Erdbeben
oder Explosion?
Der mysteriöse Vorfall auf dem Ochsenboden
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Erdbeben oder Explosion?
Der mysteriöse Vorfall auf dem Ochsenboden
In den frühen Morgenstunden des 4. Juni 2024 bebte die Erde im Kanton Schwyz. Das Beben um 2:34 Uhr erreichte eine Stärke von 4,4 auf der Richterskala und wurde von Fachleuten des Schweizerischen Erdbebendienstes als „relativ schwach“ klassifiziert. Der Pragelpass, so hiess es offiziell, sei das Epizentrum gewesen. Doch die angegebenen Koordinaten erzählen eine andere Geschichte. Sie führen direkt auf das Testgelände des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall im Ochsenboden, Unteriberg. War es wirklich ein Erdbeben – oder der Effekt einer gewaltigen Explosion?
Die Wellen schlagen hoch
Für die meisten mag das Ereignis ein kurzes Zittern gewesen sein, doch die seismischen Daten erzählen eine beunruhigende Geschichte. Experten, die die Aufzeichnungen analysiert haben, entdeckten Wellenmuster, die nicht zu einem natürlichen Erdbeben passen. Besonders auffällig: Die markante Primärwelle und die vertikale Ausbreitung der Erschütterung – klare Indizien für eine Explosion. Ein „natürliches Beben“ kündigt sich durch schwache Anfangssignale an, doch hier war das Signal scharf, kurz und intensiv.
Das weckt Erinnerungen an unterirdische Atomtests oder massive Sprengladungen. Die geschätzte Stärke von 4,4 auf der Richterskala entspricht der Detonation von mindestens 2‘500 Tonnen TNT. Eine logistische Mammutaufgabe, die kaum mit konventionellen Mitteln durchgeführt worden sein könnte. Doch wer, wenn nicht Rheinmetall, verfügt über die Ressourcen und das Know-how für derartige Experimente?
Rheinmetall – Ein Konzern im Visier
Das Testgelände am Ochsenboden gehört zu Rheinmetall, einem Rüstungskonzern, der weltweit für Waffen- und Munitionsproduktion bekannt ist. Von hochentwickelten Waffensystemen bis hin zu Munition für Konfliktregionen: Rheinmetall ist in einer Branche tätig, die oft mehr Fragen als Antworten hinterlässt. Dass das Epizentrum des „Bebens“ ausgerechnet auf ihrem Testgelände lag, kann kaum als Zufall abgetan werden.
Die Behörden hingegen? Schweigsam. Das VBS und Armasuisse wiegeln ab: Man habe keine Kenntnis von Tests und sei nicht in private Vorgänge auf dem Gelände involviert. Eine interessante Aussage, bedenkt man, dass dieselben Behörden für jeden Baumfällantrag penibelste Genehmigungen verlangen. Offenbar ist der Schutz der Natur strenger reguliert als der Umgang mit explosiven Stoffen.
Knall und Scherben: Was die Anwohner berichten
Während die offiziellen Stellen den Vorfall kleinreden, berichten Anwohner von einem lautstarken Knall, der weit über die Region hinaus zu hören war. Im Restaurant des nahegelegenen Golfplatzes zerbarsten Fensterscheiben, und aus dem ganzen Kanton gingen 130 „Verspürtmeldungen“ ein. Die weiteste kam aus 109 Kilometern Entfernung. Sechs weitere Beben folgten, alle mit Epizentren rund um das Gelände von Rheinmetall. Zufall? Wohl kaum. Doch die Verantwortlichen bleiben stumm.
Die Gefahr für die Region
Besonders brisant ist die Nähe des Ochsenbodens zu zwei wichtigen Stauseen, dem Sihlsee und dem Wägitalersee. Beide sind essenziell für die Wasser- und Stromversorgung sowie den Hochwasserschutz in der Region Zürich. Ein Versagen der Staudämme wäre eine Katastrophe, die unvorstellbare Schäden anrichten könnte. Obwohl ein Beben der Stärke 4,4 – ungewöhnlich hoch für die Schweiz – keinen direkten Einfluss auf die Stabilität der Dämme hat, stellt sich die Frage: Was wird auf diesem Gelände getestet? Und welche Risiken werden dabei in Kauf genommen?
Hans-Benjamin Braun zeigt hier drei Seismogramme auf:
- 25. Oktober 2020 vom Erdbeben von Elm
- 5. Mai 2009 vom norwegische Erdbebendienst NORSAR die unterirdischen Atomtests von Nordkorea nachgewiesen hat.
- 4. Juni 2024 von Unteriberg / Ochsenboden
Quelle: Hans-Benjamin Braun, geophysical-forensics.ch
Man kann aus den drei Seismogrammen die Charakteristiken erkennen. Ein Erdbeben (oberstes Seismogramm) kündigt sich mit einer schwächeren Primärwelle an und weist im Gegensatz zu Explosionen auch unmittelbar nach dem Maximum kleinere Erschütterungen auf.
Konsequenz: Am 4. Juni hat wahrscheinlich kein Erdbeben, sondern eine Explosion stattgefunden.
Explosion statt Erdbeben: Die Spuren der Detonation
Die seismischen Daten legen nahe, dass keine gewöhnliche Sprengladung gezündet wurde. Die Stärke des Bebens deutet auf eine sogenannte Mini-Nuke hin – eine kleine nukleare Detonation mit enormer Sprengkraft, jedoch minimalem radioaktiven Fallout. Unterirdische Tests dieser Art hinterlassen nur geringe Spuren, die sich mit bestehenden Radioisotopen in der Umwelt vermischen. Zwar bleibt die radioaktive Belastung unterhalb kritischer Werte, doch die Möglichkeit, dass nukleare Experimente auf Schweizer Boden durchgeführt werden, ist alarmierend.
Für eine Mini-Nuke sprechen auch die Dimensionen: Um ein „normales“ Beben dieser Stärke zu simulieren, wären 125 Lastwagenladungen Dynamit nötig. Eine logistische Unmöglichkeit in einem abgeschiedenen Gebirgstal wie dem Ochsenboden. Die Alternative? Ein Experiment mit Technologien, die bislang nur wenigen Nationen zugeschrieben werden.
Das grosse Schweigen der Behörden
Die Reaktionen der Behörden sind ein Lehrbuchbeispiel für Desinformation. Das Militärdepartement hat „keine Kenntnis von Aktivitäten“ auf dem Testgelände. Der Kanton Schwyz sieht „keinen Anlass zur Untersuchung“. Dabei ist das Epizentrum inzwischen nachträglich verschoben worden – offenbar, um die Nähe zum Testgelände zu relativieren. Ein Zufall? Oder ein weiterer Versuch, das Ereignis zu verschleiern?
Interessant ist auch die Geschichte des Testgeländes. Die Betriebsbewilligung stammt aus den 1950er Jahren, damals erteilt an die Oerlikon-Bührle AG. Seitdem hat der Standort mehrfach den Besitzer gewechselt, ohne dass die rechtlichen Grundlagen offenbar je aktualisiert wurden. Heute gehört das Gelände Rheinmetall – doch welche Art von Tests dort durchgeführt wird, bleibt ein Geheimnis.
Eine Bevölkerung, die Antworten fordert
Die Menschen im Kanton Schwyz, und nicht nur dort, haben ein Recht auf Aufklärung. Was geschah am 4. Juni 2024 wirklich? Welche Risiken gehen von den Aktivitäten auf dem Ochsenboden aus? Und warum wird ein Ereignis dieser Dimension als „natürlich“ abgetan, obwohl die Daten klar auf etwas anderes hinweisen?
Die Behörden müssen Antworten liefern. Rheinmetall, als Betreiber des Testgeländes, muss Verantwortung übernehmen. Und die Schweizer Bevölkerung sollte genau hinsehen, wenn private Unternehmen unter dem Deckmantel der Geheimhaltung Aktivitäten durchführen, die potenziell die Sicherheit ganzer Regionen gefährden. Denn was auf dem Ochsenboden geschah, ist nicht nur ein lokaler Vorfall – es ist ein Weckruf.
Was die Armasuisse dazu schreibt
Ihr Schreiben vom 2024-08-05 an das VBS
Sehr geehrter Herr Oesch
Ihr Schreiben an die Chefin VBS vom 05.08.2024 «Soll unsere Helvetia in die NATO bombardiert werden?» wurde zur Beantwortung an das Bundesamt für Rüstung armasuisse weitergeleitet.
Ihre Behauptungen können aufgrund den uns vorliegenden Informationen und Daten nicht nachvollzogen werden. Ohne weitere Einzelheiten zu den von Ihnen gemachten Aussagen sind wir nicht in der Lage, auf Interpretationen, Schlussfolgerungen und Handlungsanweisungen näher einzugehen.
Im Weiteren verweise ich auf unsere nachfolgende Antwort auf die Medienanfrage der «Weltwoche». Nachfolgend der Inhalt (Kursiv fett = Fragen, kursiv = unsere Antwort)
«Am 4. Juni wurde auf oder registriert unmittelbar neben dem Erprobungsgelände Ochsenboden (SZ) der RWM Schweiz AG ein Erdbeben mit einer Magnitude von 4.4. registriert, das das Charakteristikum einer Explosion aufweisen könnte. Dazu stellen sich folgende Fragen:
- Welche Kenntnisse hat das VBS von diesem Vorfall?
- Wird der Vorfall vom VBS oder von anderen Stellen der Eidgenossenschaft untersucht?
- Der Rheinmetall-Konzern ist stark im Rüstungsgeschäft mit der Ukraine involviert. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, ob Waffen oder Munition, die im Ochsenboden getestet werden, in die Ukraine geliefert werden?
- Ist die Tatsache, dass ein internationaler Rüstungskonzern in der Schweiz Waffen- und Munitionstests durchführt, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar?
Ich habe bei allen relevanten Stellen (Beschaffung, W+T sowie Führung) nachgefragt. Wir haben keine Kenntnisse von einem Vorfall.
Der Ochsenboden ist ein privates Testgelände der Rheinmetall und auch daher sind wir nicht involviert.»
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
AW: Ihr Schreiben vom 2024-08-05 an das VBS
Guten Abend sehr geehrter Herr Kaj-Gunnar Sievert
Herzliches Dankeschön für Ihre Kontaktaufnahme, das freut mich sehr.
Ich bin stolzer Gebirgsgrenadier (Semper Fidelis) und hoffe, dass wir hier auf dieser Ebene kommunizieren können, denn ich bin kein Durchschnittlicher, oder normaler Mensch wie das sonst angenommen wird, das reicht leider in der heutigen sehr oberflächlichen und unglaubwürdigen Welt nicht mehr aus. Denken Sie wirklich, das ich mich und vor allem unser Experten-Team so massiv exponieren würde, wenn es sich hier nicht um eine Faktenlage handelt, die zu 99,99% das bestätigt, was wir angesprochen haben? Dieses Ereignis auf dem Ochsenboden verlangt eine vollständige Investigation durch den Bund, die betroffenen Kantone und Gemeinde, ob es sich um ein privates oder öffentliches Grundstück handelt. Dieses Ereignis ist ein absoluter „game changer“ für die Zukunft der Eidgenossenschaft – wir können das Ihnen vor Ort genau erklären. Der Bundesrat weiss sicher Bescheid über die Hintergründe zu diesem Ereignis, denn es handelt sich um eine sehr vorstellbare Nötigungen/Erpressung auf unsere Landesregierung, annehmlich ausgeführt durch die USA/NATO.
Mit unseren Fachexperten zusammen sind wir uneingeschränkt bereit, die Einzelheiten zu den von uns gemachten Aussagen im Detail einzugehen. Meine Aussagen sind keine Behauptungen, sondern durch Mathematik, Physik und Sprenganalysen mit weltweiten Nebeneinanderstellen recherchierten Daten, Analysen und Fakten hinterlegt. Die Einzelheiten, welche Sie anfordern, werden Sie und alle Verantwortlichen direkt und vor Ort bekommen.
Darum möchte ich zur Sicherheit aller Betroffenen, dass Sie ein Treffen mit den Verantwortlichen im VBS und uns als Kernteam (mit Fachexperten und Anwalt) vereinbaren können. Ich werde selber dafür sorgen, dass der Ständerat und der Nationalrat mit uns zusammen vertreten sind. Es ist immer noch die Politik, welche über die Armee entscheidet, vor allem wenn es unfreundlich läuft! Ich muss das Ihnen sicher nicht klar machen. Ich bitte Sie also freundlich auf, einen Termin sobald möglich für diesen Austausch unter allen Parteien zu arrangieren. Unsere Bemühungen sind zum Wohl der Bürger und unser Heimatland, bleiben wir uns für immer treu!
Für Ihre Mühen und Verständnis, danke ich Ihnen zum Voraus
AW: Ihr Schreiben vom 2024-08-05 an das VBS
Sehr geehrter Herr Oesch
Ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres Mail und werde mich bei Ihnen wieder melden.
Freundliche Grüsse
AW: Ihr Schreiben vom 2024-08-05 an das VBS
Guten Abend Herr Sievert
Seit ich seit schon 2 Wochen nichts mehr von Ihnen gehört habe, möchte ich mich nochmal bei Ihnen melden. In der Zwischenzeit, haben sich bei uns weitere nachgeforschte Tatsachen ergeben, welche bei einem offiziellen Treffen ganz sicher zu dieser ernsthaften Lage beitragen wird.
Es gibt Individuelle im Ständerat, wie auch im Nationalrat, die sehr bald etwas unternehmen werden, das ganz sicher Futter für die Staats- und Propagandamedien sein wird.
Ich würde mich auf Ihre Rückmeldung mit einer Terminvereinbarung freuen! Herzlichen Dank für Ihre Mühen und Verständnis, was vor allem auch zur Sicherheit aller Betroffenen beiträgt.
AW: Ihr Schreiben vom 2024-08-05 an das VBS
Besten Dank für Ihre Geduld und Ihre Kontaktaufnahme. In Bezugnahme auf Ihr Mail vom 27. August 2024 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die Ausgangslage noch einmal eingehend geprüft haben und auf die identische Beurteilung gekommen sind, welche wir Ihnen bereits schon einmal mitgeteilt haben.
Einerseits stellen wir die Messungen des Erdbebens nicht in Frage und andererseits handelt es sich bei dem erwähnten Gelände (Ochsenboden) um ein privates Testgelände der Firma Rheinmetall. Ungeachtet der Vorgänge und Messungen sind wir mit Sicherheit nicht involviert.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keinen Mehrwert in einem Treffen, da wir über keinerlei weitere Informationen verfügen. In diesem Sinne betrachten wir die Angelegenheit als erledigt und schliessen diese Anfrage ab.
AW: Ihr Schreiben vom 2024-08-05 an das VBS
Guten Abend Herr Sievert
In der Schweiz gilt natürlich auch auf Privatgelände nicht die völlige Narrenfreiheit. Unternehmen wie Rheinmetall, die auf privaten Testgeländen wie dem in Ochsenboden operieren, müssen sich dennoch an geltende Gesetze und Vorschriften halten – und da gibt es einige, besonders wenn es um Waffentests (vor allem mini Nukes) oder andere sensible Tätigkeiten geht.
Auch auf einem Privatgelände müssen Unternehmen Umwelt- und Sicherheitsauflagen einhalten. Dazu gehören etwa Lärmschutz, Umweltschutz, Brandschutz, sowie Sicherheitsbestimmungen und Genehmigungen für spezielle Tätigkeiten, wie eben Rüstungs- oder Waffenversuche. Außerdem unterliegen solche Aktivitäten oft einer strengen Kontrolle durch staatliche Behörden.
Dass Armasuisse sagt, Rheinmetall könne „machen, was sie wolle,“ könnte sich auf das Fehlen von externen Einschränkungen im Rahmen der genehmigten Aktivitäten beziehen. Aber selbst dann müssen sie sich an die Schweizer Gesetze und die vereinbarten Vorgaben halten. Keine Firma in der Schweiz kann auf ihrem Privatgelände einfach tun und lassen, was sie will – da wären die Behörden sofort zur Stelle, wenn etwas nicht rechtens abläuft.
Rheinmetall müsste also auf dem Testgelände sicherstellen, dass all diese gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, auch wenn es sich um Privatgelände handelt. Es gibt also keine völlige Freiheit, selbst auf eigenem Boden alles zu tun.
Nur um die Absurdität der Aussage von Armasuisse aufzuzeigen! In der Logik, dass man auf Privatgelände „machen kann, was man will“, könnte man dann tatsächlich Dinge tun, die eindeutig gegen Gesetze verstoßen – wie etwa Organhandel, Drogenproduktion oder andere kriminelle Aktivitäten!
Selbstverständlich ist das in der Schweiz (und in den meisten Ländern) nicht der Fall. Es gibt klare gesetzliche Grenzen für alle Handlungen, unabhängig davon, ob sie auf öffentlichem oder privatem Boden stattfinden. Beispiele wie Organentnahme oder Drogenproduktion fallen unter Strafrecht und spezielle Gesetze, die strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie auf Privatgelände durchgeführt würden.
Diese Aktivitäten sind unabhängig davon illegal, wo sie stattfinden – ob auf öffentlichem Gelände oder im privaten Bereich. Die Idee, dass man auf seinem Privatgelände tun kann, was man will, ist ein Irrtum. Das Schweizer Rechtssystem sorgt dafür, dass Aktivitäten auf Privatgrundstücken den allgemeinen Gesetzen unterliegen, besonders wenn es um die öffentliche Sicherheit und das Gemeinwohl geht.
Es gibt durchaus Hinweise darauf, dass in der Schweiz, insbesondere auf dem Testgelände Ochsenboden, mit einer gewissen Verschwiegenheit umgegangen wird, was dort genau passiert. Rheinmetall und andere Rüstungsunternehmen nutzen diese Gebiete für Tests und Präsentationen, und die politischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz machen es oft einfacher, solche Aktivitäten durchzuführen, ohne dass detaillierte Berichte oder öffentliche Einsichten erforderlich sind. Die Schweizer Behörden verweisen oft auf den Bund, wenn es um die Überwachung von Testaktivitäten geht, wie es auch im Fall von Ochsenboden der Fall ist. Das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Schwyz ist lediglich für die Überwachung der Einhaltung der Störfallverordnung zuständig, die periodische Betriebskontrollen vorsieht. Dies bedeutet, dass auf kantonaler Ebene keine intensiven Kontrollen darüber durchgeführt werden, was genau getestet oder vorgeführt wird. Da sind wir auch dran und haben schon einiges ausfindig machen können!
In Zusammenhang mit der aktuellen Ochsenboden Situation vom 4. Juni 2024, sende ich Ihnen noch eine brisante seismische Reaktion des Angriffs auf das russische Waffendepot in Toropets nur 250 km von Moskau entfernt gestern Nacht. Die Analyse von 6 Stationen in einer Entfernung von 400-600 km ergab eine Magnitude von 4,2 (wiederum deutlich größer als die Schätzung von NORSAR), was einer Sprengladung im Bereich von 1 Kilotonne TNT-Äquivalent entspricht. Nein, das war keine Drohne Herr Sievert, wir denken die USA/NATO haben hier schon ein recht grosses Packet verschickt, welches ganz sicher von den Russen beantwortet wird! In diesem Fall ist die „Gretchen-Frage“ ob Explosion oder Erdbeben schon gelöst, damit stellt das Ereignis eine Referenzereignis dar. Zum Vergleich haben wir hier ein entsprechendes Seismogramm des Ochsenboden Ereignisses gemessen unter den gleichen (Frequenz-)Bedingungen wie im obigen Ereignis. Auch wenn ihr alle vom VBS /Armasuisse die Köpfe in den Sand stecken wollt, Fakt ist, beides waren Explosionen und keine natürlich erfolgte Erdbeben!
Hans-Benjamin Braun hat uns drei Seismogramme gezeigt: Erstes vom Erdbeben von Elm vom 25. Oktober 2020, das nächste mit dem der norwegische Erdbebendienst NORSAR vom 5. Mai 2009 die unterirdischen Atomtests von Nordkorea nachgewiesen hat, und dasjenige von Unteriberg vom 4. Juni 2024. Ganz unten ist das aktuelle Ereignis von Toropets. Was ganz klar ist, die Explosion verursachten seismischen Reaktionen zeigen keine Vorbeben auf, wie im vom Erdbeben in Elm vom 25. Oktober 2020 der Fall war.
Sie sagen, dass es keinen Mehrwert hat, die Ochsenboden Explosion (mini-Nuke) nicht mehr weiter zu verfolgen. Ich möchte gerne wissen, wer das ihnen ganz genau mitgeteilt hat. Wer Vater oder Mutter von Kindern ist, oder sogar Grosskindern hat, müsste hier jetzt alles geben (Job, Karriere etc.) um unser Vaterland von all den Feiglingen und Landesverrätern zu schützen.
Wie anfänglich, verlange ich einen Termin mit den Verantwortlichen, damit wir hier eine ganz grosse Unreinlichkeit und grössere Schäden gegen unser Vaterland stoppen können.
Herzlichen Dank
Wer berichtet?
Schweizerischer Verein WIR
Zeitpunkt
Das Erdbeben beim Rüstungskonzern Rheinmetall in Unteriberg war vermutlich eine Explosion
Global Research
Unser Mitteleuropa
Offener Brief von „WIR“ an den Schweizer Bundesrat: «Das Erdbeben, das keines war!»
WIR werden aktiv
Rechtliche Hinweise
Aufruf zum Handeln: Soll unsere Helvetia in die NATO bombardiert werden?
Ist es sicherheitsrelevant, dass auf Schweizer Boden Tests von Waffen und Munition stattfinden, die möglicherweise dereinst in Kriegsgebieten zum Einsatz kommen?
Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung
Plannetzwerk, WIR & Gigaherz machen baupolizeilicher Anzeige gegen Gemeinden mit adaptiven Antennen, die rechtswidrig mit Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden.
Rechtlicher Hinweis: ist die Helvetia schon gefallen?
Sie können unser Land retten oder Sie können unser Land vernichten. Unsere vorgängigen Hinweise blieben vom Bundesrat und dem Militär unbeachtet. Was passiert nun?
Rechtlicher Hinweis an die Höhere Stabsoffiziere der Schweiz : Hybride Bedrohungen und Kriegsführung gegen die Eidgenossenschaft!
Es ist dringend erforderlich, dass die höheren Stabsoffiziere die Führung und den Schutz unseres Landes wahrnehmen. Aktuell befinden wir uns in einer hybriden Bedrohung. Eine weltweite und aktive Kriegsführung gegen die Völker im Generellen, und im Speziellen gegen das Volk der Eidgenossenschaft ist wahrscheinlich!
Rechtliche Hinweise an die Schweizer Landesregierung: Handeln Sie entsprechend und JETZT!
Lieber Bundesrat, Sie haben sich für die Interessen des Volkes – uns Menschen – einzusetzen. In jeder Hinsicht. Für diese Leistung werden Sie mit unseren Steuergeldern bezahlt.
Rechtlicher Hinweis an die Schweizer Landesregierung: Verdeckte Steuerung der Länder durch die WHO
Wir erwarten vom Bundesrat, dass er für den Erhalt unserer Neutralität und für die eidgenössische Unabhängigkeit aktiv einsteht, damit wir Eidgenossen den «Great Reset» noch rechtzeitig stoppen können.
Es geht auch so: Die alternative Friedenskonferenz in der Schweiz
Mutual Peace Engagement Meeting 2024 in Flüehli LU
Die Zivilgesellschaft lebt den Beweis vor, dass Friedensverhandlungen mit BEIDEN Hauptkonfliktparteien möglich sind. Am 12. Juni 2024 fand in Flüehli LU eine alternative Friedenskonferenz mit mit Beteiligung von russischen, deutschen und amerikanischen Unterhändlern in der Schweiz statt.
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Helfen Sie mit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen!
In der Vergangenheit wurde uns eingetrichtert, dass wir Bürger mit unseren Anliegen gegen Windmühlen rennen und nichts gegen die lebenszerstörenden Aktionen unserer Regierung unternehmen könnten.
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Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.
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