Irreführung, Täuschung & Betrug

Irreführung, Täuschung & Betrug

So nicht! Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt.

Das BAKOM führt die Bevölkerung in die Irre

Der Präsident von gigaherz.ch, Hans-U. Jakob, klärt auf

Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Was das Mädel da so süss und leichtsinnig daherplappert, dürfte indessen für ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen, welche ihm diesen höheren technischen Blödsinn vorgekocht haben, ausreichend sein.
Wie dramatisch muss die Situation um den Bau oder Hochrüstung von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen wohl sein, dass sich ein Bundesamt herablässt, solchen Unfug zu verbreiten. Auf Kosten der Steuerzahlenden versteht sich!

Das BAKOM-Machwerk kann hier mal angeschaut werden. So viel an Unwahrheiten und Verdrehungen in 3 Minuten und 30 SAekunden zu verpacken setzt wahrlich schon ganz neue Massstäbe.

Die wichtigsten 10 Punkte

An seinem neusten Vortrag in Gasel-Köniz am 15. Februar 2024 thematisiert Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR, diese ungeheuerliche Verschleierung von gefährlichen Tatsachen. 

Hier finden Sie die wichtigsten 10 Punkte notiert:

 

Punkt 1

In einer Ortschaft oder Kleinstadt wie dieser, sind von einer adaptiven 5G Sendeantenne in einem 120°-Sektor gleichzeitig nicht nur drei bis vier Endgeräte zu bedienen, wie hier dem Betrachter suggeriert wird, sondern je nach Antennentyp bis 1200.

Punkt 2

Bei einer adaptiven 5G-Sendeantenne sind gleichzeitig nicht nur 1 bis 4 Daten-Beams (Sendekeulen in der Luft, sondern, je nach Antennentyp 8 bis 32!

Punkt 3

Der Daten-Beam (Sendekeule) sendet nicht nur punktgenau auf das Endgerät, sondern hat einen Öffnungswinkel von 10 bis 15°. Nach 100m sind das bereits Breiten und Höhen von 15 bis 25m.

Punkt 4

Wie schaffen es 8 bis 32 dieser Datenbeams (fast) gleichzeitig 1200 Endgeräte zu beliefern? Das geht nur indem die Daten abwechslungsweise und paketweise zu den einzelnen der Endgeräte geschickt werden. Weil Echtzeit gefragt ist, dürfen die Lieferungs-Pausen nicht länger als einige 10 Millisekunden betragen.

Punkt 5

Die Endgeräte, die nach Daten schreien, müssen, bevor sie überhaupt angebeamt werden können, zuerst einmal geortet werden. Es muss die Distanz, der Sendewinkel horizontal und der Sendewinkel vertikal zur Sendeantenne festgestellt werden. Dazu sind, je nach Antennentyp andauernd zusätzliche 4 bis 8 suchende Beams in der Luft, welche im Rhythmus von einigen 10 Millisekunden in 4 bis 8 Ebenen , wie ein Radar hin und her rotieren. Diese Suchbeams manchmal auch Broadcast-beams genannt sind ständig in der Luft, Tag und Nacht, egal ob irgendwo Endgeräte aktiv sind oder nicht.

Punkt 6

Erst wenn der Standort des zu beliefernden Endgerätes bekannt ist, auch wenn es sich um ein fahrendes Ziel handelt, kann der Datenbeam mit Sendeleistung, Senderichtung horizontal und Senderichtung vertikal konfiguriert werden. Die Sendeleistung eines Datenbeams wird so festgelegt, dass an jedem Ziel, egal ob 50 oder 500m entfernt, die E-Feldstärke ca. 3V/m beträgt.

Punkt 7

Die Dichte (Anzahl) der Sendebams ist in der Nähe einer adaptiven 5G-Sendeantenne weitaus höher als in einer Entfernung von 500m. Die Dichte (Anzahl) der Sendebeams kann in der Nähe einer adaptiven 5G-Sendeantenne dermassen hoch sein, dass dazwischen weder Lücken noch Pausen festzustellen sind. Womit sich das ganze Juristen-Geschwafel rund um den sogenannten Korrekturfaktor gemäss Ziffer 63 in Anhang 1 der NIS-Verordnung in Luft auflöst.

Punkt 8

Mit diesen 7 Punkten ist es noch lange nicht genug. Die Daten erreichen ihr Ziel nämlich nicht nur auf direktem Weg bei Sichtverbindung, sondern auch noch über die verschiedensten Reflektionswege.

Am besten gibt darüber das Video des Antennenherstellers ERICSSON Auskunft, denn dieses verrückte Video zeigt nur einen der 8 bis 32 möglichen Beams.

Punkt 9

Messbar sind bisher nur die Broadcast- oder Suchbeams. Die Pakete der weitaus zahlreicheren Datenbeams sind zeitlich zu kurz um von einem Messgerät erfasst werden zu können. Bei amtlichen Abnahmemessungen wird deshalb krampfhaft versucht, von einen einzigen Suchbeam auf die Gesamtbelastung des Sektors mit 8 bis 32 Datebeams, deren Konfiguration (Sendeleistung und Senderichtungen) völlig unbekannt ist, hochzurechnen. Ein Unterfangen, welches man gut mit Kaffeesatzlesen vergleichen kann.

Punkt 10

Wenn Sie erfahren möchten, was Rechtsverweigerung, Amtsunfähigkeit und Voreingenommenheit sind und wie Amtsmissbrauch und Begünstigung funktionieren, müssen Sie die obigen 9 Punkte lediglich einem Kantons-, Verwaltungs- oder gar dem Bundesgericht vorlegen. Die Quittung erfolgt nach 6 bis 9 Monaten in Form eines 30-seitigen, unverständlichen Juristen-Geschwurbels, welches dem Inhalt nach zu schlissen etwa dem Argumentarium der Swisscom entspricht, wo sich auch Sunrise-und SALT-Anwälte schamlos bedienen. Kostenpunkt Fr. 12’000.- bis 20’000.-

Von: Schweizerischer Verein WIR
Gesendet: Dienstag, 13. Februar 2024 17:56
An: ‘[email protected]
Cc: ‘[email protected]’; ‘[email protected]
Betreff:

Mitteilung: Das BAKOM führt die Bevölkerung in die Irre
Wichtigkeit: Hoch

Cc: Bundesrat Albert Rösti (UVEK), Bundeskanzler Viktor Rossi
Bcc: Bundesversammlung, BPUK, BAKOM, COMCOM, BERENIS, EMEK etc.

Sehr geehrter Herr Direktor Bernard Maissen (BAKOM)

Seit fast 5 Jahren verfolgen WIR die brisante, systematische und rechtswidrige Begünstigung von 5G Mobilfunk Betreiberinnen durch Bundes-, Kantons-, Städte- oder Gemeindeämter in der ganzen Schweiz. Allein im Kanton Bern wurden über 380 5G-Mobilfunkantennen rechtswidrig in Betrieb genommen! Dies ist Betrug und die Mehrheit der Bürger weiss dies bereits. Hier können Sie mehr erfahren

Nun, am 12. Januar 2024 stellten Sie als Direktor des Schweizer Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ein 5G-Propaganda-Video auf YouTube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Sie kommentieren das Video wie folgt:

„Dieses vom BAKOM produzierte „Erklärvideo“ veranschaulicht, wie adaptive Antennen den Empfang bei der Mobilfunknutzung verbessern und gleichzeitig die Belastung der umliegenden Orte verringern. Es verwendet die realen Parameter einer Antenne in einem Wohnquartier und zeigt anhand von Simulationen, wie sich die Funkwellen in diesem Quartier ausbreiten.“

So nicht, Herr Direktor! Ihre ungeheuerliche Verschleierung gefährlicher Tatsachen hat nun alle Grenzen überschritten! Wir gehen davon aus, dass Ihr Background in Geschichte und Journalismus möglicherweise nicht ausreicht, um die komplexen 5G-Technologien verstehen zu können. Dies entbindet Sie aber nicht von der Verantwortung über die Entscheidungen des BAKOM, welche Sie zu 100% zu übernehmen haben! WIR ermahnen Sie, diese Verantwortung wahrzunehmen (dies auch im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip im Umweltrecht) und verlangen, dass dieses Video entweder richtiggestellt oder vom Internet entfernt wird. Andernfalls werden wir eine Strafanzeige, allenfalls sogar einen Strafantrag erwägen.

Im Video „Adaptive Antennen“ führt das BAKOM die Bevölkerung mit Falschaussagen in die Irre. Es besteht der Verdacht, dass diese Täuschung absichtlich erfolgt und möglicherweise sogar den Tatbestand des Betrugs darstellt.

WIR 5G-Aufklärer haben für Sie und die Mitarbeiter im BAKOM, EMEK, COMCOM, BERENIS, etc. die 10 irreführenden Punkte in einer Gegendarstellung erklärt. Wir bitte Sie darum, unsere Aufklärung auf unserer Website zur Kenntnis zu nehmen: Das BAKOM führt die Bevölkerung in die Irre.

Wir erhoffen uns, mit diesem Apell Ihre Aufmerksamkeit für diese brisanten Fehler geweckt zu haben und wünschen uns eine Besprechung und Aufklärung vor Ort.

Mit freundlichen Grüssen,
Christian Oesch, Präsident

Corona – Fakes und Fakten – Schweizer Symposium 2024

Corona – Fakes und Fakten – Schweizer Symposium 2024

Symposium 2024 Corona – Fakes und Fakten

Schweizer Symposium zum gesundheitspolitischen Rückblick und Ausblick

«Save the Date» am 6./7. April 2024 in der EVENTfabrik Bern

1. CH-Symposium zum gesundheitspolitischen Rückblick und Ausblick 2024

Die Coronakrise hat neben den Menschen als Individuen viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens betroffen. In der Medizin und Wissenschaft, der Rechtsprechung, der Politik, den Medien und leider auch in den Kirchen bleiben viele offene Fragen unbeantwortet.

Eine Aufarbeitung ist keinem dieser Bereiche in Sicht. Das ist eines der Ziele des Symposiums “Corona – Fakes und Fakten” am 6. / 7. April in der EVENTfabrik in Bern. Hochkarätige Referenten und Experten werden diese Themenbereiche in Referaten beleuchten und im Podium mit den Teilnehmern vor Ort diskutieren.

Anmeldung über ▶️ www.symposium-2024.ch

Organisator: Dr. med. Daniel F. Beutler

Samstag 6. April 2024

08:00 – 08:45 Eintreffen, Registrierung, Kaffee
08:45 – 09:00 Einführung
09:00 – 10:30 Medizin u. Wissenschaft
10:30 – 11:00 Pause
11:00 – 12:30 Rechtsprechung
12:30 – 13:30 Mittagspause
13:30 – 15:00 Politik
15:00 – 15:30 Pause
15:30 – 17:00 Gesellschaft
17:00 – 17:30 Pause
17:30 – 19:00 Medien
19:00 – 20:00 Apéro riche
20:00 – 21:30 Abend der “Macher”

Abend der «Macher»

20:00 Vorstellung der Organisation CitizenGO

20:15 Podiums- und Publikumsdiskussion

  • Moderation: Dr. jur. Milosz Matuschek
  • Verein WIR (Christian Oesch)
  • Aufrecht Bern (Martin Winkler)
  • Bündnis Urkantone (Siegfried Hetegger)
  • Verfassungsfreunde (Dr. Roland Bühlmann)
  • Aktionsbündnis freie Schweiz (Marcus Riva)

21:15 Zusammenfassung, Fazit, Verdankungen
21:30 Ende der Veranstaltung

Sonntag 7. April 2024

(Teilnahme gratis)

13:00 – 13:30 Eintreffen der Gäste, Begrüssungskaffee
13:30 – 14:15 Andacht
14:15 – 15:30 Corona & Kirche
15:30 Ende der Veranstaltung

29. April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren

Inzwischen konnten alle Referate mit den dazugehörigen PP-Folien aufgeschaltet werden: https://www.symposium-2024.ch/#Referate

Daneben konnten die meisten Medienberichte auf der Homepage verlinkt werden: https://www.symposium-2024.ch/#Medien

Ganz besonders empfehlen möchte ich Ihnen aber das ausführliche Interview im «Berner Landboten», welches letzte Woche erschien und der Redaktion eine Flut von durchwegs positiven Leserreaktionen bescherte! Sie finden den Bericht unter dem oben aufgeführten Link. Mein ganz besonderer Dank geht an die Journalistin Sonja L. Bauer.

Im Kernteam hat eine erste Auswertung stattgefunden, weitere Treffen werden folgen. Wir sind bestrebt, die wichtigsten Aussagen am und Folgerungen aus dem Symposium aufzugreifen, das Netzwerk zu stärken und womöglich konkrete Schritte anzustossen. Dabei sehen wir uns als Mittler und nicht etwa als Konkurrenz zu bestehenden Organisationen und Aktionsbündnissen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüsse

Daniel Beutler

EU Anschlag gegen die Oldtimer Branche – Leserbrief

EU Anschlag gegen die Oldtimer Branche – Leserbrief

Gesendet: Freitag, 26. Januar 2024 14:21
An: [email protected]
Cc: [email protected]

Betreff: Info an den Besitzer und die GL der Autobau AG /

EU Anschlag gegen die Oldtimer Branche

Grüezi zusammen,

hier der Link zur obigen “Schlagzeile”, wahrscheinlich ist es Ihnen bereits bekannt.

Nun wird auch Ihre Branche gezielt ins Fadenkreuz genommen, weshalb / warum werden Sie hier finden:

UN-Agenda 2030

Sehen Sie sich auch die beiden Teile des Impulsreferates 2023 mit Christian Oesch im Modelhof an. Es lohnt sich!

Wenn Sie glauben, das könnten “die” nicht tun, dann lassen Sie die letzten Monate und Jahre rekapitulieren, “die” gehen über Leichenberge (leider). Und übrigens: die Schweiz übernimmt ja fast alles aus Brüssel.

Engagieren Sie sich, zusammen mit Ihren Partnern und Verbänden schweizweit. Machen Sie doch auch mit beim Verein WIR oder/und unterstützen Sie ihn, der unter der Leitung von Ch. Oesch eine fantastische Arbeit zum Wohle der Schweiz macht!

Sie wurden “gewarnt”😉, dankeschön dass ich kurz Ihre Zeit in Anspruch nehmen durfte.

Herzlicher Guss

Louis

(siehe auch nachfolgendes Foto/Video vom WEF / Du wirst nichts mehr besitzen, und Du wirst glücklich sein)

Inspiriert?

Gefällt Ihnen das Vorgehen von Louis?

Nehmen auch Sie an der so wichtigen Aufklärungsarbeit teil! Manchmal braucht es nicht viel: es gibt im Alltag genug Gelegenheit, über die Agenda 2030 zu stolpern. Fassen Sie Ihre Gedanken in Worte und packen Sie einige Informationen dazu. Zum Beispiel, wenn Sie das nächste Mal in die öffentlichen Verkehrsmittel steigen und die Agenda-2030-Farben an den Bus- oder Zugtüren sehen.

5G – Systematische und rechtswidrige Bevorzugung – Handlungsaufforderung

5G – Systematische und rechtswidrige Bevorzugung – Handlungsaufforderung

Systematische und rechtswidrige Bevorzugung

durch das Amt für Umwelt und Energie im Zusammenhang mit Mobilfunk (5G)

Infolge eines Seminars der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) haben WIR und plannetzwerk im März 2023 bereits auf die Irreführung der Gemeindebehörden durch das Amt für Umwelt und Energie verwiesen. Zwischenzeitlich ergingen diesbezüglich mehrere Urteile und Entscheide durch das Verwaltungsgericht und den Regierungsrat des Kantons BE. Dabei wurde durch das AUE bestätigt, dass im Kanton BE bereits 387 adaptive Antennen des Mobilfunkdienstes 5G rechtswidrig mit dem Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden. Alleine in der Stadt Bern sind 75 Anlagen betroffen. Dabei wurden die adaptiven Antennen im Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiung) durch das AUE gutgeheissen. Für Baubewilligungsbefreiungen sind immer die Gemeindebehörden im Kanton Bern teilweise die Regierungsstatthalterämter zuständig.

Büren an der Aare / Januar 2024 / dla

WIR müssen leider annehmen, dass auch in anderen Kantonen die Vollzugsbehörden (Fachstelle NIS) die Mobilfunkbranche systematisch und rechtswidrig bevorzugt. Erste Gerichtsurteile, welche dies belegen, liegen uns aus den Kantonen SO; AG; ZH, vor. Verschiedenen kantonale Verwaltungsgerichtsurteile (Bsp. Urteil BE 100.2021.300U) bestätigen, dass die Aufschaltung des Korrekturfaktors infolge Beamformtechnik und Sendeleistungserhöhungen zu anderer und vorallem mehr Strahlung an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) führt:

  • Der Branchenverband ASUT, die Vollzugsbehörden (NIS-Fachstellen; BAFU; METAS) sowie die MF-Betreiber bestreiten die zeitlich und örtlich beschränkten höheren Feldstärken an den OMEN nicht mehr. Dabei komme es zu Überschreitungen der Anlagegrenzwerte (AGW) von bis zu 320%. Im Mittel über 6 Minuten würden die AGW jedoch infolge einer automatischen Leistungsbeschränkung (Power-Lock) immer eingehalten. Diese Aussagen finden sich in den Vollzugsempfehlungen des BAFU für adaptive Antennen vom 23. Februar 2021 wieder. 
  • Die gemittelte (integrale) und nicht absolute Messweise über 6 Minuten verletzt jedoch das Vorsorgeprinzip nach Umweltschutzgesetz und Bundesverfassung. Es käme wohl keiner Vollzugsbehörde in den Sinn, z.B. die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen oder beim Schallschutz in Schiessständen gemittelt über 6 Minuten zu messen. Gefährlich ist der einzelne Knall oder die übersetzte Geschwindigkeit eines Rasers. Darum müssen Höchstwerte absolut gemessen werden, auch bei der Strahlenbelastung. 
  • Das Bundesgericht hat auch noch nie diese gemittelte Messweisen oder die Vollzugsempfehlungen für adaptive Antennen gutgeheissen, resp. die Konformität mit Bundesrecht (USG; NISV) bestätigt. Im Gegenteil hat es in seiner Medienmitteilung beim Grundsatzentscheid Steffisburg explizit erwähnt, dass es weder die Vollzugsempfehlungen noch die diesbezügliche NISV-Änderung beurteilt und schon gar nicht gutgeheissen hat. 
  • Zudem zeigt ein Rechtsgutachten des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht auf, dass die diesbezügliche NISV-Änderung durch den Bundesrat, welche eine Sendeleistungserhöhung bei einer adaptiven Antenne ohne Baugesuch und ohne öffentliche Publikation ermöglichen will, bundesrechtswidrig ist. So haben zwischenzeitlich bereits mehrere Verwaltungsgerichte rechtskräftig entschieden, dass Sendeleistungserhöhungen bei bestehennden adaptiven Antennen immer ein neues Baugesuch (inkl. Publikation) erfordern. Damit sind für adaptive Antennen nach Bundesrecht auch keine Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiungen) mehr möglich. 
  • Der Regierungsrat BE seinerseits hält in seinem neusten Entscheid in Büren an der Aare fest, dass die BSIG-Empfehlungen (Vollzugsempfehlungen adaptive Antennen) an die Gemeinden nach 2021 bereits zum zweiten Mal geändert werden müssen, da die darin gemachte Aussage, das Bagatellverfahren könne in bestimmten Fällen auch für Sendeleistungserhöhungen zur Anwendung kommen, rechtlich nicht haltbar sei. 
  • Schliesslich zeigt der Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF-Expositionsbestimmung» der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, T.Kopacz, Dr. C. Bornkessel, Prof. Dr. M. Wuschek, vom November 2022, welcher das Bundesamt für Strahlenschutz (BRD) unter dem Kürzel BfS-RESFOR-208/22 veröffentlichte, dass es sich bei den Gesuchunterlagen und in den Standortdatenblättern hinterlegten Diagrammen nicht um die effektiven allumfassenden Antennendiagramme handelt. Ebenfalls zeigt der Bericht auf, dass die durch METAS gemachten Empfehlungen betreffend Messung im Zusammenhang mit dem Korrekturfaktor, wissenschaftlich nicht evident sind. Die Vollzugsbehörden bevorzugen die MF-Branche auch hier bei der Duldung von unkorrekten Gesuchsunterlagen systematisch. 
  • Abschliessend sei noch erwähnt, dass es immer noch nicht möglich ist, die effektiven adaptiven Strahlenbelastungen zu messen. Die Vollzugsbehörden erwähnen oft, dass es sich bei den Gesuchsunterlagen (Standortdatenblättern) um Prognosen und Hochrechnungen der zu erwartenden Strahlenbelastungen handle. Darum ist es entscheidend, die effektive und vorhandene Strahlenbelastung messen zu können. Der Regierungsrat BE bestätigt selber, dass der Kanton weder die bewilligten Antennendiagramme im Betrieb, noch die übrigen Betriebsdaten kontrolliert. Er verlässt sich auf die Angaben der Mobilfunkbetreiber, welche diese beim BAKOM hinterlegen. Selbständige Kontrollmessungen im Feld, hat der Kanton Bern bei adaptiven Antennen noch nie vorgenommen.

 

Der Schweizer Verein WIR informiert

Nach Vorliegen all dieser Fakten sehen wir uns in der Pflicht, die Entscheidungsträger über ihr möglicherweise rechtswidriges Verhalten in Kenntnis zu setzen und sie darauf hinzuweisen, dass sie die unter falschen Voraussetzungen bewilligten 5G Mobilfunkantennen wieder zurücksetzen müssen.

Plannetzwerk in Zusammenarbeit mit Schweizerischer Verein WIR ermittelt derzeit, welche Gemeinden von solchen Fehlentscheiden betroffen sind und wird diese direkt kontaktieren.

Was SIE als besorgte Bürger tun können

Sie wissen oder vermuten, dass in Ihrer Gemeinde 5G in Betrieb genommen wurde, ohne dass die rechtlichen Grundlagen dazu gegeben sind?

Laden Sie sich die nachfolgenden Dokumente herunter, drucken Sie diese aus und senden Sie diese (oder besser: übermitteln sie diese sogar von Hand) mit einem persönlichen Begleitschreiben an die Behördenmitglieder ihrer Gemeinden.

Baupolizeiliche Anzeigen

👉🏻 Wo Sie bereits wissen, dass ihre Gemeinden nicht rechtmässig gehandelt hat, können Sie eine baupolizeiliche Anzeige einreichen. Die Vorlage dazu finden Sie nachfolgend.

👉🏻 Mit unseren Unterlagen können Sie Schreiben verfassen und mit Nachdruck darauf bestehen, dass auch in Ihrer Gemeinde der rechtlichen Situation Genüge getan wird.

 

! Die 5G-Technologie schädigt die Gesundheit und kann zur Überwachung des Volkes eingesetzt werden!

Baupolizeiliche Anzeige

Word-Vorlage 

Nutzen Sie unsere Vorlage, um in Ihrer Gemeinde aktiv zu werden!

Dokumentation zum Herunterladen:

PLANNETZWERK Factsheet-5 

Systematische rechtswidrige Bevorzugung durch Amt für Umwelt und Energie (AUE) Jan 2024

PDF hier herunterladen

Brief und Liste von AUE 

mit 386 rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE

PDF hier herunterladen

Liste AUE

mit rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE 

Excel hier herunterladen

Infosperber 5G Kanton Bern trickst Anwohner von Antennen aus 

PDF hier herunterladen

Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 18. Dezember 2023

PDF hier herunterladen

Urteil 

100.2021.300U Verwaltungsgericht BE 21. August 2023 

PDF hier herunterladen

Informationen zum Thema:

5G Elektrosmog – Schlagabtausch: Laubscher vs. von Mandach (Sunrise)

Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR [[email protected]]
Gesendet: Montag, 22. Januar 2024 22:23
An: ‘von Mandach, Tobias’
Cc: [email protected] & Sunrise Geschäftsleitung

Betreff: Systematische Bevorzugung der MF-Branche durch die NIS Fachstellen

Guten Abend Herr von Mandach
Ich möchte zur Email unten von Daniel Laubscher noch etwas ergänzen und mit Ihnen teilen, damit Sie das auch mit Ihrer Sunrise Geschäftsleitung und Vorstand zusammen wahrnehmen könnt.

Aktueller Stand Nau.ch Abstimmung = das Schweizer Volk versucht es ihnen zu sagen, sie wollen kein 5G und keine EMF Schäden!

Finden Sie, dass das mutmassliche Vorgehen von Sunrise bestraft werden sollte?

👉 🆘 91% JA … (22. Jan 2024)

👉 🆘 9% Nein … (22. Jan 2024)

▶️ Zur Medienmitteilung: Strafanzeige gegen Sunrise wegen 5G – Medienmitteilung

Leider bleibt euch in der Mobilfunk-Industrie, Politik, Medien und Staat nur noch die weitere Manipulation übrig, ihr wisst aber, dass WIR Kritiker den 5G Betrug schon längst exponiert und auch bestätigt haben. Es ist nun aber sehr schön zu verfolgen, wie jetzt auch die Richter auf Grund der sauberen Arbeiten der Kritiker, die Fakten und Quellen wahrnehmen und uns recht geben.

Mit herzlichen Grüssen
Christian Oesch , Präsident Schweizerischer Verein WIR

Bitte werden auch Sie Teil von Verein WIR Projekten und…

Helfen Sie mit, Missstände zu beheben!

In der Vergangenheit wurde uns eingetrichtert, dass wir Bürger mit unseren Anliegen gegen Windmühlen rennen und nichts unternehmen könnten.

Lassen Sie sich nicht beirren oder einschüchtern. WIR haben bereits viel erreicht und gemeinsam gehen wir diesen Weg unbeirrt weiter.

Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.

WIR sind Ihnen daher für Ihre finanzielle Unterstützung sehr dankbar. Ohne geht es nicht.

Aufruf zum Handeln an alle, die in der Landwirtschaft tätig sind

Aufruf zum Handeln an alle, die in der Landwirtschaft tätig sind

Aufdeckung der Manipulation und Täuschung

UN-Agenda 2030 – WIR setzen uns zur Wehr!

Täuschung (“Ziel”) Nr. 2 der UN-Agenda 2030 heisst “Kein Hunger”. Darin wird angekündigt, dass der Hunger beendet, Ernährungssicherheit und eine verbesserte Ernährung erreicht sowie eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden soll.

Die Realität sieht jedoch anders aus:

Es wird angestrebt, die Landwirtschaft von Klein und Mittelbetrieben zu zerstören, damit die Grosskonzerne die Bewirtschaftung in ihrem Sinne übernehmen werden.

Die Landwirtschaft soll zerstört werden. Da die Bauern von Subventionen abhängig gemacht wurden, haben die Globalisten nun ein leichtes Spiel. Es werden immer neue Anforderungen geschaffen, welche die Landwirte nicht erfüllen können, so dass ihnen keinerlei Möglichkeiten bleiben, ihren Betrieb zu bewirtschaften. So verschwinden immer mehr Betriebe.

Ziel ist es, dass der ganze Agrarsektor eines Landes von riesigen, internationalen Konzernen und Investoren übernommen werden kann. Sie könnten zu Gentechnik und anderen schädlichen Methoden greifen oder nur noch minderwertige Nahrung produzieren oder aber das Land einfach brach liegen lassen, um eine Nahrungsmittelknappheit zu schaffen.

Wer die Hoheit über die Nahrungsmittel hat, kontrolliert die Menschheit.

 

Sich schlau machen

Auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft nachlesen, was die Agenda 2030 vorgaukelt:

Informiert sein

Sehen Sie sich in diesem kurzen Video an, wie die Täuschung aufgedeckt wird.

Aufruf an alle, die in der Landwirtschaft tätig sind

Werden Sie aktiv!

Unabhängig von allfälligen Protestaktionen empfehlen wir allen, die in der Ernährung und Landwirtschaft tätig sind (Bauern/Landwirte, Produzenten, Hersteller etc. ), sich an der wichtigen  Aufklärungsarbeit zu beteiligen und Entscheidungsträger persönlich anzuschreiben.

Die ganze DACH-Region ist angesprochen

Informieren Sie ihre Bauernverbände, Politiker, Nachbarn, Bauer, Landwirte, Gärtner (Schweiz, Deutschland, Österreich) über die geheimen Ziele der UN Agenda 2030!

Sie finden auf unserer Webseite alle erforderlichen Informationen in leicht verdaulichen Häppchen.

Adress-Sammlung

Damit Sie gleich loslegen können, finden Sie nachfolgend die Adressen der Bauernverbände (Schweiz, Deutschland, Österreich).

Aufruf an alle, die sich solidarisieren möchten

Auch Sie können sich an der Aktion beteiligen und zur nötigen Aufklärung beitragen. Und wenn Sie möchten, machen Sie optisch auf das Thema aufmerksam, indem Sie an Ihrem Fahrzeug einen Solidaritätsbändel (rot-weisses Absperrband) befestigen.

Die Erde, die Bauern & Wir

Zoom Call

30. Januar 2024, 19.30 Uhr

Unsere Erde braucht uns, unsere Bauern brauchen uns, und wir brauchen unsere Erde und die Bauern !!!

Seid mit dabei, an unserem Zoom-Call vom kommenden Dienstag, den 30. Januar um 19h30 mit

  • Ernst Wolff
  • Uwe Burka
  • Katharina Serafimova
  • Mathias Forster
  • Thomas Hann
  • Urs Sperling
  • und weiteren Landwirten

lasst uns bewusst werden, was es mit den Bauernprotesten gerade auf sich hat, und was WIR  alle ganz konkret TUN können, um unsere BAUERN und die ERDE zu unterstützen. Ladet gerne alle eure Freunde zu diesem so wichtigen Gespräch ein, und bitte teilt diese Einladung weit und breit. Wir sehen uns am nächsten Dienstag.

Eure Coco & Priska 🙏❤️☀️