Von: Schweizerischer Verein WIR [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 8. Oktober 2024 17:31
An: [email protected]
Cc: [email protected]; [email protected]; Daniel Laubscher

Bcc: Verein Konferenz der Chefredaktoren Schweiz (78)
Bcc: BPUK (46)

Betreff: Klärung des 5G-Infrastruktur-Ausbau-Skandals

Wichtigkeit: Hoch

Guten Abend lieber Albert,

Lange habe ich Dir nicht mehr geschrieben, doch angesichts des 5G-Ausbau-Skandals ist es an der Zeit. Viele Schweizer sind zutiefst enttäuscht und fordern eine gründliche Untersuchung. Als Präsident des Vereins WIR verlange ich eine rechtliche Klärung dieses Vorgehens, das als „Rechtsbankrott“ erscheint. Unterhalb findest Du eine Mail mit Anhang von Daniel Laubscher (plannetzwerk), die den Ernst der Lage verdeutlicht.

Ich danke Dir für Dein Engagement und erwarte eine umgehende Untersuchung.

Herzliche Grüße,
Christian Oesch, Präsident, Verein WIR

Vermerk Laubscher Post https://t.me/VereinWIR/11345

Von: Daniel Laubscher [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 8. Oktober 2024 15:50

An: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]

Cc: ‘Verwaltungsgericht Bern, JUSTICE-VG-Bern’; ‘Neuhaus Christoph, BVD-GS’; [email protected]; ‘Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE’; ‘Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR’; [email protected]

Betreff:

Staatspropaganda und Zensur durch die 4.Staatsmacht

Durch verschiedene Bundesgerichtsurteile (z.B. 1C_506/2023 oder 1C_414/2022) wird aufgedeckt und bestätigt, dass die MF-Branche tausende, gemäss Swisscom im Radio srf, 2500 Mobilfunkantennen mit stärkerer Strahlung in Betrieb genommen haben, als diese bewilligt wurden. Dabei kann es zu bis Faktor 3.2 mehr Strahlung kommen, als es die Grenzwerte erlauben. Die MF-Branche spielt die Entscheide als formale Nebensächlichkeit herunter und empfiehlt nachträgliche Baugesuche, da es sich ja lediglich um formelle Defizite handelt!

Straftatbestand

Dem ist definitiv nicht so. Es handelt sich dabei um einen systematisch vorgenommenen Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung), welcher im Kanton BE gemäss Art. 50 BauG ff. zu ersten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft geführt hat. Die MF-Betreiber konnten nur durch tatkräftige Mithilfe der kantonalen Vollzugsbehörden 386 adaptive Antennen bei 127 Gemeinden rechtswidrig mit mehr Sendeleistung und ohne Baugesuch und Baubewilligung aufschalten. Der Verband Bernischer Gemeinden VBG seinerseits übernimmt die bundesrechtswidrigen BPUK-Empfehlungen und rät den betroffenen Gemeinden bis Ende Jahr nachträgliche Baugesuche abzuwarten und die Antennen einstweilig rechtswidrig und stärker strahlen zu lassen.

Das Verwaltungsgericht BE seinerseits schützt diese korrupte Vollzugspraxis und erklärt Gemeindebaupolizeibehörden in Globo als befangen, da diese die korrupte und strafrechtlich relevante und willkürliche Praxis aufdeckte (siehe Beilage). Schliesslich berichten die Printmedien nicht über diesen schweizweiten Skandal und Rechtsbankrott! Sie schützen diesen indem sie die Staatspropaganda herunterleiern, jedoch solche Fakten – wie hier aufgezeigt – werden schlicht zensiert, in dem sie nicht darüber berichten. Dies wäre ihre ureigene Aufgabe als 4. Staatsmacht.

Medien – die Claqueure der Staatsmacht

Nun – die Bevölkerung ist nicht blöde und lässt sich nicht unendlich für dumm verkaufen und wendet sich mit einem Medienboykott von diesen Claqueuren der Staatsmacht ab. Unzählige Redaktionsstellen werden dadurch abgebaut. Zurecht – wenn alle das gleiche erzählen, braucht es keine Vielfalt mehr, welche nur Staatspropaganda abkupfern, anstatt ihren Job als Journalist mittels tatsächlicher und rechtlicher Recherche zu erledigen.

Gerne lasse ich mich von den Medien eines Besseren belehren. Ich bitte Sie dabei jedoch, sich auf die Fakten und aktuellen Bundesgerichtsurteile zu beziehen.

Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung
LAUBSCHER plannetzwerk
Kreuzgasse 16 | Postfach 51 | 3294 Büren an der Aare | Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01 | [email protected] | www.plannetzwerk.ch

 

Liebe Leute, es müssen nicht nur 386 Antennen im Kanton BE, 89 in SO, über 200 im AG, über 400 in ZH oder 92 im TG abgeschaltet werden! NEIN – es sind über 2500 in der ganzen Schweiz! WIR bleiben dran und halten Euch auf dem Laufenden! Herzlich D. Laubscher

Daniel Laubscher

Ortsplanung / Stadtplanung / Raumplanung, Laubscher plannetzwerk

Solothurner Zeitung vom 11. Oktober 2024 / Urs Moser

Neues Bundesgerichtsurteil: Müssen jetzt doch 89 Handyantennen im Kanton Solothurn abgestellt werden?

Für 89 Handyantennen im Kanton Solothurn braucht es ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren, so viel steht fest. Ein neues Urteil des Bundesgerichts wirft jetzt aber erneut die Frage auf, ob diese Antennen nun ausser Betrieb genommen werden müssen.

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