Die Schweiz stimmt erwartungsgemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu

Zumindest lässt der kurze Kommentar der Schweizer Delegierten nach der Abstimmung darauf schliessen. Interessanterweise war die Abstimmung geheim. Jedenfalls für die Zuschauer des Live-Streams am Bildschirm zuhause. Aber das war nicht die einzige Kuriosität. Das gesamte Prozedere der Abstimmung erschien doch etwas merkwürdig. Selbst an einen Brieftaubenverein würde man höhere Transparenzanforderungen stellen.

Zu den IGV:

Kein Schweizer Klardenker, der die wahren Absichten der beiden Instrumente, WHO-Pandemievertrag und erweiterte Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) kennt und die Agenda dieser beiden Instrumente durchschaut, würde sich selbst zum Schafott begeben. Es sei denn, er ist direkt oder indirekt ein solch grosser Profiteur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass er seiner Gier, nach was auch immer, nach dem Motto “nach mir die Sintflut“ freien Lauf lassen möchte. Oder nennen wir es so, wie es in der Pharmabranche gang und gäbe ist: Für den (persönlichen) Profit auch über Leichen geht.

Was das nun mit dem Ja der Schweiz zu den IGV zu tun hat, fragen Sie sich?

Nun, die Schweizer Regierung und mit ihr viele Parlamentarier, aber auch viele Schweizer Untertanen sind Profiteure der WHO und anderer illustrer Organisationen in Genf. Ob die Schweiz an sich ein idyllischer kleiner Schurkenstaat ist, mit glücklichen Kühen, unter deren Almen sich meisterhafte (Swiss made!) Tunnelsysteme und Bunker für alle möglichen Zwecke befinden, kann an dieser Stelle nicht weiter untersucht werden.

Dass in der Schweiz aber zahlreiche Schurkenorganisationen ihr Unwesen treiben, daran kann kein Zweifel bestehen. Denn warum sonst, sollte man sich umfangreiche Privilegien wie die Unverletzlichkeit der Personen, Räumlichkeiten und Vermögenswerte, die Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung und die freie Verfügung über Finanzmittel, Devisen, Bargeld und anderes bewegliches Vermögen zusichern lassen. So wurde der WHO bereits bei ihrer Gründung diese Privilegien zugesichert.

Man fragt sich warum, wo es nach ihren eigenen Statuten doch nur um das gesundheitliche Wohl aller Menschen auf der Erde geht. Welchen Eindruck würde ein solches Ansinnen in der Privatwirtschaft vermitteln? Nehmen wir an, ein Fallschirmhersteller würde in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen reinschreiben, dass er bei allen Geschäftstätigkeiten von der Haftung und der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist, insbesondere in den Fällen, in denen seine Fallschirme sich nicht rechtzeitig öffnen. Und nehmen wir an, jeder Käufer müsste seine Risikolebensversicherung vor dem Kauf auf den Verkäufer als Begünstigten umschreiben lassen. Wäre dann nicht anzunehmen, dass dieser Fallschirmverkäufer in Kürze vom Markt verschwunden wäre?

Das Geschäftsmodell der WHO

So ähnlich funktioniert das Geschäftsmodell der WHO, das von Anfang an die Vermarktung von Impfprodukten im Fokus hatte. Und daran hat sich bis heute nichts geändert. Verkürzt gesagt sollen die neuen IGV die Voraussetzung dafür schaffen, dass der Generaldirektor der WHO nach Belieben, ohne Nachweis, irgendwelche Gesundheitsnotstände ausrufen kann, welche nur mit dem Durchimpfen der Bevölkerung beendet werden kann.

Cui bono? Wer profitiert? Alle, die mit der Impfstoffherstellung und dem -vertrieb zu tun haben. Und natürlich auch die Biolabore, die den Erreger vorher entwickelt und / oder gefunden haben und, nicht zu vergessen, die Hersteller der Tests, die diesen Erreger angeblich nachweisen können. Wir erinnern uns, dass die sogenannte Corona-Pandemie eine herbeigetestete “Plandemie“ war.

Warum die Schweiz nicht ablehnen kann

Und da wären wir bei Punkt 1, warum die Schweiz die IGV unmöglich ablehnen kann. Denn sie erfordern den weiteren Ausbau der Bio(waffen)labore, in denen die Gain-of-Fuction-Forschung betrieben wird und sie ermöglichen den “Kaufimpuls“ für die Gegenmassnahmen, was im Wesentlichen Millionen oder Milliarden von Impfstoffdosen sein werden. Und bei diesem Geschäftsmodell bleibt sicher der eine oder andere Dollar auch in den Kassen der Schweizer Pharma- und Laborbranche hängen. Das war bereits in der Corona-Krise der Fall, auch wenn darüber nur ungern öffentlich Buch geführt wird.

Punkt 2: Die Schweiz ist stolz auf die vielen wunderbaren internationalen Organisationen (IO), allen voran die UNO (Vereinte Nationen) und Nichtregierungsorganisationen (der Name konterkariert, was die meisten tatsächlich sind), die sich in Genf auf die Füsse treten. Zitiert sei der UNO-Botschafter Valentin Zellweger:

„Dank seiner Tradition als Ort der Diplomatie geniesst Genf das Vertrauen der Welt. Man weiss, dass man hier vertraulich miteinander Lösungen erarbeiten kann. Doch der Weg dahin wird zunehmend komplexer, es fliessen immer mehr Themen ineinander – Klima und Gesundheit, Arbeit und Menschenrechte, Umwelt und Migration. Und da findet sich weltweit eben nur eine Stadt, in der all das notwendige Expertenwissen versammelt ist: Genf. Und die Schweiz sorgt dafür, dass das so bleibt. (…) Deshalb setzt sich die Schweiz für den Genfer Multilateralismus ein. Zudem entsprechen die Ziele unserer Aussenpolitik eins zu eins der Uno-Charta. In der Uno mitzuarbeiten, ist so, als ob die Schweiz bei der Gitarre den Verstärker einschalten würde – wir haben viel mehr Pfuus.“

Punkt 3: Die internationalen Organisationen und NGOs sind für die Stadt und den Kanton Genf aus rein wirtschaftlichen Gründen extrem wichtig. Im Jahr 2023 arbeiteten 36‘031 Mitarbeiter dieser Organisationen in Genf. Das ist eine von 10 Stellen im Kanton Genf. Im Jahr zuvor gaben alleine die internationalen Organisationen 3,795 Milliarden Franken in der Schweiz aus. Knapp 42% der Bevölkerung sind im Jahr 2023 Ausländer gewesen. In den letzten Jahren haben die internationalen Organisationen jeweils um die 4 Milliarden Franken zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Kantons Genf beigetragen (BIP 2021: 56 Mrd. CHF).

Wessen Brot ich esse…

Punkt 4: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe. Und an dieser Stelle müssen wir leider zwingend auf den Gutmenschen Bill Gates und seine Stiftung, die Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF), zu sprechen kommen. Auf der Homepage kann man lesen, mit welchem Ziel die BMGF gegründet wurde (eigene Übersetzung):

„Wir wachen jeden Tag mit der Entschlossenheit auf, unsere Ressourcen einzusetzen, um eine Welt zu schaffen, in der jeder die Möglichkeit hat, ein gesundes und produktives Leben zu führen. Das Wichtigste ist, dass wir dies glauben: Alle Leben sind gleich viel wert. Deshalb haben wir uns entschlossen, unser Vermögen von Microsoft zu spenden, um anderen zu helfen.“

Beim besagten Vermögen handelte es sich bei der Gründung um 14 Milliarden US-Dollar, bis heute wurden knapp 54 Milliarden US-Dollar eingesetzt und „wir glauben, dass dies unseren Partnern geholfen hat, etwas zu bewirken“, so heisst es auf der Website.

Bei Partnern denkt man vermutlich nicht in erster Linie an Schweizer Organisationen oder Organisationen mit Sitz in der Schweiz, sondern eher an solche, die in ärmeren Ländern der Welt zuhause sind. Doch in der Tat flossen seit der Gründung der BMGF im Jahr 2000 rund 15 Milliarden US-Dollar in die Schweiz (eigene Auswertung, Beträge sind der BMGF-Website unter “Committed Grants“zu entnehmen). Unter anderem, wie bekannt, an Swissmedic 3,6 Millionen US-Dollar und an das Swiss Tropical and Public Health Institute (Swiss TPH) in Basel 48 Millionen US-Dollar. Ein paar Almosen gingen auch an die ETH Zürich (Eidgenössisch Technische Hochschule), die Syngenta Foundation, die Universität Genf, LimmaTech Biologics und DSM Firmenich. Um nur einige zu nennen.

Hält man sich vor Augen, dass Bill Gates über seine Stiftungen der grösste Privatfinanzier der WHO ist, so braucht man nur eins und eins zusammenzählen, um zu verstehen, dass die Schweiz ihm, bildlich gesprochen, nicht ans Bein pinkeln wird, indem sie einen WHO-Pandemievertrag und / oder die erweiterten IGV, die Herrn Gates’ Geschäftsmodelle beflügeln, ablehnt.

Durchregieren ohne wesentliche Mitsprache des Souveräns

Punkt 5: Das neue WHO-Pandemieabkommen in Kombination mit den neuen IGV würde dem Bundesrat nach der (bereits laufenden) Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) und der neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV), die bereits auch in der Vernehmlassung ist, ein Durchregieren ohne wesentliche Mitsprache der Kantone und schon gar nicht des Souveräns ermöglichen. Und vor allem ohne Einhaltung wesentlicher Bestandteile der Bundesverfassung, vor allem im Hinblick auf grundsätzliche Menschen- und Freiheitsrechte. Notstand als Dauerzustand.

So lesen sich zumindest die IGV, aber auch Teile des Entwurfs zur Teilrevision des EpG und jetzt auch Teile der KOBV-Verordnung (denn es bedarf angeblich dringend eines permanenten Krisenstabs, verschleiernd “Kernstab“ genannt). Ganz nützlich also für die Regierenden, die offenbar, wie die Coronajahre gezeigt haben, grossen Gefallen daran gefunden haben. Denn sonst wären sie an einer wirklichen Aufarbeitung dieser dunklen Zeit interessiert und es kämen endlich mal die Fakten auf den Tisch (so wie in anderen Ländern). Nach dem Motto “wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, belässt man es lieber dabei, die Lüge ungeniert zu perpetuieren, was sich sowohl in der Begründung zur Teilrevision des EpG nachlesen lässt, als auch in der Begründung für eine neue Krisenverordnung.

Also, warum genau hätte die Schweizer Delegation mit Frau Baume-Schneider an der Spitze die neuen IGV ablehnen sollen? Wo man es doch so vielen wichtigen global-galaktischen Akteuren mit der Zustimmung recht machen kann. Und die einheimischen Kritiker der IGV doch sowieso nur diese altbekannten Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner, Impfgegner, Querdenker, Covidioten, Aluhutträger und Flacherdler sind. Alles irrelevante Wählerschichten und vernachlässigbar.

 

Weitere Quellen:

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