt für ihre langjährige Politik der Neutralität. Diese Neutralität hat doch eine tief verwurzelte historische, politische und kulturelle Bedeutung für das Land.

Hier zur Erinnerung einige unseren wichtigen Aspekte der Schweizer Neutralität:

Historischer Hintergrund

Mittelalterliche Ursprünge: Die Ursprünge der Schweizer Neutralität gehen auf das Spätmittelalter zurück. Bereits im 16. Jahrhundert, nach der Schlacht bei Marignano 1515, zog sich die Schweiz weitgehend aus den europäischen Konflikten zurück. Was tun wir heute dafür?

Westfälischer Friede (1648): Der Westfälische Friede, der den Dreißigjährigen Krieg beendete, erkannte die Unabhängigkeit der Schweizer Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich an und legte den Grundstein für die Neutralitätspolitik. Wie sehen die heutige Grundsteine aus?

Wiener Kongress (1815): Auf dem Wiener Kongress wurde die ständige Neutralität der Schweiz offiziell anerkannt und international garantiert. Wie sieht dies heute aus?

Prinzipien der Schweizer Neutralität

Dauerhafte Neutralität: Die Schweiz verpflichtet sich, dauerhaft neutral zu bleiben, unabhängig von Veränderungen in der internationalen Politik oder von militärischen Bündnissen. Herr Cassis, wo stehen wir heute mit der Neutralität?

Bewaffnete Neutralität: Die Schweiz unterhält eine starke Verteidigungsarmee, um ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu schützen. Die bewaffnete Neutralität bedeutet, dass die Schweiz sich verteidigen kann, aber nicht in internationale Konflikte eingreift. Und was genau tun wir heute?

Unparteilichkeit: Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Bündnissen oder Kriegen und unterstützt keine kriegsführenden Parteien, um ihre Unparteilichkeit zu wahren. Dies erwarte ich genau als Bürger und nicht das unsere Steuergelder für Krieg investiert werden. Herr Cassis, wenn unsere Steuergelder für Frieden eingesetzt werden, dann könnte ich dies als Bürger vertreten, doch alles andere geht nicht.

Politische und diplomatische Rolle

Internationale Vermittlung: Die Schweiz spielt oft eine Rolle als Vermittlerin in internationalen Konflikten und Verhandlungen. Genf ist Sitz vieler internationaler Organisationen und Konferenzen, wie der Vereinten Nationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Und müsste nicht genau die Schweiz das Gespräch mit Russland suchen? Wollen Sie überhaupt Frieden? Oder wollen Sie Krieg?

Humanitäre Hilfe: Die Schweiz ist bekannt für ihr Engagement in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit weltweit. Die Neutralitätspolitik unterstützt die Glaubwürdigkeit der Schweiz in diesen Bereichen.

Vorteile der Neutralität

Sicherheit und Stabilität: Die Neutralitätspolitik hat dazu beigetragen, die Schweiz vor den Zerstörungen und Verwerfungen der beiden Weltkriege zu bewahren.

Wirtschaftlicher Wohlstand: Die politische Stabilität und Neutralität haben dazu beigetragen, die Schweiz zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen und Finanzinstitute zu machen. Nutzen wir diese für unsere Eidgenossenschaft?

Diplomatischer Einfluss: Durch ihre Neutralität hat die Schweiz eine einzigartige Position, um als neutrale Vermittlerin und Gastgeberin für internationale Verhandlungen zu dienen. Was tun wir um dies in der Eidgenossenschaft zu fördern?

Herausforderungen der Neutralität

Internationale Erwartungen: Die Schweiz muss ihre Neutralitätspolitik ständig verteidigen und erklären, insbesondere in Zeiten internationaler Spannungen und Krisen.

Innere Debatten: Innerhalb der Schweiz gibt es immer wieder Diskussionen über die Rolle und Interpretation der Neutralität, insbesondere in Bezug auf internationale Kooperationen und Verpflichtungen. Wollen Sie ein Volk das zum Bundesrat steht? Wollen wir, wie es uns viele Sportler und Sportlerinnen vorleben, zusammenhalten? Einander unterstützen und einander gross machen, Herr Cassis?

Moderne Interpretation und Anwendung, die ich äußerst kritisch betrachte:

Aktive Neutralität: Die Schweiz interpretiert ihre Neutralität heute als “aktive Neutralität”, was bedeutet, dass sie sich aktiv für Frieden, Menschenrechte und internationale Zusammenarbeit einsetzt, ohne ihre Grundsätze der Neutralität zu verletzen.

Internationale Teilnahme: Trotz ihrer Neutralität beteiligt sich die Schweiz an internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, ist aber nicht Mitglied militärischer Bündnisse wie der NATO.

Zusammenfassung

Die Schweizer Neutralität ist ein komplexes und vielschichtiges Prinzip, das tief in der Geschichte und Kultur des Landes verwurzelt ist. Sie hat der Schweiz geholfen, eine einzigartige Rolle in der internationalen Gemeinschaft zu spielen und gleichzeitig Sicherheit, Stabilität und Wohlstand zu bewahren. Trotz der Herausforderungen bleibt die Neutralität ein zentrales Element der Schweizer Identität und Politik.

Auch Sie hielten auch schon Reden vor Eidgenössischen Schwingfesten und haben dadurch das Volk inspiriert. Jedoch was Sie jetzt tun, kann ein gesunder Menschenverstand nicht verstehen.

Herr Cassis, ich erwarte Ihre persönliche Antwort und wie Sie dem Mail entnehmen, habe ich es an unserem Bundeskanzler Viktor Rossi (einen Menschen den ich sehr achte und respektiere) gesendet.

Allerbeste Grüsse

Betreff: Eidgenossenschaft

Filippo L.

Warum Angstpornos zum Auslösen von Pandemien gebraucht werden

Warum Angstpornos zum Auslösen von Pandemien gebraucht werden

Warum Angstpornos zum Auslösen von Pandemien gebraucht werden

Falls Sie den Begriff Angstporno (fear porn) noch nicht gehört haben; er bezieht sich auf Inhalte der Mainstream-Medien, die bewusst und verführerisch mit den Ängsten der Menschen vor Katastrophen, Krankheiten und Tod spielen. Ja, es gibt Medien, die über die Information und Warnung der Öffentlichkeit hinausgehen. Und vermutlich haben Sie sich, genauso wie ich, bislang nicht mit dem Thema “Informations-Bioterrorismus“ befasst, weil Sie diesen Begriff gar nicht kannten. Ich würde ihn umgangssprachlich “pandemische Angstpornos“ nennen. Am Ende dieses Artikels werden Sie verstehen, was ich damit meine.

Pandemische Angstpornos

Ich bin vor einigen Tagen bei meiner täglichen Lektüre eines guten Dutzends unabhängiger Medien auf Alexander Kouzminov gestossen, einem ehemaligen Offizier des russischen Auslandsgeheimdienstes (SVR), der im Jahr 2017 ein Interview über das Konzept des Informations-Bioterrorismus gegeben hat, das ich mit grossem Interesse gelesen habe. Dieses Konzept ist eine neue Art von globaler operativer Beeinflussung und Manipulation von Menschen. Kouzminov schlug in diesem Interview vor, dass ein anderer Name dafür “informationsbiologische Erpressung“ sein könnte. Sie werden ihm später sicher zustimmen.

“informationsbiologische Erpressung“

Es handelt sich hier um keine leichte Kost, die man eben mal beim Frühstück verdaut. Ich hatte daher zunächst nicht in Erwägung gezogen, einen Artikel zu schreiben. Ich änderte meine Meinung jedoch schlagartig, als ich feststellte, dass in den Mainstream-Medien, vor allem in den Vereinigten Staaten, die Vogelgrippe-Sau, nein, es ist eine Vogelgrippe-Kuh, nach wie vor durchs Dorf getrieben wird.

Wir erinnern uns ganz dunkel an die Buchstaben-Zahlen-Kombination H5N1. Das ist die Bezeichnung für das Vogelgrippe-Virus, das uns bereits in den Jahren 2006/2007 hätte dahinraffen sollen. Bei allen, die diesen Artikel heute lesen, ist dieser Versuch offenbar gescheitert und deshalb muss er jetzt, im Jahr 2024, dringend wiederholt werden und zwar mit einer neuen Virusvariante, die 10 Mal tödlicher sein soll als im Jahr 2005.

Als selbstdenkendes geistiges Wesen mit einem guten körpereigenen Immunsystem kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis, dass eine damalige Mortalität von etwa Null multipliziert mit 10 immer noch Null ist. Zieht man dann noch in Betracht, dass der eine und bislang einzige Farmer in den Vereinigten Staaten, auf den das Virus von seiner Kuh, deshalb der Name Vogelgrippe, gesprungen sein soll, keinerlei Krankheitssymptome zeigte und der Virennachweis vermutlich durch einen PCR-Test erbracht worden ist, dessen Ungeeignetheit wir seit der Corona-Test-Pandemie nur zu gut kennen, wird man diesem Alarm keine weitere Sekunde seine Aufmerksamkeit widmen. Denn auch asymptomatische Erkrankungen waren vor der Corona-Zeit unbekannt. Windpocken ohne Pocken? Wer hatte die in seiner Kindheit? War es nicht zwingend, um als erkrankt zu gelten, überall rote Pusteln zu haben, an denen man den ganzen Tag hätte kratzen wollen? Dass man mit der Vernachlässigung der Vogelgrippe, die jetzt Kühe befallen soll, richtig liegt, zeigt das besagte Konzept von Alexander Kouzminov. Ich werde versuchen, es so kurz und einfach wie möglich zu erläutern.

Angst vor Menschen

Nach Alexander Kouzminov ist die Grundlage des “Informations-Bioterrorismus“, den man vielleicht auch Psychoterror nennen könnte, der Einsatz von Angst vor Menschen (vor Menschen, nicht von Menschen). Diese Angst basiert auf Pandemien sehr gefährlicher Krankheiten, z. B. wenn eine Pandemie eine Bedrohung ist, die durch einen Virusausbruch bei Tieren entsteht.

Die wichtigsten Komponenten und Auswirkungen dieser neuen Form der Massenmanipulation einer “Bedrohung“ sind:

Der Zeitfaktor: Praktisch sofortige und weltweit verbreitete Panik durch elektronische Kommunikationsmittel.

Der Verwundbarkeitsfaktor: Hilflosigkeit gegenüber der Bedrohung, da es keine wirksamen Verteidigungsmittel gibt. Dies erzeugt Panik in der Bevölkerung.

Der Faktor Ungewissheit: Der Mangel an Sachinformationen über die Ursache der Bedrohung und ihre Ausbreitung. Die Seite, die die Bedrohung initiiert, hat dadurch eine neue Möglichkeit zur Massenmanipulation.

Der Faktor der fehlenden Kontrolle: Jeder Mensch, die sich “ausser Kontrolle“ befindet, weil er ein verdächtiges Objekt ist, das die Krankheit haben könnte, ist eine Bedrohung für alle anderen.

Geheimdienstlich organisierte Methoden

Der Informations-Bioterrorismus (oder die “informationsbiologische Erpressung“) wird mit geheimdienstlich organisierten Methoden betrieben und als “aktive Operation“ in den Zielländern durchgeführt. Eine solche aktive Operation kann durch die folgenden Mittel oder Aktionen bestimmt werden:

“Aktive Operationen“ werden mit der Unterstützung von Agenten, unterstützenden Personen und interessierten Organisationen durchgeführt. In der Regel führen Geheimdienste aktive Operationen unter “falschen Vorwänden“ (false flags) durch, d. h. sie verbergen ihre Hauptziele unter dem Deckmantel einer (politisch) neutralen Organisation oder verbergen ihre Ziele unter einem falsch formulierten Problem.

“Interessierte Parteien“ – Zu Zeiten des Kalten Krieges waren “interessierte Parteien“ in der Regel die Regierung oder ihre speziellen (Geheim-)Dienste, üblicherweise ausländische Geheimdienste. Heute könnten die interessierten Parteien sein: Ein grosser Mischkonzern, Pharmaunternehmen, Banken, private und politische Gruppen, Lobbyisten usw.

“Ziel” – Zielpersonen einer aktiven Operation können Regierungen, hochrangige Militärs, Geheimdienste des Gegners, politische Parteien, Banken, Unternehmen usw. sowie die Bevölkerung sein, wobei das Ziel darin besteht, eine gewisse Wirkung zu erzielen.

“Vollstrecker“ – Dies ist ein Geheimdienst, in der Regel ein ausländischer Geheimdienst. Üblicherweise führt der Vollstrecker aktive Operationen unter falscher Flagge durch, d. h. er verschleiert die tatsächliche Operation, indem er sie mit einer falschen Geschichte oder Drohung überdeckt.

“Unterstützer“ –  Dabei kann es sich um einflussreiche Agenten und neutrale Dritte handeln (letztere gehören nicht dem Geheimdienst an). Diese können dem Vollstrecker bei der Durchführung der aktiven Operationen helfen.

“Massenmedien“ – Die Rolle der (Unternehmens- und/oder sozialen) Massenmedien besteht darin, aktive Operationen mit Hilfsmitteln durchzuführen. Die Massenmedien sind eines der wichtigsten Mittel zur Durchführung einer aktiven Operation. Der Ausführende nutzt die Massenmedien, um die grösstmögliche Wirkung auf das Zielpublikum/Einflussobjekt zu erzielen. Zum Beispiel, um eine Drohung auszusprechen, Gerüchte und falsche Informationen zu verbreiten, etc. All dies dient in Wirklichkeit der Desinformation, um die Aufmerksamkeit von der eigentlichen Operation abzulenken und sie zu verschleiern.

“Geplante Wirkungen“ – Informationen, die an ein bestimmtes Publikum gerichtet sind, müssen messerscharf sein. Es ist wichtig, das beabsichtigte Objekt zu beeinflussen. Die Informationen werden gezielt zusammengestellt, meist als Bedrohung oder grosses Problem, als ob es sich um ein echtes Problem handelt. Das Zielpublikum sollte niemals daran zweifeln.

Wichtigste Phasen der aktiven Operation

Die wichtigsten Phasen der aktiven Operation, durch die ein “Informations-Bioterrorismus“ geschaffen werden kann, sind folgende:

Phase 1: Der Vollstrecker (z. B. Geheimdienst) wirft mit Hilfe von Unterstützern (z. B. Agenten) und Hilfsmitteln (z. B. Massenmedien) falsche Informationen (in unserem Fall – eine drohende Pandemie) auf das Zielpublikum (z. B. die Öffentlichkeit) mit der Vorahnung, dass sie echt sind.

Phase 2: Ausführende, Unterstützer und Hilfsmittel beschleunigen das Problem und machen es zu einem heissen Thema (maximales Interesse muss erzeugt werden). Ist das falsche Problem erst einmal geschaffen, wächst es wie ein Schneeball, der immer weiter rollt, als ob er legitim würde.

Phase 3: Die eigentliche Aufgabe der Operation wird (im Verborgenen) verwirklicht – der monetäre Gewinn ist bereits da, die Stabilität der Regierung wird untergraben (z. B. wirtschaftlicher Verlust), und andere unglückliche Auswirkungen.

Der allgemeinen Zielgruppe (allgemeine Bevölkerung) wird gesagt, dass das Problem gelöst und die Risiken eingedämmt werden. Dies geschieht durch Nebeninformationen (Nachrichtenberichte usw.). Das Problem wird jedoch in der Schwebe gelassen, so dass der Vollstrecker es wieder verwenden kann. Es wäre ein Leichtes, es wieder aufleben zu lassen.

Eine Anmerkung der Autorin: Das könnte z.B. die nicht erfolgte und sichtlich nicht erwünschte Aufarbeitung der Corona-Krise sein. Nur so als Idee.

Umsetzung

Aber weiter mit Kouzminov. In der Praxis kann der “Informations-Bioterrorismus“ mit diesen Mitteln realisiert werden:

  1. Schaffung eines Problems

Zunächst muss es einen lokalen Ausbruch der saisonalen Grippe oder einer anderen ansteckenden Krankheit geben, den die interessierte Partei für ihre eigenen Interessen nutzen kann. Dies ist natürlich eine Fehlinformation. Es kann auch der Fall eintreten, dass es sich um eine angebliche “undichte Stelle“ in einem geheimen militärisch-medizinischen Labor oder einem “Bioverteidigungsforschungszentrum“ der Armee handelt. Eine solche Situation kann vom Vollstrecker (Geheimdienst) absichtlich herbeigeführt werden, um grosses Interesse, Ehrfurcht und Angst zu erzeugen.

  1. Ein Problem schneeballartig vergrössern

Die Medien (Hilfsmittel, zu denen auch Unterstützer gehören, z. B. Agenten mit Einfluss) beginnen, die Öffentlichkeit aufzuheizen. Auf den Titelseiten von Zeitungen, Fernsehsendern, im Internet und in den sozialen Medien finden sich bereits alarmierende Überschriften – “hochpathogenes Virus“, “neue ansteckende Krankheit“, “neuer Grippeausbruch bis hin zur Pandemie“, “macht euch auf Leichen gefasst, sagt der Influenza-Plan“. Alles, was die Bedrohungen verstärkt und allen Angst macht. Massenmedien und interessierte Organisationen geben Warnzeichen/Meldungen heraus wie “die Krankheit durchbricht die Mensch-zu-Mensch-Schranke“ und “sie sagen voraus, dass die Krankheit Millionen Menschen weltweit infizieren wird“. Zum Beispiel: “Eine Super-Grippe könnte bis zu 1,9 Millionen Amerikaner töten“ so ein Entwurf des Regierungsplans zur Bekämpfung einer weltweiten Epidemie“.

  1. Das Problem wird zum heissen Thema

Gesundheitsbehörden/höhere Beamte/Experten/Einflussnehmer äussern die Befürchtung, dass ein Virus zu einer Form mutieren könnte, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist und dies zu einer weltweiten Pandemie führen könnte und behaupten, dass eine Grippepandemie wahrscheinlich zu einer hohen Morbidität (Krankheit) und Mortalität (Tod) führen würde. “So könnte die Zahl der Todesopfer bei einer Vogelgrippe-Pandemie beim Menschen zwischen 5 und 150 Millionen liegen“. Und: “Wir haben keine Zeit zu verlieren. Das Virus (Vogelgrippe) könnte die nächste menschliche Grippepandemie auslösen. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche schrecklichen Folgen das für alle Nationen und Völker haben könnte“.

  1. Verschärfung eines Problems und Beginn der geplanten Ergebnisse

Schon bald könnte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine neue Grippe ausrufen, eine öffentliche Gesundheitsnotlage von internationalem Belang (PHEIC) und schon bald wird eine Grippepandemiewarnung auf der sechsstufigen Warnskala auf fünf erhöht, was bedeutet, dass eine Pandemie als unmittelbar bevorstehend angesehen wird. Die Regierungen auf der ganzen Welt haben kaum eine andere Wahl, als auf die Pandemieerklärung der WHO zu reagieren, indem sie Milliarden für Medikamente ausgeben und alle verfügbaren Ressourcen zur Bekämpfung der Krankheit einsetzen, sobald die WHO die Pandemie für im Gange erklärt hat. Dies löst eine Welle von “Panikkäufen von Impfstoffen und Virostatika“ durch Regierungen in aller Welt aus, die in vielen Fällen weit mehr als nur Hunderte von Millionen Dollar umfassen. Zugelassene und interessierte Organisationen empfehlen den nationalen Regierungen den Einsatz spezieller Virostatika und Bekämpfungsmittel und informieren sie darüber, dass ein “wirksamer Impfstoff“ entwickelt wird und in Kürze einsatzbereit sein wird.

Déjà-vu

Liebe Leser, haben Sie jetzt ein Déjà-vu, so wie ich es hatte? Kommt Ihnen das bekannt vor? Ich erinnere daran, dass dieses erstaunlich vorausschauende Interview im Jahr 2017 veröffentlicht worden ist. Kouzminov erläuterte zudem anhand eines kurzen Beispiels, wie es genau funktioniert:

Der geheime WHO-Notfallausschuss

Das British Medical Journal (BMJ) beispielsweise wies auf die Existenz eines geheimen WHO-Notfallkomitees hin, das den WHO-Generaldirektor bei der Frage beriet, wann die Pandemie ausgerufen werden sollte. Es wurde behauptet, dass “die WHO von einer Gruppe von Personen beraten wurde, die eng mit der pharmazeutischen Industrie verbunden sind und viel davon haben, diese Epidemie zu einer Pandemie zu machen“. Das BMJ berichtete, dass die WHO im Februar 2009 (etwa einen Monat bevor die ersten Fälle des Schweinegrippeausbruchs 2009 gemeldet wurden) die Definition der Pandemie dahingehend geändert hatte, dass eine Pandemie “eine enorme Anzahl von Todesfällen und Erkrankungen“ verursachen kann, wodurch die Messlatte für die Ankündigung einer Pandemie niedriger gelegt wurde.

Erzielung von Ergebnissen

Was soll erreicht werden? Schwächung der Volkswirtschaften und Verluste, Konkurse und Bedrohung gefährdeter Unternehmen (z. B. Verlust des Handels, des Einreiseverkehrs, des internationalen Reiseverkehrs usw.), Destabilisierung (oder sogar Lähmung) von Regierungen und ihren öffentlichen Diensten. Die Produktion von antiviralen Medikamenten und Impfstoffen verschlingt Hunderte von Millionen bis Milliarden von Dollar. Der Bericht des Europarats über den “Schweinegrippeausbruch 2009“ beschuldigte beispielsweise die nationalen Regierungen, die EU und die WHO der “Verschwendung grosser Summen öffentlicher Gelder“ und des Schürens “ungerechtfertigter Ängste und Befürchtungen“ im Hinblick auf eine “Pandemie, die es nie wirklich gab“.

Diese neue Form der Massenmanipulation, Informations-Bioterrorismus als “Massenmanipulationswaffe“, kann zu einem Instrument der grossen Politik werden, wenn die “pandemische“ Bedrohung in Zukunft gezielt eingesetzt wird.

Informations-Bioterrorismus als eine Form der globalen Einflussnahme

Er kann sogar noch wirksamer sein, wenn man die Folgen und Schäden betrachtet, die er verursachen kann.

Erstens ist der Info-Bioterrorismus im Vergleich zum Bioterrorismus nicht für strategische oder militärische Anwendungen, politische Attentate und Sabotageakte geeignet, sondern um lokale Infrastrukturen zu zerstören, die Gesundheit der Bevölkerung oder von Tieren zu schädigen oder die Umwelt eines bestimmten Landes zu beeinträchtigen.

Zweitens nutzen die Organisatoren und interessierte Organisationen die potenzielle Pandemiebedrohung, um bestimmte Ergebnisse zu erzielen.

Drittens wird eine solche “Bedrohung“ im Falle des Info-Bioterrorismus nicht versteckt, wie im Falle eines bioterroristischen Angriffs, sondern im Gegensatz dazu in den Massenmedien breit bekannt gemacht. Je weiter die Berichte in den Massenmedien verbreitet werden, desto besser ist es für die Organisatoren des „Informations-Bioterrorismus“. Die Organisatoren des Bioterrorismus werden jedoch nie über ihre Pläne sprechen.

Viertens sind die wirtschaftlichen Verluste durch den Informations-Bioterrorismus wesentlich höher als durch den Bioterrorismus. Im Falle des Bioterrorismus kann der Verlust für ein einzelnes Land – in Geldwerten – zwischen einigen hundert Millionen und einigen Millionen Dollar liegen, wenn man den Verlust für die Wirtschaft, die Ausgaben für die betroffene Infrastruktur, den Verlust von Exporten, die Ausgaben für das Gesundheitswesen usw. berücksichtigt. Im Falle des Informations-Bioterrorismus sind die Kosten jedoch ganz anders – sie belaufen sich auf Dutzende bis Hunderte von Millionen Dollar. Die Weltbank schätzt beispielsweise die wirtschaftlichen Verluste, die durch den Ausbruch von SARS in den Jahren 2002-2003 entstanden sind, auf mehr als 15 Milliarden Dollar allein in der asiatischen Region. Die Kosten von SARS für die Weltwirtschaft wurden auf etwa 30 Milliarden Dollar geschätzt. Die wirtschaftlichen Verluste durch die Vogelgrippe-Pandemie in den Jahren 2006-2007 wurden auf das 20-fache von SARS geschätzt und könnten die asiatische Wirtschaft bis zu 283 Milliarden Dollar kosten. Die erwartete weltweite Wirtschaftskatastrophe würde bis zu 800 Milliarden Dollar kosten, wenn eine menschliche Pandemie ein Jahr lang andauert. Der gleiche Betrag wurde von den USA im Irak ausgegeben.

Fünftens: Die Organisatoren von Bioterrorismus verdienen kein Geld. Das liegt daran, dass sein Ziel vor allem darin besteht, die staatliche Infrastruktur, die Gesundheit der Menschen, der Nutztiere und der Umwelt zu zerstören und zu schädigen. Die Organisatoren des Informations-Bioterrorismus sehnen sich jedoch danach, tatsächlich einen gewissen Geldwert zu erzielen. Ihr Ziel ist es, an der Angst vor einer Weltkatastrophe zu verdienen – das ist eine der Hauptbesonderheiten des Info-Bioterrorismus. Seine Organisatoren verdienen sehr viel Geld – zig Millionen Dollar, zum Beispiel durch die Herstellung und den Verkauf von antiviralen Medikamenten, Impfstoffen und anderen Schutzmitteln; das ist förderungswürdig, wenn den Menschen gesagt wird, dass es (noch) einen furchterregenden Virus gibt, den sie nicht aufhalten können.

Milliardengeschäft

Die Idee einer Pandemie und des Handels mit ihr wird aktiv vorangetrieben und entwickelt sich mit überraschender Hartnäckigkeit in den Massenmedien und sogar auf Regierungswebsites weiter – zum Beispiel auf Websites der USA wie pandemicflu.gov oder avianflu.gov. So investiert die US-Regierung Millionen von Dollar, um die Idee einer weltweiten Pandemie zu unterstützen und stellt Hunderte von Millionen Dollar für die Entwicklung von Impfstoffen gegen diese “Massen“-Schrecken bereit. So hat Novartis Vaccines & Diagnostics vom US-Gesundheitsministerium einen Auftrag im Wert von 487 Mio. USD erhalten, ein Joint Venture mit einem Investitionsvolumen von fast 1 Mrd. USD zur Herstellung von 50 Mio. Dosen eines saisonalen trivalenten Impfstoffs und bis zu 150 Mio. Dosen eines monovalenten Impfstoffs zur Vorbereitung auf eine mögliche Pandemie.

So hat die US-Regierung infolge der Schweinegrippe-Pandemie H1N1 in den Jahren 2009-2010 die teuerste nationale Impfkampagne in der Geschichte der USA eingeleitet und mindestens 160 Millionen Dosen Impfstoff gegen Schweinegrippe gekauft, was 18 Milliarden Dollar gekostet hat. Nach Angaben der WHO-Generaldirektorin Dr. Margaret Chan könnten die Impfstoffhersteller im günstigsten Fall fast 5 Milliarden Impfungen gegen die Pandemie pro Jahr herstellen. Der Hauptimpfstoffhersteller (z. B. GlaxoSmithKline) kann mit diesen Impfstoffempfehlungen rund 50 Milliarden Dollar pro Jahr verdienen. Im Falle einer anderen “Pandemie“ – der Vogelgrippe H5N1 in den Jahren 2006-2007 – behaupteten UNO-Vertreter (z. B. Dr. David Nabarro, der UNO-Koordinator für Vogel- und Humaninfluenza), dass etwa 1,5 Milliarden Dollar benötigt würden, “um mit der Vogelgrippe fertig zu werden und sich auf eine mögliche Pandemie vorzubereiten“.

Das waren die Kernpunkte des Interviews mit Alexander Kouzminov aus dem Jahr 2017.

Zusammenfassend kann man sagen:

  • Die Förderung der Angst vor einer Infektionskrankheit zu politischen, wirtschaftlichen oder persönlichen Zwecken ist zutiefst unethisch. Und dennoch wird es immer wieder gemacht.
  • Es geht nie um Gesundheit, es geht um Kommerz.
  • Es sind immer wieder dieselben, im Interview genannten Akteure. Die üblichen Verdächtigen (the usual suspects).
  • Die Massenmedien waren und sind das eigentliche Virus, denn ohne sie gäbe es keine Ansteckungen. Sie “terrorisieren“ die Massen.
  • Und nicht zuletzt fallen die meisten von uns immer wieder darauf rein, weil sie die Narrative, die Geschichten nicht hinterfragen (wollen).

Genau das ist der Grund, der mich zu diesem Artikel bewogen hat. Frischen wir unser Erinnerungsvermögen auf (Schweinegrippe, Vogelgrippe, Rinderwahnsinn etc.) und erkennen, dass wir das alles schon mehrfach so erlebt haben. Immer nach demselben Drehbuch. Eine unendliche Geschichte sozusagen. Sie ist scheinbar nicht nur unendlich, sondern hat auch schon vor Jahrzehnten begonnen.

Die Ziele einer neuen Weltordnung

Wer sich bereits tiefergehend mit der “grossen Agenda“ befasst hat, die zwar im Hintergrund abläuft, aber durchaus nachgelesen und nachvollzogen werden kann, denn wir bekommen im Vorfeld alles gesagt, dem wird der Club of Rome etwas sagen. Dieser hat bereits im Jahr 1991 in seinem Strategiepapier “The First Global Revolution“ die Ziele einer neuen Weltordnung klar benannt (eigene Übersetzung):

„Der gemeinsame Feind der Menschheit ist der Mensch

Auf der Suche nach einem neuen gemeinsamen Feind sind wir auf die Idee gekommen, dass die Umweltverschmutzung, die drohende globale Erwärmung, die Wasserknappheit, die Hungersnot und Ähnliches dazu passen. In ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenspiel stellen diese Phänomene tatsächlich eine gemeinsame Bedrohung dar, die die Solidarität aller Völker erfordert. Aber wenn wir sie als Feind bezeichnen, tappen wir in die Falle, vor der wir bereits gewarnt haben, nämlich Symptome mit Ursachen zu verwechseln. Alle diese Gefahren sind durch menschliche Eingriffe verursacht und können nur durch veränderte Einstellungen und Verhaltensweisen überwunden werden. Der wahre Feind ist also der Mensch selbst.“

Und an anderer Stelle heisst es:

„Dieser neue, so genannte Informationssektor wird allmählich von den Regierungen und internationalen Institutionen ernst genommen, oft mit einigem Zögern und trotz der offensichtlichen Unvereinbarkeit des Offiziellen mit dem Unoffiziellen. Einige NGOs (Nichtregierungsorganisationen) verfügen jedoch über Erfahrungen, Einsichten und Kenntnisse, die den Regierungen fehlen, und vertreten wichtige Anliegen der Öffentlichkeit, die nicht ignoriert werden können. So entwickelt sich eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den offiziellen und den informellen Organisationen, die sich für letztere als nützlich erweist, da verschiedene NGOs aufeinandertreffen und ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede entdecken. Wir sind der Meinung, dass eine ähnliche Zusammenarbeit auch in den internationalen Gremien notwendig ist. Zwischenstaatliche Diskussionen sind tendenziell noch steriler und realitätsferner als die auf nationaler Ebene, und daher könnte eine Belebung der Debatte durch die Einbeziehung einiger sorgfältig ausgewählter nicht-offizieller Experten in die Ausschüsse anregend sein. Wir haben dies bereits vorgeschlagen, als wir die Idee eines UN-Umweltsicherheitsrates vorbrachten.“

Das war die Absicht 1991 und man ist fast genötigt zu sagen, dass sie, die Strippenzieher, hervorragende Arbeit geleistet haben. Chapeau! Denn seit dem Beginn der Corona-Krisenzeit sollte dem Letzten aufgefallen sein, dass die relevanten Entscheidungen zur Durchsetzung der grossen Agenda nicht von gewählten und damit demokratisch legitimierten Volksvertretern getroffen werden. Ich könnte unzählige Beispiele für die Schweiz aus der jüngsten Vergangenheit nennen, vom WHO-Pandemievertrag über die Agenda2030, die Klimaziele, 15-Minuten-Städte, Gender-Woke-Irrsinn etc. Diese Ideen sind nicht auf dem Mist unserer Politiker gewachsen, sondern wurden ihnen ins Auftragsbüchlein, auch Pflichtenheft genannt, geschrieben.

Um nicht vom Thema abzukommen, aber nichts hat eben mit nichts zu tun, ist im Hinblick auf das vorgestellte Konzept von Alexander Kouzminov festzuhalten, dass die sogenannte Corona-Pandemie interessanterweise genau so orchestriert worden ist und das Militär und die Geheimdienste, wie inzwischen belegt ist, eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Und die Moral von der Geschicht‘?

Lasst Euch nicht führen hinter’s Licht! Macht nicht noch einmal mit. Wie heisst es so schön: Niemand regiert, wenn niemand gehorcht. No one rules if no one obeys (David Icke).

Abschliessen möchte ich sehr trefflich mit dem 2. Brief an die Korinther Kapitel 11, Vers 16:

“Ich sage es noch einmal: Niemand soll mich für einen Narren halten. Wenn ihr es aber doch tut, dann lasst mich auch den Narren spielen, damit ich ein wenig prahlen kann wie ihr.“

Oder moderner in englischer Fassung:

Fool me once, shame on you. Fool me twice, shame on me!

 

 

Quellen:

(PDF) Information bioterrorism – a new form of global manipulation (researchgate.net)

publishersweekly.com: Autor Alexander Kouzminov

The First Global Revolution A Report By The Council Of The Club Of Rome

 

 

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Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.

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Ohne geht es nicht.

Bundesgerichtsentscheid Gemeinde Wil SG gegen Swisscom

Bundesgerichtsentscheid Gemeinde Wil SG gegen Swisscom

Urteil des Schweizer Bundesgerichts vom 23. April 2024

Verbot, die Mobilfunkanlage abweichend vom letzten aktiven Standortdatenblatt (dh. mit Korrekturfaktor) zu betreiben.

Transkript des Entscheides

(bei allfälligen Übertragungsfehlern verweisen wir auf  die Ausführung im PDF)

Urteil vom 23. April 2024

l. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Kneubühler, Präsident,
Bundesrichter Chaix, Haag, Muller, Merz,
Gerichtsschreiberin Gerber.

Verfahrensbeteiligte
Swisscom (Schweiz) AG, Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Mischa Morgenbesser und/oder Rechtsanwalt Andreas Eichenberger,

gegen

Politische Gemeinde Wil,
Stadtrat, Marktgasse 58, Postfach 1372, 9500 Wil,
Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen,

Gegenstand

Benutzungsverbot Mobilfunkanlagen (drei adaptive Antennen),

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen,
Abteilung I, vom 17. August 2023 (B 2023/1 1).

Sachverhalt:

A.
Die Swisscom (Schweiz) AG (nachfolgend: Swisscom), Bern, betreibt in der politischen Gemeinde Wil die adaptiven Mobilfunkantennen WIAB (Grundstück Nr. 2565W), WITZ (Grundstück Nr. 704W) und WIBR (Grundstück Nr. 2592W). Die Mobilfunkanlagen liegen in der Bauzone. Sie wurden 2019 mit adaptiven Antennen ausgerüstet, wobei die Beurteilung nach dem sog. “Worst-Case-Szenario” erfolgte, ohne Berücksichtigung eines Korrekturfaktors (für die Anlage WIAB im Baubewilligungsverfahren, für die Anlagen WITZ und WIBR im sog. Bagatellverfahren).

B.
Am 2. und 3. Juni 2021 reichte die Swisscom für die Mobilfunkanlagen WIBR und WITZ aufgrund des neu unter Anwendung eines Korrekturfaktors erfolgenden Betriebs je ein Standortdatenblatt zum Projekt «Aktualisierung gemäss BAFU-Nachtrag zu adaptiven Antennen vom 23.02.2021» bei der politischen Gemeinde Wil ein. Die Gemeinde vertrat die Auffassung, es müsse ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und ordnete mit Verfügungen vom 15. Dezember 2021 und 18. Januar 2022 die Einstellung des vom letzten aktiven  Standortdatenblatt abweichenden Betriebs ein. Den Rekurs gegen die Verfügung vom 15. Dezember 2021 betreffend die Mobilfunkanlage WIBR zog die Swisscom am 9. Februar 2022 zurück. Gegen die Verfügung betreffend die Mobilfunkanlage WITZ wurde kein Rekurs erhoben.

C.
Mit Schreiben vom 4. Juli 2022 reichte die Swisscom bei der politischen Gemeinde Wil erneut die Standortdatenblatter vom 2. und 3. Juni 2021 betreffend die Mobilfunkanlagen WITZ und WIBR ein und beantragte den Erlass je einer anfechtbaren Verfügung, für den Fall, dass für die Anwendung des Korrekturfaktors die Einreichung eines ordentlichen Baugesuchs verlangt werde. Für die Mobilfunkanlage WIAB reichte die Swisscom am 5. Juli 2022 ein neues Standortdatenblatt vom 4. Mai 2022 unter Anwendung des Korrekturfaktors ein. Die politische Gemeinde Wil verfügte am 18. Juli 2022, der vom jeweils letzten aktiven Standortdatenblatt abweichende Betrieb der Mobilfunkanlagen WIAB, WITZ und WIBR sei einzustellen. Einem allfälligen Rekurs entzog sie die aufschiebende Wirkung.

D.
Dagegen rekurrierte die Swisscom am 25. Juli 2022 an das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen (nachfolgend: Departement). Dieses vereinigte die drei Verfahren und wies die Rekurse am 10. Januar 2023 ab. Einer allfälligen Beschwerde entzog es die aufschiebende Wirkung.

E.
Die dagegen erhobene Beschwerde der Swisscom wies das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen am 17. August 2023 ab. Das Verwaltungsgericht bejahte die Baubewilligungspflicht gestützt auf Art. 136 Abs. 1 und 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 5. Juli 2016 (PBG/SG; sGS 731 .1). Ziff. 1b des Dispositivs des Rekursentscheids betreffend die Mobilfunkanlage WITZ änderte es dahin ab, dass auf das Gesuch vom 4. Juli 2022 nicht einzutreten sei.

F.
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid hat Swisscom am 20. September 2023 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhoben. Sie beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben. Eventualiter sei die Beschwerde betreffend die Mobilfunkanlage WITZ an die Vorinstanz zur Behandlung zurückzuweisen.

G.
Das Verwaltungsgericht sowie das Departement schliessen auf Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Wil hat sich nicht vernehmen lassen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in seiner Vernehmlassung dar, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Antennen insgesamt nicht zu einer Erhöhung der Strahlungsexposition in der Umgebung der Anlage führe und gemäss der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) nicht als Änderung der Anlage gelte. Inwiefern trotzdem die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens notwendig sei, beurteile sich nach Art. 22 Abs. 1 RPG (SR 700) und der jeweiligen Konkretisierung der Kantone, welche die Bewilligungspflicht breiter fassen könnten.

H.
In ihrer Schlussbemerkung vom 27. Februar 2024 hält die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest.

Erwägungen:

1.
Gegen den kantonal letztinstanzlichen Endentscheid des Verwaltungsgerichts steht grundsatzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht offen (Art. 82 lit. a, 86 Abs. 1 lit. d und 90 BGG). Das Verwaltungsgericht hat die Verfügungen der Gemeinde bestätigt, welche der Beschwerdeführerin einen vom jeweils letzten aktiven Standortdatenblatt abweichenden Betrieb der Mobilfunkanlagen WIAB, WITZ und WIBR verbieten. Die Beschwerdeführerin ist davon unmitteibar betroffen und hat ein schutzwürdiges lnteresse an der Aufhebung oder Abänderung dieser Anordnungen. Sie ist damit zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten befugt (Art. 89 Abs. 1 BGG). Auf die rechtzeitig erhobene Beschwerde (Art. 100 Abs. 1 BGG) ist einzutreten.

1.1. Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann insbesondere die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden (Art. 95 lit. a BGG). Das Bundesgericht wendet das Bundesrecht grundsätzlich von Amtes wegen an (Art. 106 Abs. 1 BGG). Die Verletzung von Grundrechten (einschliesslich die willkürliche Anwendung von kantonalem Recht) prüft es dagegen nur insoweit, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und genügend begründet worden ist (Art. 106 Abs. 2 BGG; BGE 133 ll 249 E. 1.4.2 S. 254 mit Hinweisen). Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat, sofern dieser nicht offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (Art. 105 und Art. 97 Abs. 1 BGG). Neue Tatsachen und Beweismittel können nur so weit vorgebracht werden, als erst der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt (Art. 99 Abs. 1 BGG).

1.2. Im Folgenden ist zunächst ein kurzer Überblick über adaptive Antennen und die für sie vorgenommenen Änderungen der NISV zu geben (E. 2). Anschliessend werden die Rechtsstandpunkte der Beteiligten zusammengefasst (E. 3), bevor das Bundesgericht die Bewilligungsplicht nach Bundesrecht (E. 4) und – soweit noch erforderlich – nach kantonalem Recht (E. 5) prüft.

2.
Gemäss Art. 4 Abs. 1 NISV müssen Mobilfunkanlagen so erstellt und betrieben werden, dass sie die in Anh. 1 NISV festgelegten vorsorglichen Emissionsbegrenzungen einhalten. Ziff. 64 Anh. 1 NISV legt den jeweils geltenden Anlagegrenzwert (AGW) für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke je nach Frequenzbereich fest. Dieser muss von sämtlichen Anlagen im massgebenden Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten werden (Ziff 65 Anh 1 NISV). Als massgebender Betriebszustand gilt grundsätzlich der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung (Ziff 63 Abs 1 Anh 1 NISV) Ziff 62 Abs 5 Anh 1 NISV definiert die Änderung einer Anlage. Als solche gilt die Änderung der Lage von Sendeantennen (lit a) der Ersatz von Sendeantennen durch solche mit einem andern Antennendiagramm (lit. b), die Erweiterung mit zusätzlichen Sendeantennen (lit. c), die Erhöhung der ERP (äquivalente Strahlungsleistung [“effective radiated power”]; vgl. Art. 3 Abs. 9 NISV) über den bewilligten Höchstwert hinaus (lit. d) oder die Änderung von Senderichtungen über den bewilligten Winkelbereich
hinaus (lit. e).

2.1. Die bisher üblichen (konventionellen) Antennen weisen eine räumlich konstante Abstrahlcharakteristik auf, die nur innerhalb eines begrenzten Bereichs manuell oder ferngesteuert angepasst werden kann. Dagegen verändern sog. adaptiven Antennen ihre Strahlung (Senderichtung und/oder Antennendiagramm) in kurzen zeitlichen Abständen, um die Strahlung bevorzugt in jene Richtungen zu übertragen, wo sie durch die Endgeräte angefordert wird (“beamforming “; vgl. Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 4; 1C_481/2022 vom 13. November 2023 E. 2). Adaptive Antennen werden aus technischen Gründen insbesondere bei höheren Frequenzen eingesetzt, namentliche für die von der 5. Generation des Mobilfunks (5G) genutzten Frequenzbänder um 3.6 GHz.

2.2. Am 17. April 2019 passte der Bundesrat Anh. 1 NISV im Hinblick auf die neue Antennentechnologie an: Er definierte adaptive Antennen in Ziff. 62 Abs. 6 und ergänzte Ziff. 63 NISV dahin, dass bei adaptiven Antennen für die Bestimmung des massgebenden Betriebszustands die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt werde. Die konkrete  Ausgestaltung dieses Grundsatzes sollte auf Stufe Vollzugshilfe erfolgen (BAFU Erläuterungen vom 17. April 2019 zur Änderung der NISV Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ziff. 4.4.) Bis dahin empfahl das BAFU den kantonalen und kommunalen NIS-Fachstellen, die Strahlung von adaptiven Antennen wie bei konventionellen Antennen zu berechnen, d.h. basierend auf einem Antennendiagramm, das für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigt (sog. “Worst-Case-Szenario”). Damit sei sichergestellt, dass die Beurteilung für die betroffene Bevölkerung auf der sicheren Seite bleibe und die Langzeitbelastung in jedem Fall tief gehalten werde (Schreiben vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020; vgl. dazu Urteile 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 6.2; 1C_101/2021 vom 13. Juli 2023 E. 3.5 mit Hinweisen).

2.3. Am 23. Februar 2021 publizierte das BAFU den Nachtrag “Adaptive Antennen” zur Vollzugsempfehlung NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstation (nachfolgend: Vollzugshilfe). Diese sieht für adaptive Antennen die Anwendung eines Korrekturfaktors vor. Das BAFU hielt fest, mit dem “Worst-Case—Szenario“ werde die tatsächliche Strahlung in der Umgebung der Antenne zu hoch eingeschätzt, weil nicht in jede Richtung gleichzeitig die maximale Sendeleistung abgestrahlt werde. In einer “Übergangsregelung” wurde festgehalten, dass der Betrieb von bereits zuvor mittels «Worst-Case»-Betrachtung bewilligten adaptiven Antennen an den Nachtrag angepasst werden könne; dies gelte nicht als Änderung im Sinne von Ziff. 62 Abs. 5 Anh. 1 NISV, wenn die ERP unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors nicht ändere. Der Behörde sei ein aktualisiertes Standortdatenblatt nachzureichen.

2.4. Die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) kam, gestützt auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (JEAN—BAPTISTE ZUFFEREY/MATTHIEU SEYDOUX, Les procedures cantonales applicables a la mise en place de la technologie 5G des antennes de téléphonie mobile, Freiburg, 7. Juni 2021), zum Ergebnis, dass die Vollzugshilfe den Kantonen zu wenig Rechtssicherheit für die Anpassung ihrer Bewilligungsverfahren biete. Daraufhin beschloss der Bundesrat am 17. Dezember 2021, die wesentlichen Elemente des Nachtrags ”Adaptive Antennen” in Anh. 1 NISV aufzunehmen (AS 2021 901, in Kraft seit 1. Januar 2022). Dessen Ziff. 63 Abs. 2 sieht nunmehr für adaptive Sendeantennen mit 8 oder mehr separat ansteuerbaren Antenneneinheiten (Sub-Arrays) vor, dass auf die maximale ERP ein Korrekturfaktor KAA angewendet werden kann, wenn die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden. Diese muss sicherstellen, dass im Betrieb die über 6 Minuten gemittelte ERP die korrigierte ERP nicht überschreitet. Der Korrekturfaktor beträgt gemass Ziff. 63 Abs. 3 20.10 (bei 64 und mehr Sub-Arrays), 2 0.13 (32 bis 63 Sub-Arrays), 2 0.20 (16 – 31 Sub-Arrays) und 2 0.40 (8 bis 15 Sub-Arrays). Wird bei bestehenden adaptiven Sendeantennen ein Korrekturfaktor KAA angewendet, so reicht der lnhaber der Anlage der zuständigen Behörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt ein (Ziff. 63 Abs, 4 Anh. 1 NISV). Die Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Sendeantennen gilt nicht als Änderung einer Anlage (Ziff. 62 Abs. 5bis Anh. 1 NISV).

3.
Streitig ist vorliegend, ob die Anwendung eines Korrekturfaktors auf die bisher nach dem Worst-Case-Szenario” beurteilten adaptiven Antennen der Anlagen der Beschwerdeführerin eine Baubewilligung voraussetzt oder ob es genügt, der zuständigen Behörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen.

3.1. Die Baubewilligungspflicht richtet sich nach Art. 22 Abs. 1 RPG. Danach dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Massstab dafür, ob eine Massnahme erheblich genug ist, um sie dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen, ist, ob damit im Allgemeinen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, so wichtige Folgen für Raum und Umwelt verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (BGE 139 ll 134 E. 5.2 S. 139 f. mit Hinweisen). Gewisse Vorhaben können wegen ihres Betriebs und weniger wegen ihrer konstruktiven Anlage baubewilligungspflichtig sein (vgl. z.B. BGE 119 lb 222 E. 3b betr. Hägegleiterlandeplatz; Urteil 1C_431/2018 vom 16. Oktober 2019 E. 4.2-4.6: Betriebsintensivierung einer Schmiede; UrteiI 1C 505/2017 vom 15. Mai 2018 E. 6, in: URP 2018 528 und ZBI 119/2018 650 betr. Schneeablagerungsplatz; vgl. zum Ganzen WALDMANN/HANNI, Handkommentar RPG, 2006, N. 17 zu Art. 22 RPG). Der bundesrechtliche Begriff der bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen kann von den Kantonen konkretisiert und erweitert, nicht aber enger gefasst werden (vgl. Urteile 1C_389/2019 vom 27. Januar 2021, in: URP, 2021 491 E. 3.1 mit Hinweisen; 1C_12/2022 vom 23. Januar2023 E. 7.3).

3.2. Die Gemeinde bejahte die Baubewilligungspflicht, weil die Anwendung des Korrekturfaktors zur Folge habe, dass nur noch ein über 6 Minuten gemittelter Wert eingehalten werden müsse. Dies könne an OMEN zu Leistungsspitzen führen, die deutlich über dem geltenden AGW liegen. Dies werde von der bestehenden Baubewilligung nicht abgedeckt. Die Umrüstung der Anlage mit adaptiven Antennen sei unter Berücksichtigung des ”Worst—Case-Szenarios” erfolgt; nur aus diesem Grund habe sie im sog. Bagatellverfahren, ohne Einbezug potenziell einspracheberechtigter Personen, bewilligt werden können. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Umweltschutz und die Vollzugsbehörden würde massgeblich erschüttert, wenn vor Anwendung des Korrekturfaktors kein Verfahren zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs durchgeführt würde.

3.3. Diese Rechtsauffassung wurde vom Bau- und Umweltdepartement geteilt. Mit Einführung der Korrekturfaktoren habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Während die AGW zuvor an einem OMEN in jedem Zeitpunkt eingehalten werden mussten, könnten nun Situationen auftreten, in denen die in Ziff. 64 Anh. 1 NISV definierten Grenzwerte kurzzeitig überschritten werden dürften. Dies bedeute eine Änderung der Strahlenbelastungen und begründe ein Interesse der Öffentlichkeit bzw. der  Nachbarschaft an einer vorgängigen Kontrolle i.S.v. Art. 22 RPG. Eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht bedürfe einer formell-gesetzlichen Grundlage (wie 2B. in Art. 18a RPG für Solaranlagen); eine Regelung auf Verordnungsstufe genüge nicht. Im Übrigen äussere sich Ziff. 62 Abs. 5bis Anh. 1 NISV auch gar nicht zur Baubewilligungspflicht.

3.4. Das Verwaltungsgericht teilte diese Auffassung: Bei der Anwendung des Korrekturfaktors bestehe die Möglichkeit einer nicht mehr bloss ausgesprochen geringfügigen Zunahme der lmmissionen in den von den Leistungsspitzen betroffenen Flächen (“Beam”). Vor diesem Hintergrund bestehe sowohl ein Öffentliches als auch ein Interesse der Nachbarschaft an einer vorgängigen Beurteilung im Rahmen eines den grundrechtlichen Anforderungen genügenden Baubewilligungsverfahrens. Der kantonale Gesetzgeber habe im Nachgang zur NISV-Änderung vom 1. Januar 2022 die Bewilligungsvorschriften (Art. 136 ff. PBG/SG) nicht angepasst und insbesondere kein bewilligungsfreies Verfahren für die vorliegende Konstellation angeordnet.

3.5. Die Beschwerdeführerin macht geltend, gemäss Ziff. 62 Abs. 5 bis Anh. 1 NISV gelte die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Sendeantennen nicht als Änderung der Anlage, und es sei lediglich ein modifiziertes Standortdatenblatt einzureichen (Ziff. 63 Abs. 4 Anh. 1 NISV). Sinn und Zweck dieser Regelung sei es gewesen, einheitlich und verbindlich festzulegen, dass für die Anwendung des Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Antennen kein weiteres Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden müsse. Dies ergebe sich auch aus Art. 11 NISV, der nur bei Änderungen i.S.v. Anh. 1 eine Meldepflicht vorsehe: Unterliege die Anpassung des Betriebs bestehender adaptiver Antennen schon keiner Meldepflicht, könne erst recht kein Baugesuch verlangt werden. Ziff. 62 Abs. 5 bis Anh. 1 NISV konkretisiere Art. 22 RPG und stelle klar, dass die Einführung eines Korrekturfaktors nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht mit so wichtigen Folgen für die Umwelt  verbunden sei, dass ein Interesse der Nachbarschaft oder der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle bestehe. Die Kantone seien somit nach dem Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (Art. 49 Abs. 1 BV) nicht befugt, aus immissionsschutzrechtlichen Gründen die Einleitung eines Baubewilligungsverfahrens zu verlangen. Die Anwendung des Korrekturfaktors führe nicht zu einer Erhöhung der Strahlungsexposition in der Umgebung der Antenne; im Gegenteil reduzierten adaptive Antennen die Exposition im Vergleich mit konventionell betriebenen Antennen, weil die Funksignale nur beim Empfänger und in seiner unmittelbaren Umgebung auftreten und sich die elektrische Feldstärke im übrigen Wirkbereich der adaptiven Antenne nicht erhöhe. Dies werde durch den Bericht des BAKOM vom 12. Dezember 2022 über die von ihm durchgeführten Messkampagnen im Wirkbereich adaptiver und konventioneller Antennen bestätigt: Bei der Gesamtbetrachtung der drei Mobilfunkanlagen seien die gemessenen Funksignale der adaptiven Antennen im Mittel deutlich kleiner gewesen als diejenigen der konventionellen Antennen (s. Bakom). Unter diesen Umständen ergebe sich auch aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV) bzw. der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) kein Anspruch auf Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens. Das Erfordernis, ein Baugesuch einzureichen, sei unverhältnismässig und verletze die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) der  Beschwerdeführerin.

3.6. Das BAFU vertritt in seiner Vernehmlassung die Auffassung, Ziff. 62 Abs. 5 bis Anh. 1 NISV regle einzig, welche Anpassungen umweltrechtlich als Änderung der Anlage i.S.d. Bundesumweltrechts gelten, und wann der Vollzugsbehörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen sei. Die NISV äussere sich dagegen nicht zur Frage, in welchen Fällen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen sei. Diese Frage sei bundesrechtlich in Art. 22 RPG geregelt. Massgebend dafür sei nicht nur eine relevante Änderung der Strahlungsbelastung, sondern auch das Vorhandensein und das Ausmass anderer Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Das BAFU erläutert, der Korrekturfaktor diene als Ausgleich dafür, dass die Strahlung adaptiver Antennen in bestimmte Richtungen fokussiert werde, während sie in anderen Richtungen zurückgehe, d.h. die maximale Sendeleistung im Unterschied zu konventionellen Antennen nicht gleichzeitig in alle Richtungen abgestrahlt werde. Der Korrekturfaktor werde so festgelegt, dass die Sendeleistung, mit welcher die adaptive Antenne im Betrieb tatsächlich strahle, nach statistischen Kriterien in 95 % der Fälle unter der bewilligten Sendeleistung liege. Nur seltene Strahlungsspitzen könnten darüber liegen, diese seien jedoch aufgrund der Leistungsbegrenzung nur von kurzer Dauer. Bei Anwendung des Korrekturfaktors mit der höchsten Korrekturwirkung von 0.1 (bei 64 und mehr Sub-Arrays) könne der Spitzenwert der Sendeleistung im Betrieb höchstens 10 mal höher sein als die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung. Dies bedeute, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke, die von einer (einzelnen) adaptiven Antenne erzeugt werde, kurzfristig höchstens um das 3.16-fache übertroffen werden könne. Da die meisten Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen gleichzeitig mit konventionellen Antennen ausgerüstet seien, erhöhe sich die Feldstärke der gesamten Anlage kurzfristig um einen kleineren Faktor und liege nach wie vor deutlich unter dem (ebenfalls über 6 Minuten gemittelten) Immissionsgrenzwert (IGW) gemäss Anh. 2 NISV.

4.
4.1. Das Bundesgericht ist in verschiedenen Beschwerdeverfahren auf Rügen gegen den Korrekturfaktor nicht eingetreten, weil die streitigen adaptiven Antennen noch nach dem ”Worst-Case-Szenario”, ohne Anwendung eines Korrekturfaktors, bewilligt worden waren. Es hielt fest, die Auffassung der Vorinstanzen, wonach eine künftige Umstellung des Betriebs mit Korrekturfaktor in einem Baubewilligungsverfahren mit Einsprachemöglichkeiten bewilligt werden müsse, sei nicht zu beanstanden, d.h. es werde gegebenenfalls in einem späteren Baubewilligungsverfahren zu klären sein, ob für die streitbetroffene Anlage die Anwendung eines Korrekturfaktors gemäss Ziff. 63 Abs 2 und 3 Anhang 1 NISV zuzulassen sei (Urteile 1C 100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 6.3.2; 1C 527/2021 vom 13. Juli 2023 E. 3.5; 1C 542/2021 vom 21. September 2023 E. 3.5; 1C 196/2022 vom 13. Oktober 2023 E. 3.3; 1C 251/2022 vom 13 Oktober 2023 E. 3.3; 1C_45/2022 vom 9. Oktober 2023 E. 4.5; 1C_481/2022 vom 13. NoVember 2023 E. 3.5).

4.2. An dieser Auffassung ist festzuhalten. Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem “Worst-Case-Szenario” bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10 mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über 6 Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal einen Faktor 3 übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmässig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind (so auch VG Zürich, Urteile  B.2021.00740 und 00743 vom 27. Oktober 2022 E. 3.3).
Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen. Im übrigen können adaptive Antennen auch ohne Anwendung eines Korrekturfaktors adaptiv betrieben werden, mit den sich daraus ergebenden Vorteilen (geringere Strahlung in Richtungen, in denen sich keine Endgeräte befinden). Die Anwendung des Korrekturfaktors bedeutet insofern den Wegfall (bzw. die Abschwächung) einer bisher geltenden, vorsorglichen Emissionsbegrenzung (“Worst-Case-Szenario”) im Sinne von Art. 11 Abs. 2 USG (vgl. Urteil 1C_101/2021 vom 13. Juli 2023 E. 3.5 mit Hinweisen). Dies muss von den zuständigen Behörden und Gerichten überprüft werden können.

4.3. Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erscheint geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen in zumutbarer Weise zu gewährleisten (Art. 29 und 29a BV). Die in Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anh. 1 NISV vom Bundesrat festgelegten Korrekturwerte können nicht unmittelbar angefochten werden (vgl. Art. 189 Abs. 4 BV), und eine vorfrageweise Überprüfung war bislang nicht möglich: Die Installation der adaptiven Antennen nach dem “Worst-Case”—Szenario erfolgte i.d.R. im sog. Bagatellverfahren, ohne Einsprachemöglichkeit der Anwohnerschaft. Wo ein  Baubewilligungsverfahren stattfand, wurde die Anwendung der Korrekturfaktoren nicht geprüft und den betroffenen Personen versichert, sie könnten ihre diesbezüglichen Einwände noch bei der Umstellung des Betriebs mit Korrekturfaktor geltend machen (vgl. die oben E. 4 zitierten Urteile).

Zwar können betroffene Personen eine behördliche Überprüfung von Immissionen im Einzelfall auch ohne Baubewilligungsverfahren verlangen (ZUFFEREY/SEYDOUX, a.a.O., Ziff. 4.1 .3.3 S. 39; vgl. Urteil 1A.202/2006 vom 10. September 2007, in: URP 2008 621, E. 5.3-5.4 und BGE 140 ii 33 zu Lichtimmissionen von nicht baubewilligungspflichtiger Weihnachtsbeleuchtung). Dies setzt jedoch voraus, dass die Betroffenen Kenntnis von den Immissionen bzw. ihrer Änderung haben. Dies ist ohne Publikation eines Baugesuchs nicht gewährleistet, weil nichtionisierende Strahlung im Allgemeinen nicht wahrnehmbar ist, im Gegensatz z.B. zu Lichtimmissionen. Im übrigen würde es zu grosser Rechtsunsicherheit führen, wenn jederzeit mit einer lmmissionsbeschwerde aus der Nachbarschaft gerechnet werden müsste. Insofern erscheint es auch aus Sicht der Mobilfunkbetreiberinnen vorteilhafter, alle potentiellen Einsprachen gegen die Anwendung des Korrekturfaktors in einem Baubewilligungsverfahren zu bündeln (vgl. ZUFFEREY/SEYDOUX, a.a.O.; Ziff. 4.1 .33 S. 40).

4.4. Ziff. 62 Abs. 5 bis Anh. 1 NISV steht dem nicht entgegen. Wie das BAFU in seiner Vernehmlassung darlegt, wird darin keine Aussage zur Baubewilligungspflicht gemacht. In den Erläuterungen zur Verordnungsänderung vom 17. Dezember 2021 wurde denn auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sache der Kantone sei, in welchem Verfahren sie die Vollzugshilfe anwendeten (S. 3). Aus dem Umstand, dass keine Änderung der Anlage i.S.d. NISV vorliegen soll, kann nicht geschlossen werden, dass in keinem Fall eine Baubewilligung erforderlich ist (ZUFFEREY/SEYDOUX, a.a.O‘, Ziff. 4.1 .3 S. 36 ff. und Zwischenergebnis 4 S. 40; SHIRIN GRÜNIG/ISABELLE MAAG, Angepasste NISV-Bestimmungen für Mobilfunkantennen – Gewisse Fragen bleiben trotz Revision, BR 2022 S. 133 ff., S. 135; ALEXANDER REY, Mobilfunkanlagen: Verhältnis von Bundesumweltrecht, Raumplanungs- und Baurecht, insbes. Bauverfahrensrecht, URP 2021 S. 153 ff., S. 176 f.; MICHAEL PFLUGER, Bemerkungen zum Urteil VGE 1002020305 des Berner Verwaltungsgerichts vom 31. Januar 2023, in’ BVR 2023 S. 243 f.; a.A. ISABELLE HANER, Rechtsgutachten zum Nachtrag des BAFU vom 23: Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung NISV für Mobilfunk und WWL-Basisstationen, BUWAL 2002: Adaptive Antennen, 24. Juni 2021, S. 45).

5.
Ist nach dem Gesagten eine Baubewilligung schon gestützt auf Art. 22 RPG erforderlich, braucht auf die Rügen der Beschwerdeführerin zur Auslegung und Anwendung des St. Galler Rechts nicht eingegangen zu werden.

Es kann auch offenbleiben, ob das Departement auf den Rekurs betreffend die Mobilfunkanlage WITZ hätte eintreten müssen, denn diesfalls ware der Rekurs abzuweisen gewesen. So oder so bleibt es bei dem von der Gemeinde Wil verfügten Verbot, die Mobilfunkanlage abweichend vom letzten aktiven Standortdatenblatt (dh. mit Korrekturfaktor) zu betreiben.

6.
Die Beschwerde ist somit abzuweisen. Ausgangsgemäss sind die Kosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG) und es sind keine Parteientschädigungen zuzusprechen (Art. 68 Abs. 1 und Abs. 3 BGG).

Demnach erkennt das Bundesgericht:

  1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 4’000.-— werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
  3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen,
  4. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Politischen Gemeinde Wil, dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Abteilung I, und dem Bundesamt für Umwelt schriftlich  mitgeteilt.

Lausanne, 23. April 2024

lm Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Kneubühler
Die Gerichtsschreiberin: Gerber

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In der Vergangenheit wurde uns eingetrichtert, dass wir Bürger mit unseren Anliegen gegen Windmühlen rennen und nichts gegen die lebenszerstörenden Aktionen unserer Regierung unternehmen könnten.

Lassen Sie sich nicht beirren oder einschüchtern. WIR haben bereits viel erreicht und gemeinsam gehen wir diesen Weg unbeirrt weiter.

Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.

WIR sind Ihnen daher für Ihre finanzielle Unterstützung sehr dankbar.

Ohne geht es nicht.

Pressemitteilung: Dokumentarfilm „Das digitale Dilemma“

Pressemitteilung: Dokumentarfilm „Das digitale Dilemma“

Pressemeldung

Das digitale Dilemma

Mobilfunk ist aus unserer Gegenwart nicht mehr wegzudenken. In seinem neusten Dokumentarfilm zeigt Klaus Scheidsteger auf, welche Risiken mit der fortschreitenden Digitalisierung verbunden sind.

Kompakt und ohne Polemik deckt Klaus Scheidsteger während 90 Minuten all das auf, was weltweit in der Mobilfunkforschung schon seit Jahrzehnten bekannt ist und leider viel zu selten das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Im Film kommen international renommierte Wissenschaftler, Ärzte, Baubiologen, Imker, Hirnforscher, Ingenieure, Elektrosensible und Wirtschaftsexperten zu Wort.

„Schaut hin, hinterfragt, schaut nicht weg!“

   (Prof. Dr. Christian Kreiß, Wirtschaftswissenschaftler, Uni Aalen, Deutschland)

In den Dokumentarfilm eingebunden wurde die kurz vor der Publikation stehende ATHEM3 Studie, welche von der Kompetenzinitiative e.V. in Zusammenarbeit mit Forscherteams aus Deutschland, Österreich und der Slowakei durchgeführt wurde. Die ATHEM3 Studie hat die athermische, biologische Wirkung bei Langzeit-Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern niedriger Intensität erforscht und sich mit den Indikatoren für Gesundheitsrisiken nach Langzeit-Exposition durch stationäre Mobilfunk-Sender befasst.

Diese hoch brisante, interdisziplinäre und unabhängige Studie sorgt in internationalen wissenschaftlichen Kreisen bereits für sehr viel Gesprächsstoff.

Dazu Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR, der sich seit langem gegen die übermässige Strahlung der Mobilfunkantennen einsetzt: „In unseren Augen ist diese Studie ein echter „Gamechanger“! Ihr Ergebnis wird auch von hoher Relevanz für unsere Arbeit in der Schweiz sein!“

Der Dokumentarfilm „Das digitale Dilemma“ kann kostenfrei über die Webseite www.das-digitale-dilemma.de angesehen werden, wo auch zeitnah über die weiteren Entwicklungen informiert wird.

 

Kontakt für Anfragen

und weitere Informationen:

 

Klaus Scheidsteger
83920 La Motte
Frankreich
[email protected]
+33 658 91 81 82

Reportage über die Filmpremiere

Bitte beachten Sie auch die Reportage von Hoch2 über die Premieren-Veranstaltung in Biel CH:

Dokumentarfilm-Premiere: Hoch2 berichtet darüber

Dokumentarfilm-Premiere: Hoch2 berichtet darüber

Reportage zur Filmpremiere

Am Mittwoch, 15. Mai 2024 fand in Biel CH die Filmpremiere des Dokumentarfilms „Das digitale Dilemma“ statt. Hoch2 berichtet darüber:

 

🔴 Hintergrund: Film und Premiere (00:35)
🔵 Besucher-Stimmen (01:17)
🔴 Daniel Laubscher (04:15)
🔵 Teaser (06:51)
🔴 Besucherstimme: Steve Hauser (09:00)
🔵 Dr. Petra Wiechel (12:29)
🔴 Filmemacher Klaus Scheidsteger (13:32)
🔵 Co-Produzent Christian Oesch (14:50)
🔴 Preisverleihung (16:35) 

“Das digitale Dilemma”

Der Menschheit tun sich dank digitaler Entwicklungen grossartige Chancen auf. Gefahrlos können diese jedoch nur genutzt werden, wenn die möglichen gesundheitlichen Risiken bekannt sind und vermieden werden. Was zeigen die neusten wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse darüber auf?

Diese faktenbasierte Reportage fordert zu einem offenen Diskurs auf und sieht sich als ein Stück Aufklärung für den mündigen Verbraucher. Dabei kommen renommierte Wissenschaftler ebenso zu Wort, wie engagierte Ärzte, Entwickler, Baubiologen und Betroffene. Lösungen für eine digitale Zukunft werden ebenso gezeigt, wie der visualisierte Verlauf einer privat finanzierten, neuen Studie, die von einem interdisziplinären, internationalen Team durchgeführt wurde .

Wir begeben uns filmisch auf eine spannende Reise und zeigen die Kehrseite von gängiger Fortschrittswerbung.

Es ist dem Filmautor ein grosses Anliegen, den Dokumentarfilm einem grossen Publikum zugänglich zu machen. Daher ist der Film nun kostenlos im Internet aufrufbar:

Dokumentarfilm  „Das digitale Dilemma” jetzt live!

Dokumentarfilm  „Das digitale Dilemma” jetzt live!

Offizielle Veröffentlichung

„Das digitale Dilemma” – Dokumentarfilm

Mit riesiger Freude dürfen WIR gemeinsam mit Klaus Scheidsteger, Filmemacher und Regisseur, die endgültige Fertigstellung der deutschen Fassung des Dokumentarfilms „Das digitale Dilemma” verkünden!

Ab sofort kann der Film kostenfrei auf dieser speziell dafür eingerichteten Webseite angesehen werden:

das-digitale-dilemma.de

Es ist Klaus Scheidstegers Wunsch, den Film kostenlos der ganzen Gesellschaft anzubieten, damit die breitflächigen Aufklärungen weltweit stattfinden können.

Werden Sie Teil der Aufklärungs-Kampagne

Ohne Sie geht es nicht! Damit dieses wichtige Anliegen gehört wird, ist es enorm wichtig, dass möglichst viele Menschen darüber berichten:

👉 Reden Sie darüber!

👉 Teilen Sie unsere Webseite und/oder den Trailer auf allen sozialen Kanälen und nutzen Sie auch Email

👉 Verteilen Sie Flyer

👉 Organisieren Sie einen Filmabend mit Gesprächsrunde

👉 Laden Sie den Regisseur für einem besonderen Vortragsabend ein

👉 Unterstützen Sie das Projekt finanziell, damit der Film weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden kann.

Der Schweizerische Verein WIR mit ihren Paten und Gönnern und unterstützt das Filmprojekt bereits mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Allerdings können WIR weitere Sprachfassungen und technisch hochwertige Kinofassungen für Amerika und die restliche Welt nur mit Ihrer finanziellen Unterstützung realisieren.

Bei Fragen zu Vorführ-Lizenzen, Sonderveranstaltungen und Filmfestivals kontaktieren Sie Klaus Scheidsteger bitte direkt unter: [email protected]

Mit herzlichen Grüssen

Klaus Scheidsteger, Produzent / Christian Oesch, Koproduzent & Team Schweizerischer Verein WIR

Illustrationen im Dokumentarfilm: Thorsten Kirsch, eBook – Smartphonezombies Diary

Erschütternder Bericht einer Krankenhaus-Whistleblowerin

Erschütternder Bericht einer Krankenhaus-Whistleblowerin

Krankenhaus-Whistleblower

Ärzte euthanasieren COVID-Geimpfte wegen “schrecklicher” Nebenwirkungen

Eine Whistleblowerin aus der Industrie hat sich mit brisanten Behauptungen an die Öffentlichkeit gewandt und davor gewarnt, dass die Covid mRNA-Spritzen dazu führen, dass Menschen nach der Injektion “so schrecklich” und “so schnell” sterben.

Die Krankenhaus-Whistleblowerin, die nur als “Zoe” bekannt ist, enthüllte, dass Ärzte Patienten aufgrund der Schwere der Nebenwirkungen der Injektionen euthanasiert haben.

Zoe, eine medizinische Kodiererin im Krankenhaus, sagte, die durch die Covid-Spritzen verursachten Gesundheitsprobleme seien so “schrecklich”, dass die mit Covid geimpften Patienten von den Ärzten “irgendwie eingeschläfert werden mussten”.

In einem Whistleblowing-Interview mit der gemeinnützigen Organisation Children’s Health Defense (CHD) enthüllte Zoe, dass Krankenhäuser und medizinisches Fachpersonal einfach nicht auf die Welle von plötzlichen Todesfällen, Herzinfarkten, Organversagen und nun auch Krebserkrankungen unter der geimpften Bevölkerung vorbereitet waren, die nach der Einführung der Covid-Impfung Anfang 2021 auf die Öffentlichkeit folgte.

Medizinische Kodiererin analysiert Krankenakten

Als medizinische Kodiererin überträgt Zoe die in den Krankenakten der Patienten enthaltenen Informationen zu Versicherungszwecken in eine Datenbank.

Sense Receptor enthüllt am 24. April 2024 auf X

“Ich wusste nicht, dass ein Mensch so schnell und auf so schreckliche Weise sterben kann, bevor die mRNA-Injektionen auf den Markt kamen… Die Patienten hatten tagelang Krampfanfälle, die durch keine Medikamente gestoppt werden konnten, und schließlich mussten sie eingeschläfert werden…”

Eine medizinische Kodiererin des Krankenhauses, die für dieses Interview nur “Zoe” genannt wird, beschreibt für Children’s Health Defense die Schrecken, die sie nach der Einführung der COVID-Injektionen erlebte. Zu den unvorstellbaren und tödlichen Krankheiten gehörten Dinge wie Enzephalitis, Gangrän der Wirbelsäule, Blutgerinnsel, Schlaganfälle und das Versagen mehrerer Organe.

“Ich wusste nicht, dass ein Mensch so schnell und auf so schreckliche Weise sterben kann, bevor sie die mRNA-Injektionen auf den Markt brachten… Es war verrückt, so etwas habe ich noch nie gesehen. Im schlimmsten Fall nannten sie es Sepsis, aber es war ein sofortiges Multiorganversagen. Die Patienten starben innerhalb weniger Stunden an Leber-, Lungen- und Nierenversagen… alles auf einmal…” so Zoe gegenüber CHD. Sie fügt hinzu, dass “einige der Aufzeichnungen… [von der] Notbesatzung, die sie [von den Injektionsopfern] gefunden hat, zeigen, dass ihr Körper versucht hat, alles abzustoßen, und [in] einigen dieser Fälle war die Familie 30 Minuten vorher da, und dann waren sie innerhalb einer Stunde tot.”

… mussten eingeschläfert werden.

Zoe stellt fest, dass “Patienten mit Anfällen eingeliefert wurden, wie ich sie noch nie zuvor gesehen hatte”, und dass das Krankenhauspersonal “einige von ihnen nicht unter Kontrolle bringen konnte”. Die Kodiererin fügt hinzu: “Die Patienten hatten tagelang Anfälle, die durch keine Medikamente gestoppt werden konnten, und schließlich… mussten sie eingeschläfert werden.”

“Sie nannten es Enzephalitis oder Enzephalopathie, und später nannte es sogar die Kodierungsorganisation… COVID-19-assoziierte Enzephalitis”, sagt Zoe.

Die Gerinnsel waren der Wahnsinn

“Die Gerinnsel waren der Wahnsinn”, bemerkt die Kodiererin.”Solche Gerinnsel habe ich noch nie gesehen – selbst die interventionellen Radiologen, die mit … Geräten arbeiten, mit denen sie Herzeingriffe vornehmen und Stents [ein Stent ist ein Röhrchen, das in der Regel aus einer Metalllegierung oder einem Polymer besteht] in die Halsschlagader einsetzen können (wenn ein Schlaganfall zum Gehirn führt), haben normalerweise selten mehr als einen Stent eingesetzt, und sie dokumentierten … mehrere Stellen auf einmal. Es gab Fälle von Herzinfarkten, bei denen eine riesige Menge an Stents benötigt wurde, die vorher nicht nötig waren.”

Zoe fährt fort: “Es gab Leute, die in ihren 20ern wandern waren, die völlig gesund waren, die Marathons gelaufen waren und denen plötzlich ein Bein amputiert werden musste, weil sie ein massives Blutgerinnsel hatten, das von der Hüfte bis hinunter zum Bein reichte, und das nicht mehr zu retten war.”

“Es gab einige Fälle von Wirbelsäulengangrän über Nacht,wie ich sie noch nie gesehen hatte”, fügt die Kodiererin hinzu. “Und wissen Sie, man kann die Wirbelsäule nicht amputieren, wenn sie gangränös wird. Normalerweise schneidet man absterbendes Gewebe heraus, um eine weitere Infektion zu verhindern, und sie wussten nicht, was sie tun sollten. Das Einzige, was sie tun konnten, war… diesen Teil der Wirbelsäule durch ein Implantat zu ersetzen, das war das Beste, was sie tun konnten…Es war wirklich heftig.”

Ärzte schweigen

Was die Reaktionen der Ärzte auf diese Schrecken angeht, sagt Zoe: “Sie waren verwirrt, sie konnten die Zusammenhänge nicht erkennen.” Sie fügt jedoch hinzu: “Da wir wussten, was die möglichen Symptome einer Impfstoffverletzung sein könnten, hatten wir zu 100 % all die Dinge, die ich gerade beschrieben habe. Trotz dieses Wissens “würden die Ärzte [den Patienten] das nie sagen. Sie würden nur sagen: ‘Es ist ein Schlaganfall. Es ist ein Herzinfarkt. Es ist ein Blutgerinnsel.’ Und dann würden sie nie eine Verbindung zwischen den beiden herstellen.”