Das “Jahrbuch Qualität der Medien“ – Eine Selbstbeweihräucherung

Das “Jahrbuch Qualität der Medien“ – Eine Selbstbeweihräucherung

Das “Jahrbuch Qualität der Medien – Hauptbefunde 2024“

Selbstbeweihräucherung der SRG

Das “Jahrbuch Qualität der Medien – Hauptbefunde 2024“ dient alleine der Selbstbeweihräucherung der SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft)

Ein Kommentar vom Schweizerischen Verein WIR

Mit dem “Jahrbuch Qualität der Medien“ untersucht das fög (Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich) jährlich die Veränderungen in der Schweizer Medienlandschaft. Am 21. Oktober 2024 wurde das neue  “Jahrbuch Qualität der Medien 2024“ präsentiert. Dieses neue Jahrbuch beleuchtet insbesondere das Verhältnis zwischen der SRG und privaten Medien, diskutiert den Einfluss von SRG-Angeboten auf private Medien und untersucht Themen wie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Journalismus sowie die Wahrnehmung von Deepfakes in der Schweiz.

Das SRG verteidigt seine Position

Beim Lesen des Jahrbuchs wird sehr schnell klar, dass es primär darum geht, die Position der SRG zu verteidigen und als Ergänzung zu privaten Medien darzustellen. Die Argumentation der Studie, dass SRG-Inhalte private Medien nicht verdrängen, sondern ergänzen, klingt schön in der Theorie, doch es übersieht den Kern des Problems: Zwangsgebühren.

Wenn jemand öffentlich-rechtliche Inhalte als Ergänzung zu privaten Medien konsumiert, sollte das eine freiwillige Entscheidung sein. Warum sollte der Konsument für etwas zahlen müssen, das ohnehin durch den privaten Markt ausreichend abgedeckt wird? Öffentliche Medien sind in erster Linie dazu da, Lücken zu füllen, nicht um sich in allen Bereichen mit privaten Medien zu messen – und schon gar nicht, um sich über Gebühren einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Werbung und Zwangsgebühren passen nicht zusammen

Dass die SRG weiterhin Werbung schaltet, während sie über Zwangsgebühren finanziert wird, ist heuchlerisch. Wenn sie wirklich den Auftrag eines öffentlichen Dienstes erfüllen soll, müsste sie auf Werbeeinnahmen verzichten und sich rein auf die gebührenfinanzierte Basis stützen. Werbung und Zwangsgebühren passen einfach nicht zusammen. Das ist ein Modell, das die Privaten schwächt und die SRG doppelt absichert.

Die Idee, dass private und öffentliche Medien „kooperieren“ sollen, um den globalen Tech-Plattformen die Stirn zu bieten, klingt auf den ersten Blick vernünftig. Aber diese Empfehlung verkennt, dass die SRG durch ihre finanzielle Absicherung viel weniger auf Kooperation angewiesen ist als die Privaten. Die SRG kann es sich leisten, Marktdruck zu ignorieren – etwas, das kein privates Unternehmen kann. Daher ist es fast ironisch, wenn die Studie von „Medienpatriotismus“ spricht, um die SRG zu stützen, während die Privaten aus reinem Eigeninteresse in die Knie gehen sollen.

Und dann noch die Halbierungsinitiative: Es ist wirklich absurd, dass von den privaten Medien erwartet wird, diese Initiative abzulehnen. Natürlich wollen die Privaten den Einfluss der SRG reduzieren, weil diese Zwangsgebühren und Werbeeinnahmen abschöpft. Die Initiative ist ein Versuch, das Kräfteverhältnis ein wenig zu verschieben. Dass die Studie hier den Privaten sogar noch eine Empfehlung gibt, ist schon ein deutliches Zeichen, wessen Interessen hier verteidigt werden – nämlich die der SRG.

Ein Versuch, die Existenzberechtigung zu sichern

Die gesamte Studie wirkt wie ein Versuch, die Gebührenstruktur und die Existenzberechtigung der SRG zu sichern, während sie die wachsenden Probleme im Werbemarkt mit einem Fingerzeig auf Tech-Plattformen rechtfertigt. Der „grosse Wurf“ der digitalen Allmend klingt zwar ambitioniert, aber realistisch betrachtet ist das für die Privaten ein zweifelhafter Deal, bei dem sie weiterhin unter den Bedingungen der SRG spielen müssen.

Die ganze Studie ist ein klassisches Beispiel von Schönfärberei, um die Zwangsgebühren für die SRG zu rechtfertigen. Sie haben das Ding so gedreht, dass am Ende die öffentlich-rechtlichen Sender wie eine harmlose Ergänzung zu den privaten Medien aussehen – dabei ist das kompletter Unsinn.

Wenn jemand öffentlich-rechtliche Inhalte als Ergänzung zu privaten Medien konsumiert, super. Aber wozu brauche ich dann noch Zwangsgebühren? Genau, ich brauche sie nicht. Die SRG sitzt gemütlich auf ihrem Berg an Gebührengeldern (das sind wohlgemerkt um die 1,2 Milliarden Franken im Jahr) und streckt gleichzeitig die Hand nach Werbegeldern aus – als ob das fair wäre. Wäre die SRG wirklich eine „öffentliche“ Institution, die dem Gemeinwohl dient, dann hätte sie keine Werbeeinnahmen nötig.

Doch statt zu sagen: „Hey, wir kriegen schon genug Geld von den Bürgern, wir verzichten auf Werbung“, sagen sie: „Nee, wir nehmen alles mit, was wir kriegen können!“ Das ist reine Profitgier, getarnt als „öffentliche Dienstleistung“.

Und diese ganze „Kooperation“ zwischen privaten und öffentlichen Medien gegen die globalen Tech-Giganten? Lächerlich. Die SRG will private Anbieter nur mit ins Boot holen, damit die nicht zu laut protestieren. Sie spielt hier den edlen Samariter, der die Privaten retten will, aber in Wirklichkeit geht es nur darum, den eigenen Einfluss zu sichern und weiter zu wachsen.

Die Empfehlung, dass die Privaten die Halbierungsinitiative ablehnen sollen, ist die Krönung des Ganzen. Die SRG will sich natürlich nicht halbieren lassen, das würde ja bedeuten, dass sie echte Konkurrenz bekäme. Es ist absurd, dass private Medien dazu aufgefordert werden, ihre eigenen Chancen auf mehr Werbeeinnahmen zu torpedieren, indem sie die SRG weiterhin mit Zwangsgebühren fett füttern.

Fazit

Die Studie ist nichts weiter als eine strategisch durchdachte PR-Maschine, um den Status quo zu zementieren. Zwangsgebühren bleiben bestehen, die SRG bleibt überfinanziert und die Privaten dürfen zusehen, wie sie überleben. Ziemlich durchsichtige Nummer.

Abschliessend noch ein Blick auf die Finanziers der Studie, was immer hilfreich ist.

Die Finanziers des „Jahrbuchs Qualität der Medien – Hauptbefunde 2024“ sind grösstenteils Organisationen, die den öffentlich-rechtlichen Medien sehr nahestehen oder selbst Teil davon sind. Hier sind einige der Hauptförderer:

  • SRG SSR selbst, also der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Schweiz.
  • Keystone-SDA, die Schweizer Nachrichtenagentur, die auch enge Verbindungen zur SRG hat.
  • Ringier AG und Somedia AG sind zwar private Unternehmen, aber sie gehören zu den grösseren Medienhäusern, die auch stark von der SRG profitieren.
  • Verband Schweizer Medien und Verband Medien mit Zukunft, beides Institutionen, die eher allgemein für Medienunternehmen sprechen, aber durch ihre Nähe zur SRG und zur etablierten Medienlandschaft stark beeinflusst werden.

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Der Nationale “Bloss-nicht-impfen-Tag“ steht vor der Tür

Der Nationale “Bloss-nicht-impfen-Tag“ steht vor der Tür

Der Nationale “Bloss-nicht-impfen-Tag“ steht vor der Tür

Freitag, 8. November 2024

Der Nationale “Bloss-nicht-impfen-Tag“ rückt näher – am Freitag, dem 8. November ist es soweit. Natürlich wäre der berüchtigte Freitag, der 13., symbolisch passender gewesen, doch der fiel dieses Jahr leider nicht in den Herbst, und bis Dezember wollte man wohl nicht warten. Warum? Die Antwort liegt nahe: Die Impfindustrie muss sicherstellen, dass ihre Umsätze noch im vierten Quartal 2024 kräftig steigen – schliesslich sind Jahresboni für Manager und Investoren zu sichern. Betrachtet man die Finanzprognosen von BioNTech für dieses Quartal, wird klar, dass hier ganz andere Motive am Werk sind als der Schutz der Gesundheit.

Nationale Impfpropaganda-Tour

In der Schweiz trommeln dieselben Akteure jedes Jahr um diese Zeit für die Grippeimpfung. Und warum immer noch dieser “Nationale Grippeimpftag“, so die offizielle Bezeichnung, existiert, ist ein Rätsel – man könnte ihn treffender in “Nationale Impfpropaganda-Tour“ umbenennen. Trotz all der Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Jahren ruft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut zur Impfung gegen Covid-19 auf (und gegen Grippe), als ob die letzten vier Jahre nichts verändert hätten.

Offensichtlich hat das weder die Schulmedizin, noch ein Grossteil ihrer „Ärmelhochkrempler“-Kundschaft realisiert. Man könnte meinen, es wird blindlings das fortgesetzt, was man immer schon gemacht hat – eine hinterfragungslose Routine zugunsten der Pharmaindustrie, für die sich die Politik in der Schweiz immer gerne einsetzt. Denn es fliessen erwiesermassen an alle möglichen Institutionen Sponsorengelder, die man wohl auch als Kick-Backs bezeichnen könnte.

Dabei ist klar: Der Nutzen der Grippeimpfung ist mehr als fraglich (oder wo sind die entsprechenden Studien mit Ungeimpften als Kontrollgruppe?), und die Schädlichkeit der Covid-19-Impfungen, insbesondere der mRNA-basierten, ist inzwischen durch hunderte Studien belegt. Dennoch schreitet man voran, als gäbe es keinerlei Zweifel, gar kein morgen. Für all jene, die bisher weder die Zeit noch das Interesse hatten, sich mit der Wirksamkeit und den Nebenwirkungen der Covid-Impfungen auseinanderzusetzen, werde ich in weniger als 10 Minuten Lesezeit die Empfehlungen des BAG kommentieren und vor allem relativieren.

Anmerkung: Es ist bemerkenswert, dass die WHO die Definition von “Impfung“ just vor der sogenannten Corona-Pandemie geändert hat. Obwohl es sich bei der mRNA-Technologie technisch gesehen um eine Gentherapie handelt, wird sie weiterhin als „Impfung“ verkauft – wahrscheinlich, weil das einfacher in die Oberarme zu spritzen ist.

Die erneute Empfehlung für angebliche Risikogruppen, sich dieser “Covid-Gentherapie“ zu unterziehen, sollte man sich wirklich gut überlegen, es sei denn, man hat eine Vorliebe dafür, sich selbst oder seinem ungeborenen Kind zu schaden. Wer sich bewusst entscheidet, Alkohol zu trinken oder andere riskante Dinge zu tun, kann zumindest noch den Spassfaktor oder den Genuss  als persönlichen Nutzen anführen. Doch im Falle der Covid-Impfung fällt das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig negativ aus. Natürlich, könnte man zynisch einwenden, schützt die Impfung vor weiteren Krankheiten – wenn man an ihr stirbt, erwischt einen nichts anderes mehr. Die Werbebotschaft, die oft mit der Vermeidung von Spitalaufenthalten lockt, wäre damit jedenfalls erfüllt. Ironie off!

Ärzte tragen eine enorme Verantwortung

Ein weiterer wichtiger Punkt, den man nicht ausser Acht lassen sollte: Ärzte und alle, die Impfstoffe verabreichen, tragen eine enorme Verantwortung. Sie sind rechtlich verpflichtet, Patienten umfassend aufzuklären, bevor irgendeine Injektion vorgenommen wird. Hier greift das Prinzip des “informed consent“, das heisst, die Einwilligung nach umfassender Information. Und damit ist nicht nur die Verbreitung des BAG-Materials oder der Fachinformationen von Swissmedic gemeint.

Es reicht nicht, nur zu sagen, dass die Impfung “empfohlen“ wird oder “schützt“. Der Arzt muss sich tiefergehend informieren – über die neuesten Studien, über potenzielle Nebenwirkungen, über Langzeitschäden. Diese Informationen müssen ungeschönt und verständlich dem Patienten mitgeteilt werden.

Nach dem Schweizerischen Patientenrecht sind Ärzte verpflichtet, ihre Patienten über alle wesentlichen Aspekte einer Behandlung oder Impfung aufzuklären, und zwar so, dass der Patient wirklich versteht, was auf ihn zukommt. Es gilt der Grundsatz: Wer behandelt, haftet. Das bedeutet, dass der Arzt oder die Person, die impft, bei Komplikationen in der Verantwortung steht, wenn die Aufklärung nicht vollständig oder korrekt war.

Einfach ausgedrückt: Sollte ein Patient nach der Impfung mit Nebenwirkungen zu kämpfen haben, die nicht klar besprochen wurden, könnte der Arzt haftbar gemacht werden. Und das BAG-Material reicht eben nicht aus, um dieser Aufklärungspflicht gerecht zu werden. Es ist Aufgabe des Arztes, sich umfassend zu informieren – was über die BAG-Verlautbarungen hinausgeht – und sicherzustellen, dass der Patient die Risiken und den Nutzen klar versteht. Dazu gehört es, den Patienten auf Studien hinzuweisen, die möglicherweise gegen die Wirksamkeit oder Sicherheit der Impfstoffe sprechen, und keine relevanten Informationen zu verschweigen.

Jeder Arzt sollte sich im Jahr 2024 also gut überlegen, ob er seine Patienten nur mit dem Standard-Werbematerial des BAG abspeist. Denn wenn sich ein Patient entscheidet, wegen unzureichender Aufklärung rechtliche Schritte einzuleiten, kann es eng werden. Das Wissen ist da, und die Patienten haben ein Recht darauf, vollständig aufgeklärt zu werden.

Medienmitteilungen des BAG 

In der diesjährigen Medienmitteilungen des BAG “Gegen Grippe und Covid-19 impfen“ heisst es (eigene Hervorhebungen):

„Impfung gegen Covid-19
Die Covid-19-Impfung schützt vor schweren Verläufen einer Covid-19-Erkrankung. Sie ist deshalb Personen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören alle Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit einer oder mehreren Vorerkrankungen oder Trisomie 21 und schwangere Frauen. Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Die Covid-19-Impfung schützt nur wenig vor einer Infektion oder vor einer milden Erkrankung. Die Impfung kann aber das Risiko einer Post-Covid-19-Erkrankung reduzieren. Die Impfung wird idealerweise ab Mitte Oktober bis Dezember durchgeführt.

Das BAG empfiehlt den Personen mit einem erhöhten Risiko, sich sowohl gegen die Grippe als auch gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die beiden Impfungen können in einem beliebigen Abstand nacheinander oder auch gleichzeitig verabreicht werden.“

Auf der Seite von INFOVAC (Informationsplattform für Impffragen) ist Ähnliches zu lesen (eigene Hervorhebungen):

„Impfstoffe gegen COVID-19

Die Impfung gegen COVID-19 wird im Herbst/Winter für alle gefährdeten Personen ab 16 Jahren empfohlen. Als gefährdete Personen gelten:

  • Personen ab 65 Jahren
  • Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Formen chronischer Krankheiten oder mit Trisomie 21

Die Impfung gegen COVID-19 wird für Schwangere Frauen empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und vor Schwangerschaftskomplikationen zu schützen.

Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Abweichende Impfempfehlungen gelten für Personen mit schwerer Immundefizienz.

Ziel der Impfung ist es, die geimpften Personen direkt vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen sowie Spitalaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren oder zu verhindern. Swissmedic hat die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna zugelassen (Novavax, gegen Omikron-Untervariante XBB.1.5, auf Zulassung wartend).

Pfizer/BioNTech und Moderna Impfstoffe sind Boten-RNA-Impfstoffe, durch direkte Injektion eines Fragments des genetischen Materials des Virus (Boten-RNA), das eingehüllt ist in Lipid-Nanopartikel, die aus verschiedenen Lipiden bestehen.“

 Und weiter (eigene Hervorhebungen):

„Wirksamkeit des Impfstoffs gegen COVID-19:

Die verfügbaren Daten zeigen, dass die Impfung gegen COVID-19 mit den in der Schweiz verfügbaren und empfohlenen Impfstoffen gut gegen schwere Formen, aber nur sehr wenig gegen leichte Formen von Infektionen mit Omicron-Untervarianten von SARS-CoV-2 schützt und dass sie keinen signifikanten Schutz vor der Übertragung des Virus bietet.

Der Schutz von jeglicher Infektion und vor Übertragung ist sehr gering

Mit einer Auffrischimpfung kann dieser Schutz vor Hospitalisation kurzfristig je nach Omicron Subvariante auf 50-70% angehoben werden, fällt aber nach < 3 Monaten Monaten wieder auf ca. 40-55% ab. Im Winter 2023/2024 betrug der Schutz vor Hospitalisation nach Booster mit einem XBB adaptierten Covid mRNA Impfstoff in England insgesamt 55% und fiel nach 3 Monaten ab 40%,. Der Schutz war höher initial 75% gegenüber Infektion mit der XBB Varianten als gegenüber Infektion mit EG.5.1 oder JN.1. (initial 35-45%)

Die Wirksamkeit der Impfung vor Hospitalisation ist demnach bei Omikron höher je besser die Omikron Varianten im Impfstoff mit jener der Infektion übereinstimmt. Der Schutz von jeglicher Infektion und vor Übertragung ist sehr gering. Im Winter 2024/25 werden in Europa und in der Schweiz Impfstoffe auf Basis der Omikron-JN.1 Variante empfohlen, welche auch vor anderen BA.2.86 Varianten (wie z.B. KP2 und KP.3) von Omikron schützen.“

Wir halten fest: Herr und Frau Durchschnittsschweizer brauchen keine Covid-19-Impfung und sie wird ihnen glücklicherweise auch nicht empfohlen. Aktiv abgeraten wird aber auch nicht!

positive Effekte für Risikogruppen?

Jetzt kommen wir aber zu den angeblich positiven Effekten für die genannten Risikogruppen:

Vermeidung von Hospitalisation. Diese Behauptung ist inzwischen durch eine Vielzahl von Studien widerlegt. Hier nur drei Beispiele:

  1. COViK – Covid-19 Impfkomplikationen (Charité-Studie)
    Diese Studie der Charité untersucht die Nebenwirkungen und Komplikationen der Covid-19-Impfungen. Die Originalquelle und Studienergebnisse können auf der Webseite der Charité oder in wissenschaftlichen Publikationen gefunden werden.
  2. NIUS-Artikel mit Zahlen der Bundesregierung
    Die im Artikel „Mehr Geimpfte als Ungeimpfte im Krankenhaus“ genannten Daten stammen aus offiziellen Berichten der Bundesregierung und des Robert Koch-Instituts. Diese Berichte werden regelmässig veröffentlicht und beinhalten detaillierte Statistiken über Hospitalisationen und Impfstatus in Deutschland.
  3. Studie aus Israel über Booster-Impfungen
    Die israelische Studie über die Wirksamkeit der Booster-Impfungen wurde im New England Journal of Medicine veröffentlicht. Diese Untersuchung zeigt, wie der Schutz vor schweren Verläufen nach der dritten Impfung rapide abnimmt. Die Ergebnisse dieser Studie wurden weltweit besprochen und sind in mehreren wissenschaftlichen Datenbanken zugänglich.

Datenbasis wird verwässert

Inzwischen wird der Impfstatus bei Krankenhausaufenthalten in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland und der Schweiz, nicht mehr systematisch erfasst, was bedeutet, dass eine Kontrollgruppe für Vergleichsstudien praktisch nicht mehr existiert. Ohne diese Datenbasis wird es extrem schwierig, die Wirksamkeit oder Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen weiter wissenschaftlich zu untersuchen. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass mögliche Zusammenhänge zwischen Impfung und Hospitalisationen im Dunkeln bleiben und eine kritische Bewertung verhindert wird.

Der Grund für das Nicht-Erfassen des Impfstatus in der Schweiz (wie auch in anderen Ländern) wird oft mit Datenschutzrichtlinien begründet. Insbesondere der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten steht dabei im Vordergrund. Gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen darf der Impfstatus als Teil der persönlichen Gesundheitsinformationen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben und verarbeitet werden.

Ein weiterer Aspekt ist aber wohl die politische Entscheidung, das Thema zu deeskalieren, um gesellschaftliche Spannungen, die während der Pandemie aufgetreten sind, zu reduzieren. Es wird argumentiert, dass durch das Nicht-Erheben des Impfstatus Diskriminierungen oder Benachteiligungen vermieden werden sollen. Allerdings hat diese Praxis zur Folge, dass wichtige Daten für wissenschaftliche Studien und Analysen fehlen, was eine genaue Einschätzung der Langzeitwirksamkeit und potenziellen Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen erschwert.

Datenschutzbedenken nur, wenn es dienlich ist

Ironischerweise konnte während der angeblichen Corona-Pandemie fast jedes Restaurant, Fitnessstudio oder sogar jeder Friseursalon den Impfstatus abfragen, und das ganz ohne Datenschutzbedenken. Zu dieser Zeit wurde der Impfstatus zur Voraussetzung gemacht, um am öffentlichen Leben teilzunehmen – das sogenannte 3G- oder 2G-Modell (geimpft, genesen, getestet). Doch jetzt, wo es um die wissenschaftliche Aufarbeitung und die gesundheitlichen Langzeitfolgen geht, wird plötzlich der Datenschutz vorgeschoben.

Es ist schon bemerkenswert, dass während der Pandemie persönliche Gesundheitsdaten quasi an jeder Ecke abgefragt werden durften, aber wenn es darum geht, ernsthafte Studien und Analysen durchzuführen, fehlt plötzlich die Datengrundlage aufgrund “datenschutzrechtlicher“ Bedenken. Das zeigt, wie flexibel diese Prinzipien je nach politischer Lage ausgelegt werden.

Vermutlich gibt es aus diesem Grund auch keine Studien, die aufzeigen, welche gesundheitlichen Nachteile die Ungeimpften, also die nicht gegen Covid-19 Geimpften in den letzten drei Jahren gegenüber den Geimpften hatten. Auch hier ist davon auszugehen, dass man die Antwort gar nicht wissen will. Denn es gibt vermutlich keine.

Nun zur Risikogruppe “Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Formen chronischer Krankheiten oder mit Trisomie 21“. Bisher sind mir keine umfassenden, langfristigen Studien bekannt, die eindeutig belegen, dass die Covid-19-Impfung bei Personen ab 16 Jahren mit bestimmten chronischen Krankheiten oder Trisomie 21 einen klaren Nutzen hinsichtlich der Verhinderung schwerer Verläufe oder Hospitalisationen bietet.

Besonders für Menschen mit Trisomie 21 wird in einigen Studien darauf hingewiesen, dass sie ein höheres Risiko für schwere Verläufe haben könnten, was theoretisch einen Nutzen der Impfung rechtfertigen könnte. Allerdings gibt es auch hier keine Langzeitdaten, die die tatsächliche Schutzwirkung über längere Zeiträume hin eindeutig belegen. Viele der bisherigen Studien fokussieren sich auf kurzfristige Effekte und sind oft nicht auf diese spezifischen Risikogruppen ausgelegt. Daher bleibt die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen in diesen speziellen Gruppen offen und verlangt nach weiteren unabhängigen und langfristigen Forschungsprojekten, die auch die Nebenwirkungen, also die Risiken für diese Risikogruppe berücksichtigen und letztlich Nutzen und Risiko abwägen.

Schwangere Frauen werden bewusst gefährdet

Die letztgenannte Risikogruppe, schwangere Frauen, ist diejenige, die sich auf keinen Fall zu einer Covid-19-Impfung überreden lassen sollte.

An dieser Stelle seien nur vier Studien bzw. Quellen genannt, die auf Deutsch verfügbar sind und sich mit den Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen beschäftigen, insbesondere in Bezug auf Aborte, Totgeburten und das Vorhandensein von Spikeproteinen in der Muttermilch. Sie sind einfach verständlich und/oder umfassen grosse Kohorten:

  1. „Covid-19-Impfung und Schwangerschaft: Eine Übersicht der Nebenwirkungen“
    Diese Studie analysiert verschiedene Fälle von Aborten und Totgeburten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung bei schwangeren Frauen. Sie ist leicht verständlich geschrieben und richtet sich an ein breites Publikum. Die Ergebnisse zeigen eine potenzielle Erhöhung der Risiken im Vergleich zu nicht geimpften Schwangeren. Quelle: Swiss Policy Research (SPR) – Überblick zu Impfnebenwirkungen 
  2. „Berichte über Spikeproteine in der Muttermilch nach Covid-19-Impfungen“
    Diese Studie wurde an einer grossen Kohorte von Frauen durchgeführt und untersucht die Möglichkeit, dass Spikeproteine in die Muttermilch übergehen. Sie stützt sich auf Proben von Müttern, die nach der Impfung gestillt haben, und beleuchtet die potenziellen Risiken für Neugeborene. Quelle: Impfschäden Schweiz – Spikeproteine in der Muttermilch 
  3. „Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen nach mRNA-Impfung“
    Diese Studie untersucht die Rate von Schwangerschaftsabbrüchen nach Verabreichung der mRNA-Covid-19-Impfstoffe. Es wird eine grosse Kohorte von Frauen über mehrere Monate hinweg analysiert, um die möglichen Zusammenhänge zwischen der Impfung und einer erhöhten Fehlgeburtenrate darzustellen. Quelle: Ärzte für Aufklärung – Studienübersicht zu Nebenwirkungen 
  4. „Totgeburten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung“
    Eine umfangreiche Studie, die sich auf Totgeburten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung konzentriert. Sie zeigt auf, dass eine statistische Zunahme dieser Fälle in bestimmten geimpften Populationen beobachtet wurde, und fordert weitere Untersuchungen zu diesem Thema. Quelle: Corona-Transition – Totgeburten und Impfungen

Diese Studien bieten einfache Erklärungen und basieren auf grossen Datensätzen, um die möglichen Risiken der Covid-19-Impfungen in Bezug auf Schwangerschaft und Stillzeit zu beleuchten.

Was sagt Swissmedic noch heute zum Comirnaty-Impfstoff (Pfizer)? 

„Schwangerschaft, Stillzeit

Schwangerschaft

Es liegen nur begrenzte Erfahrungen zur Anwendung von Comirnaty bei Schwangeren vor. Tierexperimentelle Studien weisen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung hin (siehe Rubrik «Präklinische Daten»). Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und Fötus überwiegt.

Stillzeit

Es ist nicht bekannt ob Comirnaty in die Muttermilch übergeht.“

Übersetzen wir es in einfache Sprache: Bei Laborratten konnten keine schädlichen Wirkungen festgestellt werden, also können wir es an menschlichen Laborratten testen und schwangeren Frauen verabreichen.

Zur Impfempfehlung für schwangere Frauen gibt es eine erst kürzlich veröffentlichte Analyse vom “Real Hero“, in die man unbedingt einen Blick werfen sollte.

Besonders interessant sind auch die hier genannten Interessenbindungen der Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ab Seite 24.

Abschliessend noch ein Auszug aus dem Beipackzettel von Pfizer`s Comirnaty-Impfstoff, den wahrscheinlich kaum ein Ärmelhochkrempler je gelesen hat (eigene Hervorhebungen):

„Es besteht ein erhöhtes Risiko von Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels) nach der Impfung mit Comirnaty (siehe Abschnitt 4). Diese Erkrankungen können sich innerhalb weniger Tage nach der Impfung entwickeln und traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen auf. Sie wurden häufiger nach der zweiten Impfung beobachtet und häufiger bei jüngeren Männern. Das Risiko einer Myokarditis und Perikarditis scheint bei Kindern von 5 bis 11 Jahren geringer zu sein als bei Kindern von 12 bis 17 Jahren. Die meisten Fälle von Myokarditis und Perikarditis erholen sich. In einigen Fällen war eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, und es wurden Fälle mit Todesfolge beobachtet. Nach der Impfung sollten Sie auf Anzeichen einer Myokarditis oder Perikarditis wie Atemnot, Herzklopfen und Thoraxschmerzen achten und sofort einen Arzt aufsuchen, wenn diese auftreten.

Wie bei jedem Impfstoff schützt Comirnaty möglicherweise nicht alle geimpften Personen und es ist nicht bekannt, wie lange Sie geschützt sind.“

Es gibt keine Ausreden mehr

Es bleibt zu hoffen, weil die Hoffnung ja immer zuletzt stirbt (es sei denn der Impfling stirbt vorher), dass sich immer mehr Menschen von diesen “Impfempfehlungen“ distanzieren und ihre Gesundheit in eigene Hände nehmen, anstatt sich den Interessen der Pharmaindustrie unterzuordnen.

Nach dem hier Gesagten muss sich im Grunde jeder, der heute noch eine mRNA-Impfung, die in Wirklichkeit ein gentherapeutischer Eingriff ist, gegen irgendeine Variante von COVID-19 empfiehlt oder sogar verabreicht, den Vorwurf der vorsätzlichen möglichen Schädigung des Geimpften gefallen lassen.

Es kann keine Ausreden mehr geben. Auch nicht, das BAG oder welche Behörde auch immer hätte Dieses und Jenes gesagt bzw. empfohlen.

Weitere Quellen für Interessierte zum Thema:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/endpunkte-der-phase-iii-corona-impfstoffstudien-hinterfragt-120717/seite/2/?cHash=fd83632cf9c04dfb96146d91e1e7c7ed

https://open.substack.com/pub/interestofjustice/p/nuremberg-2-hang-em-high-study-confirming

https://tkp.at/2024/10/16/forscher-finden-55-nicht-deklarierte-bestandteile-in-corona-impfstoffen/

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-impfung-20-mal-mehr-verdachtsmeldungen-als-fuer-andere-impfstoffe-li.2263524

Stefan Homburg https://youtube.com/watch?v=-dH6it7vt5w&si=xS47yXaBLbxNG0tT

https://www.porthedland.wa.gov.au/council-meetings/special-council-meetings/special-council-meeting-11-october-2024/247/documents/attachments_scm_11102024.pdf

https://nzdsos.com/2024/10/13/people-power-makes-traction-in-port-hedland-western-australia/

https://peterhalligan.substack.com/p/20-million-saved-or-20-million-killed

https://telegra.ph/Australische-Gesetzgeber-fordern-ein-weltweites-Verbot-von-mRNA-Impfstoffen—Wir-haben-es-vermasselt-10-15

https://auf1.info/dr-strasser-der-groesste-menschenversuch-der-geschichte/?ac=1&lc=1

https://tkp.at/2024/10/13/nebenwirkung-von-biontech-mrna-praeparaten-affenpocken-pocken-und-kuhpocken/

https://kirschsubstack.com/p/the-takada-paper-shows-very-clearly?utm_source=post-email-title&publication_id=548354&post_id=150195205&utm_campaign=email-post-title&isFreemail=true&r=1ntwki&triedRedirect=true&utm_medium=email

https://kirschsubstack.com/p/us-data-shows-covid-vaccinated-kids?utm_source=post-email-title&publication_id=548354&post_id=150188454&utm_campaign=email-post-title&isFreemail=true&r=1ntwki&triedRedirect=true&utm_medium=email

https://slaynews.com/news/study-million-children-heart-damage-found-covid-vaxxed-kids/?utm_source=substack&utm_medium=email

https://news.bloomberglaw.com/health-law-and-business/kansas-sues-pfizer-over-covid-19-vaccines-safety-efficacy

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/endpunkte-der-phase-iii-corona-impfstoffstudien-hinterfragt-120717/seite/2/?cHash=fd83632cf9c04dfb96146d91e1e7c7ed

Wir verschieben unsere Kronjuwelen!

Wir verschieben unsere Kronjuwelen!

Warum schiebt man seine Kronjuwelen in die Taschen eines ausländischen Treuhänders?

Nachdem die Schweiz auf Druck US-Amerikanischer Kreise ihr Bankkundengeheimnis aufgegeben hat, FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) und mit diesem den Automatischen Informationsaustausch (AIA) eingeführt hat (bei dem die USA nicht mitmachen [sic!]) und diese Kreise mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ihre Finger im Spiel hatten, sollte einen die Verschiebung des zu verwaltenden AHV-Vermögens, in gewisser Weise sind es die Kronjuwelen des Schweizer Volkes, hin zu einem amerikanischen Vermögensverwalter (State Street) nicht übermässig überraschen.

Das tut es auch nicht. Aber als neugieriger Geist wüssten wir die wahren Gründe dafür gerne schon heute und nicht erst in 50 Jahren.

40 Milliarden Franken AHV-Gelder

Worum geht es? Die Schweizer AHV-Gelder von derzeit 40 Milliarden Schweizer Franken werden künftig von der US-Bank State Street verwaltet werden. Die UBS war über 26 Jahre lang die Depotbank für den AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds (AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung, IV: Invalidenversicherung, EO: Erwerbsersatzordnung), doch 2024 hat die zuständige Behörde compenswiss den Auftrag an State Street vergeben. Diese Entscheidung wurde nach einem zweijährigen Ausschreibungsverfahren getroffen. Der Wechsel wird als Prestigeverlust für die UBS betrachtet, die weiterhin als Sub-Depotbank für die in der Schweiz gelagerten Wertpapiere fungiert.

Die UBS war in ihrer Rolle als Depotbank für die AHV-Gelder in erster Linie für die Verwahrung und Abwicklung der Finanzanlagen zuständig. Das bedeutet, dass sie nicht aktiv das Vermögen verwaltete, sondern nur die Vermögenswerte sicher verwahrte und Transaktionen durchführte. Die tatsächliche Anlagestrategie und das Management der AHV-Gelder liegt jedoch bei compenswiss, der öffentlichen Stiftung, die für die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO verantwortlich ist. compenswiss ist also der Hauptakteur, der die Investmententscheidungen trifft und überwacht, während die Depotbank hauptsächlich administrative Aufgaben wahrnimmt.

Auch State Street übernimmt offenbar nur die Rolle der Depotbank, was bedeutet, dass ihre Hauptaufgaben die Verwahrung, Verbuchung von Dividenden und die Berechnung der Vermögenswerte sind. Sie wäre dann ebenfalls kein aktiver Vermögensverwalter im Sinne von strategischen Anlageentscheidungen. Diese Entscheidungen werden weiterhin von compenswiss getroffen, die über eine eigene Anlagestrategie und ein Investmentteam verfügt.

Die Depotbanken unterstützen lediglich bei der operativen Verwaltung der Anlagen. Aber damit lässt sich durchaus gutes Geld verdienen. Die Management Fees für das Depotbankgeschäft können stark variieren, abhängig von der Grösse des verwalteten Vermögens und den vertraglichen Vereinbarungen. Für ein Vermögen von 40 Milliarden Schweizer Franken sind die Gebühren in der Regel verhältnismässig niedrig, da es sich um institutionelles Geschäft mit sehr grossen Volumina handelt.

Einträgliche Verwahrungsgebühr 

Üblicherweise liegt die jährliche Verwahrungsgebühr (Custody Fee) für eine Depotbank zwischen 0,01% und 0,05% des verwalteten Vermögens, je nach Komplexität der Vermögensverwaltung und den vertraglichen Details. Bei einem Vermögen von 40 Milliarden CHF wären dies etwa:

  • Bei 0,01%: 4 Millionen CHF pro Jahr.
  • Bei 0,05%: 20 Millionen CHF pro Jahr.

Die globalen Umsätze von State Street Corporation beliefen sich im Jahr 2023 jedoch auf etwa 18,36 Milliarden USD, wobei der grösste Teil aus Dienstleistungen im Bereich der Depotbank, Vermögensverwaltung und weiteren Finanzdienstleistungen stammt. Der schweizerische bzw. deutsche Markt ist vermutlich ein kleiner Teil des gesamten Geschäfts, insbesondere in der Rolle als Depotbank für institutionelle Vermögenswerte.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Oma auch für 4 Millionen CHF lange stricken muss, hat das schweizerische/deutsche Management von State Street den Gewinn dieses Mandats sicher gefeiert.

In der Regel wird der Gewinn einer Ausschreibung immer gebührend gefeiert, denn wenn sie nicht lukrativ wäre, hätte man höchstwahrscheinlich nicht den Aufwand betrieben, an ihr teilzunehmen. Und lukrativ muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass man damit nur einen kontinuierlichen Einnahmenstrom erlangt hat (der kostendeckend sein sollte), sondern es können auch andere Gründe sein. Und an denen wären wir als Einzahler in die AHV natürlich interessiert.

Potenzielle Risiken

Da State Street uns dies wohl kaum verraten wird, könnte uns aber compenswiss oder der Bundesrat (Auftraggeber von compenswiss ist der Bund, genauer gesagt, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) unterstellt ist) mehr dazu sagen. Denn es gibt politische Bedenken, insbesondere von Schweizer Finanzpolitikern wie Thomas Matter. Kritiker äussern die Sorge, dass die Verwahrung der Gelder bei einer US-Bank potenzielle Risiken birgt, insbesondere im Falle von geopolitischen Spannungen oder Sanktionen, die von der US-Regierung verhängt werden könnten. Obwohl es keine unmittelbare Gefahr gibt, könnten solche Entwicklungen theoretisch den Zugriff auf die Gelder beeinträchtigen.

Nachdem es zuletzt immer mehr Kritik an dieser Verschiebeaktion gegeben hat, findet sich inzwischen auf der Website von compenswiss ein Fact Sheet mit dem Namen “Fragen & Antworten: Rolle der Depotbank von compenswiss“. So begrüssenswert das auch sein mag, es liest sich eher wie eine Checkliste, in der eine Reihe von Punkten abgehakt wird. Die eigentliche Frage wird aber nicht wirklich beantwortet. Sie lautet ganz simpel:

Warum?

Warum wurde das Mandat für die Verwaltung des AHV-Vermögens an einen anderen und jetzt ausländischen Treuhänder vergeben? Was hat der alte Treuhänder (UBS) falsch gemacht? Was macht der neue Treuhänder (State Street) besser?

Im Fact Sheet heisst es (Zitat): „Im Jahr 2017 empfahl die Eidgenössische Finanzkontrolle als damalige Revisionsstelle der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO der Anstalt, eine Ausschreibung für die Dienstleistungen der zentralen Depotbank (Global Custodian) und der Fondsleitung in Betracht zu ziehen…“

Unbeantwortet bleibt die Frage, warum die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat diesem Wunsch nachgekommen sind. Die Antwort würden sicher die meisten von uns AHV-Zahlern gerne einmal hören. Und dann bitte auch noch die Begründung liefern, warum der Treuhänder jetzt eine ausländische Bank ist.

Frage 14 im Fact Sheet “Besteht die Gefahr, dass die US-Behörden das Vermögen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO «einfrieren»?“ wird wie folgt beantwortet:

„Das Risiko, dass die US-Behörden die Vermögenswerte einfrieren, wurde von compenswiss im Rahmen der Ausschreibung analysiert. Der Eintritt dieses Risikos wurde als höchst unwahrscheinlich eingestuft. Die Auswirkungen eines allfälligen Einfrierens wurden für alle Bieter, ob mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, als ähnlich eingeschätzt.“

Wir wüssten gerne, warum das Risiko des Einfrierens von Vermögenswerten durch US-Behörden als höchst unwahrscheinlich eingestuft worden ist. Es ist anzunehmen, dass auch die Russen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte durch Schweizer Behörden bis zum Frühjahr 2022 als “höchst unwahrscheinlich“ eingestuft haben. Sonst hätten sie diese bereits am 25. Februar 2022 noch vor dem Bankwochenende abgezogen.

BlackRock und Vanguard

Fazit: Obwohl der Drops jetzt gelutscht ist und das AHV-Vermögen, die Kronjuwelen der Schweiz, sicher in der Obhut einer ausländischen Bank liegt, werden wir uns weiterhin fragen: Wie kam es eigentlich dazu? Vielleicht lag es an den charmanten Argumenten der beiden grössten Anteilseigner von State Street, BlackRock und Vanguard, die ja schon mal gerne ein Wörtchen mitzureden haben. Da könnten die Milliarden unserer Renten ganz entspannt mit einem breiten Grinsen bildlich gesprochen über den Atlantik gewandert sein. Na dann, vielen Dank für die Verwahrung!

 

Dank “Spinnenfäden“ in die 15-Minuten-Stadt?

Dank “Spinnenfäden“ in die 15-Minuten-Stadt?

Dank “Spinnenfäden“ in die 15-Minuten-Stadt?

Das Ergebnis der Laboranalysen im Auftrag des Vereins WIR lässt vielerlei Erklärungsversuche zu

Die mysteriösen Fäden, die wie Spinnennetze auf Wiesen entdeckt wurden, sind ein Phänomen, über das in der Schweiz und angrenzenden Ländern in den letzten Jahren immer wieder berichtet wurde. Besonders im Jahr 2022 gab es Meldungen in einigen Zeitungen und Foren über diese ungewöhnlichen Fäden, die teils mit angeblichen Verschwörungstheorien, aber auch mit wissenschaftlichen Erklärungen in Verbindung gebracht wurden. Manche vermuteten, es handle sich um „Chemtrails“, während andere auf natürliche Phänomene hinwiesen, wie zum Beispiel Spinnen, die diese Fäden in grosser Menge produzierten, um sich fortzubewegen.

Zwei Jahre später haben WIR die Antwort: Die besagten Fäden wurden im Auftrag des Vereins WIR gründlich analysiert, und die Ergebnisse sind ziemlich spannend. Erstens, es wurde bestätigt, dass es sich nicht um synthetische Materialien wie Nylon oder andere Kunststoffe handelt. Die Fäden bestehen stattdessen aus natürlichen Polyamiden, also Aminosäuren. Mit anderen Worten: Biologischem “Zeug“, das sich ganz anders verhält als die üblichen synthetischen Materialien. Aber halt, das ist noch nicht alles!

Die Fasern sind innen hohl und etwa 4-6 Mikrometer dick, was wirklich winzig ist. Sie enthalten eine Mischung aus mehr als 30 verschiedenen chemischen Verbindungen, darunter KWs (Kohlenwasserstoffe), Benzolderivate, Epoxide und sogar Histaminderivate. Diese Verbindungen sind teilweise gefährlich, hochentzündlich und toxisch! Also keine Spielerei hier – das sind ernsthafte Substanzen, die in Labors genau untersucht wurden.

Es gab ausserdem Hinweise auf erhöhte Aluminiumwerte, was ja öfter in Theorien rund um Chemtrails auftaucht. Interessant ist auch, dass nicht alle gefundenen Substanzen im Handel bekannt oder klassifiziert sind. Manche könnten sogar neue, ungetestete Produkte sein.

Kurz gesagt: Diese Fäden sind alles andere als natürlich. Sie haben eine komplexe, chemische Zusammensetzung, die sehr darauf hindeutet, dass hier irgendetwas Künstliches oder Experimentelles im Spiel ist.

Keine Industriefasern

Schauen wir uns das Ergebnis genauer an: Die Fasern wurden in der Schweiz an verschiedenen Orten gesammelt und durch fortschrittliche Techniken wie Infrarot-Spektroskopie (FTIR) und Pyrolyse-Gaschromatographie-Massenspektrometrie (Py-GCMS) analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass sie ganz anders aufgebaut sind als synthetische Fasern wie PA6 oder PA66 (bekannt als Nylon). Also keine Industriefasern sind, sondern eher ein natürliches oder zumindest biochemisches Phänomen.

Ein weiteres krasses Detail: Die Fasern sind im Inneren hohl!

Sie haben einen Aussendurchmesser von etwa 4 bis 6 Mikrometern und einen Innendurchmesser von 2 bis 3 Mikrometern. Das bedeutet, dass sie nicht nur einfach irgendwelche Fäden sind, sondern hochtechnologische Strukturen, die möglicherweise Stoffe transportieren oder enthalten. Einige der Proben, die unter dem Lichtmikroskop untersucht wurden, zeigten, dass diese Fasern sogar mit Substanzen gefüllt sind. Was genau in diesen Hohlräumen steckt, bleibt jedoch unklar, aber die Spekulationen reichen von Chemikalien bis hin zu biologischen Verbindungen.

hochentzündlich, ätzend, giftig, gesundheitsgefährdend

Dann kommen wir zu den chemischen Verbindungen: Hier wird es richtig wild. Die Analyse der Fasern ergab mehr als 30 verschiedene Substanzen, darunter gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Benzolderivate, Epoxide, Ketone und sogar Histaminderivate. Viele dieser Substanzen sind extrem gefährlich. Die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter klassifizieren einige der gefundenen Substanzen als „hochentzündlich“, „ätzend“, „giftig“ und „gesundheitsgefährdend“. Das ist definitiv nicht das, was man von harmlosen Spinnennetzen erwarten würde. Es ist eher das, was man in einem Chemielabor oder einem High-Tech-Experiment finden würde.

Elementanalytik

Die Untersuchung durch die Elementanalytik brachte ebenfalls interessante Ergebnisse. Neben den organischen Komponenten wurden auch Aluminium und Spuren von anderen Metallen wie Eisen, Kupfer und Chrom festgestellt. Aluminium taucht hier in etwas höheren Mengen auf, was vielleicht die Antennen derjenigen aktiviert, die an künstliche Einflüsse, etwa durch sogenannte „Chemtrails“, glauben. Die Tatsache, dass nur geringe Mengen von anderen Metallen gefunden wurden, deutet darauf hin, dass die Fasern nicht rein industriellen Ursprungs sind, sondern möglicherweise auf eine Art biochemischen Prozess zurückzuführen sind.

Eines der auffälligsten Merkmale dieser Fasern ist ihre chemische Komplexität. Es gibt Substanzen darunter, die keine bekannten Gefahrenkennzeichnungen aufweisen – was bedeutet, dass sie entweder neu oder wenig erforscht sind. Das wiederum wirft die Frage auf:

Woher kommen diese Substanzen, und warum sind sie in diesen mysteriösen Fäden zu finden?

Ein weiterer Punkt ist die Verwendung der Elektronenstoss-Ionisation (EI) bei der Massenspektrometrie, die zur Identifikation der chemischen Struktur verwendet wurde. Damit konnte man die molekularen Details der Fasern genau analysieren.

Dann kommen wir zu den FTIR-Spektren, die ebenfalls Aufschluss darüber gaben, dass es sich bei den gefundenen Polyamiden nicht um kommerzielle Produkte handelt. Die Analyse ergab eine Übereinstimmung mit einer natürlichen Proteinstruktur, die sogar auf Spinnenseide hinweisen könnte. Allerdings handelt es sich dabei nicht um herkömmliche Spinnennetze, sondern um etwas viel Komplexeres. Die Fasern enthalten Ester- und Säurebänder, die bei natürlichen Materialien nicht typisch sind, was erneut auf eine Art synthetische Manipulation oder eine Mischung aus natürlichen und künstlichen Prozessen hinweist.

Zusammengefasst: Diese Fäden, die auf den Wiesen gefunden wurden, sind kein Zufall oder etwas, das man einfach so abtun sollte. Sie sind weder rein natürlich noch vollständig künstlich, sondern eine Mischung aus beidem. Sie enthalten gefährliche chemische Substanzen und sind strukturell so komplex, dass sie nicht in die Kategorie gewöhnlicher Naturphänomene fallen.

Es sieht aus, als wäre hier entweder ein grossangelegtes Experiment im Gange, oder wir sehen die Auswirkungen einer neuen Art der Umweltverschmutzung oder Manipulation. Egal was es ist, es ist definitiv nichts, das man ignorieren sollte. Mysteriös und hochinteressant!

Mehr als nur ein natürliches Phänomen?

Hier geht es offenbar um viel mehr als nur mysteriöse Fäden, die auf ein natürliches Phänomen hinweisen könnten. Wir können also spekulieren:

  1. Geheime Tests oder Experimente: Es könnte sein, dass hier ein grossangelegtes Experiment im Gange ist, das entweder militärische oder wissenschaftliche Ziele verfolgt. Die Tatsache, dass die Fäden hohl sind und chemische Substanzen transportieren, deutet darauf hin, dass sie möglicherweise genutzt werden, um bestimmte Stoffe in die Umwelt zu bringen. Man denke an Experimente zur Wettermanipulation oder zur Ausbringung von chemischen oder biologischen Substanzen. Das könnte eine Erklärung für die komplexe chemische Zusammensetzung der Fäden sein.
  2. Geoengineering: Ein weiteres Szenario wäre, dass wir hier auf ein Beispiel von Geoengineering stossen. Dabei werden absichtlich Substanzen in die Atmosphäre gebracht, um das Wetter zu beeinflussen oder andere klimatische Effekte zu erzeugen. Die erhöhten Aluminiumwerte, die gefunden wurden, passen ins Bild, da Aluminium in Geoengineering-Theorien eine Rolle spielt, weil es die Reflexion von Sonnenlicht verstärken könnte. Das könnte Teil eines grossangelegten, geheimen Programms sein.
  3. Neue Art der Umweltverschmutzung: Eine andere Möglichkeit wäre, dass wir es mit einer neuen Form der Umweltverschmutzung zu tun haben. Diese Fäden könnten von einer industriellen Quelle stammen, vielleicht von einer Fabrik oder einem Labor, das mit biologischen oder chemischen Substanzen experimentiert. Da einige der gefundenen Verbindungen noch nicht klassifiziert sind, könnte es sich um neue Produkte oder Prozesse handeln, die bisher nicht öffentlich bekannt sind.
  4. Künstliche Biologische Systeme: Jetzt wird es richtig verrückt: Was wäre, wenn diese Fäden Teil eines künstlichen biologischen Systems wären? Mit anderen Worten, eine Art „lebendes“ System, das von Menschen oder Maschinen erschaffen wurde, um eine bestimmte Funktion in der Umwelt zu erfüllen. Vielleicht handelt es sich um eine Art selbstreplizierende Faser, die entwickelt wurde, um bestimmte Stoffe zu transportieren oder umweltschädliche Elemente zu bekämpfen.
  5. Ungewollter Effekt eines anderen Experiments: Manchmal passieren Dinge, die nicht beabsichtigt sind. Diese Fäden könnten auch der Nebeneffekt eines ganz anderen Experiments sein. Vielleicht testen Forscher gerade an einer neuen Art von Materialien oder Nanotechnologie, und diese Fäden sind einfach ein „Abfallprodukt“, das irgendwie in die Umwelt gelangt ist.

Hypothese mit Flugzeugen 

Die Idee, dass die Fäden von Flugzeugen stammen könnten – entweder als Abrieb von Flugzeugteilen oder durch Kerosinverbrennung – ist eine ebenso interessante Hypothese. Es gibt Theorien, die besagen, dass Partikel aus der Verbrennung von Kerosin oder der Abrieb von Flugzeugen, insbesondere von Aluminiumteilen, in die Atmosphäre gelangen und sich später in Form von Rückständen oder Fäden auf der Erde ablagern könnten.

Abrieb von Flugzeugen: Bei den Materialien, die in der Luftfahrt verwendet werden, handelt es sich häufig um hochfeste Legierungen, die Aluminium und andere Metalle enthalten. Wenn Flugzeuge in grosser Höhe fliegen und starke Belastungen durch Temperaturwechsel und mechanische Einflüsse aushalten müssen, könnte es theoretisch zu minimalem Abrieb oder Materialverschleiss kommen. Das könnte erklären, warum Aluminium in den Fäden nachgewiesen wurde. Allerdings ist der Mechanismus, durch den sich solche Partikel zu sichtbaren Fäden formen würden, weniger klar. Der Abrieb allein würde eher zu feinen Partikeln führen, die sich nicht einfach zu Fasern formieren.

Kerosinverbrennung: Bei der Verbrennung von Kerosin in Flugzeugturbinen werden eine Vielzahl von Emissionen freigesetzt, darunter auch unverbrannte Kohlenwasserstoffe und Partikel. Diese könnten theoretisch in der Atmosphäre reagieren und verschiedene Formen annehmen, darunter auch fadenförmige Strukturen. Doch auch hier ist es fraglich, ob diese Verbrennungsprodukte in der Lage sind, sich zu den beobachteten hohlen Fäden mit chemisch komplexen Strukturen zu entwickeln. Die gefundenen Substanzen, wie Histaminderivate und Epoxide, sind nicht typisch für einfache Verbrennungsprodukte von Kerosin.

Wenn man die Analysen der Fäden betrachtet, ist es wahrscheinlicher, dass diese durch gezielte Prozesse entstanden sind – wie wir schon besprochen haben, vielleicht durch Tests oder künstlich erzeugte chemische Substanzen, die bewusst verteilt wurden. Aber die Hypothese mit Flugzeugen lässt sich nicht vollständig ausschliessen, besonders wenn man bedenkt, dass Flugzeuge in grosser Höhe eine Vielzahl von Partikeln freisetzen, die potenziell komplexe chemische Reaktionen durchlaufen könnten, bevor sie die Erdoberfläche erreichen.

Es bleibt letztlich die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass solche Fäden durch diese Mechanismen entstehen könnten. Aktuell scheint die Annahme eines gezielten Tests oder Experiments schlüssiger, besonders wegen der gefundenen chemischen Komplexität. Dennoch könnte eine Kombination von Flugzeugemissionen und atmosphärischen Prozessen eine Rolle spielen.

Noch etwas spricht gegen die Flugzeug-Hypothese:

Wenn diese Fäden tatsächlich durch Abrieb von Flugzeugen oder die Verbrennung von Kerosin entstehen würden, dann müssten wir sie viel häufiger sehen – eigentlich fast täglich. Denn Flugzeuge fliegen kontinuierlich, und Kerosin wird jeden Tag verbrannt. Die Tatsache, dass die Fäden nur sporadisch auftauchen und in bestimmten Gebieten, spricht eher dagegen, dass sie allein durch den normalen Betrieb von Flugzeugen verursacht werden.

Wenn es eine alltägliche Erscheinung wäre, die mit der Luftfahrt zusammenhängt, würde man erwarten, dass diese Fäden viel weiter verbreitet und regelmässiger sichtbar sind. Die Seltenheit ihres Auftretens, kombiniert mit der komplexen chemischen Zusammensetzung, deutet darauf hin, dass es sich um etwas Gezieltes handelt.

Ob das nun Experimente sind, die nur zu bestimmten Zeiten stattfinden, oder eine gezielte Aktion zur Freisetzung von Substanzen – das bleibt spekulativ, aber die unregelmässige Erscheinung ist ein starker Hinweis darauf, dass es kein alltägliches Phänomen wie Flugzeugemissionen ist.

Es könnte natürlich auch sein, dass unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen Partikel aus der Luftfahrt ungewöhnliche Strukturen bilden, aber das wäre eher ein Ausnahmefall und nicht der Standard. Insofern scheint die Hypothese, dass es sich um gezielte Tests oder Experimente handelt, mehr Gewicht zu haben.

Gezielte Tests oder Experimente?

Spinnen wir also weiter: Könnte es sich um Tests handeln, um ganz gezielt giftige Substanzen auf den Meter genau auszubringen, um beispielsweise Ernten zu vernichten? Wenn man die hochpräzisen chemischen Verbindungen betrachtet, die in den Fäden gefunden wurden, und die Tatsache, dass einige dieser Substanzen hochgiftig und schwer zu klassifizieren sind, deutet das stark darauf hin, dass hier etwas sehr gezielt abgelaufen ist.

Es könnte zum Beispiel ein Test gewesen sein, um bestimmte giftige Substanzen in einer kontrollierten Umgebung auszubringen. Die hohlen Fasern könnten als Träger dienen, um diese Substanzen exakt zu platzieren, vielleicht sogar in sehr kleinen, aber wirkungsvollen Mengen.

Das würde erklären, warum es so viele unterschiedliche und teils gefährliche Chemikalien in den Fäden gibt, die man sonst nirgendwo finden würde.

Es ist gut möglich, dass diese Art von „Test“ sich auf Umwelt- oder Menschenkontrollprogramme bezieht. Die Vorstellung, dass man auf diese Weise gezielt Substanzen in bestimmte Gebiete ausbringen kann, könnte Teil eines militärischen oder industriellen Projekts sein – sei es zur „Schädlingsbekämpfung“, zur Kontrolle von Pflanzenwachstum oder etwas noch Geheimeres.

Biowirtschaftlicher Krieg?

Könnte es vielleicht darum gehen, Ernten systematisch zu zerstören, entweder aus wirtschaftlichen Gründen, um Lebensmittelknappheit zu verursachen, oder sogar als eine Art von biowirtschaftlichem Krieg? Wenn man es schaffen würde, Fäden mit giftigen Substanzen in genau den Gebieten zu verteilen, wo landwirtschaftliche Produkte wachsen, könnten grosse Mengen an Nahrungsmitteln unbemerkt kontaminiert werden, ohne dass es sofort auffällt. Diese Substanzen könnten sich in den Pflanzen anreichern, und wenn die Ernte dann in Umlauf kommt, könnten die Folgen katastrophal sein, sowohl für den menschlichen Verzehr als auch für Tiere.

Die Tatsache, dass diese Fäden hohl sind und offenbar in der Lage, chemische Stoffe zu transportieren, könnte bedeuten, dass sie gezielt über den Feldern ausgebracht werden, um genau diesen Effekt zu erzielen. Ob das nun eine Art von wirtschaftlichem Sabotageakt wäre oder ein Test für grössere, globalere Anwendungen – das bleibt natürlich spekulativ. Aber die Idee, dass Ernten vergiftet werden könnten, ist definitiv im Bereich des Möglichen und würde erklären, warum man solche präzisen und chemisch komplexen Strukturen einsetzt.

SMART Cities – 15 Minuten Städte

Wer die Agenda 2030 kennt und den Plan, die Menschen in sogenannten 15-Minuten-Städten (auch SMART Cities oder C40 Cities genannt, wie Zürich auch eine werden will) zusammenzupferchen, um sie besser kontrollieren zu können, der könnte auf eine weitere Hypothese kommen: Die, dass das gezielte Vergiften von Ernten mit den Plänen zur Einführung von 15-Minuten-Städten zusammenhängen könnte. Dies hat durchaus eine gewisse Logik, wenn man über mögliche Mechanismen der Kontrolle und Umverteilung nachdenkt. Der Gedanke ist, dass in einer Welt, in der städtische Gebiete immer mehr zentralisiert und kontrolliert werden, das systematische Schwächen oder Zerstören von ländlichen und landwirtschaftlichen Gebieten die Menschen dazu zwingt, sich in städtische Zonen zu begeben. Diese städtischen Zentren, die stark überwacht und organisiert sind, könnten in einem solchen Szenario als Mittel zur Kontrolle der Nahrungsmittelversorgung dienen.

Die Idee der 15-Minuten-Stadt – in der alles, was man im Alltag braucht, innerhalb eines 15-minütigen Radius zu erreichen ist – wird oft im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ökologischen Zielen dargestellt. Es gibt aber auch kritische Stimmen, die diese Vision als einen Plan zur verstärkten Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung betrachten. In diesem Szenario könnten Smart Cities die Bevölkerungsbewegungen und den Zugang zu Ressourcen wie Lebensmitteln oder Energie strenger reglementieren.

Ein gezielter Angriff auf die Landwirtschaft könnte die Notwendigkeit verstärken, in solche urbanen Umgebungen zu migrieren, wo die Nahrungsmittelproduktion zentralisiert und kontrolliert wäre. Das würde einen Schritt hin zu einer Zukunft bedeuten, in der die Kontrolle über die Nahrungsmittelproduktion und -verteilung stark eingeschränkt und durch staatliche oder private Akteure gelenkt wird. Erntevergiftung als gezielte Aktion könnte also eine Art „Push“-Faktor sein, um diese Abhängigkeit von städtischen Versorgungsstrukturen zu verstärken.

Im Kontext eines grösseren Plans

Kurz gesagt könnte diese Art von Test im Kontext eines grösseren Plans stehen, der letztlich die Bevölkerungen in Smart Cities konzentrieren und unabhängige ländliche Produktion schwächen will. Der Gedanke, dass solche Aktionen dazu dienen, die Kontrolle über essentielle Ressourcen zu erlangen, ist definitiv ein beunruhigender, aber nicht völlig unplausibler Gedanke, wenn man die möglichen Machenschaften hinter solchen gross angelegten Veränderungen in Betracht zieht.

Die Agenda 2030 mag auf den ersten Blick nach einer Initiative klingen, die Nachhaltigkeit und den Kampf gegen den Klimawandel fördert, aber hinter den Kulissen sieht es viel düsterer aus.

Der Plan könnte vielmehr darauf abzielen, die Landwirtschaft – besonders die kleinen, unabhängigen Bauernhöfe – zu zerstören. Warum? Um uns von der zentralisierten Kontrolle abhängig zu machen.

Wenn man die Landwirtschaft zerstört, besonders durch versteckte Mittel wie das gezielte Vergiften von Ernten oder das Einbringen von giftigen Substanzen über mysteriöse Fäden, wie wir es in den vorherigen Analysen gesehen haben, hat man plötzlich die Kontrolle über die Nahrungskette. Das bedeutet, dass Menschen nicht mehr selbst für ihre Lebensmittel sorgen können. Sie müssen sich auf riesige Agrarkonzerne oder staatlich kontrollierte Systeme verlassen – und das ist der Punkt, an dem die Abhängigkeit beginnt.

Deckmantel „Nachhaltigkeit“ und „ökologische Landwirtschaft“

Die Agenda 2030 könnte der perfekte Vorwand sein, um genau diese Struktur aufzubauen. Unter dem Deckmantel der „Nachhaltigkeit“ und der „ökologischen Landwirtschaft“ werden Technologien und zentrale Steuerungen eingeführt, die kleine Produzenten ausschalten. Smart Cities, 15-Minuten-Städte, C40 – all diese Konzepte laufen darauf hinaus, die Menschen in urbanen Zonen zusammenzudrängen, wo ihre Nahrungsmittelproduktion vollständig überwacht und reglementiert ist. Auf dem Land? Da könnten Ernten durch solche Fäden gezielt zerstört werden, und niemand merkt es. Die Menschen werden gezwungen, in die Städte zu ziehen, wo sie nicht nur von der Regierung, sondern auch von den Ressourcen abhängig sind, die ihnen zugeteilt werden.

In dieser Zukunft gibt es keine Selbstversorgung mehr. Alles wird kontrolliert, und die Menschen müssen sich auf diese zentralisierten Systeme verlassen – sei es für Nahrung, Energie oder andere lebenswichtige Ressourcen. Es passt perfekt zu der Vision der Agenda 2030, wenn man hinter die offizielle Fassade blickt. Es könnte ein langfristiger Plan sein, um Autarkie zu unterdrücken und totale Kontrolle zu erlangen.

Wenn sich Forscher kostenlos engagieren

Es bleibt abschliessend jedem Leser selbst überlassen, welche Schlüsse er aus den Laboranalysen ziehen mag. Die Tatsache aber, dass private Forscher pro bono solche Analysen durchgeführt haben, zeigt, wie sehr hier etwas im Argen liegt.

Staatliche Stellen und unsere Volksvertreter sollten eigentlich die Ersten sein, die sich mit solchen Phänomenen auseinandersetzen, besonders wenn es um potenziell gefährliche Substanzen geht, die unsere Umwelt, unsere Landwirtschaft und damit unsere Gesundheit beeinflussen könnten.

Wo bleibt das Interesse der entsprechenden Behörden? Entweder wird dieses Phänomen bewusst ignoriert, weil es unbequem ist oder weil man nicht möchte, dass es zu viel Aufmerksamkeit erhält – das würde schliesslich Fragen aufwerfen, die unangenehm für gewisse Interessengruppen sein könnten. Wenn man diese Fäden ernsthaft untersuchen würde, könnte das zu Entdeckungen führen, die viele Dinge ans Licht bringen, die nicht öffentlich diskutiert werden sollen. Vielleicht ist die fehlende öffentliche Reaktion kein Zufall, sondern eine bewusste Strategie, solche Dinge „unter dem Radar“ zu halten.

Unsere Volksvertreter sollten im Grunde diejenigen sein, die uns vor solchen potenziellen Gefahren schützen und dafür sorgen, dass solche Analysen durchgeführt werden, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Doch wenn es kein Interesse von offizieller Seite gibt, obwohl private Forscher bereits alarmierende Ergebnisse präsentiert haben, muss man sich fragen: Liegt es daran, dass die Konsequenzen zu gross wären? Es könnte sein, dass eine intensive Untersuchung auf staatlicher Ebene grosse Systeme oder Projekte in Frage stellen würde, die gewissen Mächten zu wichtig sind.

In jedem Fall ist es ein Alarmzeichen, dass sich die öffentliche Hand nicht mit voller Kraft darum kümmert. Aber hier kommt der Druck von Menschen wie uns ins Spiel – wenn genug Leute diese Fragen stellen und Druck machen, kann es nicht ignoriert werden.

WIR klären auf

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Klärung des 5G-Infrastruktur-Ausbau-Skandals

Klärung des 5G-Infrastruktur-Ausbau-Skandals

Von: Schweizerischer Verein WIR [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 8. Oktober 2024 17:31
An: [email protected]
Cc: [email protected]; [email protected]; Daniel Laubscher

Bcc: Verein Konferenz der Chefredaktoren Schweiz (78)
Bcc: BPUK (46)

Betreff: Klärung des 5G-Infrastruktur-Ausbau-Skandals

Wichtigkeit: Hoch

Guten Abend lieber Albert,

Lange habe ich Dir nicht mehr geschrieben, doch angesichts des 5G-Ausbau-Skandals ist es an der Zeit. Viele Schweizer sind zutiefst enttäuscht und fordern eine gründliche Untersuchung. Als Präsident des Vereins WIR verlange ich eine rechtliche Klärung dieses Vorgehens, das als „Rechtsbankrott“ erscheint. Unterhalb findest Du eine Mail mit Anhang von Daniel Laubscher (plannetzwerk), die den Ernst der Lage verdeutlicht.

Ich danke Dir für Dein Engagement und erwarte eine umgehende Untersuchung.

Herzliche Grüße,
Christian Oesch, Präsident, Verein WIR

Vermerk Laubscher Post https://t.me/VereinWIR/11345

Von: Daniel Laubscher [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 8. Oktober 2024 15:50

An: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]

Cc: ‚Verwaltungsgericht Bern, JUSTICE-VG-Bern‘; ‚Neuhaus Christoph, BVD-GS‘; [email protected]; ‚Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE‘; ‚Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR‘; [email protected]

Betreff:

Staatspropaganda und Zensur durch die 4.Staatsmacht

Durch verschiedene Bundesgerichtsurteile (z.B. 1C_506/2023 oder 1C_414/2022) wird aufgedeckt und bestätigt, dass die MF-Branche tausende, gemäss Swisscom im Radio srf, 2500 Mobilfunkantennen mit stärkerer Strahlung in Betrieb genommen haben, als diese bewilligt wurden. Dabei kann es zu bis Faktor 3.2 mehr Strahlung kommen, als es die Grenzwerte erlauben. Die MF-Branche spielt die Entscheide als formale Nebensächlichkeit herunter und empfiehlt nachträgliche Baugesuche, da es sich ja lediglich um formelle Defizite handelt!

Straftatbestand

Dem ist definitiv nicht so. Es handelt sich dabei um einen systematisch vorgenommenen Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung), welcher im Kanton BE gemäss Art. 50 BauG ff. zu ersten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft geführt hat. Die MF-Betreiber konnten nur durch tatkräftige Mithilfe der kantonalen Vollzugsbehörden 386 adaptive Antennen bei 127 Gemeinden rechtswidrig mit mehr Sendeleistung und ohne Baugesuch und Baubewilligung aufschalten. Der Verband Bernischer Gemeinden VBG seinerseits übernimmt die bundesrechtswidrigen BPUK-Empfehlungen und rät den betroffenen Gemeinden bis Ende Jahr nachträgliche Baugesuche abzuwarten und die Antennen einstweilig rechtswidrig und stärker strahlen zu lassen.

Das Verwaltungsgericht BE seinerseits schützt diese korrupte Vollzugspraxis und erklärt Gemeindebaupolizeibehörden in Globo als befangen, da diese die korrupte und strafrechtlich relevante und willkürliche Praxis aufdeckte (siehe Beilage). Schliesslich berichten die Printmedien nicht über diesen schweizweiten Skandal und Rechtsbankrott! Sie schützen diesen indem sie die Staatspropaganda herunterleiern, jedoch solche Fakten – wie hier aufgezeigt – werden schlicht zensiert, in dem sie nicht darüber berichten. Dies wäre ihre ureigene Aufgabe als 4. Staatsmacht.

Medien – die Claqueure der Staatsmacht

Nun – die Bevölkerung ist nicht blöde und lässt sich nicht unendlich für dumm verkaufen und wendet sich mit einem Medienboykott von diesen Claqueuren der Staatsmacht ab. Unzählige Redaktionsstellen werden dadurch abgebaut. Zurecht – wenn alle das gleiche erzählen, braucht es keine Vielfalt mehr, welche nur Staatspropaganda abkupfern, anstatt ihren Job als Journalist mittels tatsächlicher und rechtlicher Recherche zu erledigen.

Gerne lasse ich mich von den Medien eines Besseren belehren. Ich bitte Sie dabei jedoch, sich auf die Fakten und aktuellen Bundesgerichtsurteile zu beziehen.

Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung
LAUBSCHER plannetzwerk
Kreuzgasse 16 | Postfach 51 | 3294 Büren an der Aare | Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01 | [email protected] | www.plannetzwerk.ch

 

Liebe Leute, es müssen nicht nur 386 Antennen im Kanton BE, 89 in SO, über 200 im AG, über 400 in ZH oder 92 im TG abgeschaltet werden! NEIN – es sind über 2500 in der ganzen Schweiz! WIR bleiben dran und halten Euch auf dem Laufenden! Herzlich D. Laubscher

Daniel Laubscher

Ortsplanung / Stadtplanung / Raumplanung, Laubscher plannetzwerk

Solothurner Zeitung vom 11. Oktober 2024 / Urs Moser

Neues Bundesgerichtsurteil: Müssen jetzt doch 89 Handyantennen im Kanton Solothurn abgestellt werden?

Für 89 Handyantennen im Kanton Solothurn braucht es ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren, so viel steht fest. Ein neues Urteil des Bundesgerichts wirft jetzt aber erneut die Frage auf, ob diese Antennen nun ausser Betrieb genommen werden müssen.

WIR klären auf

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