Starten wir doch lieber mit einem “Policy-Scoring-System“ für gewählte Politiker

Starten wir doch lieber mit einem “Policy-Scoring-System“ für gewählte Politiker

Social-Scoring-Systeme für das Volk?

Starten wir doch lieber mit einem “Policy-Scoring-System“ für gewählte Politiker

Bevor wir uns weitere Gedanken über mögliche “Social-Scoring-Systeme“ machen, um das Volk zu Wohlverhalten (welchem auch immer) zu erziehen, und hierfür Studien in Auftrag geben, könnten wir doch zunächst einmal eine Studie zur Ausgestaltung eines Policy-Scoring-Systems, also eines Politik-Bewertungsverfahrens durch ein Punktesystem für gewählte Schweizer Politiker in Auftrag geben. Wie wäre das?

Die Stiftung TA-SWISS (Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung) ist eine unabhängige Schweizer Organisation, die sich mit der Bewertung von Technologien und ihren Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft beschäftigt. Sie wird hauptsächlich vom Bund, genauer gesagt vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF), finanziert. Der SNF stellt der Stiftung Mittel zur Verfügung, um ihre Aktivitäten durchzuführen.

Diese Stiftung hat im Februar 2024 eine Studie mit dem Titel ausgeschrieben: „Social-Scoring-Systeme: Was zählt?“ Darin sollen die Auswirkungen von Scoring-Systemen untersucht werden, die menschliches Verhalten durch digitale Spuren in Punkte oder Profile umwandeln. Dabei soll auch der politische Aspekt der Quantifizierung von Verhalten beleuchtet werden, wie es etwa durch den Stromverbrauch, die Internetnutzung oder Bewertungen auf Plattformen erfolgt. Obwohl das Europäische Parlament Social-Scoring für staatliche Akteure verboten hat, könnten private oder staatsnahe Initiativen Einfluss darauf nehmen, „was zählt“.

Die Studie soll die Frage beantworten, ob solche Systeme zu einer gerechteren Gesellschaft führen oder soziale Ungleichheiten verstärken könnten. Sie soll analysieren, wie soziale, wirtschaftliche und rechtliche Strukturen durch die Digitalisierung von Verhaltensdaten verändert werden, und die Rolle von Unternehmen thematisieren, die diese Daten für kommerzielle Zwecke nutzen. Zudem soll untersucht werden, welche ethischen und sozialen Implikationen mit der Nutzung von Scoring-Systemen einhergehen. Es geht darum, herauszufinden, welche gesellschaftlichen oder politischen Rahmenbedingungen notwendig sind, um den Einsatz solcher Systeme zu regulieren und die demokratische Legitimation zu sichern.

Das lässt aufhorchen!

Denn nach den Corona-Jahren mit den Scoring-Systemen “Impfzertifikat“ und “PCR-Test“, denn sie waren nichts anderes, und der seit dieser Zeit voranschreitenden Zensur vor allem auf den Plattformen der sozialen Medien, kann man mit der Beauftragung einer solcher Studie nicht bedingungslos gute Absichten der Hintermänner von TA SWISS unterstellen.

Wir wissen nicht, wer letztlich den Auftrag für diese Studie bekommen hat, möchten den Autoren aber sicherheitshalber an diese Stelle folgendes mit auf den Weg geben, falls sie es nicht im Hinterkopf haben:

Social-Scoring-Systeme, die keine demokratische Legitimation haben, sind in der Regel solche, die die Freiheit des Einzelnen drastisch einschränken oder sogar abschaffen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Staatliche Überwachungssysteme wie in China: Das chinesische Sozialkreditsystem ist das berüchtigtste Beispiel. Es sammelt riesige Mengen an persönlichen Daten – von finanziellen Transaktionen bis zu Online-Aktivitäten – und bewertet Bürger basierend auf ihrem Verhalten. Ein niedriger Score kann zu Einschränkungen führen, wie Reiseverbote, Arbeitsplatzverlust oder den Ausschluss von öffentlichen Dienstleistungen. Dieses System funktioniert weitgehend ohne Transparenz und unabhängige Kontrolle, was es extrem anfällig für Missbrauch macht und die individuelle Freiheit massiv einschränkt.
  2. Scoring-Systeme mit verpflichtender Teilnahme: Systeme, die Bürger zwingen, sich überwachen und bewerten zu lassen, verletzen das Recht auf Privatsphäre und Autonomie. Wenn der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, wie Wohnraum, Gesundheitsversorgung oder Bildung, an einen Score gebunden ist, kann dies besonders gravierende Auswirkungen auf die Freiheit haben. Solche Systeme schränken die Entscheidungsfreiheit ein und führen zu sozialer Kontrolle, die nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar ist.
  3. Privatwirtschaftliche Scoring-Systeme ohne Transparenz: Scoring-Systeme wie der „Schufa-Score“ in Deutschland oder Kredit-Scoring in den USA, die auf intransparenten Algorithmen basieren und wichtige Aspekte wie Herkunft oder Einkommen unverhältnismässig stark gewichten, können ebenfalls problematisch sein. Sie können Individuen in ökonomischen und sozialen Bereichen benachteiligen, ohne dass diese eine Möglichkeit haben, gegen ihre Bewertung vorzugehen. Auch wenn diese Systeme nicht staatlich sind, beschränken sie dennoch stark die ökonomische Freiheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  4. Scoring-Systeme, die Verhaltensnormen vorschreiben: Systeme, die bestimmte Verhaltensweisen als „richtig“ oder „falsch“ klassifizieren und basierend darauf Belohnungen oder Strafen verteilen, schränken die persönliche Autonomie ein. Wenn etwa Punkte für umweltbewusstes Verhalten vergeben werden, kann dies gut gemeint sein, aber schnell in moralischen Druck und soziale Kontrolle umschlagen. Es führt dazu, dass Menschen gezwungen werden, sich nach bestimmten Vorstellungen zu verhalten, anstatt aus freien Stücken zu entscheiden.

Alle diese Systeme untergraben die individuelle Freiheit und stehen im Konflikt mit demokratischen Grundwerten, da sie oft ohne ausreichende öffentliche Debatte oder transparente rechtliche Rahmenbedingungen eingeführt werden.

Scoring-Systeme versus demokratische Werte

In der Schweiz sind zentrale demokratische Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit tief verankert. Diese Werte stehen im klaren Widerspruch zu bestimmten Arten von Scoring-Systemen, insbesondere solchen, die die individuelle Freiheit beschränken oder sogar abschaffen könnten. Hier ist der Bezug zu den Schweizer Werten und warum diese Systeme eine Bedrohung darstellen:

  1. Freiheit und Selbstbestimmung: Die Schweiz legt grossen Wert auf die individuelle Freiheit und das Recht, selbst über das eigene Leben zu entscheiden. Scoring-Systeme, die Verhaltensweisen bewerten oder sanktionieren, könnten Menschen zwingen, sich nach bestimmten Vorgaben zu verhalten, um im System zu „überleben“ oder bestimmte Privilegien zu erhalten. Das widerspricht der Schweizer Tradition, in der Bürger frei entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten möchten, solange sie die Rechte anderer respektieren.
  2. Transparenz und Rechtsstaatlichkeit: Die Schweiz ist stolz auf ihre transparente Verwaltung und ihre demokratischen Prozesse, die eine klare Trennung von staatlicher Macht und privatwirtschaftlichen Interessen gewährleisten. Scoring-Systeme, die auf intransparenten Algorithmen beruhen und die Menschen ohne ihr Wissen bewerten, könnten zu einer Schattenjustiz führen, in der Bürger aufgrund von undurchsichtigen Kriterien benachteiligt werden. Dies untergräbt die Rechtsstaatlichkeit, da Menschen keine Möglichkeit haben, solche Bewertungen anzufechten oder überhaupt zu verstehen, wie sie zustande kommen.
  3. Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit: In der Schweiz ist das Prinzip der Gleichbehandlung tief verwurzelt. Scoring-Systeme, die Individuen auf Basis von Verhaltensdaten unterschiedlich behandeln, könnten soziale Ungleichheiten verstärken. Menschen mit niedrigen Scores könnten beispielsweise Schwierigkeiten haben, Wohnungen, Kredite oder Jobs zu bekommen – basierend auf Bewertungen, die sie nicht kontrollieren können. Dies widerspricht dem Schweizer Verständnis von sozialer Gerechtigkeit, das darauf abzielt, allen Bürgern gleiche Chancen zu bieten, unabhängig von ihrem Hintergrund oder Verhalten.
  4. Schutz der Privatsphäre: Die Schweiz hat strenge Datenschutzgesetze und legt grossen Wert auf den Schutz der Privatsphäre ihrer Bürger. Scoring-Systeme, die massenhaft Daten sammeln und diese ohne Zustimmung der betroffenen Personen verwenden, könnten dieses Recht massiv verletzen. Dies könnte zu einer totalen Überwachung führen, bei der jeder Schritt, jede Entscheidung und jedes Verhalten dokumentiert und bewertet wird – ein Szenario, das die Schweizer Grundrechte aushöhlen würde.

Insgesamt würden solche Scoring-Systeme die Schweizer Demokratie schwächen, da sie die Macht in die Hände weniger Akteure legen – seien es die Regierung oder Unternehmen – und die Freiheit des Einzelnen einschränken. Das würde den Grundprinzipien des Landes entgegenstehen, das auf Mitbestimmung, individuelle Rechte und den Schutz der Privatsphäre basiert.

Wer entscheidet, was Wohlverhalten ist?

Vor allem stellt sich die Frage, wer darüber entscheidet, was Wohlverhalten ist und was nicht. Also, wann es Punktabzug gibt. Beispiele für Punktabzug:

  • Hamburger essen und Cola trinken,
  • in Urlaub fliegen,
  • auf Kunstschnee Ski fahren,
  • einen SUV fahren,
  • Birkenstock-Schuhe tragen, ohne die gesamte Lieferkette nachweisen zu können,
  • Lastenfahrräder mit Lithiumbatterie fahren,
  • Dinkelkaffee aus gebleichten Pappbechern trinken etc.

Wer würde darüber entscheiden? Allein diese wenigen Beispiele zeigen, dass dies mit individueller Freiheit wenig zu tun hat. Denn Freiheit bedeutet vor allem, vom Staat und seinen Akteuren in Ruhe gelassen zu werden.

Schützt uns die Bundesverfassung?

Die Schweizer Bundesverfassung, um diese auch noch anzubringen, enthält mehrere Artikel, die Social-Scoring-Systeme effektiv untersagen oder zumindest stark einschränken würden, da sie im Widerspruch zu zentralen Grundrechten und Prinzipien stehen. Hier sind einige relevante Artikel:

  1. Artikel 13 – Schutz der Privatsphäre: Die Schweizer Verfassung garantiert den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz. Social-Scoring-Systeme, die Daten ohne Zustimmung sammeln, analysieren und nutzen, würden gegen diese Bestimmung verstossen. Der Staat und private Akteure dürfen nicht einfach das Verhalten von Individuen ohne deren Wissen oder Einwilligung überwachen und bewerten.
  2. Artikel 8 – Rechtsgleichheit: Dieser Artikel garantiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand diskriminiert werden darf. Scoring-Systeme könnten gegen diesen Grundsatz verstossen, indem sie Menschen ungleich behandeln, beispielsweise indem Personen mit niedrigen Scores der Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Rechten verweigert wird.
  3. Artikel 36 – Einschränkung von Grundrechten: Einschränkungen von Grundrechten müssen gesetzlich vorgesehen, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein. Social-Scoring-Systeme, die weitreichende Überwachung und Kontrolle des individuellen Verhaltens beinhalten, würden die Grundrechte stark einschränken und könnten nicht als verhältnismässig betrachtet werden.
  4. Artikel 10 – Recht auf persönliche Freiheit: Die persönliche Freiheit, insbesondere die Freiheit, selbst Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen, ist ein zentrales Recht in der Schweizer Verfassung. Ein Scoring-System, das das Verhalten von Menschen bewertet und sanktioniert, würde die Autonomie und persönliche Freiheit massiv beschneiden.

Diese Verfassungsartikel machen deutlich, dass die Einführung von Social-Scoring-Systemen, die auf der Überwachung und Bewertung von Individuen basieren, in der Schweiz schwer mit den Grundprinzipien der Verfassung vereinbar wäre. Eine solche Praxis würde die Grundrechte von Bürgern massiv verletzen und wäre rechtlich kaum zu legitimieren.

Machen wir doch einmal einen Gegenvorschlag, damit diejenigen, die solche Träume der Dressur der Masse hegen mögen, ein Punktesystem am eigenen Leibe erfahren können: Ein Policy-Scoring-System zur Bewertung von politischem Wohlverhalten. Lassen wir unsere Phantasie dazu kurz schweifen.

Ein Policy-Scoring für Politiker?

Ein Policy-Scoring für Politiker könnte nämlich eine interessante Möglichkeit sein, ihre Arbeit und Entscheidungen transparenter und objektiver zu bewerten. Die Idee wäre, das Verhalten und die politische Leistung von Politikern anhand bestimmter Kriterien zu quantifizieren. Natürlich müsste ein solches System professionell ausgearbeitet sein und implementiert werden und darf auch nicht der demokratischen Kontrolle entgehen. Selbstredend!

Hier ein Vorschlag zur Ideenfindung, wie ein solches Scoring-System aussehen könnte:

  1. Kriterien für das Scoring
  • Erfüllung von Wahlversprechen: Wie viele und welche Wahlversprechen hat der Politiker umgesetzt? Es wäre eine objektive Messung, ob Politiker das umsetzen, was sie den Wählern versprochen haben.
  • Gesetzgebung und politische Initiativen: Die Anzahl und der Erfolg von Initiativen und Gesetzen, die der Politiker eingebracht hat, könnten ein weiterer Indikator sein.
  • Integrität und Transparenz: Bewertung der ethischen Standards, Offenlegung von Interessenkonflikten und das Verhalten in Bezug auf Transparenz, wie z. B. das Offenlegen von finanziellen Interessen.
  • Bürgernähe: Wie oft und auf welche Weise interagiert der Politiker mit seinen Wählern? Dies könnte durch die Anzahl von Townhalls, öffentlichen Reden oder anderen Interaktionen bewertet werden.
  • Umgang mit öffentlichen Mitteln: Wie effizient und transparent verwaltet ein Politiker öffentliche Gelder?
  • Beachtung des Gemeinwohls: Hier könnte gemessen werden, wie Entscheidungen die Mehrheit der Bevölkerung betreffen und ob sie im Sinne der allgemeinen sozialen Gerechtigkeit sind.
  1. Technische Umsetzung
  • Datenquellen: Ein solches System müsste verschiedene Datenquellen nutzen, darunter öffentlich zugängliche Berichte, Statistiken, Medienanalysen und Feedback der Wähler.
  • Transparente Algorithmen: Die Berechnungen und Gewichtungen müssten vollständig transparent sein, damit Manipulationen oder Voreingenommenheit ausgeschlossen werden.
  • Freiwilligkeit: Es wäre wichtig, dass die Teilnahme der Politiker an einem solchen Scoring freiwillig ist, um Datenschutzprobleme zu vermeiden.
  1. Potenzielle Risiken
  • Populismus: Politiker könnten versuchen, populistische Massnahmen zu ergreifen, um ihren Score zu verbessern, anstatt sich auf langfristige, nachhaltige Lösungen zu konzentrieren.
  • Manipulation durch Medien: Wenn das Scoring auf öffentlichen Wahrnehmungen basiert, könnten Medienkampagnen die Scores verzerren.
  • Datenschutz: Ohne strikte Kontrollen könnten sensible Daten von Politikern missbraucht werden, insbesondere in Bezug auf ihre Finanzen oder Verbindungen zu Lobbygruppen.
Hier erste Überlegungen, wie ein solches System ganz konkret gestaltet werden könnte:

1. 100 Startpunkte für jeden gewählten Politiker

Jeder Politiker startet mit 100 Punkten am Beginn seiner Amtszeit. Diese Punkte symbolisieren das Vertrauen der Bevölkerung in seine Fähigkeit, seine Wahlversprechen zu halten und sich an ethische Grundsätze zu halten.<

2. Kriterien für den Punktabzug
      • Nichteinhaltung von Wahlversprechen: Für jedes Wahlversprechen, das nachweislich nicht umgesetzt wurde, gibt es einen festgelegten Punktabzug. Die Höhe des Punktabzugs könnte abhängig von der Bedeutung des Versprechens sein, z.B. 5 Punkte für kleinere Versprechen und 10 Punkte für zentrale Versprechen.
      • Ethische Verstösse: Politische Korruption, persönliche Bereicherung oder Verstösse gegen Transparenzregeln könnten zu einem sofortigen Punktabzug führen, z.B. 15 Punkte für schwere Verstösse.
      • Missachtung der Bürgernähe: Politiker, die sich nicht regelmässig mit ihren Wählern austauschen oder transparent agieren, verlieren Punkte. Hier könnten auch digitale Tools eingesetzt werden, um die Interaktionen der Politiker mit den Bürgern zu messen.
      • Missbrauch öffentlicher Mittel: Bei nachgewiesenem Missbrauch von Steuergeldern oder Ineffizienz in der Mittelverwendung sollten ebenfalls Punkte abgezogen werden, z.B. 10 bis 20 Punkte, abhängig vom Ausmass.
3. Belohnungssystem für positive Handlungen

Zusätzlich zum Punktabzug könnte es auch Bonuspunkte geben:

      • Transparente Kommunikation: Politiker, die regelmässig ihre Arbeit transparent darstellen (durch Berichte, öffentliche Treffen, Medieninteraktionen) könnten Bonuspunkte erhalten, z.B. +5 Punkte für transparente Quartalsberichte.
      • Förderung von innovativen Lösungen: Initiativen, die nachweislich einen positiven gesellschaftlichen Effekt haben (z.B. Nachhaltigkeitsprojekte, Lösungen zur Bekämpfung von sozialer Ungleichheit), könnten belohnt werden, z.B. +10 Punkte.
4. Kontrolle durch unabhängige Gremien

Das gesamte Punktesystem müsste von unabhängigen Gremien überwacht werden, die sowohl Experten als auch Bürgervertreter beinhalten. Diese Gremien würden sicherstellen, dass die Punkte fair und ohne politische Einflüsse vergeben oder abgezogen werden.

5. Öffentliche Einsicht

Das Punktesystem sollte für alle Bürger transparent und zugänglich sein. Eine öffentliche Online-Plattform könnte regelmässig den Punktestand jedes Politikers anzeigen, inklusive der Begründungen für Punktabzüge oder Bonuspunkte.

6. Konsequenzen bei niedrigen Punktzahlen

Politiker, die eine bestimmte Punkteschwelle unterschreiten (z.B. 50 Punkte), könnten stärker unter öffentliche Beobachtung gestellt werden. Bei extrem niedrigen Punktzahlen (z.B. unter 30) könnte ein öffentliches Misstrauensvotum oder sogar ein vorzeitiger Amtsverlust zur Debatte stehen oder auch der erneute Antritt zu einer Wahl.

Beispiel für ein Szenario:

      • Politiker X hat 100 Punkte.
      • Er setzt zwei seiner fünf Wahlversprechen nicht um: -10 Punkte.
      • Er wird in einem kleinen Korruptionsskandal erwischt: -15 Punkte.
      • Jedoch startet er ein erfolgreiches Bildungsprogramm: +10 Punkte. Am Ende seiner Amtszeit hätte dieser Politiker also 85 Punkte.

Dieses System würde nicht nur Verantwortlichkeit schaffen, sondern auch Vertrauen in die Politik stärken, indem es Politiker dazu anhält, ihre Wahlversprechen einzuhalten und ethisch zu handeln. Aber es müsste gut ausgearbeitet und demokratisch kontrolliert werden, um Missbrauch oder Manipulation zu verhindern.

Wie wäre es mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie? Sollte man die nicht einmal beauftragen, bevor man sich mit möglichen Gängelungssystemen am Souverän zu vergreifen gedenkt?

Schlussbemerkung

Ein Social Scoring im Sinne des UNO Zukunftspakts (sie nennen es im Orwellschen Sinne Bonussystem, kommt aber auf dasselbe raus) würde dazu führen, dass der Autor dieses Artikels bei einer Veröffentlichung vermutlich den Grossteil seiner jährlichen Bonuspunkte verlieren würde. Wenn nicht gar alle. Denn Kritik an der Regierung muss in Zukunft unmöglich sein, sonst lassen sich all die “schönen“ Agenden der UNO, der WHO, des WEF, der BIZ und vielleicht auch des Bundesrats nicht durchbringen.

 

 

Anlegerschutz in der Schweiz: Wie stark ist er wirklich?

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Oder: Wenn mein Wertpapier auf Weltreise geht

Beim nächsten Crash könnte einiges hops gehen

Kürzlich führte ich mit meinem Vermögensberater das alljährlich anfallende obligatorische Gespräch, ob sich mein Risikoprofil geändert hätte. Ich verfolge eine “dynamische“ Anlagestrategie, was der höchsten Risikoklasse entspricht mit maximal 85% Aktienanteil. Ich sagte zu ihm, dass ich bei dieser Strategie bliebe, denn wenn der totale “Finanzcrash“ käme, dann ginge sowieso alles hops, ob ich nun defensives oder dynamisches Glücksspiel betreiben würde. Er war mit der Antwort sehr zufrieden, weil uns beiden damit eine Umstrukturierung meines Depots erspart geblieben ist. Wir kamen im Verlauf des Gesprächs auf dies und das zu sprechen und auch auf das Buch von David Rogers Webb “The Great Taking“ zu sprechen, zu Deutsch “Die grosse Enteignung“, das er nicht kannte.

Massiver Vermögenstransfer geplant

David Rogers Webb, ehemaliger Hedge Fund Manager, beschreibt darin einen massiven, geplanten Vermögenstransfer: Durch verschachtelte juristische Konstrukte und globale Finanzregeln könnten grosse Finanzakteure bei der nächsten Krise auf private Vermögenswerte zugreifen, die im Vertrauen auf den rechtlichen Schutz in Brokerkonten, Fonds und Depots gehalten werden. Sein Kernpunkt ist, dass diese Konstrukte, wie z. B. „Security Entitlements,“ (Sicherheitsansprüche) den wahren Besitz verschleiern, um Vermögenswerte im Ernstfall zugunsten mächtiger Gläubiger zu enteignen – die perfekte Krise als Hebel.

Ich fragte meinen Vermögensberater, ob es solche neuen Regeln auch in der Schweiz gäbe, was er zunächst nicht beantworten konnte. Er rief mich aber wenige Tage später an und sagte mir, dass offenbar viele Banken in der Schweiz ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an dieser Stelle geändert hätten bzw. das Depotreglement. Und jetzt öfters ein solcher Passus zu finden sei (eigene Hervorhebungen):

„Die Bank ist ermächtigt, die Depotwerte in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei einer Drittdepotstelle ihrer Wahl in der Schweiz oder im Ausland verwahren zu lassen. (…) Bei Verwahrung im Ausland unterliegen die Depotwerte den Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwahrung. Wird der Bank die Rückgabe von solchen im Ausland verwahrten Depotwerten oder der Transfer des Verkaufserlöses durch das anwendbare ausländische Recht erschwert oder verunmöglicht, so ist die Bank nur dazu verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Anspruch zur Herausgabe bzw. Zahlung zu verschaffen, wenn dieser besteht und übertragbar ist.“

Die Passage besagt, dass die Bank lediglich einen Anspruch auf Herausgabe gewährt – nicht die Herausgabe selbst. Im Klartext: Wenn die ausländische Verwahrstelle aufgrund der dort geltenden Gesetze die Herausgabe verweigert oder den Transfer blockiert, ist die Bank nicht verpflichtet, den Vermögenswert direkt zurückzugeben. Stattdessen beschränkt sich ihre Pflicht darauf, dem Kunden einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe zu verschaffen, falls dieser überhaupt besteht und übertragen werden kann. Das bedeutet, dass der Kunde im Worst-Case-Szenario nur einen Rechtsanspruch, jedoch keine direkte Garantie auf Rückgabe der Wertschriften hat.

Ein „Worst Case“ für im Ausland verwahrte Wertschriften könnte dann eintreten, wenn die ausländische Depotstelle oder das Land, in dem sie sich befindet, durch rechtliche oder wirtschaftliche Probleme den Zugriff auf die Wertpapiere einschränkt oder blockiert.

Beispiele für solche Szenarien:

  1. Insolvenz der ausländischen Depotstelle: Wenn die Depotstelle im Ausland insolvent wird und keine klare Trennung zwischen Kunden- und Eigenbeständen gewährleistet ist, könnten Kundengelder in die Konkursmasse der Depotstelle einfliessen. Die Kunden hätten dann nur Anspruch auf einen Teil der Insolvenzmasse – abhängig von lokalen Gesetzen, die möglicherweise vorrangig höhere Gläubiger bedienen.
  2. Lokale politische oder rechtliche Beschränkungen: Regierungen können in Krisensituationen Kapitalverkehrskontrollen verhängen, wodurch Wertpapiertransfers ins Ausland eingeschränkt oder unmöglich gemacht werden. Dies könnte durch Sanktionen oder Gesetze gegen ausländische Anleger zusätzlich erschwert werden.
  3. Wechselkurse und Währungsabwertung: Selbst wenn die Depotstelle theoretisch zur Herausgabe der Wertpapiere verpflichtet ist, könnte der Transfer des Verkaufserlöses durch Wechselkursrisiken und Währungsbeschränkungen stark an Wert verlieren.

In all diesen Fällen hat der Anleger oft nur das Recht, einen Anspruch geltend zu machen, aber die tatsächliche Auszahlung oder Rückgabe ist nicht garantiert. Die Bank übernimmt dann keine Haftung für die Erfüllung dieses Anspruchs, sondern vermittelt lediglich das Recht, das der Anleger selbst durchsetzen müsste!

Was lernen wir also?

In der Schweiz loben Banken und Aufsichtsbehörden gerne den starken Anlegerschutz und verweisen darauf, dass Wertschriften im Fall einer Bankinsolvenz automatisch im Eigentum des Kunden bleiben. Das klingt super – auf den ersten Blick. Doch ein genauerer Blick zeigt, dass dieses Versprechen seine Tücken hat. In den letzten Jahren haben, wie gesagt, einige Schweizer Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst und können jetzt Vermögenswerte bei ausländischen Verwahrstellen lagern. Was das konkret bedeutet? Ironie an: Natürlich noch mehr Schutz für die Kunden. Ironie aus. Hier die wesentlichen Erkenntnisse und warum die Realität weniger rosig ist.

Erkenntnis Nr. 1: „Im Unterschied zu Einlagen werden bei einer Bank hinterlegte Wertschriften (Depotwerte) im Konkurs ausgesondert. Wertschriften fallen somit von vornherein nicht in die Konkursmasse. Damit dieser Rechtsanspruch im konkreten Fall durchgesetzt werden kann, müssen die Kundenbestände jedoch möglichst zeitnah identifiziert werden können.“ Quelle

Klingt beruhigend, oder? Wertschriften sollen also im Konkursfall “ausgesondert“ werden, also nicht in die Konkursmasse fliessen. Klingt, als wäre man als Anleger in der Schweiz bestens abgesichert. Aber dieser Schutz basiert auf einer “möglichst zeitnahen“ Identifizierung der Kundenbestände. Nun gut, wie leicht es ist, diese Bestände in der internationalen Verwahrungskette, die mittlerweile mehrere Schichten und Länder umfassen kann, “zeitnah“ zu identifizieren, steht auf einem anderen Blatt.

Wer also denkt, dass die Schweizer Banken im Ernstfall einfach eine Liste herausziehen und alle Bestände sauber aussondern, der liegt etwas daneben. Die Realität zeigt, dass Banken häufig mit globalen Verwahrern kooperieren, die nicht unter Schweizer Recht stehen. Kann der Schweizer Anleger also sicher sein, dass sein Depot “zeitnah“ ausgesondert wird? Sagen wir es mal so: Es wird auf eine schnelle Bürokratie gehofft, was bekanntlich nicht die grösste Stärke der internationalen Finanzwelt ist.

Erkenntnis Nr. 2: „Bislang war bei der Verwahrung von Bucheffekten nicht in der ganzen Verwahrungskette eine Trennung von Eigen- und Kundenbeständen gewährleistet.“ Quelle

Hier wird es spannend. Bislang also keine vollständige Trennung von Eigen- und Kundenbeständen in der ganzen Verwahrungskette? Da stellt sich doch glatt die Frage, wie die Bank tatsächlich sicherstellen will, dass das Kundenvermögen separat und sicher verwahrt wird. Eine Verwahrungskette, die bis zu internationalen Partnern reicht, wird leicht undurchsichtig. Vor allem, wenn Wertpapiere in ausländische Depotstellen eingebracht werden, wo andere, oft weniger strenge Regeln gelten.

Da fragt man sich: Wäre es da nicht einfacher, bei einer Pleite einfach zu hoffen, dass die Bank keine Unordnung gemacht hat? Die Trennung von Eigen- und Kundenbeständen wird jedenfalls nicht überall automatisch oder rigoros eingehalten. Ein echter Vertrauensschub für alle, die sicher schlafen wollen?

Erkenntnis Nr. 3: „Im Zuge der neuesten Anpassungen zur Bankeninsolvenz und zur Einlagensicherung per 1.1.2023 wurde dies nun geändert und dadurch der Anlegerschutz weiter gestärkt.“ Quelle

Ah, die neueste Regeländerung – per 1. Januar 2023. Das soll nun alles besser machen und den Anlegerschutz “weiter stärken“. Weiter stärken? Wurde nicht vorher schon von sicherem Anlegerschutz gesprochen? Diese Regeländerung betrifft vor allem die Anforderung, dass Banken die Eigenbestände und die Bestände ihrer Kunden auch in der Verwahrungskette trennen müssen. Das klingt löblich, aber wirklich neu ist es nicht. Die Idee, Eigenbestände nicht mit Kundenbeständen zu vermischen, ist im Prinzip die Basis des Depotgeschäfts – oder sollte es zumindest sein.

Diese “Stärkung“ greift jedoch nur bis zur nächsten Grenze, also dem nächsten Land, in dem die Verwahrstelle sitzt. Wird das Depot eines Schweizer Kunden in die USA übertragen, gelten US-amerikanische Insolvenzregeln, die wenig Rücksicht auf Schweizer Anlegerschutz nehmen. Dort können Kundeneinlagen und Wertpapiere in die Konkursmasse fallen.

Kein Grund zur Sorge – ausser, dass man bei einer ausländischen Pleite möglicherweise mit leeren Händen dasteht, oder?

Zusätzliche Perspektive: Die grosse Enteignung nach Webb

David Rogers Webbs Buch gibt dieser Problematik eine noch düstere Dimension. Webb erklärt, wie internationale Finanzregelungen, die eigentlich Anlegerschutz versprechen, tatsächlich eine massive Zentralisierung und den Zugriff auf private Vermögenswerte ermöglichen. Durch gesetzliche Konstrukte wie “Security Entitlements“ (Sicherheitsansprüche) wird das Eigentum an Wertpapieren von direktem Besitz zu einer blossen Rechtsforderung herabgestuft – ideal für eine grosse Enteignung “ , wenn Institutionen in wirtschaftliche Schieflagen geraten. Webb sieht eine geplante Enteignung durch juristisch festgelegte Finanzmechanismen vor sich, bei der Anleger in die Hände grosser Finanzakteure geraten, sobald sich eine neue Finanzkrise entfaltet.

Liebe Leute, geht zu Eurem Bank- oder Vermögensberater und fragt, ob Euer Depot im Ausland verwahrt wird (mit den dort gültigen Gesetzen) und wenn ja warum.

Noch eine historische Komponente

Die Gesetzesänderungen in den USA nach der Finanzkrise 2008 hatten offiziell das Ziel, das Finanzsystem stabiler zu machen und zukünftige Krisen zu verhindern. Durch den Dodd-Frank-Act  , der 2010 in Kraft trat, sollten strenge Auflagen für Banken und Finanzakteure eingeführt werden, um ähnliche Kollapsrisiken zu minimieren. Es wurde beispielsweise der sogenannte “Volcker-Rule“ eingeführt, die Banken daran hindern soll, mit Eigenkapital spekulative Geschäfte zu betreiben. Zentralbanken und Regulierungsbehörden erhielten zusätzliche Befugnisse, die Finanzmärkte zu überwachen, und systemrelevante Banken wurden strengeren Stresstests unterzogen, um ihre Stabilität zu gewährleisten.

Ironischerweise führten einige dieser Änderungen jedoch auch zu neuen Risiken und, wie Kritiker anmerken, zu einer verstärkten Zentralisierung und Vermischung von Kundeneinlagen mit Eigenbeständen. Durch das sogenannte Security Entitlement, das den tatsächlichen Besitz von Wertpapieren rechtlich in einen blossen Anspruch verwandelt, könnten Finanzinstitute im Insolvenzfall auf Kundeneinlagen zugreifen.

Man hat aus der Krise also gelernt – allerdings teilweise auf eine Art und Weise, die den Einfluss der grössten Banken und Finanzakteure noch verstärkt hat. Die Absicht war zwar, eine neue Finanzkrise zu vermeiden, aber die Realität zeigt, dass viele dieser Gesetze eher auf die Interessen der grossen Marktteilnehmer zugeschnitten sind. Kritiker sehen dies als Beweis dafür, dass die Banken zu “gross zum Scheitern“ (too big to fail) geworden sind und dass sich die Mechanismen für die Kontrolle über Kundengelder zu Ungunsten der Verbraucher weiter verschärft haben.

 

 

Erzbischof Vigano warnt vor der Agenda 2030 und seiner Agentin Harris

Erzbischof Vigano warnt vor der Agenda 2030 und seiner Agentin Harris

Offener Brief an die amerikanischen Katholiken am Vorabend der

Präsidentschaftswahl 2024

Am 24. Oktober veröffentlichte Tucker Carlson auf X einen Aufruf: Eine bemerkenswert aufschlussreiche Beschreibung dessen, was bei dieser Wahl auf dem Spiel steht, vom katholischen Erzbischof Carlo Vigano. Bitte lesen Sie dies:

OFFENER BRIEF AN DIE AMERIKANISCHEN KATHOLIKEN AM VORABEND DER PRÄSIDENTSCHAFTSWAHL 2024

Liebe gläubige amerikanische Katholiken, ich wende mich an Sie alle, wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl, die Millionen amerikanischer Bürger an die Wahlurnen rufen wird.

Auch unter relativ normalen Bedingungen ist es Ihre moralische Pflicht, Ihre Stimme abzugeben. Sie wirken damit in erster Linie an der Wahl der Person mit, die die Nation in den nächsten vier Jahren führen wird. Aber in dieser kommenden Wahlrunde – ebenso wie im Jahr 2020 und noch viel mehr – sind Sie nicht einfach aufgerufen, zwischen zwei Kandidaten zu wählen, die zwar zufällig unterschiedlichen politischen Ansichten angehören, denen aber dennoch das Gemeinwohl im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz am Herzen liegt. Nein; bei dieser Wahl müssen Sie zwischen zwei radikal entgegengesetzten Konzeptionen der Regierung Ihrer Nation wählen:

Sie sind aufgerufen, zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Freiheit und Sklaverei zu wählen.

Auf der einen Seite haben wir den Kandidaten Donald J. Trump, der trotz schwerwiegender Probleme seiner Positionen – insbesondere in Sachen Abtreibung und assistierte Fortpflanzung – das Gemeinwohl und den Schutz der Grundfreiheiten der Bürger zum Ziel hat. In Donald Trumps Amerika kann jeder Katholik seinen Glauben ausüben und seine Kinder darin erziehen, ohne dass der Staat eingreift.

Auf dem Weg zur Diktatur

Auf der anderen Seite haben wir einen Kandidaten und eine Partei, die alles fördert, was dem Glauben und der Moral der katholischen Kirche direkt entgegensteht. Im Amerika von Kamala Harris gelten Katholiken – aber auch Protestanten – als Fundamentalisten, die ausgegrenzt und eliminiert werden müssen, und ihre Kinder gelten als Eigentum des Staates, der sich das Recht anmaßt, sie von klein auf körperlich und seelisch in die Irre zu führen. Trumps Amerika kann wieder groß und wohlhabend werden.

Harris‘ Amerika ist zur Invasion und zur moralischen, sozialen und wirtschaftlichen Zerstörung bestimmt: zur grausamsten Diktatur.

Schauen Sie sich Ihr Land an! Ihre Städte sind zu Müllhalden voller Obdachloser und Krimineller, Drogenhändler und -süchtiger, Prostituierter und Räuber geworden. Ihre Schulen sind vom Kindergarten an Brutstätten der Indoktrination und Korruption. In Ihren Gerichten werden Kriminelle freigesprochen und Unschuldige eingesperrt: Neue ideologische Verbrechen werden verfolgt, während Illegalität geduldet und gefördert wird. In Ihren Krankenhäusern herrschen multinationale Konzerne, und Sie sind ihre Versuchskaninchen, die ausgerottet oder chronisch krank gemacht werden, damit Sie ihre ewigen Kunden bleiben.

Landwirte, Viehzüchter und Fischer werden verfolgt und zum Scheitern gezwungen, während das Land von skrupellosen Konzernen an sich gerissen wird, die es in endlose Photovoltaikanlagen und Windturbinen umwandeln, um ihre Datenzentren und Serverfarmen mit Strom zu versorgen, in denen sie alle Ihre Daten, Ihre Bewegungen, Ihre Einkäufe und Ihre politischen Vorlieben sammeln.

Klimamanipulation

Sie sind so weit gegangen, das Klima durch ausgeklügelte Geoengineering-Operationen und verheerende Brandstiftung zu manipulieren, um den Schwindel mit der globalen Erwärmung glaubhaft zu machen und den grünen Wandel, die Erhöhung der Energiekosten sowie Elektroautos und -roller durchzusetzen. Und all das geschieht auf der Grundlage von Beweisen, die aus Lügen ohne jeden wissenschaftlichen Beweis bestehen, die jedoch durch die unterwürfige Zusammenarbeit der Medien des Regimes verbreitet werden, die immer bereit sind, jeden Andersdenkenden als Verschwörungstheoretiker zu brandmarken. Aber was bis gestern als Ergebnis von Verschwörungstheorien abgetan wurde, wird jetzt von der Regierung selbst zugegeben. Sie nehmen euch das Sonnenlicht; sie vergiften euch, indem sie die Wolken impfen; sie überschwemmen eure Dörfer und eure Felder mit tödlichen Wirbelstürmen; sie töten euer Vieh und lassen eure Ernten mit induzierten Dürren und verheerenden Bränden vertrocknen. Sie zielen darauf ab, den gesamten Lebensmittelsektor zu kontrollieren und euch zu zwingen, nur das zu essen, was sie euch zur Verfügung stellen. Dies fordert die Agenda 2030, die ohne Abstimmung der Vereinten Nationen und des Weltwirtschaftsforums durchgesetzt wurde.

Die Macht des Tiefen Staates

In diesen vier desaströsen Jahren der Biden-Harris-Regierung hatten wir eine Marionette im Weißen Haus und eine korrupte und inkompetente Vizepräsidentin, die nie aufgehört hat, die Wähler über ihre Vergangenheit und ihre Zukunft zu belügen und zu täuschen. Die Macht wird vom kriminellen Tiefen Staat verwaltet – dessen Namen und Gesichter wir jetzt kennen –, der für die Zerstörung Ihrer großen Nation verantwortlich ist. Und um sicherzustellen, dass die Krise kein Ende nimmt, eröffnen sich ständig neue Kriegsszenarien in Konflikten, die eigentlich niemand will, außer denen, die daraus enorme Gewinne ziehen, Menschenleben opfern und die internationale Stabilität gefährden.

An China oder an das WEF verkauft

Sie haben gesehen, wozu die Demokraten, das heißt die aufgeweckte (woke) extreme Linke, in vier Jahren fähig waren. Stellen Sie sich vor, was sie tun können, wenn anstelle von Bidens zahlreichen Stellvertretern seine Vizepräsidentin gewählt wird – in dem skandalösesten und unvorstellbarsten Betrug – mit ihrem Gefolge von LGBTQ+-Ministern, rigoros „aufgeweckt“ (woke) , an China oder das Weltwirtschaftsforum verkauft, von George Soros oder Bill Gates gesponsert und von Barack Obama und Hillary Clinton manipuliert. An diesem Punkt, liebe amerikanische Katholiken, müssen Sie nicht nur zu einer anderen Kundgebung gehen – wie Kamala es gerne hätte –, um „Christus ist der Herr“ zu sagen, denn das zu sagen, wird als Hassrede angesehen und das Beten vor einer Abtreibungsklinik als terroristischer Akt. Denken Sie nicht, dass dies weit hergeholte Hypothesen sind: Wo immer die aufgeweckte Linke die Macht übernimmt, errichtet sie die bösartigste, unmenschlichste und antichristlichste Diktatur, die die Menschheit je erlebt hat. Und wir wissen, dass die Linke jedes Mal, wenn sie an die Macht kam, diese nie auf demokratischem Wege wieder verlassen hat.

Donald Trump und Kamala Harris: Wir sprechen hier nicht von zwei Visionen, die zwar ein wenig unterschiedlich sind, aber dennoch Teil des normalen politischen Hin und Hers. Nein; wir sprechen hier von zwei diametral entgegengesetzten und unversöhnlichen Welten, in denen Trump gegen den tiefen Staat kämpft und sich dafür einsetzt, Amerika aus seinem Tentakelgriff zu befreien,

während wir auf der anderen Seite einen korrupten und erpressbaren Kandidaten haben, einen organischen Teil des tiefen Staates, der als Marionette in den Händen von Kriegstreibern wie Barack Obama und Hillary Clinton, von selbsternannten „Philanthropen“ wie den Kriminellen George Soros und Klaus Schwab oder von Charakteren wie Jeffrey Epstein und Sean Combs agiert.

Ihr Programm ist das der globalen Linken, des Weltwirtschaftsforums, der Rockefeller-Stiftung, der Bill & Melinda Gates-Stiftung und letztlich das Programm von Vanguard, BlackRock und StateStreet. Ihre Agenda wird von der Finanzoligarchie diktiert, die die Menschheit zum Nachteil der Menschen kontrolliert: einer Elite, die nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Kanada, Australien, Europa und überall dort agiert, wo die Politik von ihren Investmentfonds und ihren pseudohumanitären Organisationen als Geisel gehalten wird, deren Ziel die Auslöschung der westlichen Zivilisation ist.

Dem Bösen ergeben

Hinter diesen Leuten – das sollten wir mittlerweile wissen – stehen Menschen, die dem Bösen ergeben sind, vereint durch den satanischen Hass gegen unseren Herrn Jesus Christus und diejenigen, die an ihn glauben, vor allem gegen die katholischen Gläubigen. Wir wollen, dass Christus regiert, und wir verkünden es mit Stolz: Christus ist König! Sie wollen, dass der Antichrist regiert, dessen Tyrannei aus Chaos, Krieg, Krankheit, Hunger und Tod besteht. Und je mehr Notfälle und Krisen, die von der globalistischen Elite geplant und geschaffen werden, zunehmen, desto mehr Vorwände hat diese Elite, um neue Beschränkungen, neue Einschränkungen der Grundrechte und neue soziale Kontrollen durchzusetzen.

Joe Biden, der derzeitige „Präsident“, ist ein Diener dieser subversiven Elite und aufgrund der Skandale und Verbrechen, die er selbst und seine Familie, angefangen bei seinem Sohn Hunter, begangen haben, weitgehend erpressbar. Seine „Vizepräsidentin“, Kamala Harris, ist dem gleichen tiefen Staat ebenso untertan. Und die Demokratische Partei, der sie beide angehören, ist Ausdruck der „Woke“-Ideologie, die alle Parteien der globalen Linken plagt.

Obwohl der Kandidat Donald J. Trump sicherlich einige ernsthafte kritische Positionen vertritt, denen ein Katholik nicht zustimmen kann, stellt er für uns, liebe amerikanische Gläubige, in diesem besonderen historischen Moment die einzig mögliche Wahl dar, um dem globalistischen Putsch entgegenzutreten, den die aufgeweckte Linke im Begriff ist, endgültig, irreparabel und mit unabsehbarem Schaden für künftige Generationen durchzuführen.

Einer höllischen Dystopie Einhalt gebieten

Für Donald Trump zu stimmen bedeutet, dass wir uns entschieden von einer antikatholischen, antichristlichen und menschenfeindlichen Vision der Gesellschaft distanzieren. Es bedeutet, jenen Einhalt zu gebieten, die eine höllische Dystopie erschaffen wollen, die noch schlimmer ist als die, die George Orwell angekündigt hat. Und es bedeutet auch – vergessen Sie es nicht –, ihm unser Vertrauensvotum auszusprechen, damit Präsident Trump weiß, dass die massive Stimmenmehrheit der Katholiken und Christen, die ihn zurück ins Weiße Haus gebracht hat, die Voraussetzung für ein entschiedeneres Engagement für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, für die traditionelle Familie, das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, und für den Schutz des christlichen Glaubens und der kulturellen Identität der Nation sein muss.

Ich wiederhole: Wir haben die Wahl zwischen einem konservativen Präsidenten, der seinen Kampf gegen den tiefen Staat mit seinem Leben bezahlt, und einem höllischen Monster, das Satan gehorcht. Für einen Katholiken kann es keine Frage sein:

Für Kamala Harris zu stimmen ist moralisch unzulässig und stellt eine sehr schwere Sünde dar. Ebenso wenig ist es moralisch möglich, sich zu enthalten, denn in diesem Krieg bedeutet es, sich mit dem Feind zu verbünden, wenn man sich für neutral erklärt.

Die Menschen auf der ganzen Welt beginnen zu verstehen, welche Bedrohung über ihnen und der Zukunft ihrer Kinder schwebt, und auch Sie, Amerikaner, haben das verstanden. Aber auch wenn es für den tiefen Staat diesmal schwieriger sein wird, den Betrug von 2020 zu wiederholen, dürfen Sie nicht glauben, dass er sich so leicht mit einer Niederlage abfinden wird. Bereiten wir uns daher darauf vor, zu verhindern, dass mögliche Angriffe und Bürgerkriegsszenarien dazu genutzt werden, das Kriegsrecht und neue Beschränkungen durchzusetzen, nach den Anschlägen auf sein Leben, denen Präsident Trump glücklicherweise entkommen ist.

Aber vergessen wir nicht, liebe Gläubige, dass menschliche Energien allein angesichts dieser höllischen Machtdemonstration machtlos sind. Wir verkünden, dass Christus König ist – das bedeutet, dass unser Herr zurückkehren muss, um zu herrschen, und der erste Weg, ihn herrschen zu lassen, besteht darin, sein heiliges Gesetz zu befolgen und in seiner Gnade zu leben. Lasst Christus in euren Herzen, in euren Familien, in euren Gemeinden und in den gesamten Vereinigten Staaten von Amerika herrschen: das ist der einzige Weg zu Frieden, Harmonie und Wohlstand für eure Nation.

Denken Sie daran, wie viele Katholiken es in den Vereinigten Staaten gibt! Wählen Sie ohne Zögern und beten Sie, dass unser Herr den amerikanischen Bürgern bei ihrer Entscheidungsfindung hilft und denen den Sieg schenkt, die zumindest kein Problem damit haben, Christus als Herrn zu verkünden. Gott segne Sie alle und die Jungfrau von Guadalupe, die Schutzpatronin der Vereinigten Staaten und ganz Amerikas, und der Erzengel Michael mögen Sie beschützen.

Carlo Maria Viganò, Erzbischof,
Ehemaliger apostolischer Nuntius in den Vereinigten Staaten von Amerika

https://x.com/TuckerCarlson/status/1849532812581359736

Erzbischof Carlo Maria Viganò

(* 16. Januar 1941 in Varese, Italien) ist ein schismatischer italienischer katholischer Geistlicher und emeritierter Diplomat des Heiligen Stuhls. Er ist seit 1992 Titularerzbischof von Ulpiana und amtierte von 2009 bis 2011 als Generalsekretär des Governatorats der Päpstlichen Missionen.

Viganò ist bekannt für seine kritischen Äußerungen gegen den Papst Franziskus und die katholische Kirche. Er hat mehrfach schwere Vorwürfe gegen den Papst erhoben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall McCarrick und der Vertuschung von sexuellen Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche. Er forderte den Papst auf, seine Fehler zuzugeben und sich “mit Gott zu versöhnen”.

Im Juli 2024 wurde Viganò vom vatikanischen Glaubensdikasterium offiziell exkommuniziert, da er sich als Schismatiker betrachtet. Er hatte zuvor angekündigt, auf seine Verteidigungsrechte zu verzichten und die Anklage als Ehre zu verstehen.

Viganòs Kritik an der katholischen Kirche und seinem Konflikt mit Papst Franziskus sind Gegenstand vieler Medienberichte und Diskussionen innerhalb der katholischen Gemeinschaft.

Ein Leser auf X meint zum Aufruf:

Vigano ist einer meiner Lieblingsmenschen auf der Welt. Er hat jahrelang die nicht-pandemische Covid-Operation und die betrügerischen globalistischen Agenden aufgedeckt und bekämpft.

Außerdem bezeichnete er Papst Franziskus als korrupten Verräter des katholischen Glaubens.

Die Kirche exkommunizierte Vigano wegen der „Häresie“, die Wahrheit zu sagen. Der Vatikan ist mit Globalisten wie den Rockefellers, Gates, dem WEF, globalen Banken und der UNO im Bett.

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135 Franken für die Demokratie – ein Kampf um Privilegien

135 Franken für die Demokratie – ein Kampf um Privilegien

135 Franken für die Demokratie

oder wie ein Staatspropagandaapparat um seine Privilegien kämpft

Die Halbierungsinitiative, auch bekannt als „200-Franken-Initiative“, hat in der Schweiz hohe Wellen geschlagen. Die Initiative will die Radio- und Fernsehgebühren der SRG – aktuell bei stolzen 335 Franken pro Haushalt – auf 200 Franken senken. Klingt nach einem vernünftigen Vorhaben, oder? Schliesslich werden Unternehmen ständig dazu aufgefordert, effizient zu wirtschaften. Warum sollte das nicht auch für eine öffentlich finanzierte Institution wie die SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft ) gelten?

Doch halt! Nachdem der Bundesrat diese Initiative bereits abgelehnt hat, schliesst sich nun die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren dem an . Effizienz und Selbstdisziplin? Nichts für sie. Die Demokratie sei in Gefahr, schreien sie – und legen damit eine herrliche Mischung aus Bauchgefühl und Argumenten vom kalten Buffet der Bequemlichkeit hin.

Ein Hauch von Demokratiekrise

– oder warum weniger plötzlich mehr ist

Wer hätte gedacht, dass die SRG mit ihren rund 1,5 Milliarden Franken Einnahmen einen derart labilen Zustand unserer Demokratie darstellen würde? Laut den Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren der Kantone ist das jedenfalls so. Denn laut ihnen geht es hier nicht bloss um ein paar Franken mehr oder weniger. Nein, es geht um nichts weniger als die „demokratische Meinungsbildung“, die, wie wir erfahren, angeblich auf sehr wackeligen Beinen steht.

Ja, liebe Bürgerinnen und Bürger, 135 Franken weniger, und schon ist es aus mit der Demokratie. Ländliche Kantone, Sprachregionen, kleine Sprachgruppen – alle würden quasi in die mediale Bedeutungslosigkeit stürzen.

Hier tritt das Totschlagargument aller „Experten“ in Aktion: Ohne die SRG, und zwar ohne das volle, ungekürzte Budget, wäre die Demokratie in der Schweiz offenbar nicht mehr funktionsfähig. 135 Franken weniger, und schon stehen wir am Abgrund! Man könnte meinen, die SRG sei das Einzige, was zwischen uns und dem Chaos steht. Schlicht eine unverzichtbare Institution, die uns, koste es, was es wolle, vor der selbstverschuldeten Unmündigkeit bewahrt. Was bleibt da noch zu sagen? Wenn das mal nicht die effektivste Waffe ist, die man im politischen Diskurs zücken kann: Wer die Demokratie retten will, zahlt gefälligst.

Eine Konferenz der nicht studierten „Wirtschafts“direktoren

Wer sind diese Leute eigentlich, die sich hier so selbstbewusst äussern? Ein kurzer Blick auf ihre Profile zeigt, dass „Volkswirtschaftsdirektor“ offenbar keine spezielle Ausbildung in Wirtschaft erfordert. Tatsächlich kommen sie aus allen möglichen Richtungen: Juristen, Historiker, Soziologen, Bauingenieure – doch tatsächliche Volkswirtschaftsexperten? Mangelware. Natürlich haben sie alle irgendeinen Bezug zur Wirtschaft, und sei es nur, weil sie mal in einer Wirtschaft waren – auf ein Bier nach Feierabend. Aber das scheint auszureichen, um über hunderte Millionen an öffentlichen Geldern mitzubestimmen. Man stelle sich vor, eine „Konferenz der Humanmediziner“ würde aus Politologen, Mathematikern und Bauingenieuren bestehen, die sich über komplexe OP-Techniken unterhalten. Aber warum solche Vergleiche? In der Politik scheint das alles irgendwie zu funktionieren. Man entscheidet über Milliarden, auch ohne ein einziges Semester Ökonomie.

Doch das sind wohl die „Expertisen“ der heutigen Zeit. Ein bisschen Bauchgefühl hier, ein bisschen „Ich habe in einem anderen Bereich Erfahrung“ dort – fertig ist die Volkswirtschaftskompetenz, die unsere Demokratie schützen soll.

Von den „drohenden Schäden“ für die Demokratie

eine Analyse auf höchstem Bauchgefühl-Niveau

Nun ja, ob sich jemand die Mühe gemacht hat, die Zahlen wirklich durchzurechnen, bleibt das bestgehütete Geheimnis dieser „Expertenrunde“. Wie viel kostet der tatsächliche Service Public? Wie hoch sind die Verwaltungskosten? Was liesse sich einsparen? Oder anders: Was kostet eigentlich das, was die SRG uns laut Verfassung bieten soll? Fragen, die man doch erwarten würde – aber nein. Stattdessen gibt es reichlich Panikmache. Mit den 135 Franken weniger kämen wir ganz sicher in eine existenzielle Krise, so der Tenor. Die Logik? „Die ländlichen Regionen wären abgeschnitten“ und „die Sprachregionen verwaist“.

Berechnungen? Ach, komm schon! Wer braucht Zahlen, wenn man das Wort „Demokratie“ immer wieder ins Feld führen kann? Es erinnert fast an einen Joker in einem Kartenspiel – das „Demokratie-Argument“ sticht alles.

Und so können wir ganz ohne belastbare Daten, ohne eine einzige Wirtschaftsanalyse und ohne jeden Versuch der Effizienzsteigerung sicher sein: Die 135 Franken weniger wären nichts weniger als das Ende des zivilisierten Medienzeitalters. Und das bleibt einfach so im Raum stehen. Berechnungen und tiefergehende Analysen braucht es da nicht – wir haben schliesslich die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone, die das schon irgendwie mit ihrem Bauchgefühl abschätzen.

Die wahren Gründe – Ein Apparat im Verteidigungsmodus

Die eigentliche Antwort liegt natürlich tiefer. Es geht um Privilegien und um ein jahrzehntelang gewachsenes Netzwerk, das sich auf diese üppige Finanzierung verlassen hat. Die SRG hat sich einen gewaltigen Apparat aufgebaut, der bequem über die Gebühren finanziert wird, und Werbeeinnahmen gibt’s obendrauf. Jeder, der einmal in einem halbwegs wettbewerbsfähigen Unternehmen gearbeitet hat, weiss: Ein Unternehmen ohne echte Konkurrenz kann sich auch mal einen Haufen Verwaltungsaufwand und jede Menge Puffer leisten. Und genau diese Strukturen müsste die SRG wohl in Frage stellen, wenn plötzlich „nur“ noch 200 Franken pro Haushalt fliessen.

Aber wer will das schon? Anpassungen? Abspecken? Effizienz steigern? Das würde natürlich bedeuten, dass man sich wirklich um eine Priorisierung der Mittel kümmern müsste – ein völlig fremdes Konzept für Apparate, die gewohnt sind, dass der Geldhahn ständig aufgedreht ist. Ein bisschen wie ein Luxusliner, der jetzt plötzlich lernen soll, auf Ruder umzusteigen. Lieber also am Status quo festhalten und so tun, als sei jede Kürzung automatisch ein Angriff auf die Demokratie. Da klopft man sich gegenseitig auf die Schultern und sorgt dafür, dass die bequemen Pöstchen erhalten bleiben.

Fazit – Ein Szenario voller Ironie

Willkommen in der Welt der „Möchte-Gern-Ökonomen“, die ohne Wirtschaftsbackground argumentieren und ohne jede Analyse in den Abwehrmodus springen. Denn wer die „Demokratie“ retten will, ist plötzlich vor jedem Zweifel geschützt. Es ist eine Mischung aus Bequemlichkeit, Panikmache und dem typischen Reflex der Politik, sich auf alte Strukturen zu stützen, um den Status quo zu schützen. Wer die Debatte um die Halbierungsinitiative ernsthaft führen will, müsste eigentlich konkrete Zahlen und tiefgehende Analysen fordern – doch stattdessen erleben wir eine Lektion darin, wie man politisches Bauchgefühl und die „Demokratie-Keule“ als vermeintliches Argument auf die grosse Bühne bringt.

Aber wer braucht schon Fakten, wenn das Bauchgefühl zur Wahrheit erhoben wird (da sagte doch mal jemand: „Unwissenheit ist Stärke“…) und der Wunsch der Vater des Gedankens ist!

 

Die Schweiz soll zum Naturreservat werden – schon bald

Die Schweiz soll zum Naturreservat werden – schon bald

Ein Naturreservat für Traumtänzer

Die Schweiz soll zum Naturreservat werden – schon bald

Willkommen in der neuen Welt – wo die Natur nicht mehr der Natur gehört, sondern denen, die sie sich leisten können und sich die Frage stellt, warum sich die Schweizer Politik sinnbefreit für diesen Irrsinn hergibt. Haben wir es mit grünen Traumtänzern zu tun?

Wer tiefer in dieses Thema einsteigen möchte, vielleicht nach dem Lesen dieses Artikels, dem sei der jüngst erschienene Blog von Tom-Oliver Regenauer “Biofeudalismus“ empfohlen. Dieser hat mich im Grunde genötigt, die ganze Sache einmal auf die Schweiz runterzubrechen. Denn leider denken noch immer viele Landsleute, dass das, was sich die UNO-Bürokraten und die hinter ihnen agierende Milliardärskaste zur Weltenrettung ausdenken, weit weg von uns sei. Weit gefehlt, liebe Leute!

Thirty-by-Thirty | die 30-bis-30-Initiative der UNO

Machen wir es gleich bildhaft: Im Rahmen der 30×30, Thirty-by-Thirty, also 30-bis-30-Initiative der UNO sollen 30 Prozent der gesamten Fläche der Schweiz bis 2030 unter Schutz gestellt werden, als Naturschutzgebiet. Richtig gehört! Und unsere Volksvertreter klatschen begeistert in die Hände, wenn wir dann zwar hungern werden, weil die Landwirtschaft in diesen Naturreservaten verboten ist, aber das Wildschwein grosse Waldflächen umwühlen und die Bodenvegetation zerstören kann und der Biber durch das Bauen von Dämmen Flusslandschaften radikal verändern kann, ohne dass wir sie dabei stören.

Irre? Ja! Glauben Sie nicht? Ist aber so! Bleiben Sie noch 5 Minuten am Ball und lesen weiter, dann werden Sie wissen, was Sache ist und sich fragen, wer hier zu viel von welchem Nektar gekostet haben mag.

Fangen wir vorne an: Die 30×30-Initiative zielt weltweit darauf ab, bis 2030 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresgebiete unter Schutz zu stellen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Diese Gebiete sollen „ökologisch repräsentative und gut vernetzte Systeme von Schutzgebieten“  umfassen, die auch die Rechte indigener Völker respektieren. Es geht darum, sowohl Land- als auch Meeresökosysteme zu schützen, die für das Überleben zahlreicher Arten und angeblich für die menschliche Lebensgrundlage entscheidend sind. Es sollen also Naturreservate oder Schutzgebiete geschaffen werden, in denen ökologische Prozesse ohne menschliche Störungen stattfinden können.

Klingt das nicht wunderbar?

Die Schweiz hat sich im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie ebenfalls verpflichtet, zum Schutz der Biodiversität beizutragen. Ihre Biodiversitätsstrategie und der dazugehörige Aktionsplan zielen darauf ab, Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität umzusetzen, darunter auch der Ausbau von Naturschutzgebieten. Die Schweiz hat sich zudem im Rahmen internationaler Abkommen, wie der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), auch dazu verpflichtet, ihren Teil zum Erreichen der 30×30-Ziele beizutragen. Siehe dazu hier,  hier und hier. Die Teilnahme an der 30×30-Initiative ist freiwillig, aber viele Länder, darunter die Schweiz, arbeiten daran, diese Ziele national zu erreichen. Die Finanzierung, wie immer geht es um viel Geld, und Umsetzung dieser Massnahmen erfordern jedoch internationale Zusammenarbeit insbesondere bei der Unterstützung von Entwicklungsländern, die angeblich die grössten Biodiversitätsreserven haben.

Natürlich hat das Schweizer Volk über die Teilnahme an der 30×30-Initiative nicht abgestimmt. Warum auch? Wer kann schon gegen die Rettung des Planeten sein? Koste es, was es wolle. Und sei es unser eigenes Leben.

Mit der erst kürzlich erfolgten Ablehnung der Biodiversitätsinitiative haben die Schweizer Stimmbürger aber zum Glück schon einmal signalisiert, dass sie gegen eine übermässige Regulierung und zusätzliche Einschränkungen der Landnutzung sind, was in gewisser Weise als Abwehr gegen eine zu starke Anbindung an solche internationalen Programme interpretiert werden könnte. Aber wen interessiert das schon in Bern.

Wer profitiert davon?

Denn jetzt müssen wir einen Gedankensprung machen, weil wir inzwischen gelernt haben, dass aus vorgegaukeltem Gutmenschentum immer Kapital geschlagen werden soll und zwar von denjenigen, die schon ganz viel davon haben. Wir rekapitulieren: Ein Drittel der globalen Land- und Meeresflächen soll also bis 2030 unter Schutz stehen, als Bollwerk gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Wer finanziert diese gigantischen Vorhaben? Und vor allem – wer profitiert davon?

Die Antwort liegt auf der Hand, wenn man die Entwicklung der letzten Jahre im Blick behält. Während die traditionellen Anlageklassen wie Immobilien und Aktienmärkte zunehmend an ihren Grenzen stossen, entdecken grosse Vermögensverwalter (Asset Manager) neue „Märkte“ für sich: Die Natur. Denn was wäre verlockender, als den Planeten selbst zu einer neuen Vermögensklasse zu machen? Bäume, Flüsse, ganze Wälder – alles wird digitalisiert, mit Blockchain erfasst und in “smarte“ Verträge verpackt. So werden ehemals öffentliche Güter in private Portfolios überführt und, Überraschung, kommerzialisiert.

Das Ziel? Es klingt fast zu offensichtlich: Sobald die Natur als “digitales Asset“ registriert ist, können die grossen Finanzplayer darauf zugreifen und sie nach ihren Regeln verwalten. Was früher allen gehörte, gehört dann nur noch denen, die es sich leisten können – denn irgendjemand muss für den „Erhalt“ dieser Gebiete zahlen. Und genau da liegt das Geschäftsmodell. Wer Natur sehen oder nutzen will, wird bald tief in die Tasche greifen müssen.

Da dachten wir jahrzehntelang, dass die Natur, also Bäume, Flüsse, Berge, und was sonst noch so rumsteht, uns allen gehört. Ach, wie naiv! Gott mag sie uns vielleicht gegeben haben, aber die globalen Vermögensverwalter haben bereits beschlossen, dass sie jetzt die neuen Herren im Wald sind. Ja, genau – die Bäume gehören bald nicht mehr der Allgemeinheit, sondern denen, die sie in ihren Portfolios haben.

Stellen Sie sich vor, Sie wollen demnächst einen Spaziergang durch den Wald machen – und zack, da steht ein Schild: “Privat. Betreten nur mit Premium-Abo.“ Jawohl, die Natur wird zum Netflix der Zukunft. Wollen Sie in den Bergen wandern? Das geht nur noch mit einem Jahresabo, gesponsert von Ihrer freundlichen Asset-Management-Firma. Was früher ein öffentliches Gut war, wird jetzt auf clevere Art monetarisiert. Schliesslich muss die Rettung der Natur ja irgendwer finanzieren, oder?

Nachhaltigkeit im Abo-Modell

Und hier kommt der grosse Wurf: Diese Firmen preisen ihre Investitionen in den Schutz der Natur als Rettung der Menschheit an – sie wollen uns vor uns selbst schützen. Klar, die Tatsache, dass es dieselben Akteure sind, die jahrzehntelang ungestört die Umwelt geplündert haben, wird dabei grosszügig übersehen. Jetzt kommen sie als “Gutmenschen“ und “Weltretter“ daher, und wir sollen ihnen danken, dass sie die Natur für uns “bewahren“. Bewahren heisst in diesem Fall: Wir können sie mieten, aber nicht besitzen. Nachhaltigkeit im Abo-Modell.

Und die Schweiz? Natürlich macht sie – wie oben bereits erwähnt – eifrig mit. Wo immer es um Gutmenschentum oder die “Rettung der Welt“ geht, da steht die Schweiz in der ersten Reihe, winkt und lächelt stolz. Denn was wäre das Alpenland ohne seine Vorreiterrolle im globalen Heilsbringer-Modus?

30 Prozent der weltweiten Fläche sollen geschützt werden, und klar, die Schweiz hat keinen Ozean und sowieso nicht viel Platz, aber hey – Weltrettung ist wichtiger als Selbstversorgung! Schliesslich kann man ja notfalls importieren. Laborfleisch, Sie wissen schon!

Wie üblich denkt niemand darüber nach, was passiert, wenn 30 Prozent der Fläche plötzlich für die Landwirtschaft wegfallen. Und wenn dann noch ein paar Unternehmen meinen, sie müssten das Ganze “managen“ und für die Nutzung ordentlich abkassieren? Ach, kein Problem, das ist ja schliesslich im Dienst der guten Sache. Die Schweizer Classe Politique ist immer gerne vorne dabei, wenn es darum geht, das moralische Gewissen der Welt zu spielen.

Gutmenschentum “at its best“.

Aber wie könnte diese “Verwaltung“ der Natur eigentlich konkret aussehen? Hier kommt die digitale Revolution ins Spiel: Mit der Blockchain und Smart Contracts schaffen wir die perfekte Infrastruktur, um jede Ressource, jedes kleine Stück Natur zu erfassen und in ein digitales Register zu überführen. Jeder Baum, jeder Strauch, jede Quelle wird in einer Blockchain gespeichert – und damit handelbar gemacht. Einmal in diesem System erfasst, kann die Natur zu einem lukrativen Finanzprodukt werden, das in globalen Märkten gehandelt wird. Wer das meiste Geld hat, kontrolliert die Natur. Ganz einfach.

Und Smart Contracts? Die machen’s möglich: Automatisierte Verträge, die festlegen, wann Sie bezahlen müssen, um den Wald zu betreten, oder wie viel man löhnen muss, wenn man das Gras auf seiner Alm nutzen will. Alles ohne menschliches Zutun, schön programmiert und abgesichert. Willkommen in der Zukunft, wo der Baum vor Ihrer Tür nicht mehr Ihnen gehört, sondern einer Firma, die Ihnen eine Gebühr abknöpft, wenn Sie seinen Schatten geniessen. Aber keine Sorge – das ist ja alles für einen guten Zweck, im Namen der Nachhaltigkeit und der Rettung des Planeten.

Die Vermessenheit dieser Asset-Management-Firmen ist atemberaubend. Sie argumentieren, dass sie die Natur als “Kapital“ betrachten, das geschützt werden muss, um langfristige finanzielle Erträge zu erzielen. In ihrer Weltanschauung ist alles eine Ware – und dazu gehören jetzt auch Wälder, Flüsse und Biodiversität. Sie sehen diese “Investitionen“ in Naturkapital als eine Möglichkeit, Umweltziele zu erreichen und gleichzeitig den Investoren hohe Renditen zu bieten.

Wem gehört die Natur?

Aber hier ist der Haken: Wer gibt ihnen das Recht, sich diese öffentlichen Güter anzueignen? Die Natur gehört weder Privatpersonen noch Firmen – sie ist ein öffentliches Gut, ein Gemeingut. Doch durch geschickt formulierte Programme und den Einfluss, den sie auf Regierungen, wie offenbar auch in der Schweiz, und internationale Organisationen haben, wird der Schutz der Natur plötzlich zu einem Geschäftsfeld. Firmen wie Climate Asset Management und andere Akteure im Bereich Private Equity sehen die Natur nicht als etwas, das bewahrt werden sollte, weil es einen intrinsischen Wert hat, sondern weil es eine Quelle für zukünftige finanzielle Erträge ist.

 Sie glauben also, dass sie das “Recht“ haben, weil sie die Mittel besitzen, um die Natur zu schützen – aber was sie wirklich tun, ist, sie zu monetarisieren. In gewisser Weise behaupten sie, sie “besitzen“ diese Güter, weil sie die “Investoren“ sind, die den Schutz ermöglichen. Aber das ist natürlich Kapitalismus und Korporatismus in Reinkultur: Alles kann zu einer Ware gemacht werden, solange jemand dafür bezahlt. Es ist ein radikaler Bruch mit der Idee, dass Natur und öffentliche Güter frei und zugänglich für alle sein sollten.

Bevor sich Herr und Frau Schweizer zu früh freuen, wenn ihre Pensionskasse oder der private Vermögensmanager plötzlich von dieser neuen “Assetklasse“ schwärmt, sollten Sie genau hinhören.

Sie werden Geschichten von atemberaubenden Renditen hören – natürlich alles “nachhaltig“ und “grün“ verpackt. Die Wahrheit? Die Natur, die eigentlich für alle da sein sollte, wird zu einem schönen Posten im Portfolio Ihrer Pensionskasse. Klingt ethisch und moralisch einwandfrei, oder?

Während die Finanzindustrie uns einredet, wir würden durch den Kauf von “Naturkapital“ die Welt retten, füllen wir in Wirklichkeit nur die Taschen der Finanzoligarchen. Ein “Waldanteil“ als Investition? Sicher! Nur den Spaziergang durch den Wald müssen wir demnächst extra bezahlen. Klingt verrückt? Herzlich willkommen in der Realität, wo Renditen über Moral stehen und der grüne Mantel alles schön kaschiert.

Es ist, als würden wir uns ein grandioses Eigentor schiessen – und dann jubeln wir auch noch darüber.

Hauptsache, es ist ein Tor, oder? Mit der 30×30-Initiative treiben wir den Schutz der Natur so weit, dass 30 Prozent der Fläche der Schweiz bald ein Biosphärenreservat sind. Und was bleibt uns? Klar, wir packen uns alle in die modernen C40-Städte (Smart Cities), wo wir pro Jahr genau drei Kleidungsstücke kaufen dürfen – aber keine Sorge, dank unserer “atemberaubenden Renditen“ können wir uns ja jeden Monat die neueste Virtual Reality Brille leisten, um die Welt von innen heraus zu verschönern. Fleisch? Nicht in diesen Städten. Flugreisen? Ein Kurzstreckenflug alle drei Jahre. Dafür gibt’s Lastenfahrräder für alle, und kiffen bis die Welt um uns herum rosarot ist, ist ohnehin erlaubt. Schliesslich brauchen wir irgendwas, um uns abzulenken, während die Natur “gerettet“ und nebenbei privatisiert wird.

Liebe Schweizer, wollt Ihr das wirklich so geschehen lassen? Wenn nicht, dann stoppt die grünen und alle anderen Traumtänzer!

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