Unklarheiten und Mauscheleien bei Mobilfunkanbieter und Behörden

Unklarheiten und Mauscheleien bei Mobilfunkanbieter und Behörden

Unklarheiten und Mauscheleien der Mobilfunkanbieter

und diverser Bundes- und Kantonsbehörden in Bezug auf Baubewilligungen von Mobilfunkantennen

Andreas S. Pflugshaupt, Pflugshaupt Consulting, schreibt

An die Baubewilligungsbehörden der Gemeinden bzw. RegierungstatthalterInnen

Hilterfingen, 22. September 2023

Unklarheiten und Mauscheleien der Mobilfunkanbieter und diverser Bundes- und Kantonsbehörden in Bezug auf Baubewilligungen von Mobilfunkantennen

Nachfolgend erläutere ich verschiedene Mängel im Zusammenhang mit den Baubewilligungen von Mobilfunkantennen und begründe diese auch.

1. Verantwortlichkeit

Gemäss dem Bernischen Baugesetz vom 09.06.1985 (Stand 01.01.2019) steht im Art. 33a Fachwissen ganz genau, wie sich die, mit Baupolizeiaufgaben betrauten, Personen zu verhalten haben. Nämlich:

  • Fachwissen ist eine sog. Holschuld und keineswegs eine Bringschuld, denn wörtlich steht da geschrieben:

Ziff. 1   Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihnen das nötige Fachwissen zugänglich ist.

Ziff. 2   Verfügen sie nicht über eigene Fachleute, lassen sie die Baugesuche durch ein regionales Bauinspektorat, durch Fachleute einer anderen Gemeinde oder durch private Fachleute überprüfen.

Ziff. 3   Der Kanton fördert die Aus- und Weiterbildung der mit der Prüfung von Baugesuchen und mit Baupolizeiaufgabe betrauten Personen.

  • Es ist absolut einleuchtend, dass das fehlende Fachwissen bei neutralen und unabhängigen Beratern und sicher nicht bei den Mobilfunkanbietern oder mit Ihnen verbandelten Antennenanbietern eingeholt werden soll. Es ist ja per se einleuchtend, dass diese keineswegs neutral sein können.
  • Verbleiben nun noch gewisse Ämter wie BAFU, BAKOM, AUE und BVD. Diese sind ebenfalls keineswegs neutral, weil sie auf politischen Lobbyismus Rücksicht nehmen müssen. Zudem fehlt das nötige Fachwissen und die für echte Messungen vorhandenen technischen Mittel.

2. Wegfall der Richtungsabschwächung bei adaptiven Antennen

  • Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, obwohl das die Swisscom in ihren Stellungsnahmen stets in Abrede stellt, dass bei adaptiven Antennen die Richtungsabschwächung wegfällt. Dies weil bei adaptiven Antennen die Hauptstrahlrichtung horizontal um rund +/- 60° und vertikal (nach unten und nach oben) um rund +/- 45° verändert werden kann. Die vertikale Auslenkung nach oben um bis zu +45° ist eher theoretischer Natur, weil die Funkstrahlen nicht in den Himmel gerichtet werden sollen (dort ist nämlich ausser dem lieben Gott kein Empfänger). Es kann jedoch vorkommen, dass ein Antennenmast unten im Tal gestellt wird und die Versorgung mit Mobilfunktechnik 5G in höher gelegenen Gefilden (Alphütten, Hotels, Skilift- und Bergstationen von Personen- bzw. Transportbahnen) erfolgen soll. Jedoch ist hier anzumerken, dass die Mobilfunktechnik 4G heute gesamtschweizerisch fast keine Lücken mehr aufweist. Es ist ja wohl auch nicht anzunehmen, dass ausgerechnet in der zurzeit noch einigermassen intakten Natur unserer Voralpen und Bergwelt per 5G-Funktechnik über den Äther noch die letzten – zum Teil noch erhaltenen – Naturlandschaften für selbstfahrende Fahrzeuge erschlossen werden sollen. Auch wird es in diesen Gegenden wohl kaum grosse Industrien geben, die auf 5G-Technik angewiesen sind. Wollen Sie wirklich unsere letzten, naturbelassenen Naherholungsgebiete mit unnötigem Elektrosmog verschandeln. Denken Sie auch mal an den für diese Regionen äusserst wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus. Wie wollen Sie das den Bürgern und Bürgerinnen dieser Regionen erklären. Wahrscheinlich mit dem berühmten Tanz um das goldene Kalb!
  • Im Bedarfsfalle wäre die Erschliessung im Sinne der Sicherheit und tadellosem Funktionieren mit Glasfaserverkabelung zu erschliessen.
  • Das alles entspringt längst bekannter und bewiesener Physik, Mathematik und Informatik.
  • Es ist nun absolut inakzeptabel, wenn staatliche Aufsichts- und Kontrollstellen die einschlägigen Gesetze in Mathematik, Physik und Statistik auf den Kopf stellen und uns zudem noch die Beweislast aufbürden wollen.
  • Nein, wenn all diese Verantwortlichen – egal welcher Couleur und Positionen – die Beweislast umkehren wollen, geben sie ganz klar zu verstehen, dass sie nicht die geringste Ahnung von der Materie haben. Es ist an Ihnen, uns endlich – sauber, wissenschaftlich neutral und evident – dass Gegenteil zu beweisen.

3. Berechnungen und Fakten über 5G-Antennentechnik

Auch hier gilt es, mir und meinen Fachkollegen zu beweisen, dass unsere Berechnungen falsch sind. Das können sie nicht, weil wir die genau gleichen Formeln zur Berechnung benutzen wie die Verfasser von Standortdatenblättern.

  • Jedoch sind wir uns bewusst, dass dies nur theoretische Berechnungen aufgrund gewisser Annahmen sind.
  • Im Gegensatz zu den Mobilfunkanbietern studieren wir zuerst genau die von den Antennenherstellern zur Verfügung gestellten technischen Datenblätter. Die dortigen Angaben lassen wir in unsere Berechnungen einfliessen. Wir gehen dabei pragmatisch und absolut ohne Voreingenommenheit vor. Wir richten uns einzig nach den für diese Techniken relevanten, wissenschaftlich evidenzbasierten Erkenntnissen in Mathematik, Physik und Statistik.
  • Wenn sie zum Beispiel die in den Standortdatenblättern typischen Angaben betreffend Höhe der Antenne, Azimut der Antenne, Down- (ev. Uplink der Antenne), Senderichtung und insbesondere Sendeleistung (ERP) in Watt, genau analysieren, werden sie bald feststellen, dass da Etliches ziemlich ungenau ist. Daher sind auch die berechneten Prognosen für die einzelnen OMEN in den Standortdatenblättern mit äusserster Vorsicht zu geniessen.
  • All die vorgenannten Parameter können unmöglich genau eruiert werden. Sowohl in der Bau- wie auch in der Montagetechnik gibt es sog. Fertigungstoleranzen. Diese bewegen sich, je nach Fertigungsteil, im Bereich von mehreren Zentimetern, ein paar Millimeter, wenigen Hundertstel- oder Mikrometer. Geringe Abweichungen einzelner Parameter können bereits beträchtliche Resultats-Verschiebungen hervorrufen. Es ist somit blanker Unsinn, sich auf die Angaben in den Standortdatenblättern – reine theoretische Berechnungen – zu berufen. Da wurde noch gar nichts gemessen, sondern nur berechnet! Das zu begreifen, reichen Kenntnisse in Mathe und Physik auf Stufe 7. Klasse Volksschule völlig aus. Es ist demzufolge eine Frechheit, unsere Berechnungen in den Bereich von Phantasten, Schwurblern und Verschwörungstheoretiker rücken zu wollen. Verschwörungstheorektiker sind per definitionem, Leute, die mit allen Mitteln versuchen, evidenzbasierte, wissenschaftliche Erkenntnisse zu verneinen. Galileo Galilei und Hexenverbrennung aus dem Mittelalter lassen grüssen! Falls sie mit dieser Argumentation Mühe bekunden, versuchen sie mal ein mechanischs Teil genau zu justieren. Sie werden beim Anziehen der Schraube und / oder Mutter bereits grosse Mühe bekunden, die Marken (Striche) auf der Grundplatte mit dem des zu montierenden Teils in Übereinstimmung zu bringen.

4. Nachmessungen und Qualitätssicherungssystem

  • Die NISV fordert klar und eindeutig (sog. 80%-Regel), dass OMEN bei denen die theoretischen Berechnungen im Standortdatenblatt eine Elektrische Feldstärke von >= 4 V/m ergeben, grundsätzlich innert 90 Tagen nach in-Betriebnahme der Antennenanlage nachgemessen werden müssen. Der Kanton Bern, d.h. das AUE hat in eigener Regie diese Frist auf 180 Tage erhöht. Das ist auch wieder so ein Mätzchen bernischer Kontroll- und Verwaltungseinheiten. Insbesondere sind sämtliche berechneten Werte zwischen 4.95 und 4.99 V/m äusserst verdächtig. Das lässt Mauschelei vermuten, um die Grenzwertvorgabe von max. 5 V/m noch gerade einhalten zu können. Anhand der Aussagen unter Ziff. 3 hievor ist es absolut einleuchtend, dass da nur geringe Verschiebungen in 1 bis 3 Parametern, zu den gewünschten Resultaten führen.
  • Dass das AUE, wie auch Gemeindebehörden mit baupolizeilichen Aufgaben, die vorgängig erläuterten Vorschriften teils nach Lust und Laune handhaben, erläutere ich nachstehend anhand von 3 konkreten Beispielen (die Originalkommentare können jederzeit bei mir einverlangt werden)!
  1. Baugesuch Alte Lyssstrasse 12, 3270 Aarberg. Hier weist das OMEN 9 gem. Standortdatenblatt den Wert von 4.95 V/m auf. Weder im Fachbericht Immissionsschutz des AUE, noch im Bericht der Regierungsstatthalterin, findet dieses – notabene obligatorisch nach Inbetriebnahme nachzumessende OMEN – auch nur die geringste Erwähnung. Mit anderen Worten; es wird keine Nachmessung verfügt.
  2. Baugesuch Chräjeninsel 8, 3270 Aarberg. Hier weist das OMEN 3 gem. Standortdatenblatt den Wert von 4.95 V/m auf. Nachgemessen nach Inbetriebnahme soll jedoch nur das OMEN 5 mit dem tieferen Wert von 4.78 V/m. So nachzulesen im Fachbericht Immissionsschutz des AUE wie im Bericht der Statthalterin (Baupolizeiliche Aufsicht für Aarberg).
  3. Baugesuch Thunstrasse 81c, 3661 Uetendorf. OMEN 3 weist hier einen Wert von 4.98 V/m im Standortdatenblatt auf. Im Gesamtentscheid der Baubehörde der Gemeinde Uetendorf findet dies keine Erwähnung und es findet sich ebenfalls kein Hinweis auf die erforderliche Nachmessung.

Beispiele dieser Art, können wir Ihnen zusätzlich in beträchtlichem Umfang liefern. 

  • Leider werden in der gängigen Praxis, falls die geforderten Nachmessungen nach Inbetriebnahme überhaupt erfolgen, die Nachmessungen den Mobilfunkbetreibern im Voraus angekündigt. D.h. es werden Ort (Objekt), Datum und Zeit der Messung mitgeteilt. Das hat nun mit unabhängigen Kontrollen und Qualitätssicherung überhaupt nichts mehr zu tun.
  • Zudem muss man wissen, dass durch namhafte Institute aus den USA und Deutschland klar und eindeutig nachgewiesen wurde, dass ein Grossteil der 5G-Strahlung gar nicht gemessen werden können!  Zitat: 124 Die akkreditierten Messfirmen sind mit den Vorgaben von METAS klar nicht in der Lage, Abnahmemessungen von massiv MIMO Antennen durchzuführen, die auch nur annähernd die Anforderungen an den Schutz von Leib und Leben der Anwohner und die verlangte Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse erfüllen können! Das erklärt die steten Ausflüchte und angeblich geheimen Messprotokolle, der mit diesen Aufgaben betrauten Kontroll- und Bewilligungsinstanzen.
  • All diese Antennen lassen sich aus einer Zentrale steuern, die sich im Extremfall sogar im Ausland befinden kann.
  • Wer nun behauptet, da könne gar nichts manipuliert werden, ist entweder absolut obrigkeitsgläubig, gekauft oder völlig naiv und hat nicht die geringste Ahnung von ferngesteuerten Anlagen. Denken Sie nur an die vielen Schleusen in schweizerischen Gewässern. Da scheinen fast alle Leute zu wissen, dass diese über kilometerweite Distanzen aus fernen Zentralen gesteuert werden. Nun wollen uns dieselben Leute weiss machen, das sei bei Mobilfunkantennen völlig anders.
  • Hier liegt das Problem wiederum in der Naivität des Betrachters. Bei einer Stauwehr können auch absolute Laien feststellen, ob die Schleusen mehr oder weniger geöffnet sind. Bei Mobilfunkantennen können sie von blossem Auge und ohne Spezialkenntnisse in Antennentechnik, absolut gar nichts feststellen.
  • Auch die automatisierte Überwachung der Grenzwerteinhaltung gehört ins Reich der Fantasie verbannt. Auch da können ferngesteuert die massgeblichenen Protokolle verändert werden. Das ist ja nur eine Frage der getroffenen Einstellungen.
  • Zudem muss man wissen, dass sich die sog. ISO-Zertifizierung immer nur auf die protokollarisch festgehaltenen Vorgaben beziehen. Über die Handhabung der geforderten Grenzwerte kann sich diese Zertifizierung gar nicht äussern, da es absolut keine Schnittstellen zur Überwachung der Fernsteuerung gibt, die einem Aussenstehenden echte, unplanmässige Kontrollen erlauben würden. Die einmal pro Monat an das BAFU gesendeten sog. elektronischen Postkarten spotten jeder Beschreibung. Solche QS-Systeme sind für jeden Physiker und Statistiker ein Graus!
  • Wer das anzweifelt, soll doch mal den Fall «Aushub Lötschbergbasis-Tunnel im Zusammenhang mit Blausee» näher anschauen. Hier hat Regierungsrat Neuhaus persönlich angeordnet, dass inskünftig vermehrt, absolut unangekündigte Kontrollen stattfinden sollen. Bei den Lebensmittelinspektoren und den Geschwindigkeitskontrollen der Polizei ist das schon längst der Normalfall.
  • Also ist dies ein klares Indiz dafür, dass diverse verantwortliche Stellen genau wissen, dass das QS-System betreffen Mobilfunkantennen-Überwachung, reine Augenwischerei bedeutet!
  • Auch in diesem Punkt sind wir gerne bereit, diese Unzulänglichkeiten interessierten Kreisen vor Augen zu führen. Selbstverständlich immer im Dabeisein der Mobilfunkbetreiber und ihrer für den angewendeten Betrieb zu kontrollierenden Behörden. Das verweigert man uns bereits seit etlichen Jahren! Warum wohl?! 

5. Zonenpläne und Deutung bestehender Bundesgerichtsurteile

Es ist leider eine Tatsache, dass eine stattliche Anzahl Mobilfunkantennen immer wieder in die Landwirtschaftszone Einzug finden. Es war wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers, Landwirtschaftszonen und Naturschutzgebiete auszusondern und dabei restriktive Forderungen an mögliche Bauherren zu stellen, um dann immer wieder – notabene von eigenen, kantonalen Aufsichtsbehörden – stets mit Ausnahmen konfrontiert zu werden. Ein gutes Beispiel geben dabei die gemeindeeigenen Baugesetze ab. Wenn die dort gefassten Beschränkungen immer wieder durch Ausnahmebewilligungen umgangen werden können, brauchen wir gar kein Baugesetz. Es kann ja doch fast immer eine Ausnahme geltend gemacht werden. Solches Gehabe ist dem Vertrauen der Bevölkerung in die Aufsichts- und Bewilligungsbehörden nur abträglich und ziemt sich nicht für eine echte, direkte Demokratie. Das Volk ist die eigentliche Legislative und nicht irgendwelche gekauften Lobbyisten in den Parlamenten jeglicher Stufen. Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, sondern ist echt gelebte Demokratie!

  • In letzter Zeit haben es sich sowohl Mobilfunkbetreiber wie auch deren Aufsichts- und Bewilligungsbehörden angeeignet, verschiedene Bundesgerichtsurteile eigens auszulegen. Beste Beispiele dazu sind die sog. BGU «Steffisburg» wie auch «Ostermundigen». Da wird neuerdings alles Mögliche und Unmögliche hineininterpretiert, von dem entweder gar Nichts, oder noch schlimmer das Gegenteil steht. Dies weiter auszuführen, würde den Rahmen sprengen. Wir sind jedoch jederzeit bereit, in konkreten Fällen die Fehlinterpretationen aufzuzeigen. Dazu verfügen wir über spezialisierte Juristen in unseren Gremien.

Man muss nun noch wissen, dass der massive Druck auf die Politik zur Verwirklichung landesweit abdeckender 5G-Technik über den Äther, der Idee «The Great Reset» der Adlaten von Klaus Schwab vom WEF-Davos entspringt. Diese hat ein einziges Ziel vor Augen, nämlich die totale und dauernde Überwachung sämtlicher Erdenbürger.

Hilarius, Philosoph im alten Rom sagte einst:

«Merke,
Es hat noch nie etwas gegeben, was es nicht geben darf.
Wissenschaftler riechen Rosen, wenn reiche Sponsoren furzen»

Mit freundlichen Grüssen

Pflugshaupt Consulting

Andreas S. Pflugshaupt

Die niemals endenden Gefahren von RNA-Impfstoffen

Die niemals endenden Gefahren von RNA-Impfstoffen

Der Brandbrief

Ein friedlicher Ausweg & ein letzter Appell

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi richtet in diesem Interview – einem Vermächtnis gleich – einen berührenden, eindringlichen und hoffnungsvollen Appell an die Menschheit: „Alle müssen nur aufhören mitzumachen. Und es ist ein friedlicher Weg.“

Grundlage dieser Botschaft ist der Brandbrief, den er zusammen mit seiner Frau Prof. Dr. Karina Reiss und PD Dr. Michael Palmer im August 2023 mit dem Titel „Die niemals endenden Gefahren von RNA-Impfstoffen“ veröffentlicht hat, und der in über 20 Sprachen übersetzt und weltweit verteilt wurde. In dieser Veröffentlichung wird erläutert, dass in den Impfstoffen eine Verunreinigung, bestehend aus Bakterienchromosomen, gefunden wurde

Auf die Frage des Moderators Johannes Clasen, welche Möglichkeit die Bevölkerung angesichts dieser alarmierenden Feststellungen hat und vor allem jene, die den Schaden dieser genverändernden „Behandlung“ spüren, antwortete Prof. Dr. Bhakdi mit leichter Ironie:

„Sie müssen nicht in die Arztpraxis gehen, sie müssen nach Berlin gehen, in die Landtage, in den Bundestag und die Politiker auffordern, die Sache sachkundig und bürgernah zu klären (…). Dazu müssen sie erstmal realisieren, dass sie bislang betrogen wurden und, dass das Ganze von langer Hand geplant wurde. Ich kann nicht verstehen, dass sie (Verantwortungsträger) das alles akzeptieren, sie müssen zumindest prüfen, ob das sein könnte, sie müssten prüfen, ob nicht noch weitere Chargen diese Verunreinigung enthalten. Die Behörden müssen alle zur Rechenschaft gezogen werden, denn sie befürworten die Genveränderung von Menschen.“

This document is distributed by the Doctors for COVID Ethics
For translations into many other languages, see d4ce.org/the-eternal-dangers-of-rna-vaccines

Die niemals endenden Gefahren von RNA-Impfstoffen

Dr. med. Sucharit Bhakdi, Dr. rer nat. Karina Reiss und Dr. med. Michael Palmer

Das neuartige Konzept von RNA-Impfstoffen

Chromosomen sind die Bücher des Lebens. Ihre DNA enthält die lebenswichtigen Rezepte nach denen Proteine hergestellt werden. Bei Bedarf wird das Buch geöffnet und eine Kopie des gewünschten Rezepts angefertigt. Bei der Kopie handelt es sich um mRNA, die die Produktion des Proteins steuert. Ist die Anleitung abgelesen, wird das Rezept nicht mehr benötigt und entfernt.

mRNA-Impfstoffe sind solche kurzlebigen Kopien von Chromosomenrezepten, die die Produktion ausgewählter Antigene, z. B. des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, steuern. Mit jeder Injektion werden mehr als eine Milliarde Kopien (RNA-Moleküle) verabreicht. Die Massenproduktion von mRNA erfordert die massenhafte Verfügbarkeit der DNA-Rezepte. Wie wird dies erreicht?

Die Lösung stellt einen Grundpfeiler der Gentechnologie dar. Die Billionen und Trillionen von Bauanweisungen stammen von Bakterien. Die  Rezepte sind in winzigen, bakteriellen Chromosomen enthalten, die als Plasmide bezeichnet werden. Die Teilungszeit der Bakterien beträgt etwa 20 Minuten – die Anzahl der Zellen verachtfacht sich pro Stunde. In nur wenigen Tagen können daher buchstäblich unzählige Bakterien mit den Plasmiden gewonnen werden.

Plasmide sind leicht zu manipulieren. Fremde Rezepte, d. h. Gene, die die Bauanweisung für virale Proteine enthalten, können ganz einfach eingefügt werden. Nach der massenhaften Vermehrung in den Bakterien werden sie geerntet und als Vorlagen für die Produktion der mRNA-Kopien verwendet.

Die mRNA-Moleküle werden dann in winzige Fettkügelchen, sogenannte Lipid-Nanopartikel (LNP), verpackt. Die wesentlichen Bestandteile sind künstlich hergestellt und potenziell hochgiftig. Ihre Verwendung beim Menschen war vor 2020 verboten. Mit der Notfallzulassung der COVID-RNA-Impfstoffe wurde gegen diese Regel verstoßen. Das Verpackungsmaterial wird benötigt, um die RNA vor der Zerstörung zu schützen und ihre Aufnahme in die Körperzellen zu erleichtern. Sie gelangen über den Blutkreislauf zu allen Organen des Körpers. Dort wirken die Kügelchen wie trojanische Pferde. Sie werden von den Zellen aufgenommen und ihre Fracht wird freigesetzt. Es folgt die Produktion des Genprodukts, die zur Auslösung einer Immunantwort führt. Bei der Immunantwort kommt es zur Bildung spezifischer Antikörper, die vor zukünftigen Infektionen schützen sollen.

Das verhängnisvolle Problem

Das Immunsystem erkennt und zerstört Körperzellen, die fremde Proteine produzieren. Das passiert regelmäßig, wenn unsere Zellen von Viren befallen werden. Diese Fähigkeit, Körperfremdes zu erkennen, ist uns mit der Geburt gegeben. Sie schützt uns das ganze Leben lang, weil virusinfizierte Zellen so wirksam entfernt werden. Dieser angeborene Schutz durch das Immunsystem kann nicht unterdrückt werden. Wird also mRNA, die die Bauanleitung für ein beliebiges körperfremdes Protein enthält, in eine Zelle eingebracht, so wird diese Zelle vom Immunsystem angegriffen werden.

Dies ist das verhängnisvolle Problem, das dem gesamten Konzept unterliegt. Die Menge der verpackten mRNA, die mit jeder Injektion verabreicht wird, ist gigantisch. Im ganzen Körper werden Myriaden von Immunangriffen ausbrechen, die erst zum Stillstand kommen, wenn die Produktion des fremden Proteins beendet ist. Wie lange wird das dauern? Nur ein paar Tage, wie die Impfstoffhersteller und die Zulassungsbehörden gerne behaupten?

Die ultimative Katastrophe

Im Jahre 2022 wurde eine alarmierende Entdeckung gemacht, die mit dieser Behauptung unvereinbar ist. Sogar noch Wochen nach den Injektionen wurden bei Geimpften Spike-Proteine, die mit Hilfe der RNA-Anleitung hergestellt wurden, entdeckt (1-3). Und dieser Verbleib war mit
schweren und oftmals tödlichen Erkrankungen verbunden (2,3). Welchen Grund konnte es für die langanhaltende Produktion eines eher kurzlebigen mRNA-Bauplans für Proteine geben?

Eine mögliche und äußerst erschreckende Antwort lieferte die jüngste Entdeckung von McKernan und Kollegen (4). Nach der Produktion von mRNA müssen die Plasmid-DNA-Vorlagen entfernt werden, bevor der Verpackungsprozess gestartet wird. Sonst landen die Plasmide ebenfalls in den Fettkügelchen. McKernan berichtete, dass dieser entscheidende Schritt der Entfernung der Plasmid-DNA nicht gewissenhaft durchgeführt worden war. Es wurden große Mengen an Plasmid-DNA in verpackter Form gefunden. Die Verpackung garantierte, wie bei der mRNA, die erfolgreiche Lieferung in unsere Körperzellen. Der Unterschied ist, dass DNA sehr viel stabiler ist als mRNA und über längere Zeiträume als Rezept für die Produktion dienen kann.

Die zelluläre Aufnahme eines funktionellen fremden Chromosoms bedeutet nicht weniger als eine genetische Veränderung. Es ist anzunehmen, dass Menschen, denen diese verpackten bakteriellen Plasmide mit der Impfung gespritzt wurden, dieses Schicksal erleiden. Die Expression jeglichen körperfremden Gens wird einen Immunangriff auf die produzierenden Zellen auslösen. Die fortgesetzte Produktion eines fremden Proteins bedeutet den Tod der Zelle. Dies wird im gesamten Körper geschehen. Es bilden sich Blutgerinnsel, da die Gefäße verletzt werden, und das Gewebe stirbt wegen Sauerstoffmangels ab. Das Herz ist ein Organ, das tote Zellen nicht ersetzen kann. Wer hat nicht schon von den mysteriösen plötzlichen Fällen von Herztod gehört, die weltweit auftreten? Sie sind nur die Spitze eines Eisbergs. Durch Impfungen ausgelöste Herzkrankheiten stehen auf der Tagesordnung von Jung und Alt. Das zweite Organ, das seinen Tod nicht ersetzen kann, ist das Gehirn. Je nachdem, wo der Impfschaden auftritt, kann es zu neurologischen und psychischen Veränderungen kommen.

Krankheiten, die gegen den eigenen Körper gerichtet sind (Autoimmunerkrankungen) und einzeln eher selten auftreten, können sich durch die mRNA Injektion nun gehäuft und gleichzeitig in verschiedenen Organen entwickeln. Dieses außergewöhnliche Zusammentreffen von Schäden wird durch den tragischen Fall eines 14-jährigen Kindes aufschlussreich illustriert, das an einer Multiorganentzündung starb, wie sie noch nie gesehen wurde (5).

Hinzu kommt, dass die Impfung in der Lage ist, sowohl die Fruchtbarkeit als auch die Fortpflanzung massiv negativ zu beeinflussen. Die Impfstoffe reichern sich in den Fortpflanzungsorganen an, was die Fruchtbarkeit unmittelbar beeinträchtigt. Die Aufnahme von im Blut zirkulierender RNA und DNA in Zellen der Plazenta kann zu Totgeburten führen. Eine Schädigung der Plazenta kann es den körperfremden Genen außerdem  ermöglichen, in den Kreislauf des Ungeborenen zu gelangen. Die Stammzellen im Blut der Nabelschnur sind nach einer Impfung reduziert und beeinträchtigt (5) und es gibt berechtigten Grund für die Annahme, dass die körperfremden Gene das Ungeborenen im Mutterleib erreichen. Außerdem wurde die Verpackung der Impfstoffe in der Muttermilch nachgewiesen (6). Die Durchlässigkeit des Darms ist in den ersten Wochen nach der Geburt hoch (7), und es besteht die Befürchtung, dass das Stillen die direkte Übertragung der Impfstoffe auf das Neugeborene ermöglicht. Das würde dazu führen, dass bereits beim Neugeborenen die Selbstmordmechanismen in den Zellen aktiviert werden.

Im Labor ist es möglich, sowohl in DNA umgeschriebende mRNA als auch Plasmid-DNA in das Buch des Lebens einzufügen. Wenn dies in geimpften Menschen geschehen sollte, sind die möglichen Folgen unendlich. Eine Störung des fein abgestimmten Netzwerks, das die Zellteilung und Entwicklung steuert, könnte zu Krebs führen. Mutationen in Spermien und befruchteten Eizellen könnten veränderte Eigenschaften vererbbar machen und zur Entstehung von Wesen führen, die vom evolutionären Weg der menschlichen Rasse abgewichen sind.

Schlussfolgerung

Es muss damit gerechnet werden, dass es durch den Angriff des Immunsystems auf die Zellen, die die Virus-Proteine herstellen, zu einer weit verbreiteten und anhaltenden Schädigung von Geweben und Blutgefäßen kommt. Dieser Angriff erfolgt, weil das Virus-Protein körperfremd ist. Und da jeder weitere neue mRNA-Impfstoff körperfremde Gene herstellt, muss damit gerechnet werden, dass diese durch denselben Mechanismus in ähnlichem Ausmaß Schäden anrichten wird. Diese alptraumhaften Szenarien verschlimmern sich mit jeder Auffrischungsimpfung.

Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die Kontamination von Impfstoffchargen mit Plasmid-DNA nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel sein wird, da es kein kosteneffizientes Verfahren gibt, um massenhaft hergestellte RNA zuverlässig von Plasmiden zu trennen. Daher ist ein lang anhaltender Autoimmunangriff auf die Zellen bei der Verimpfung von Plasmid-DNA unvermeidlich. Durch das Einbringen eines fremden Bauplans in unseren Körper könnte jedes individuelle Buch des Lebens unwiederbringlich verändert werden. Das würde dann geschehen, wenn es zum Einbau der Bauanleitung in unser menschliches Chromosom kommt. Unzählige zelluläre Funktionen könnten dann dauerhaft gestört werden. Es können bösartige Erkrankungen auftreten und die Lebenserwartung könnte drastisch sinken. Endlosen Krankheiten und Leiden könnten zum Schicksal der Betroffenen werden. Es entsteht ein Horrorszenario, das zahllose Menschen betreffen könnte, die wir lieben und in unser Herz geschlossen haben. Es liegt an uns, dieses zu verhindern!

Alle Menschen weltweit müssen sofort aufstehen und diese RNA-Injektionen stoppen!

Literatur

  1. Bansal S. et al. (2021) Cutting Edge: Circulating Exosomes with COVID Spike Protein Are Induced by BNT162b2 (Pfizer-BioNTech) Vaccination prior to Development of Antibodies: A Novel Mechanism for Immune Activation by mRNA Vaccines. J Immunol 207:2405-2410.
  2.  Mörz M. (2022) A Case Report: Multifocal Necrotizing Encephalitis and Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccination against COVID-19. Vaccines 10:1651.
  3. Bhakdi, S. and Burkhardt, A. (2021) On COVID vaccines: why they cannot work, and irrefutable evidence of their causative role in deaths after vaccination.
  4.  McKernan K. (2023) Sequencing of bivalent Moderna and Pfizer mRNA vaccines reveals nanogram to microgram quantities of expression vector dsDNA per dose. https://osf.io/b9t7m/
  5. Nushida H. et al. (2023) A case of fatal multi-organ inflammation following COVID-19 vaccination. Leg Med 63: 102244.
  6. Estep B.K. et al. (2023) Skewed fate and hematopoiesis of CD34+ HSPCs in umbilical cord blood amid the COVID-19 pandemic. iScience 25: 105544. 
  7. Hanna N. et al. (2022) Detection of Messenger RNA COVID-19 Vaccines in Human Breast Milk. JAMA Pediatr. 176:1268-1270.
  8. Weström B. et al. (2020) The Immature Gut Barrier and Its Importance in Establishing Immunity in Newborn Mammals. Front Immunol. 11:1153.

„Es hat 7 Tage gebraucht, um 1200 Worte zu schreiben, weil dies die wichtigsten Worte sind, die ich wohl je in meinem Leben geschrieben habe […]. Diese Injektionen sind der größte Angriff auf die Menschheit und unsere DNA, der jemals stattgefunden hat.“

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi; https://rumble.com/v34nvfd-prof.-dr.-sucharit-bhakdi-mit-einer-hoch-brisanten-wichtigen-nachricht-an-d.html

Die Zukunft beginnt in der Gegenwart

Die Zukunft beginnt in der Gegenwart

Die Zukunft beginnt in der Gegenwart

Gedanken für eine bessere Welt

Autor: Georg Bender, 78J. CH 5301 Siggenthal Station 

(in Anlehnung an die Meinung von Herrn Dr. Patrick Brown, amerikanischer Klimaforscher)

Die Denkvermögen aller Gesellschaften weltweit sind von der betreuten Bildung (Lehrmeinungen der Ökonomie und Jurisprudenz) mit einem ergebnisdiktierten Irrglauben indoktriniert, sie würden ihr Geld als Gegenwert der Leistung (seit Jahrhunderten Buchungsziffern) auf die Bank bringen und mit einem Teil der Einkommen den Staat finanzieren.

Diese strafrechtlich relevanten Lügen beherrschen unseren Geist und unser Leben.

Es ist ein grosser Strukturwandel erforderlich in dem ein «Kulturwandel» erst stattfinden kann, wenn die Menschheit unisono von ihrer Geldgeber Hypnose aufwacht!

Die Bereitstellung und Administration der Währung für den Leistungsaustausch, gemeinwirtschaftlich und ohne Schuld- und Sühne Konzeption, das gesamte geistig-kulturelle Leben mit dem Schul- und Hochschulsystem, dem Gesundheitswesen, den Theater- und Opernhäusern und auch den Medien, muss vollkommen einem ergebnisdiktierten Staatsgebilde entzogen und unter dem durchgehenden Ordnungsprinzip von Frieden und Freiheit durch jeweils eigene, regionale Selbstverwaltungen mit nationaler Dachorganisation (Delegierte aus den Regionen), organisiert werden. 

Selbstverständlich muss damit auch die Freiheit von wirtschaftlichen Abhängigkeiten (Grundsicherung, wahlweise mit oder ohne Erwerbsarbeit) verbunden sein. Dies erfordert, dass zwar die Bereitstellung der Währung für den Leistungsaustausch gar nicht anders als durch das Wirtschaftsleben erfolgen kann, aber ohne Umwege zur Suggerierung eines Zahlers, der nicht existieren kann, direkt an die Berechtigten (Leistungserbringer) abgewickelt werden muss. Damit wird ausgeschlossen, dass durch Altruistik, Einfluss auf die Wissenshaft genommen werden kann. Die jeweiligen Selbstverwaltungsorganisationen werden die gemeinnützliche Bedarfsumlage an die einzelnen Einrichtungen, nach einer strikten Definition vornehmen. 

Der Staat in der praktizierten Form wird nicht mehr existieren und wird durch Fachdelegierte, welche für das politisch-rechtliche Leben verantwortlich sind, ersetzt!

Dass die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Grundgesetz verankert ist, hat für die heutige Praxis nur eine verschleiernde Bedeutung (Vertuschung der Realität). Die Freiheit kann nur auf die skizzierte Weise realisiert werden, in der sich der Mensch als sich selbst bestimmendes, freies Wesen verwirklichen kann, ohne durch einen «demokratisch» (Vertuschung der Diktatur) angestrichene Obrigkeitsstaat beherrscht und unterdrückt zu werden. 

Geistreiche und sonnige Tage wünsche ich allen – denn im Gegensatz zum Geldsystem, ist das Wetter eine Folge des erdgeschichtlichen Naturgesetzes und nicht vom Menschen verursacht!    

Deshalb fordern wir Genugtuung vom Steueramt

Deshalb fordern wir Genugtuung vom Steueramt

Wir fordern Genugtuung vom Steueramt

und fordern einen Abzug für die nicht berechtigte Ausgrenzung

Wir sind der Ansicht, dass jeder Mensch, der seinen Körper und seine Seele nicht der Pharmaindustrie verkauft hat, eine Genugtuung erhalten muss, für die nicht berechtigte Ausgrenzung aus dem sozialen Leben, vom 03.09.21 – 17.02.22, berechnet mit mindesten Fr.1000.- pro Monat, also 5 ½ Monate!

xx

Steueramt des Kt.Solothurn
Abteilung Bezug
Werkhofstr.29 C
4500 Solothurn

Betrifft Abzug von Fr. 5`500.-

Wir sind der Ansicht, dass jeder Mensch, der seinen Körper und seine Seele nicht der Pharmaindustrie verkauft hat, eine Genugtuung erhalten muss, für die nicht berechtigte Ausgrenzung aus dem sozialen Leben, vom 03.09.21 – 17.02.22, berechnet mit mindesten Fr.1000.- pro Monat, also 5 ½ Monate!

Gründe dafür:

1. Es hat zu keiner Zeit eine Notwendigkeit bestanden, auch nur eine der Massnahmen durchzusetzen!

Bei dieser sogenannten P(l)andemie ist es NIE um Gesundheit gegangen, sondern NUR um Macht und Geld! Da haben etliche Protagonisten Milliarden verdient, allen voran die Pharmaindustrie, die zuerst Krankheiten erfindet und dann zugleich ein «passendes» Medikament oder eine Impfung bereit hält! Noch Fragen???!!!

Dr. Philipp Kruse, ein Rechtsanwalt aus Zürich, hat den Bundesrat zwei Mal angeschrieben, mit der Bitte, ihm Beweise vorzulegen, dass es diesen Virus gibt! Er hat nie eine Antwort bekommen! Warum wohl nicht?

 

2. Das Ganze war eine TEST-Pandemie

Erstens weil man testen wollte, inwieweit die Bevölkerung alles mitmacht! Für uns unbegreiflich, dass so VIELE all die unlogischen Massnahmen über sich ergehen liessen, ohne zu überlegen, ob sie Sinn machen! Sie nahmen in Kauf, sich damit zu schaden, denn keine einzige Massnahme hatte ihre Berechtigung! Sie haben der Gesundheit geschadet, mit dem Maskentragen wurde der eigene C02 Abfall wieder eingeatmet zusammen mit Microfasern der Maske! (die Lunge lässt grüssen)

Wir haben ein Immunsystem (der beste Schutz) das trainiert werden muss, und sich dann gegen alle Eindringlinge wehren kann! Das übermässige Desinfizieren der Hände hat den Säureschutzmantel der Haut zerstört! Die Massnahmen haben der Psyche geschadet, sind verantwortlich für sehr viele Suizide, haben Grundrechte eingeschränkt, was früher Unrecht war, war plötzlich Rechtens, sie haben Familien gespalten, Vereine zerstört, haben die Wirtschaft an die Wand gefahren, haben alte Menschen in Heimen einsam sterben lassen, eine riesige Schande! Sie sind an gebrochenem Herzen gestorben, nicht an Corona, weil sie ihre Kinder und Enkelkinder nicht mehr sehen durften! 

Und was mit den Kindern in den Schulen passiert ist, war gar nicht nachvollziehbar, sie wurden schikaniert mit Testen und Maskentragen! Und nur sehr wenige Eltern haben sich gewehrt, nicht zu begreifen! Den Schwächsten der Gesellschaft wurde massiven Schaden zugefügt, einfach unglaublich, einfach unvorstellbar!

Und der zweite Punkt der TEST-Pandemie: Der PCR-Test, der NICHTS aussagen kann! Nur schon diese Methode, die bei unsachgemässer Handhabung die Hirnschranken durchbohren kann…… Kary Mullis, der Erfinder des PCR-Tests, hat gesagt, dass dieser Test nur für Laborzwecke geeignet sei und dass er niemals Infektionen nachweisen könne! Karry Mullis ist leider im Herbst 2019 plötzlich verstorben…….. So konnte der dann keine Auskunft mehr geben, als «Drosten» diesen PCR-Test im Januar 2020 aus dem Hut zauberte, und dieser Test als Standard für eine Corona-Infektion eingeführt wurde! Die Anzahl der positiven Meldungen dienten dann als Grundlage der Massnahmen! Dieser Test war und ist Fake!
Jeden Tag wurden uns die Fallzahlen, in 5-stelliger Höhe, vorgegaukelt! Wie konnte das überhaupt sein, dass jeden Tag in der Schweiz so viele Tests durchgeführt wurden? Fallzahlen waren Angesteckte und Angesteckte waren laut BAG Corona-Erkrankte, die Meisten symtomlos, die dann aber in Quarantäne mussten! Gesunde Menschen die Zuhause bleiben mussten, das ist Freiheitsberaubung!

Die grosse Zahl der Positiven-Tests ist nur durch die Vervielfältigung der Testzyklen zustande gekommen! Der Standard des Ct-Wertes hätte bei «30» liegen sollen, er wurde aber gepusht bis «40», was eigentlich verboten war, aber eben wie so Vieles bei Corona, was früher Unrecht war, war plötzlich Rechtens, auch beim PCR-Test! Durch diese massive Vermehrung der Zyklen wurden dann «Fötzel» längst vergangener Infektionen gefunden, die dann herhalten mussten als Corona-Infektionen! Ein genialer Plan… Ausführliche Beschreibung des PCR-Test siehe beigelegtes Schreiben!

3. Die Bedingung für das Zertifikat, eine Impfung!

Diese wurde von der Swissmedic Not-Zulassung verordnet, weil die Testphasen gar nicht abgeschlossen waren… Wieder unglaublich, wie so VIELE einer solchen Impfung vertrauen konnten! Casimir Plazer, Präsident der Gastrosuisse, hätte den Mut haben sollen, alle ca.10`000 Wirte in der Schweiz zu einer Demo vor dem Bundeshaus aufzurufen, dies vor dem 3.9.21, um sich gegen die Einführung der Zertifikationspflicht auszusprechen! Was der Bundesrat von den Wirten verlangte, war strafbar! Virginie Masserey vom BAG, sie war eigentlich die Chefin von «Berset», hat am 4.8.21 an einer Pressekonferenz verlauten lassen, dass Geimpfte gleich ansteckend seien, wie Ungeimpfte! Und trotzdem hat «Berset» am 26.10..21, vor der 2. Covid-Abstimmung, in einer Fernsehsendung behauptet:

Zitat: «Mit dem Zertifikat können sie beweisen, dass sie nicht ansteckend sind!»

Unglaublich!

Aber, so die Meinung VIELER, unserem Gesundheitsminister können wir doch vertrauen,
er meint es doch gut mit uns…Und dann der Höhepunkt: Die Pfizer-Managerin, Janine Small, hat am 18.10.22 vor dem EU-Parlament zugegeben, dass der Impfstoff nie auf die Verhinderung einer Übertragung getestet worden sei, denn die Wissenschaft habe gedrängt! Was für eine Wissenschaft??? Also die Impfung hat nur auf Lügen basiert!!! Die ganze Pandemie war nur Lug und Trug! Warum hat das Schweizer-Volk nicht aufgeschrien? Weil nichts davon in den Mainstream-Medien stand!

Aber unser Schöpfer hat uns mit einem Hirn ausgestattet, um es zu gebrauchen… Die Medien, die Angst- und Panikmacher, die Pandemietreiber, die nun bezüglich «Klimawandel» ins gleiche Horn blasen! Jeder vernünftige Mensch müsste die Massenmedien boykottieren: Den Fernseher zum Fenster hinausschmeissen und alle Zeitungs-Abonnemente kündigen! Alternativ gibt es viel neue Medien! 

Im Mainstream gibt es kaum mehr Journalisten, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen,
im Journalisten-Kodex ist dies aber einer der wichtigsten Punkte!!! Wenn die Mainstream-Medien nicht gewesen wären, hätte gar niemand gemerkt, dass da angeblich Corona-Viren umherschwirren sollten! (Zur Erinnerung, wenn man im Restaurant aufgestanden ist: Maske auf, denn das Virus kommt mit! Einfach nur Schwachsinn!) Und nun wurden oder werden noch Millionen von Impfdosen vernichtet, was Milliarden kostet, mit unseren Steuergeldern!!!!!! Unser hart verdientes Geld, wird von unserem Staat einfach so verschleudert!!!!!!

4. In der Zwischenzeit wurde seitens BAG zugegeben, dass Corona nicht schlimmer als eine Grippe war……….

Anhand all dieser Fakten, wäre eine Entschuldigung von unserem Bundesrat mehr als angebracht! Aber eben…. Was uns angetan wurde während dieser Zeit, kann eigentlich gar nicht wieder gut gemacht werden! Da war nicht nur diese Situation, dass wir nicht in die Ferien, ins Fitness oder ins Restaurant durften, es war die Tatsache, dass so etwas in unserer Schweiz möglich war! Und das hat Narben auf unseren Seelen hinterlassen! Wir wurden diffamiert, schikaniert, als Anstecker, Verharmloser und sogar als Mörder betitelt! (Ich habe das persönlich erlebt!)

Die Devise war: Wer anständig ist lässt sich testen, wer solidarisch ist lässt sich impfen. Da wurde uns Angst gemacht, dass, wenn wir uns nicht Impfen lassen, wir von keinem Arzt mehr aufgenommen werden, schon gar nicht von einem Spital…. (Ein versteckter Impfzwang, ein Schelm, der sich was Böses denkt!….) Wir wurden unserer Menschenrechte und Menschenwürde beraubt!

Es sei aber auf den ganzen Welt so gewesen, hören wir oft! Halt, so nicht: Wir haben ein Parlament, das wir gewählt haben, das von uns seinen Lohn erhält! Aha, nicht gewusst, aber nun wisst Ihr es! Und von diesen Volksvertretern verlangen wir, dass sie ihr Hirn einschalten und nur das Beste für die Schweizer-Bevölkerung wollen, ohne Wenn und Aber! Wir brauchen in Bern Vertreter, die nur das Wohl der Menschen vor Augen haben und nicht im Interesse der Lobbyisten handeln! 

So, nun müssen wir aufhören mit Schreiben! Es gäbe aber noch so Vieles, das wir nicht angesprochen haben, was in den vergangenen 3 Jahren an Unfassbarem geschehen ist. Z.B. die falsch gezählten Corona-Toten und die Impfnebenwirkungen……..

So etwas darf einfach NIE wieder passieren!!!!!

Fazit unseres Briefs:
Wir fordern eine Steuersenkung für ALLE zu UNRECHT AUSGESCHLOSSENEN, für die Zeit vom 03.09.21 – 17.02.22!!! Das ist keine Satire, wir meinen das ERNST!

Hier zum Abschluss den Artikel 10 der Bundesverfassung:

JEDER MENSCH HAT DAS RECHT AUF PERSÖNLICHE FREIHEIT, INSBESONDERE AUF KÖRPERLICHE UND GEISTIGE UNVERSEHRTHEIT!

In diesem Sinne

Die Verfasser

Kantone für Verbot von neuen fossilen Heizungen – Leserbrief

Kantone für Verbot von neuen fossilen Heizungen – Leserbrief

Die eidgenössische Energiedirektorenkonferenz spricht sich für ein Verbot neuer, fossiler Heizungen ab 2030 aus.

Von welchen angeblichen Fachleuten werden die Geschicke der Schweiz geleitet?

Leserbrief von Andreas S. Pflugshaupt vom 3. September 2023

 

Berner Zeitung
Redaktion „Leserbriefe“
[email protected]

KANTONE FÜR VERBOT VON NEUEN FOSSILEN HEIZUNGEN

(BZ VOM 02.09.2023, STEFAN HÄNE)

Die eidgenössische Energiedirektorenkonferenz spricht sich für ein Verbot neuer, fossiler Heizungen ab 2030 aus. Da muss man sich schon fragen, was für angebliche Fachleute die Geschicke der Schweiz leiten wollen.

Von den 26 kantonalen Energiedirektoren verfügen aufgrund ihrer Ausbildung mindestens deren 20 über keine, zumindest fast keine Kenntnisse in Physik. Das geht alleine schon daraus hervor, dass sie immer noch von fossilen Energien sprechen. Mittertweile ist jedem Sachverständigen klar, dass sowohl Erdöl wie auch Erdgas abiotischen Ursprungs sind. D.h. was man den Schülern heute noch immer über die Entstehung von Erdöl und Erdgas beibringt, ist längst überholt.

Zudem stellen sie sich immer noch auf den Standpunkt, CO2 sei ein Treibhausgas und somit natürlich verantwortlich für den Klimawandel. CO2 ist ein Spurengas, das in unserer Atmosphäre gerade mal 0.038 % ausmacht. Den Beweis für den fehlenden Treibhausgaseffekt haben Koryphäen in Physik und Mathematik bereits seit 1905 mehrmals und auf verschiedene Art erbracht. Man muss sich eben auch als Energiedirektor einerseits weiterbilden und andererseits gewillt sein dazu zu lernen.

Ein Verbot sogenannter auf fossilen Brennstoffen beruhender Heizungen, würde den Klimawandel nicht beeinflussen, sondern nur die Taschen gewisser Lobbyisten füllen.

Mit freundlichen Grüssen
Andreas S. Pflugshaupt