Von: Daniel Laubscher <[email protected]>
Gesendet: Dienstag, 10. September 2024 08:52
An: [email protected]; [email protected]; Neuhaus Christoph, BVD-GS <[email protected]>; Verwaltungsgericht Bern, JUSTICE-VG-Bern <[email protected]>; Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE <[email protected]>
Betreff:
DAS STEHT AB SOFORT IN JEDER BESCHWERDE 5G IM KANTON BERN
Allgemein
Zur Person von Ulrich Nyffenegger, Chef Amt für Umwelt und Energie stellen wir fest, dass dieser mit Schreiben vom 10. Januar 2024 bestätigte, dass sein Amt im Kanton Bern über 380 adaptive MF-Antennen im sogenannten «Bagatellverfahren» bewilligt, resp. die Aufschaltung des «Korrekturfaktors» (=Sendeleistungserhöhung) gutgeheissen hat. Wie das Bundesgericht bereits mehrmals bestätigte (z.B. BGer-Urteil 1C_506/2023) handelt es sich dabei um eine rechtswidrige Praxis, welche zu deutlich mehr Strahlung führen kann und das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz aufweicht. Beim «Bagatellverfahren» handelt es sich zudem im baurechtlichen Sinne um eine Befreiung der Baubewilligungspflicht, wie es verschiedene Gutachten unter anderen auch durch das von der BPUK eingeholte des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht vom 7. Juli 2021 bestätigt hat.
Die «Bagatellbewilligungen» des AUE waren daher nicht nur bundesrechtswidrig, nein das AUE überschritt auch seine Kompetenzen, indem es die MF-Betreibern systematisch begünstigte und diese von der Baubewilligungspflicht befreite. Dazu ist das AUE nicht berechtigt. Dazu sind einzig die kommunalen Baubewilligungsbehörden nach Baugesetz (BSIG 721.0) zuständig und berechtigt.
Ein Teilnehmer des KPG Seminar für Gemeindebehörden, machte Herrn Nyffenegger am 9. Dezember 2022 in Münsingen persönlich darauf aufmerksam. Der Hinweis wurde im Protokoll notiert und von Herrn Nyffenegger an einer nachgelagerten Besprechung mit dem Teilnehmer nochmals von ihm zur Kenntnis genommen. Trotzdem kam es zu diesen systematischen, rechtswidrigen und kompetenzüberschreitenden «Bagatellbewilligungen». Es handelt sich dabei um den Tatbestand «Bauen ohne Baubewilligung». Wenn dies wie durch die rechtswidrigen Verfahren durch das AUE systematisch und wissentlich geschieht, handelt es sich zudem um einen Straftatbestand nach Art. 50 ff. BauG.
Herr Nyffenegger handelte somit wissentlich und willentlich rechtswidrig und begann dadurch systematischen Rechts- und Amtsmissbrauch. Er begünstigte damit in Überschreitung seiner Kompetenz die MF-Branche systematisch. Unseres Wissens wurde Herr Nyffenegger dafür auch mehrfach bei der Staatanwaltschaft angezeigt.
Darum beantragen wir in vorliegendem Verfahren die Feststellung der Befangenheit von Amtschef AUE, Herr Ulrich Nyffenegger. Sein vorliegender Amtsbericht vom 23. Juni 2024 darf von der Beschwerdeinstanz nicht berücksichtigt werden und ist durch eine unabhängige und nicht befangene Institution oder Person zu ersetzen.
Ulrich Nyffenegger
Werter Daniel
Ich sehe, wenn Du über den Rechtsweg keinen Erfolg hast, versucht du es mit unlauteren Mitteln bzw. weiteren Unwahrheiten.
Bisher wurde ich nicht mehrmals bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, sondern nur einmal von Dir. Und das Urteil der Staatsanwaltschaft kennst Du auch. Sie haben deine Anzeige nicht weiterverfolgt, weil es keinen Hinweis oder Grund von Amtsmissbrauch oder Korruption gibt. (Die Beurteilung der Baugesuche und die entsprechenden Fachberichte werden übrigens nicht von mir erstellt oder unterzeichnet).
Leider hat es der Verein WIR bisher versäumt, auf seiner Homepage neben der publizierten Strafanzeige auch die Beurteilung der Staatsanwaltschaft zu publizieren.
Wenn Du aber jetzt weiterhin Behauptungen anstellst, die durch die Staatsanwaltschaft widerlegt wurden, beurteile ich das als Verleumdung und übler Nachrede. Den Rest kannst Du dir selbst ausdenke …
Daniel Laubscher
Werter Ulrich
Erste Berner Gemeinden verfügen Benutzungsverbote für adaptive Antennen, welche durch Dein Amt rechtswidrig bewilligt und als nicht zuständige Behörde von der Baubewilligungspflicht befreit wurden. Du als Amtschef trägst für diesen systematischen Amtsmissbrauch und Begünstigung der MF-Branche die Hauptverantwortung.
Interessant sind diesbezüglich die nachfolgenden Ausführungen, welche z.B. die Baubehörde Fraubrunnen im baupolizeilichen Wiederherstellungsverfahren mit Benutzungsverbot anstellt:
Die Anzeigenden und auch allfällige durch die sog. ideellen Immissionen betroffenen Personen treffen keine Schuld, dass das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern das Bagatelländerungsgesuch bewilligt hat. Daher darf diesen kein Nachteil daraus erwachsen. Die Interessenabwägung der Argumente der Swisscom AG (Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit)und der Interessen von Betroffenen Drittpersonen dürfte zu Ungunsten der Swisscom AG ausgehen.
So hat Regierungsrat Neuhaus und auch das Bundesgericht entsprechende Benutzungsverbote bereits mehrmals gutgeheissen.
Mittlerweilen stellen also nicht nur ich gemäss Deiner Meinung «Behauptungen» auf!
Ich bin nach wie vor sehr gespannt auf Deine angedrohte Strafanzeige wegen Verleumdung.
Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 24. September 2024 13:42
An: ‚Daniel Laubscher‘; ‚Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE‘; [email protected]; ‚Neuhaus Christoph, BVD-GS‘; ‚Verwaltungsgericht Bern, JUSTICE-VG-Bern‘; [email protected]
Wichtigkeit: Hoch
Betreff: AW: DAS STEHT AB SOFORT IN JEDER BESCHWERDE 5G IM KANTON BERN
Guten Tag werte Mitbürger und Entscheidungsträger,
Ich versuche es heute spontan mit etwas Menschlichkeit und das ohne zu redigieren.
Unsere Ansicht, dass nicht nur die Berner Behörden in Fällen, die den Mobilfunk betreffen, Amtsmissbrauch betreiben und systematisch die Mobilfunkbetreiberinnen begünstigen, werden WIR schlussendlich bestätigen können. WIR amüsieren uns jetzt schon auf diese Veröffentlichungen, denn der Schweizer Bürger muss verstehen können, wie sie tagtäglich von unserer Regierung, Behörden und voreingenommenen Staatsmedien nur noch mit Halbwahrheiten und Falschinformationen indoktriniert, manipuliert und damit konstant angelogen werden.
Ob WIR uns schon in einem Rechtsbankrott befinden, werden WIR am Ende von vielen Prozessen auch ausfindig machen können. Ein Rechtsbankrott würde im Kern bedeuten, dass das Rechtsstaatssystem versagt hat, dass also Gesetze systematisch (keine Gewaltentrennung) nicht mehr eingehalten werden, Behörden willkürlich handeln und Bürger keinen verlässlichen Zugang zu Gerechtigkeit und Rechtssicherheit mehr haben. In einigen Themen wie mit dem massiven internationalen koordinierten Covid-Betrug (Quelle RKI Files), sind wir schon im Rechtsbankrott angekommen, was jetzt unbedingt zu Verhaftungen und Gefangenschaften der Täter in der Regierung und Behörden (auch in der Schweiz) führen müsste!
Es ist durchaus so, dass ein Grossteil der CH-Bürger das Vertrauen in Behörden, die Justiz und die politische Klasse schon verloren haben, durch das sie konstant ungerecht behandelt werden. Rein nur noch durch die manipulierte und voreingenommenen Staatsmedien (finanziert durch Zwangsabgaben), gelingt es der Regierung und den Behörden das Trojaner Pferd weiter in die Digitalisierung/Transhumanisierung der Neuen Weltordnung zu reiten.
Ein Grossteil der CH-Bürger verstehen auch, dass sie widerwillig an einem illegalen Menschenversuch (Nürnberger Kodex) 24 Stunden im Tag ausgesetzt sind. Das alleine, könnte zu einer Zeit, und das nicht mehr so fern in der Zukunft dazu führen, dass jene Verantwortliche in der Regierung und Behörden die solche illegale Tätigkeiten veranlagt und auch durchgesetzt haben, es eventuell mit Selbstjustiz der sehr verärgerten und machtlosen Bürger (gegen Willkürherrschaft) zu tun bekommen. Das ist genau der Grund, wieso ich mir hier die Zeit nehme und WIR unsere gemeinnützige Aufklärungsarbeiten fortsetzen, damit wir zusammen eine solche Situation mit allen Mitteln verhindern können. Gewalt ist keine Lösung, aber genau solche voreingenommenen Entscheidungsträger in Regierung, Behörden und Staatsmedien sind die totalitäre Ursache, wenn so was passieren wird. Ich persönlich schaue und richte mich strategisch, aber auch taktisch, immer International aus, und dort zeigt sich schon einiges auf, was auch in der Schweiz passieren könnte. Erschiesst also nicht den Boten!
WIR machen unsere Aufklärungsarbeiten auch für Sie und Ihre Familien, denn von euch Entscheidungsträgern in der Regierung und Behörden hat niemand das vertiefte „know how“ über alle Aspekte (Technologie, Rechte, Gesetze, Wirtschaft, Digitalisierung, Transhumanisierung und vor allem Gesundheit) welches das Wissen über Mobilfunk beansprucht, wie WIR (Hansueli, Daniel, Andreas, Marcel, Peter, Kathrin, Klaus, Rebekka & Co etc.) das haben. Niemand von euch Entscheidungsträgern sieht es als Priorität und investiert in was die UNO, die WHO und vor allem die Geheimgesellschaften die unser Schuldengeld-System in der Hand haben, mit dieser Überwachungs- und Machtkontrolle über uns Menschen (bald Sklaven) vor haben. Ihr als Entscheidungsträger unterstützt total blind eine Neue Weltordnung Strategie, welche zu einem Welt-Gefängnis führt. Wollt Ihr das für euch selber, ihre Kinder und Grosskinder, wenn nicht, hört auf mit diesen unglaublichen und widerrechtlichen Tätigkeiten, und kommt jetzt zur Vernunft, BITTE!
Herzlichen Dank für das Verständnis.
Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR
Werter Ulrich Nyffenegger
Sind Sie ganz sicher, dass Sie keinen Amtsmissbrauch betreiben? Von wem wurden Sie denn offiziell Beamtet?
Und wenn man den Sündenfall von 1848 kennt (www.staatsoper.ch/baz-06112015-der-sndenfall-von-1848),
wenn man weiss, dass der Beamtenstatus abgeschafft wurde (www.bar.admin.ch/bar/de/home/service-publikationen/publikationen/geschichte-aktuell/wie-die-beamten-zu-angestellten-wurden.html),
wenn man weiss, dass die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, welcher das Amt für Umwelt und Energie angegliedert ist, eine Firma ist (www.dnb.com/de-ch/firmenverzeichnis/firmenprofile.amt_fur_wirtschaft_wirtschafts-_energie-_und_umweltdirektion.4e8b46ac175469676bac991066cef2cb.html) dann wirft das schon ein paar Fragen auf?
Freundliche Grüsse
manuela