Schweizerischer Verein WIR. hat Rechtsgutachten in Auftrag gegeben

Schweizerischer Verein WIR. hat Rechtsgutachten in Auftrag gegeben

Wegen mehrfacher Gesetzesverstöße Insbesondere bei Verstößen gegen amtliche und berufliche Pflichten nach Kapitel 18 StGB hat der „Schweizerischer Verein WIR“ im Januar bei einer renommierten Anwaltskanzlei in Bern ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Bericht wird Ende März erwartet. Sobald das Rechtsgutachten vorliegt, gibt der Schweizerische Verein WIR dem Bundesrat eine Frist zur Umsetzung unserer Forderungen. Als letzter Schritt ist der Schweizerische Verein WIR gezwungen, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) einen Prozess einzuleiten.
Gesetzesverstösse durch die widerrechtliche Einführung von 5G

Gesetzesverstösse durch die widerrechtliche Einführung von 5G

Der Bundesrat missachtet mit der Vergabe der 5G Lizenzen diverse nationale und internationale GesetzeDies geht aus dem Internationalen Appell «Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum»
hervor. Hinter dem Appell steht eine hochkarätige Wissenschaftsgruppe mit Mitgliedern aus den verschiedensten Nationen. Gestützt auf diesen Appell fordert die Gruppe „5G ade!“ den Bundesrat auf, einen sofortigen Stopp zum Ausbau des 5G-Netzes auszurufen, bis die Unbedenklichkeit dieser neuartigen Hochfrequenz-Strahlung eindeutig bewiesen worden ist.

Am 7. Januar 2020 fordert der renommierte Onkologe, Prof. Dr.med. Lennart Hardell mit einer gutachterlichen Beurteilung mit Unterstüthzung von weiteren 22 internationalen Wissenschaftler vom Schweizerischen Bundesrat, dass der Leiter der BERENIS (Beratungsgruppe des Bundes für nichtionisierende Strahlung), Prof. Martin Röösli, wegen „schwerwiegenden Interessenskonflikten“ und „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ von seiner Aufgabe erlöst werden soll.

Der Bundesrat nimmt mit der Vergabe der 5G-Lizenzen seine Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten gegenüber der Schweizer Bevölkerung nicht wahr. Diese sind im Umweltschutz-Gesetz verankert. Gemäss diesen müsste der Bund die Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen schützen und, im Sinne der Vorsorge, solche Einwirkungen frühzeitig begrenzen.

Der Bundesrat vernachlässigt ausserdem seine Informationspflicht: Die Öffentlichkeit wird nicht ausreichend über die potentiell krankmachenden Auswirkungen durch elektromagnetische Strahlung informiert. Auch die Haftpflichtfrage sowie die Umweltverträglichkeit sind bisher im Zusammenhang mit 5G nicht oder nur unsorgfältig geprüft worden:Haftet der Bund oder haften die Mobilfunkbetreiber für allfällige Schäden? Wer gilt als Verursacher? Tatsache ist, dass die Versicherer nicht bereit sind die Mobilfunkbetreiber zu versichern (1). Trotzdem behaupten sie immer noch, dass Mobilfunkstrahlung und 5G für Mensch und Umwelt kein erhöhtes Risiko darstellen!

ine hochkarätige Wissenschaftsgruppe wirft die oben erwähnten Gesetzesverstösse sämtlichen Regierungen der Welt im Internationalen Appell «Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum» vor (2). . Gemäss den Wissenschaftlern ist in vielen industrie-unabhängigen Studien eindeutig bewiesen worden, dass elektromagnetische Felder lebende Organismen bereits bei Werten beeinflussen, die weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Grenzwerte liegen. Mehr als 10.000 verifizierte wissenschaftliche Studien belegen, dass elektromagnetische Strahlung die menschliche Gesundheit schädigt. Dabei handelt es sich nicht um harmlose Schädigungen – im Gegenteil: Es geht unter anderem um Schädigungen der DNA und der Zellen, Auslösen von Krebs und von Herz- und Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Lern- und Gedächtnisdefizite, Beeinträchtigungen der Spermafunktion, Autismus, ADHS, Asthma und so weiter (3).Die Aufsichtsbehörden blenden bewusst und willentlich die oben erwähnten 10.000 Studien aus. Sie gewichten damit die Interessen der Mobilfunkindustrie höher als die gesundheitlichen Aspekte der Bevölkerung (4).

Die Anwendung von 5G stellt gemäss den Wissenschaftlern ein „Experiment an der Menschheit“ und der Umwelt dar, was gemäss „Nürnberger Kodex“, als Verbrechen definiert ist (5). Zudem sind die Wissenschaftler der Meinung, dass die Grenzwerte nicht nur viel zu hoch angesetzt sind, sondern auch mit falschen Parametern gemessen werden. Es ist, als würde man Atomstrahlung mit einem Thermometer anstelle eines Geigerzählers messen. Die Grenzwerte, die von dem privaten industrienahen Verein ICNIRP festgelegt werden, bedürfen deshalb einer dringenden Überarbeitung (6).

Am 7. Januar hat Professor Lennart Hardell PhD, ausserordentlicher Professor für Onkologie der Universität Örebro aus Schweden, einer der bedeutendsten Wissenschaftler für die Beurteilung von Krebsgeschehen durch Mobilfunkstrahlung, sowie weitere 22 international hoch angesehene Wissenschaftler, darunter 10 Professorinnen und Professoren, ein Schreiben an den Schweizerischen Bundesrat verfasst (7) und macht mit einem Gutachten mächtig Druck auf Professor Martin Röösli, Leiter der BERENIS (Beratungsgruppe des Bundes für nichtionisierende Strahlung).

Martin Röösli ist zuständig für die wissenschaftliche Meinungsbildung über Gesundheitsrisiken des Mobilfunks an den Bund und Mitglied der umstrittenen internationalen ICNIRP, welche als privater Verein die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung für die ganze Welt festlegt und direkt die WHO (World Health Organisation) berät.

Das Gutachten von Dr. Lennart Hardell zeigt anhand mehrerer Beispiele beweiskräftig auf, dass Martin Röösli als Direktor der BERENIS und Mitglied der ICNIRP einseitig Studien auswählt, Studienergebnisse verschleiert oder ignoriert, sowie in schwerwiegenden Interessenskonflikten verstrickt ist.

Röösli mache zudem immer wieder falsche scheinwissenschaftliche Aussagen. Martin Röösli verfügt über kein, für die Beurteilung von Gesundheitsfolgen durch Mobilfunkstrahlung notwendige Medizin,- Biologie- oder Physikstudium.

In der Schweiz treibt der Bundesrat die Einführung von 5G im Rahmen des „Aktionsplanes Digitale Schweiz“ voran, ohne diesen jemals der Bevölkerung oder dem Parlament vorgestellt und ohne eine seriöse Risikoabschätzung vorgenommen zu haben. Bereits in diesem Monat sollen an einer Weltfunkkonferenz (7) die Weichen für die 5G-Technologie im Hochfrequenzbereich oberhalb (!) von sechs Gigaherz gestellt werden. Werden die Pläne für den Ausbau von 5G wie vorgesehen umgesetzt, so wird – bei Vollausbau von 5G – kein Mensch, kein Tier und keine Pflanze auf diesem Planeten den aus 5G resultierenden lebensbedrohlichen Belastungen entkommen können. Das wird irreversible Konsequenzen für den Menschen und dauerhafte Schäden in allen Ökosystemen der Erde zur Folge haben.
Gestützt auf diesen Appell und die Empfehlung von Prof. Dr.med. Lennart Hardell und die darin erwähnten Studien und Quellennachweise fordert der Schweizerische Verein WIR. den Bundesrat auf:

  • sofort ein Moratorium zum Ausbau des 5G-Netzes auszurufen, bis die Unbedenklichkeit dieser neuartigen Hochfrequenz-Strahlung eindeutig bewiesen ist,
  • den nicht objektiven Direktor der beratenden Expertengruppe für nichtionisierende Strahlung „BERENIS“ und Mitglied der „ICNIRP“, Herr Prof. Martin Röösli, von seinen Aufgaben zu erlösen.
  • eine interdisziplinäre industrie -unabhängige Expertengruppe,,bestehend aus Strahlungsexperten, Umweltmedizinern und Juristen, mit dem Auftrag einzusetzen, Vorschläge für ein menschen- und naturfreundliches Kommunikationssystem zu erarbeiten. Letzteres soll soweit als möglich auf das gesundheitlich unbedenkliche Glasfasernetz und andere Alternativen basieren und so die Umweltverstrahlung im Aussenbereich minimieren,
  • bereits jetzt eine breite Aussprache mit der Bevölkerungüber „Chancen und Risiken von 5G“ zu führen und nicht erst dann, wenn alles schon eingerichtet ist und es folglich nichts mehr zu debattieren gibt,
  • die geltendeGesetzgebung einzuhaltenund damit den Schutz der Schweizer Bevölkerung, der Tiere und der Umwelt sicherzustellen,
  • die Grenzwerte auf„nichtthermische“ Einflüsse auf lebende Organismen zu erforschen und entsprechend anzupassen.

Fussnoten:

(1) Internationaler Appell: „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“,www.5gspaceappeal.org S. 8; gemäss Umweltschutz-Gesetz (USG) Art. 59a müsste der Bund dafür sorgen, dass der Schadensverursacher für die Folgen/Schäden, die er verursacht, haftet bzw. aufkommt. Heute ist jedoch noch ungeklärt, ob der Bund oder die Mobilfunkbetreiber als Verursacher zu gelten hätten; gemäss USG Art. 10a müsste die 5G-Technologie auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft werden.

Internationaler Appell (IA): „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraumwww.5gspaceappeal.org dieser Appell wurde von einer hochkarätigen internationalen Wissenschaftlergruppe im Herbst 2018 an alle Regierungen und die zuständigen internationalen Organisationen gerichtet. Sie wurde in der Zwischenzeit von fast 150‘000 Personen, darunter viele Wiss., Med., Umweltschutz- und Ärzte-Organisationen, etc. unterzeichnet. Im Appell warnen die Wissenschaftler die Regierungen vor der 5G-Technologie und fordern den sofortigen Stopp beim Aufbau. Soweit wir informiert sind, haben die Appellanten bisher von den Regierungen keine substanziellen Antworten erhalten. Kritik wird, wie so oft, wenn Argumente fehlen, totgeschwiegen.

Dieses 12-seitige Dokument ist das Beste, das heute zur 5G-Problematik in dieser Kürze vorliegt!
(1.5 Seiten „Summary“, 10 Seiten Text und 120 Fussnoten mit Verweisen zu Beweis-Studien und zu Übersichtsstudien!)

(3) IA, S. 3

(4) IA, S. 6

(5) IA, S. 8; der sogenannte „Nürnberger Kodex“ ist eine zentrale, aktuell heute angewendete ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Sie wurden 1949 nach den Nazi-Prozessen, in denen es u.a. um Experimente an Menschen ging, zum ersten Mal formuliert; vgl. dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex

IA, S. 6; die heute geltenden, nur auf thermische Effekte basierten Grenzwerte – was bedeutet, dass nur die Erwärmungsaspekte der EMS berücksichtigt und die Wirkungen auf Zellebene vernachlässigt werden – sind veraltet und bedürfen einer dringenden Überarbeitung. Die ICNIRP

(englisch für: Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist eine internationale Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkungen nichtionisierender Strahlungauf die menschliche Gesundheit; vgl. dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/International_Commission_on_Non-Ionizing_Radiation_Protection

https://www.orwell-news.ch/internationale-wissenschaft-entlarvt-professor-martin-roeoesli/

Die ICNIRP ist ein privater Verein, zusammengesetzt aus mobilfunkindustrie-freundlichen Experten, deren Empfehlungen von der WHO einfach übernommen werden, obwohl seit Jahren der private, undemokratische und unwissenschaftliche Charakter dieser Institution von namhaften Wissenschaftlern kritisiert wird
Quellen:

www.5gspaceappeal.org
mit Hinweisen auf viele Beweis-Studien und auf Übersichts-Studien
https://www.diagnose-funk.org/themen
https://shop.expresszeitung.com/shop/shop/home/ausgabe-25.html: „Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, Heft Nr. 25, vom April 2019

Dr. Barrie Trower (Teil 1/2): „Zerstörung von Mensch, Tier und Natur durch 5G-Strahlung“ (vom 30.03.2019), 

– „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“, mit Sonderteil zu 5G, von Klaus Weber, Auflage vom Mai 2012

-„5G als ernste globale Herausforderung, Gesundheitliche Gefährdungen desMobilfunks, Stichhaltige Beweise für acht verschiedene große Gesundheitsgefahren, die von elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgehen, und ihre Wirkmechanismen“, von Martin L. Pall, aus der Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., Heft Nr. 12, Saarbrücken, März 2019
https://5g-ade.ch/medien/

https://www.gigaherz.ch/

– „Die dümmste Idee in der Weltgeschichte“, Sandra Wyss, in: ZeitenSchrift, 98/2019; www.ZeitenSchrift.com

Anhänge:

Anhang 1: Gegen welche Gesetzes-Normen genau verstösst der Bundesrat?

m „Internationalen Appell (IA): Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“, www.5gspaceappeal.org wird ausführlich dargelegt, dass die verantwortlichen Behörden durch die Vergabe der entsprechenden Funklizenzen mehrfach gegen staatliche und internationale Gesetze verstossen. Namentlich nehmen sie ihre, in den Umweltschutz-Gesetzen verankerten Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nicht wahr (vgl. IA, S. 7).

Es geht im Einzelnen um die Missachtung folgender Gesetze und Artikel:

1. Das in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV Art. 10, Abs. 2) verbriefte

„…Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit…“

und den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf

„…besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit…“ (BV Art. 11, Abs. 1)

2. Den im Umweltschutz-Gesetz (USG) implizit enthaltenen Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nachzukommen. Gemäss Zweckartikel USG Art. 1, Abs. 1 und 2 soll der Bund:

„„….. Menschen, Tieren und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.“
und im Sinne der Vorsorge

“…sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.“Auch die Haftpflichtfrage (USG Art. 59a) sowie die Umweltverträglichkeit (USG Art. 10a) wären in diesem Zusammenhang zu prüfen.

Gemäss Bundesverfassung Art. 74, Abs. 1 und 2 ist der Bund gehalten Vorschriften zu erlassen

„…über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“

und vor allem dafür zu sorgen,

„…..dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.“

Bis heute ist jedoch die Frage ungeklärt, ob die Bundesbehörden oderdie Mobilfunkbetreiber für allfällige Schäden an Mensch, Tier oder Umwelt aufzukommen hätten. Auch dies müssten die Gerichte entscheiden. Tatsache ist hingegen, dass die Versicherer, wegen den schwer abschätzbaren Risiken, wie im Fall der KKWs, nicht bereit sind die Mobilfunkbetreiber zu versichern (IA, S. 8)

3. Den Nürnberger Kodex (1949), wonach

„Experimente an Menschen“ verboten sind, wenn, wie im Fall von 5G, diese neuartige Hochfrequenz-Strahlung nicht in Bezug auf ihre Sicherheit getestet wurde. „Die freiwillige Zustimmung…ist unbedingt erforderlich.“ (Punkt 1 des Kodex)

Wortlaut des Kodex hier: https://de.wikipedia.org/wiki

4. Der oben erwähnte „Internationale Appell…“ zählt auf den Seiten 7-10 noch eine ganze Reihe von internationalen Vereinbarungen auf, die von allen Regierungen verletzt werden. Darunter sind, um nur die wichtigsten zu erwähnen:

– Die Informationspflicht gemäss der Internationalen Fernmeldeunion (ITU): diese erklärte, dass es „notwendig sei, die Öffentlichkeit über die potentiellen Auswirkungen der Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) zu informieren“, und lud die Mitgliedstaaten dazu ein, „geeignete Maßnahmen zur Einhaltung relevanter internationaler Empfehlungen zu ergreifen, um die Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen von EMF zu schützen.“
– die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), wonach
„Jeder … das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (hat)“ (Art. 3)

. Es gibt bereits ein EMF-bezogenes Gerichtsurteil in Europa:

„Gericht in Italien erkennt Tumor durch Handy als Berufskrankheit an (NZZ vom
21. April 2017 sowie das oberste Berufungsgericht TURIN: Ein italienisches Gericht hat Hörschäden durch einen Gehirntumor als Berufskrankheit anerkannt. Der Tumor sei durch häufiges berufliches Telefonieren am Handy ausgelöst worden. Wissenschaftliche Studien der ICNIRP seien wegen „schwerwiegenden Interessenskonflikten“ weniger zu gewichten als die von unabhängigen Experten.

6. Zudem zeigt ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz, Aarau:

„Den 5G-Antennen fehlt die Legitimation – der Gesundheitsschutz ist ausgehebelt“ (von Jürg Krebs in der Aargauer Zeitung vom 10. Juli 2019); im Artikel steht dazu:

„Die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz hebelt den Gesundheitsschutz aus. Das sei nicht zulässig, so das Gutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz. Der Kanton Zug habe deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert.“ Der Gutachter empfiehlt sowohl auf politischer als auch auf gerichtlicher Ebene aktiv zu werden.

Wortlaut des Gutachtens hier:
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-rechtsgutachten-entzieht-5g-antennen-die-legitimation/

7. Die unter dem Vorwand von „Bagatelländerungen“ seit anfangs Jahr 2019 in der Schweiz neu aufgestellten 5G-Antennen sind in den vielen Fällen illegal. Denn die sogenannten adaptiven Antennen werden bei Vollbetrieb die geltenden Grenzwerte massiv überschreiten (vgl. dazu die Ausführungen von Gigaherz.ch/Beratung/Einsprachen). In solchen Fällen kann Strafanzeige bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.