Phänomen Staatsverweigerer und Selbstverwalter

Phänomen Staatsverweigerer und Selbstverwalter

Staatsverweigerer und Selbstverwalter

Informationen und Hinweise zum Umgang

So heisst die Broschüre, welche herausgegeben wird von: “Ihre Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) – eine interkantonale Fachstelle der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)”. Die Autoren sind Mitglieder der Schweizerischen Arbeitsgruppe Kantonales Bedrohungsmanagement sowie des Gremiums “Sensibilisierungsmassnahmen Staatsverweigerer” aus diversen Polizeikorps.

Echt jetzt, Schweiz?

Dein Freund und Helfer, die Polizei, verbreitet eine Broschüre über den Umgang mit “Staatsverweigerern”. Worin liegt denn das Problem?

Da die Broschüre aus naheliegenden Gründen nur als pdf publiziert wurde und der Inhalt offenbar nur ausgewählten Beamten und Politikern (und findigen Bürgern) zugänglich sein soll, informieren wir unsere Mitbürger, was mit unseren Steuerngeldern ersonnen, gedruckt und finanziert wurde. Nachfolgend finden Sie den Inhalt dieser Broschüre:

Broschüre: Staatsverweigerer und Selbstverwalter

Informationen und Hinweise zum Umgang

Diese Informationsschrift enthält Angaben, die von einem überkantonalen Netzwerk vorwiegend polizeilicher Stellen ausgearbeitet wurden. Sie ist primär an Ämter auf allen Stufen gerichtet (Bund/Kanton/Städte und Gemeinden), welche sich mit dem Phänomen “Staatsverweigerer und Selbstverwalter” konfrontiert sehen. Sie enthält Informationen zum Phänomen und Hinweise zum herausfordernden Umgang mit Angehörigen dieser Gruppierungen. Sie ist nur als PDF-Dokument verfügbar und kann bei Bedarf ausgedruckt und weitergegeben werden.

Das Wichtigste in Kürze

Phänomen Staatsverweigerer und Selbstverwalter

  • Keine homogene oder hierarchisch struktu­rierte Bewegung, jedoch in sich geschlossene Gemeinschaften mit teilweise sektenhaften Zügen.
  • Setzen sich aus einem breiten Spektrum, diversen Positionen und Strömungen zusammen.
  • Die Ideologien und das daraus resultierende Verhalten werden vor allem durch Verschwö­rungsnarrative legitimiert.

Verwendete Begriffe

  • *Staatsverweigerer: Ablehnung und Verweige­rung staatlicher Anordnungen.
  • *Selbstverwalter: Aufbau pseudostaatlicher Strukturen (Pässe, Währung, Schulen etc.).
  • *Reichsbürger: Deutsches und österreichisches Phänomen, lehnen die BRD ab.
  • *Lebenderklärung: Selbstdeklaration als *vom* Staat unabhängiger «Mensch».

Extremismus-Form

  • Gewisse Formen der Staatsverweigerer und Selbstverwalter werden dem monothema­tischen Extremismus zugeordnet.
  • Dieser lehnt freiheitlich-demokratische und rechtsstaatliche Grundlagen ab.
  • Es handelt sich um eine Ideologie mit totali­tärem Gültigkeitsanspruch.
  • Die Ideologie ist nicht offenkundig gewalttätig. Allerdings können verwandte Gruppen oder Einzelpersonen Gewalt als Mittel zur Selbst­verteidigung rechtfertigen und gegenüber Amtsträgern gewalttätig und aggressiv sein.

Haltung und Verhalten gegenüber staatlichen Stellen

  • Generelle Haltung, dass staatliche Organe «heimlich und illegal» in private Firmen über­ führt worden seien, um im Auftrag einer «Welt­elite» die Massen zu unterdrücken.
  • Daraus resultieren die Verweigerung und Bekämpfung aller staatlichen Anordnungen.
  • Dies geschieht durch Provokationen, Verweige­rungen und «Anzeigen” oder dem Verhängen von «Pönalstrafen” an staatliche Vertreter.
  • Amtshandlungen werden torpediert, mit der Absicht, einen rechtsfreien Raum zu schaffen.

Besondere Herausforderungen

  • Amtshandlungen werden teils audiovisuell auf­ genommen und auf Sozialen Medien verbreitet.
  • Schnelle Mobilisierung/Solidarisierung von Gleichgesinnten zur Verhinderung der Amts­handlung.
  • Ämter werden mit einer Vielzahl von Schreiben, Anzeigen etc. eingedeckt.
  • Aufhalten/Erschweren von Amtshandlungen durch ziellose und wirre Streitgespräche.
  • Verweigerung sämtlicher Kooperation während der Amtshandlung.

Empfehlungen im Umgang

  • Keine Sonderbehandlung aus Furcht vor dem Verhalten des Gegenübers.
  • Amtshandlungen gemäss gesetzlichen Vorgaben durchführen.
  • Dabei sachlich bleiben, der Kontakt bezieht sich nur auf die Amtshandlung.
  • Keine Diskussionen über Ideologien. Amtshandlungen erklären, nie rechtfertigen.
  • Rechtzeitig Polizei beiziehen. Bei planbaren Amtshandlungen im Vorfeld Polizei orientieren.

Risiko

  • Es besteht die Möglichkeit der Radikalisierung von Einzelpersonen.
  • Bei entsprechenden Hinweisen (Drohungen, Ankündigungen) immer die Polizei orientieren.

 

Staatsverweigerer – das Phänomen

Staatsverweigerer/innen und Selbstverwalter/innen gibt es in allerlei Formen. Grund­ sätzlich eint sie, dass sie den existierenden Rechtsstaat nicht als solchen anerkennen. Es handelt sich um unterschiedlichste Strömungen, Positionen und Ansichten, die sich teilweise gegenseitig ablehnen. Sie beziehen sich in der Schweiz auf Naturrecht, Menschenrechte, Sittengesetz, religiöse Quellen (z.B. die Familienbibel) oder inter­ nationale (Fantasie-)Gerichte und -Dokumente.

Erklärung und Abgrenzung der verwendeten Begriffe

Das Auseinanderhalten folgender Begriffe kann helfen, die Ansichten und Absichten der jeweiligen Gruppierungen zu verstehen:

Staatsverweigerer versuchen, sich für sie unerwünschtem staatlichen Einfluss, ins­ besondere staatlichen Anordnungen, durch unterschiedliche,
teilweise fantasievolle, Gegenmassnahmen zu entziehen.

Selbstverwalter versuchen, eigene, z.T. parastaatliche Strukturen aufzubauen. Dazu gehören Strukturen, die mit einer Art «Staat im Staat» verglichen werden können – mit eigener Hierarchie, Dokumenten, Bildungseinrichtungen, Wertpapieren/Geldersatz etc.

Reichsbürger weisen starke Bezüge zur internationalen Reichsbürgerszene auf. Ihre Argumentationsweise und ihre Überzeugungen wie auch ihre Handlungen sind stark von Deutschland/Österreich und deren Szenen geprägt. Es ist möglich, dass sich Reichsbürger/innen aus Deutschland/Österreich in der Schweiz aufhalten und ihre Weltanschauung als solche zu Tage tritt.

Die Einrichtung und Bezeichnung eigener Gerichte sind Versuche, mittels selbst aus­ gerufener (vermeintlich überstaatlicher) Gerichte eine eigene Gerichtsbarkeit zu er­wirken, welcher die ordentlichen Gerichte wie auch das ganze öffentliche Handeln nach Ansicht der Betroffenen unterworfen seien. Die Ablehnung bezieht sich demnach auf den gesamten Rechtsstaat sowie das rechtsstaatliche Handeln.

Anhänger/innen dieser Bewegungen bezeichnen sich in der Schweiz üblicherweise selbst nicht mit diesen genannten Begriffen, sondern z.B. als «natürliche, lebende Menschen» resp. identifizieren sich mit den Namen ihrer selbst ausgerufenen oder für sie existierenden (Fantasie-)Gerichte oder -Organisationen. Sie berufen sich teilweise auf überstaatliche Grundlagen, z.B. auf die UNO, den Vatikan, Handels- oder Seerecht etc.

Grundlegend für sie ist die Ansicht, dass sie sich als «lebend deklarierte Menschen” nicht an staatliche Vorgaben zu halten haben, da diese eine Art Vertrag mit «Perso­nen» darstellen sollen, zu denen sie sich nicht zählen. Weitere Erkennungszeichen ihrer Ansichten sind bspw. Offenheit für Verschwörungsglauben, Hang zu Rassismus / Antisemitismus, Ablehnung des staatlichen Bildungssystems, des öffentlichen Gesund­heitswesens, etlicher Medien etc.

Es gilt, beim Erkennen der Anliegen dieser Bewegungen abzugrenzen resp. abzu­ stufen: Vertreten die Anhänger eine legale Kritik des bestehenden staatlichen oder wirtschaftlichen Systems resp. der Gesellschaft? Oder handelt es sich um Anhänger von gefährlichen Verschwörungstheorien, welche zu gewalttätigem Extremismus führen können?

Bezug zum gewalttätigen Extremismus

Die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf persönliche Freiheit, die Glaubens- uns Gewissensfreiheit und andere relevante Grundrechte sind in der Bundesverfassung verbrieft. In einer Amtshandlung ist die Weltanschauung des Gegenübers grundsätzlich rrelevant. Die Schwierigkeit liegt darin, zu erkennen, wann die Schwelle zu Gedankengut überschritten wird, das zu gewalttätigem Extremismus führen kann. Als extremistische Propaganda kann der Versuch bezeichnet werden, systematisch Wahrnehmungen zu gestalten, Gedanken und Gefühle zu beeinflussen und die Empfänger zu einem Verhalten im Sinne einer extremistischen Ideologie zu motivieren – meistens mit totalitärmen Gültigkeitsanspruch.

Gewisse Elemente der genannten Weltanschauungen können in die Kategorie des monothematischen Extremismus angeordnet werden. Der monothematische Extremismus umfasst diverse politische Einstellungen, die bestimmte Aspekte der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen in Zusammenhang mit einem oder mehreren spezifischen Themen ablehnen. Besipielsweise lehnen Anhänger dieser Art von Extremismus die freiheitliche Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit ab, erstellen sich eigene gesetzliche Grundlagen, schreiben sich eigene Gerichtsbarkeit zu, fällen vermeintliche Gerichts-Urteile über Behörden und Beamte und versuchen, diese zu vollstrecken etc.

Im Gegensatz zu anderen politischen Formen von Extremismus bestehen die Szenen des monothematischen Extremismus aus unterschiedlichen politischen Lagern und gesellschaftlichen Schichten. Studenten, mittelständische Familien mitten aus der Gesellschaft, Verantwortungsträger von KMUs etc. Die COVID19-Massnahmen zeigten sich als massgebliche Treiber für die Szene.

Manche Vertreter/innen dieser Ansichten können sich in der eigenen Opferrolle dazu legitimiert sehen, Gewalt gegen den von ihnen nicht akzeptierten Staat und dessen Vertreter einzusetzen, da sie dies als legitime Gegenwehr (resp. als Notwehr) erachten.

Haltung und Verhalten gegenüber staatlichen Stellen

Weltpolitische Geschehnisse und unterschiedliche Hinweise in Bundesverfassung, Gesetzen, Gerichtsentscheiden, Mitteilungen der Verwaltung, Politik und von Privaten dienen Staatsverweigerer/innen und Selbstverwalter/innen als Argumente für die Ansicht, die schweizerischen Behörden und Institutionen seien “heimlich ung illegal” in Firmen umgewandelt worden. Insbesondere staatliche Einschränkungen, Verfügungen, Kontrollen, Gebührenanforderungen etc. schüren dieses Feindbild. Die handelnden Beamtinnen/Beamte und Behörden akzeptieren sie nicht, da diese “Handlanger” eines (mitunter als satanistisch bezeichneten) Systems seien. Steuer- oder Bussgeldforderungen, Verhaftungen, Lebensmittel-, Veterinär- oder Zollkontrollen, Pfändungen etc. bezeichnen sie als «illegale Handlungen». Durch Provokation, zivilen Ungehorsam etc. versuchen
Staatsverweigerer und Selbstverwalter, diese Sicht zu bestätigen.

Beispiel einer typischen Argumentationskette von «sich lebend erklärten Menschen»:

  • Es gibt keinen Schweizer Staat, die Schweiz wie auch die Schulen, Ämter, Polizei etc. sind Firmen
  • Es gibt deshalb auch keine Beamtinnen/Beamten, der Beamtenstatus wurde ja 2002 aufgehoben
  • Angestellte des Staates sind deshalb auch nicht legitimiert, Amtshandlungen durch zuführen
  • Bussen, Gebühren, Steuerrechnungen etc. sind eine Art Vertragsangebot der Firma
  • «Die Schweiz», «Die Polizei» etc.

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Exkurs 1

Der Staat – eine Firma?

Als vermeintlicher Beweis dafür, dass die staatli­chen Institutionen und Behörden nur noch private Firmen seien, verweisen  Staatsverweigerer und Selbstverwalter auf entsprechende Bezeichnungen staatlicher Akteure. Nur private Firmen hätten  Geschäftsleitungen», «Niederlassungen», «Geschäftsberichte» und so weiter. Was ist darauf zu antworten?

Private Unternehmen verfolgen in der Regel ge­winnorientiert wirtschaftliche Interessen ihrer Betreiber oder Investoren. Damit sie gewinnorientiert arbeiten, müssen sie möglichst effizient organisiert sein. Staatliche Organe dienen aus­schliesslich der Allgemeinheit. Sie dürfen keine privaten Zwecke verfolgen. Nur deshalb sind sie legitimiert, in die Rechte der Bürger einzugreifen und mittels Gewaltmonopol nötigenfalls auch Rechte durchzusetzen. Je länger je mehr ist zur Erfüllung aller staatlichen Aufgaben – trotz feh­ lender Gewinnorientierung – der haushälterische Einsatz der Ressourcen gefragt.

Dies zeigt sich in entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen, welche staatliche Strukturen ausdrücklich dazu verpflichten, sich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu organisieren. Die staatlichen Organe müssen genauso effizient organisiert sein wie die Privatwirtschaft. Entsprechend hat der Staat begonnen, sich bezüglich Organisation an der Privatwirtschaft zu orientieren, welche die Effizienz als einer ihrer wichtigsten Erfolgsfakto­ ren schon in ihrer DNA hat. Ob eine Organisation privat oder öffentlich und somit zur Durchsetzung dieser Regeln legitimiert ist, entscheidet sich nicht an ihrer Organisationsstruktur und den entsprechenden Bezeichnungen, sondern daran, ob sie der Umsetzung der Regeln des Zusammenlebens dient oder andere (private) Ziele verfolgt. Entsprechend kann aus der Übernahme von Prozessen und Be­grifflichkeiten aus der Privatwirtschaft nichts zur Frage ihrer Legitimation für hoheitliches Handeln abgeleitet werden. Solange die jeweiligen Stellen/ Ämter keine anderen Ziele verfolgen, als die dem Staat vom Volk auferlegten und sie einzig die ihr durch das vom Volk gewählte Parlament übertragenen Aufgaben erfüllen, handeln sie im Interesse der Allgemeinheit und sind zum jeweiligen Han­deln (z.B. zur Durchsetzung des Rechts) legitimiert.

  • Die Gesetze haben für «sich lebend erklärte Menschen» ohnehin keine Gültigkeit, sie gelten nur für Personen
  • «Lebende Menschen» sind daher nur den Naturgesetzen, nicht aber den (aus ihrer Sicht ohnehin nicht geltenden) Gesetzen unterworfen
  • Mitarbeitende der als blosse Firma deklarierten Organe «Die Schweiz», «Die Polizei», «Das Betreibungsamt XY” etc. werden angezeigt wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Entführung etc. Zudem sollen diese mit ihrem Privatvermögen für die horrenden Geldbeträge (oder sonstige Wertsachen wie Edelmetall) als Schadenersatz haften. Mitunter werden gegen Amtspersonen Forderungen durch internatio­nale Inkassobüros gestellt (z.B. “Malta-Masche»)

Hinweise zum Umgang

Besondere Herausforderungen im Umgang mit Angehörigen dieser Gruppierungen

Je nach Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Gruppierungen kann sich eine Ge­mengelage folgender Schwierigkeiten zeigen:

  • Die Betreffenden versuchen, widerrechtliche Audio- und Videoaufnahmen (offen oder verdeckt! von den Amtshandlungen oder Behördenkontakten zu erstellen. Sie verfolgen damit die Absicht, die beteiligten Staatsangestellten oder die Amtshand­ lungen zu delegitimieren oder zu kritisieren. Manche dieser Aufnahmen werden verbotenerweise veröffentlicht, z.B. in sozialen Medien
  • Vernetzung der Beteiligten, schnelles Solidarisieren unter Gleichgesinnten (wobei mitunter ganze Familien mit  Minderjährigen und Haustieren versuchen, die behördlichen/amtlichen Handlungen zu erschweren oder zu vereiteln)

  • Flut von Strafanzeigen gegen Ämter/Stellen/Institutionen

  • Annahmeverweigerung von Dokumenten/Zustellungen

  • Aktive Massnahmen zum Versuch, Vollzugsbeamt/innen von Grundstücken und Anlässen fernzuhalten

  • Ungehorsam gegen Verfügungen sowie Missachten von Anordnungen, bspw. bei Kontrollen (z.B. Durchsuchungen,  Personen-/Fahrzeugkontrollen)

  • Verweigern von Angaben zur Person, Erschweren der Identitätsfeststellung

  • Gesprächsverweigerung, wirre Angaben – gegebenenfalls ohne Vorliegen psychischer Krankheiten

  • Querulatorische Züge, teilweise ohne erkennbaren Auslöser

Empfehlungen im Umgang

Jede/r Anhänger/in der genannten Richtungen hat unterschiedliche Motive, sich zu diesen Gruppierungen und Ansichten  hingezogen zu fühlen. Da jede Biografie unterschiedlich ist, stellen die folgenden Hinweise Möglichkeiten dar, welche in Betracht gezogen werden können. Je stärker eine Steigerung des Feindbildes in Vertreter/innen des Staats sowie der ablehnenden Haltungen festzustellen ist, sowie je nach Brisanz der jeweiligen Handlungsfelder, sollte auch mit der nötigen Vorsicht vorgegangen werden.

  • Bei persönlichen Kontakten stets die Identität des Gegenübers klären
  • Keine Sonderbehandlung aus Furcht vor dem Verhalten des Gegenübers
  • Im Kontakt wenn möglich genügend Raum geben (misstrauische Personen legen allgemein grossen Wert auf Wahrung ihrer Grenzen)
  • Transparenz: Das eigene Handeln und geltende gesetzliche Grundlagen so weit wie möglich erklären, auch wenn sich das  Gegenüber normalerweise nicht überzeugen lässt
  • Inhaltlich nicht diskutieren, nicht werten – nicht von den vermeintlichen Argumenten beeindrucken lassen

Exkurs 2

Verschwörungsnarrative

Verschwörungstheorien dienen als verbindendes Strukturelement beinahe aller extremistischer Phänomene, d.h. in fast allen  gewaltextremisti­schen Formen werden Verschwörungsnarrative gepflegt. Sie generieren ihre Attraktivität auf­ grund ihrer vermeintlichen Logik und der ein­ fachen Ordnung komplexer Sachverhalte.

Die ahnungslose Mehrheit der Gesellschaft, so die Erklärung, werde von den einheitlich im Verborgenen agierenden bösen Verschwörern verblendet oder in die Irre geführt. Nur Insider oder (meist selbsternannte) Experten könnten die verborgenen Zusammenhänge erkennen. Offiziellen Organen wird vorgeworfen, Vertuschungsaktionen und Desinformationskampagnen zu betreiben.

Grundsätzlich zeichnen sich klassische Verschwö­ rungserzählungen durch das Erfüllen folgender fünf Kriterien aus:

1. Die Annahme einer angeblichen, geheimen Verschwörung.

2. Verantwortlich dafür sei eine Gruppe von üblen Verschwörer/innen.

 

 

3. Es liegen «Beweise» vor. welche die Verschwörungstheorie zu stützen scheinen.

4. Die Annahme, dass nichts von ungefähr geschieht und dass es keine Zufälle gibt; «nichts ist, wie es scheint», alles gehört zusammen.

5. Klare Unterteilung der Welt in Gut und Böse.

Der Glaube an Verschwörungstheorien kann bewirken, dass Fakten ausgeblendet, Schuldige ausgemacht und in der Folge angegriffen wer­den. Verschwörungsideologien anzusprechen oder gar zu dekonstruieren ist keine einfache Angelegenheit, da von deren Vertretern Gegen­argumente gerade als Beweis für die Existenz einer Verschwörung umgedeutet werden können, wodurch sich die Verschwörungsideologien gegen Widerlegungsversuche immun zu machen versuchen. Wenden Sie sich an Fachstellen zur Beratung, wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Umfeld Personen bereit sind, Gewalt aufgrund solcher Verschwörungsideologien aus­zuüben. oder Sie merken, dass Sie oder die Funktion, die Sie ausüben, in Verschwörungsnarrative integriert werden.

  • Handlungsoptionen bieten: Was ist möglich für die entsprechende Person?
  • Mit Provokationen oder Aggressionen rechnen, sich nicht provozieren lassen; mit starken Emotionen rechnen, «es» nicht persönlich nehmen, sachlich bleiben
  • Eigene Sicherheit beachten
  • Bei Hinweisen auf allfällig missbräuchlichen Besitz von Waffen resp. bei Vorliegen von Hinderungsgründen im Sinne des Waffengesetzes: Vorgehen gemäss den jeweiligen Richtlinien des Bedrohungsmanagements, ggfs. niederschwellig Rücksprache mit der Polizei 
  • Mit (versteckten) Bild-/Ton-Aufnahmen rechnen – zu Gesprächsbeginn darauf hin­ weisen, dass Aufnahmen nicht erlaubt sind und allenfalls strafrechtliche Folgen haben können (unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen, Verletzung des Geheim­ oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte!
  • Strafrechtlich relevante Vorgänge (u.a. Drohungen etc.) konsequent zur Anzeige bringen
  • Bei Schriftverkehr nicht die Fantasiebegriffe oder Schreibweisen verwenden, die durch das Gegenüber vorgebracht werden
  • Keinesfalls willkürliche oder Fantasiedokumente beglaubigen 
  • Eigene Informationen schützen
  • Hinweise auf Extremismus prüfen
  • Anzahl der anwesenden Personen beschränken, auf das Hausrecht achten

 

Exkurs 3

Schreibweise von Namen

Ein weiterer Versuch, sich staatlicher Gewalt zu entziehen, ist die Berufung auf falsche Schreibweise von Namen. Ob Gross- oder Kleinschrei­bung, Reihenfolge, Nennung von zweiten Vor- und/ oder Nachnamen: Oftmals nennen Betroffene das Argument, nicht sie seien in der jeweiligen Korrespondenz gemeint, sondern nur ein fiktives Wesen. Für die korrekte Namensbezeichnung verweisen sie auf unterschiedliche Normen, z.B. Zivilstandsverordnung Art. 24 Abs. 4 «Namen dürfen weder weggelassen noch übersetzt noch

 

 

in ihrer Reihenfolge geändert werden». Diese Be­stimmung ist allerdings für die Zivilstandsämter bei Beurkundungen, wie Geburt, Eheschliessung, Kindsanerkennung etc. bestimmt – nicht für den Briefverkehr.

Es geht bei der Nennung des Adressaten um die Identifikation des/der Empfangenden (an wen ist dieses Schreiben gerichtet?) – die Reihenfolge der Namen, Gross- / Kleinschreibung etc. spielen dabei keine Rolle.

Risiko

Manche Anhänger/innen dieser Gruppierungen geben an, sich in der eigenen Opferrolle dazu legitimiert zu sehen, den Staat und dessen Vertreter/innen mit Gewalt zu bekämpfen (mitunter wird dies als «legitime Gegenwehr” resp. als Notwehr bezeichnet). Innerhalb der Strömungen gibt es einzelne Gruppierungen, die sich auf das erwartete Kollabieren des Systems vorbereiten (zuweilen paramilitärisch); diese werden Prepper genannt (abgeleitet vom Englischen tobe prepared). *Weltweit gab es mehrere Schuss­wechsel zwischen Polizei und Preppern. Bei den Preppern gilt es zu unterscheiden:

  • Prepper, die sich auf einen von ihnen erwarteten System-Kollaps, Black-out, akute Finanzkrise etc. vorbereiten. Sie rechnen damit, dass dies eintreffen könnte und sie bereiten sich zu ihrer eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer darauf vor. Sie sehnen sich aber diesen Kollaps oder die damit verbundenen Ereignisse nicht herbei, sie arbeiten auch nicht darauf hin zu.
  • Prepper, die sich mit kriminellen oder gewaltextremistischen Gruppen verbinden und hoffen, ihre Absichten durch Umsturz des Systems umzusetzen. Sie sehnen sich nach dem System-Kollaps oder versuchen, diesen herbeizuführen.

Weiterführende Informationen

Liste mit für Ihre Situation oder Region existierenden Fach- und Anlaufstellen: www.svs.admin.ch/radikalisierung

Schweizerische Kriminalprävention
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach
3000 Bern 7
www.skppsc.ch

Es geht jedoch auch so:

🔹Meinungsbeitrag von WirFürEuch zur aktuellen Situation in den Mainstream-Medien🔹

Abrechnung mit einem arroganten Medienkomplex, der die Bevölkerung vier Jahre lang – nach allen Regeln der Propagandakunst – an der Nase herumgeführt hat, seine Aufgabe als sog. „4. Gewalt im Staate“ noch immer konsequent verweigert und sich damit als Komplize eines übergriffigen Staates für die Kollateralschäden zunehmend mitschuldig macht.

Widerrechtliche Erhöhung der Sendeleistung – eine Gemeindeschreiberin erhält Zuschriften

Widerrechtliche Erhöhung der Sendeleistung – eine Gemeindeschreiberin erhält Zuschriften

Behörden ignorierten fahrlässig eindeutige Hinweise auf gesundheitliche Gefahren:

Die Gefahren von Mobilfunk unter den Tisch gekehrt?

Bürger ermahnen die Gemeindeschreiberin von Burgistein. Diese ignoriert die widerrechtliche Erhöhung der Sendeleistung bei Mobilfunkanlagen.

“… und WIR geben die Hoffnung nicht auf, dass auch ein Teil der Behörden noch einmal erwacht. Es ist schon traurig, wie viele Leute einfach nur durchbefehlen, was ihnen von (organisationsmässig) oben vorgesagt wird. Sie schalten ihren eigenen Intellekt aus, in der Hoffnung, wenn sie brav sind, in der irdischen Hierarchie eine Stufe weiterzukommen und/oder um ein paar Franken mehr im Sack zu haben…. 

Danke Dir und Christian, dass ihr euch für uns alle einsetzt. Ich denke, das zählt beim rechtmäßig “Oberen”, bei Gott dem Schöpfer, mehr und lohnt sich für die ganze Menschheit.

Gesendet: Sonntag, 3. März 2024 00:31
An: [email protected]

Betreff: Widerrechtliche Erhöhung der Sendeleistung bei Mobilfunkanlagen

An: Lilo Schindler, Gemeindeschreiberin Burgistein
Kopie an Gemeinderat Burgistein; Daniel Laubscher; Verein WIR:
Kopie per Papierpost eingeschrieben an Gemeindeschreiberin & Gemeinderat Burgistein. (Damit Sie es sicher erhalten)

 

Guten Tag Frau Schindler

Ich habe ihren abstrusen Kommentar gegenüber Daniel Laubscher mitbekommen: «Wir nehmen doch sehr an, dass Sie und die Mitunterzeichneten selber NICHT über ein Handy verfügen und sich hoffentlich mehrheitlich in einem strahlungsarmen Gebiet aufhalten! Ansonsten fällt es uns schwer, Ihrer baupolizeiliche Anzeige den nötigen Respekt zu zollen….»

Mit diesem Kommentar tragen Sie nur dazu bei, dass ich und viele weitere Bürger die Achtung vor Amtspersonen noch mehr verlieren.

Vielleicht können Sie mir sagen, wie

  • man mit heutigen Auflagen ohne Handy, seine Verpflichtungen (wie zum Beispiel Rechnungen bezahlen) erfüllen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann?
  • wo man, wenn man will, sich noch in einem strahlungsarmen Gebiet aufhalten kann, wo doch schon alles verseucht ist?

Gerade deshalb setzen sich tausende besorgter Bürger ein, damit die Mobilfunk-Industrie sich wenigstens an die gesetzlichen Richtlinien hält.

Sie sollten sich zugunsten der Gesundheit ihrer Einwohner für Recht und Ordnung, mindestens zur Einhaltung der Gesetzte einsetzten. Wobei die Gesetzte bezüglich Mobilfunkstrahlung viel zu large sind.

Stattdessen sind Sie vermutlich von der Mobilfunkbranche eingenebelt, dass Sie die Gefahren der Funkstrahlung nicht mehr erkennen.

Ich bin sicher (zu ihrer allfälligen Entschuldigung), dass sie nicht wissen, dass gemäss gültigen EMV-Normen (von der Schweiz ratifizierte CISPR 14-2:2020) elektrische Haushaltgeräte nur bis zu einem Spitzenwert des elektrischen Feldes von 3 V/m funktionieren müssen und bei stärkeren Feldern ausfallen dürfen. Aber uns Menschen muten Sie, zusammen mit der Mobilfunk-Industrie und gekauften Politikern zu, bis 5 V/m im Durchschnitt (Spitzenwert über 10 V/m) den ganzen Tag bestrahlt zu werden!

Vielleicht sollten sie sich mal mit der Geschichte von Asbest oder von Röntgenstrahlen auseinandersetzen*. Verschärfend kommt hinzu, dass man sich dem Mobilfunkeinfluss bald gar nicht mehr entziehen kann, weil die Strahlung auf Wunsch der Möchtegern-Weltregierung und der Mobilfunk-Industrie überall massiv ausgebaut werden soll. Umso wichtiger ist es, dass die entsprechenden Bauausschreibungen stattfinden, damit die Bevölkerung mindestens seine Rechte wahrnehmen kann.

Wollen Sie nicht auch daraus lernen und dafür sorgen, dass wir bei den Mobilfunkstrahlen bei einem vernünftigen Mass bleiben, bevor wir noch schlimmer als bei Asbest und Röntgenstrahlen tausende Todesfälle verzeichnen (nicht anerkannte Fälle gibt es schon zuhauf)?

Mit anständigen Grüssen und bestem Appell an Ihre Vernunft
Eugen Grüninger

PS: auch wenn ich jetzt in der Zentralschweiz wohne, weiss ich sehr wohl, wo Burgistein liegt. Ich bin in Ihrer Gemeinde viele Jahre mobilmachungsmässig für unsere Landesverteidigung in militärische Dienste eingerückt (falls sie wissen, was das heisst).

* FAZIT zum Asbestverbot:

  • Dass ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlen) gefährlich sein können, ist heute allen klar.
  • Dass nicht-ionisierende Strahlung gefährlich sein kann, ist heute den meisten Wissenschaftlern klar. Andere, von der Mobilfunkindustrie vereinnahmte, verharmlosen die Einflüsse.

Unserer Aktion in der GEMEINDE Burgistein bewegt 😉!!!

Dies ist nun schon die vierte Person, von welcher wir wissen, dass sie direkt an die Gemeinde schreibt.

Zernez, 20.4.2024 – Weisst Du, was 5G ist?

Zernez, 20.4.2024 – Weisst Du, was 5G ist?

Öffentliche 5G Mobilfunk Informationsveranstaltung

Weisst Du, was 5G ist?

Immer wieder ist dieses Thema in den Schlagzeilen… für die einen ist es unsere Zukunft, für die anderen die Büchse der Pandora. Wir möchten Dir Kenntnisse zur Technik und deren Wirken aufzeigen.

Unser Ziel ist es, anhand der Faktenlage sowie von Gerichtsentscheiden, aktuelle Falschinformationen über die 5G Technik aufzudecken und Lösungswege für alle Beteiligen aufzuzeigen.

In diesen Themenbereich gehört auch die Digitalisierung. Mit all ihren Vorteilen bringt sie uns aber auch unsichtbare Abhängigkeiten. Wo und von wem werden hier die Grenzen gesetzt? Mit diesen Fragen werden wir uns auseinandersetzen:

  • Ist die Volksgesundheit von Mensch, Tier und Natur mit den Absichten der Betreiber kompatibel?
  • Wie sehen die rechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen aus?
  • Stand der Digitalisierung & Transhumanisierung heute & morgen?

Referenten:Christian Oesch, Präs. Schweizerischer Verein WIR

Organisation: Freies Engadin

Datum: Samstag, 20. April 2024

Einlass: 18:30 / Start: 19:30 – ca. 22:00 Uhr (mit Pause)

Ort: Auditorium Schlossstall, Runatsch 124, 7530 Zernez

Eintritt: Frei (Kollekte/Unkostenbeitrag hoch geschätzt)

… wir freuen uns auf Dich/ Euch …

Danke für das Teilen dieser Einladung und das Folgen auf unserem Telegram Kanal – Weitere Informationen findest Du hier auf unserer Webseite.

Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung 

Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung 

Baupolizeiliche Anzeige

gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors

Jede Gemeinde im Kanton Bern, welche eine oder mehrere illegalen 5G-Antennen in Betrieb genommen haben, erhalten am 19. Februar 2024 eine Warnung im Hinblick auf eine baupolizeiliche Anzeige.

Plannetzwerk, der Schweizerische Verein WIR & Gigaherz erstatten baupolizeiliche Anzeige gegen Gemeinden mit adaptiven Antennen, die rechtswidrig mit Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden. Sie fordern die Gemeinden als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei denrechtswidrig betriebenen Antennen (gemäss angefügter Liste), für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Art. 46 BauG) von Amtes wegen zu sorgen.

Sollten die Gemeinden ihrer Verantwortung als Gemeindebaupolizeibehörde nicht nachkommen, behalten sich die Absender strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor. Diese Anzeigen können auch durch die Bürger der fehlbaren Gemeinden erstattet werden.

 

Inhalt im Covert, Versand B-Post:
  • Brief an die an die zuständige Gemeindebaupolizeibehörde/Gemeinde
  • Kopie des Briefes und Liste von AUE mit 386 rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE

 

 

An die zuständige

Gemeindebaupolizeibehörde
Adresse xxx

 

Büren an der Aare, Eriz und Schwarzenburg, 19. Februar 2024

Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / Rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Urteil vom 21. August 2023 (100.2021.300U) hiess das Verwaltungsgericht eine Beschwerde in Büren an der Aare gut, welche aufzeigte, dass der Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) bei einer adaptiven Antenne im Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiung) ohne neues Baugesuch und ohne öffentliche Publikation rechtswidrig in Betrieb genommen wurde. Der Beschwerdeführer obsiegte vollumfänglich und die Beschwerde wurde zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Plattform Infosperber hat im September 2023 aufgedeckt, dass alleine im Kanton Bern noch weitere 386 Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation aufgeschaltet wurden. Der Artikel titelte: 5G / Kanton Bern trickst Anwohner von Antennen aus.

Laubscher plannetzwerk hat in der Folge, gemäss Öffentlichkeitsprinzip die Nennung der rechtswidrig mit einer Sendeleistungserhöhung aufgeschalteten Antennen beim Amt für Umwelt und Energie AUE einverlangt. Diese Liste wurde uns am 10. Januar 2024 abgegeben (Beilage).

Wie Sie der Liste entnehmen können, wurde auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet.

Gemäss Auskunft der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Regierungsrätin Evi Allemann, steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger jederzeit offen, mit einer Baupolizeianzeige an die zuständige Gemeindebaupolizeibehörde zu gelangen.

Wir fordern Sie daher als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei den in Ihrer Gemeinde gemäss beiliegender Liste rechtswidrig betriebenen Antennen, für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Art. 46 BauG) von Amtes wegen zu sorgen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder fachtechnischer Unterstützung zur Verfügung.

Sollten Sie Ihrer Verantwortung als Gemeindebaupolizeibehörde nicht nachkommen, behalten wir oder Bürger ihrer Gemeinde, uns strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Beilagen:

  1. Brief und Liste AUE vom 10. Januar 2024 (12 Seiten)
  2. Rechtswidrige Standort(e): Gemäss die beiliegende Liste vom Amt für Umwelt und Energie AUE aufgeführten und rechtswidrig mit einer Sendeleistungserhöhung aufgeschalteten Antenne(n) Standort(e) in ihrer Gemeinde: ((individuelle Liste))

 Berichterstattung in den Medien

Am 20.02.2024 ging unsere Medienmitteilung an über 5000 Medien (Chefredaktoren, Lokale TV, Radiostationen, SRF und weitere Journalisten) und Politiker (Bundesrat, National & Ständerat, Regierungsräte, Kantonsräte und auch das BPUK) !

Transition TV berichtet am 22.3.2024

  • Bundesgericht bremst grossen Windpark (01:27)
  • Portrait: Daniel Laubscher gegen illegale 5G-Antennen (06:44)
  • Wie Tag und Nacht: SP und SVP zum Epidemiengesetz (10:22)
  • UNO-Menschenrechtskommission sagt Panel zur Pandemie ab (19:12)
  • Volkes Stimme: Was von alternativen Medien erwartet wird (20:47)
  • Völkerrechtswidrige Kriegspropaganda an der Universität Zürich? (24:11)
  • Tag des Wassers, ein Schlüsselthema (29:15)
  • Russland sondiert in den USA nach einem Waffenstillstand, vorerst ohne Erfolg (35:05)

Ärger über Mobilfunkantennen

5G-Kriti­ker rei­chen in 127 Berner Ge­mein­den An­zeige ein
386 Antennen seien rechtwidrig in Betrieb, behaupten zwei Vereine und eine Firma. Und reichen deswegen überall baupolizeiliche Anzeigen ein.

Im Kanton Bern sehen sich 127 Standortgemeinden von 5G-Mobilfunkantennen mit einer baupolizeilichen Anzeige konfrontiert. Eingereicht wurden die Anzeigen von den mobilfunkkritischen Vereinen WIR und Gigaherz sowie der Laubscher plannetzwerk GmbH aus Büren an der Aare.

Sie warnen seit längerem vor Strahlenbelastungen durch Mobilfunkantennen. Im Visier haben sie nun diejenigen Antennen, bei denen die Sendeleistung ohne Baugesuch und öffentliche Publikation erhöht worden sei. Das teilten die drei Organisationen am Dienstag mit.

Antennen laut Kritikern illegal

Sie berufen sich auf ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom August 2023, wonach die Sendeleistungserhöhung bei einer sogenannten adaptiven Antenne ein Baugesuch brauche. Im konkreten Fall ging es um eine Antenne in Büren an der Aare. Das Urteil ist laut Communiqué der Mobilfunkkritiker inzwischen rechtskräftig. Es habe weitreichende Folgen.

Denn alleine im Kanton Bern seien deshalb insgesamt 386 Antennen rechtswidrig in Betrieb. Die Liste mit allen Standorten hat ein Mobilfunkkritiker beim Kanton unter Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip eingefordert. Sie lag am Dienstag den Medienunterlagen bei. Allein in der Stadt Bern sind demnach 75 Antennen betroffen.

Strahlung soll dreimal höher sein

Im Serienbrief an die 127 Gemeinden heisst es: «Wie Sie der Liste entnehmen können, wurden auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor aufgeschaltet.» Es sei also eine Sendeleistungserhöhung vorgenommen worden.

«Wir fordern Sie als zuständige Baupolizeibehörde auf, in Ihrer Gemeinde (…) für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu sorgen.» Andernfalls behalte man sich strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilbranche vor.

Bei Antennen mit erhöhter Sendeleistung könnten zeitlich und örtlich beschränkt bis zu dreifach höhere Strahlenbelastungen auftreten, schreiben die Mobilfunkkritiker unter Berufung auf Angaben des Kantons. Wo welche Strahlenbelastung wie stark auftrete, müsse in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden.

Dieser und ähnliche Berichte sind auch in folgenden Zeitungen erschienen:

Weitere Reaktionen auf die Medienmitteilung

Von: xx [mailto:[email protected]]
Gesendet: Samstag, 24. Februar 2024 17:09
An: [email protected]
Betreff: AW: MEDIENMITTEILUNG: Baupolizeiliche Anzeigen bei 127 Gemeinden im Kanton BE

Bitte verschont mit mit solche Spam Mist, ich bin für den Ausbau sämtlicher Infrastrukturen wie Antennen und Windräder, da auch unsere Wirtschaft davon profitiert.

Also, kein solch reisserischer Mist….der mir schon ablöscht, wenn ich das Titelbild sehe.

Bitte vom Verteiler löschen….ich befürworte jede Antenne.

Brief ans Verwaltungsgericht zum willkürlichen Entscheid

Brief ans Verwaltungsgericht zum willkürlichen Entscheid

Es fällt uns schwer, mit anzuschauen, welche systematische und rechtswidrige Vollzugspraxis beim Mobilfunkt durch das Verwaltungsgericht BE gedeckt wird. Das sind Anfänge eines erodierenden Rechtstaates!

Willkürlicher Entscheid des Verwaltungsgerichtes BE

Von: Daniel Laubscher [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 15. Februar 2024 16:21
An: [email protected]
Cc: ‘Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR’; [email protected]; ‘Neuhaus Christoph, BVD-GS’; ‘Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE’; [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren

Da Sie nicht auf e-Mails reagieren, erhalten Sie beiliegendes Schreiben morgen per Einschreiben.

Es würde uns natürlich sehr freuen, eine Antwort und Stellungnahme zu diesem Sachverhalt von Ihnen zu bekommen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Für die im Einschreiben Unterzeichnenden.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung