Diese Webkonferenz eignet sich auch für Bürger, welche aktiv werden möchten!
An dieser Webkonferenz werden wir auf Fragen aus den Gemeinden eingehen.
Durch die Webkonferenz führen:
Achtung: Bei Bedarf planen wir eine oder mehrere zusätzliche Webkonferenzen. Sollten Sie aus Zeitgründen am 5. April nicht teilnehmen können, tragen Sie sich bitte bei Interesse an einer folgenden Webkonferenz in diese Liste ein.
Informationen zur gefährdeten Rechtssicherheit im Bezug auf 5G-Mobilfunk-Anlagen!
Laubscher – plannetzwerk.
Plannetzwerk unterstützt die öffentliche Hand und private Bauträgerschaften (Investoren, Genossenschaften, Bauherrschaften etc.) bei komplexen und interdisziplinären Aufgabenstellungen und Planungsvorhaben.
Plannetzwerk unterstützt Sie mit dem erforderlichen Fachwissen und hilft Ihnen, Fachkompetenz bestmöglich zu erlangen.
Schweizerischer Verein WIR
Als Präsident des Schweizerischer Verein WIR setzt sich Christian Oesch ein für aktuelle, gemeinnützige, ideelle Zwecke und fördert eine gesamtheitliche Entwicklung von Menschen. Insbesondere setzt sich der Verein für gesundheitliche Themen für Menschen, Tiere und die ganze Natur ein, und dafür, dass sich Beziehungen und Netzwerke zwischen bewussten Menschen weiter entwickeln können. Dazu stellt der Schweizerischer Verein WIR eine Plattform für bewusste Menschen bereit, die an geistiger Arbeit, wichtigem Austausch und vor allem auch an Lösungen interessiert sind.
Schweizerischer Verein WIR
Andreas Pflugshaupt engagiert sich ehrenamtlich als Beiratsmitglied des Vereins mit viel Fachkompetenz und Herz.
Die Webkonferenz wurde aufgezeichnet
Sie finden die Aufzeichnung hier
Neuste Facts (Stand Ende März 2023)
Neuste Facts von Laubscher plannetzwerk:
Die Kantonale Planungsgruppe Bern (KPG) führte für die Baubewilligungsbehörden am 9. Dezember 2022 ein Seminar mit dem Titel «Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden» im Schlossgut Münsingen durch. Dabei informierte auch das Amt für Energie und Umwelt, Fachstelle NIS, über die umstrittene neue adaptive Mobilfunktechnik. Dabei kam es zu mehreren wiedersprüchlichen Aussagen durch die Fachstelle NIS. Ja sogar
rechtswidrige und technisch nicht vollziehbare Aussagen wurden gemacht.
Zwischenzeitlich wurde das Urteil 1C_100 / 2021 vom 14. Fenruar 2023 durch das Bundesgericht eröffnet. Dieses wurde durch die Medien als Dammbruch für den Mobilfunkdienst 5G (New Radio) und Grundsatzentscheid für die adaptive Mobilfunktechnik gefeiert. Das Gegenteil ist der Fall!
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