Schon wieder ein neuer Entwurf des WHO-Pandemieabkommens

Ist es der Letzte?

Der jüngste Entwurf des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums zum Pandemievertrag ist ein klares Eingeständnis seines völligen Scheiterns.

James Roguski hat am 18. April 2024 eine neue Version des WHO-Pandemieabkommens, Stand April 2024, veröffentlicht.

Er hat auch die wichtigsten Änderungen genannt. Wir haben seinen Artikel übersetzt (eigene Hervorhebungen), damit wir alle auf dem Laufenden bleiben. Denn es geht im Eiltempo auf das Treffen der Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly) Ende Mai in Genf zu:

Schwachsinn

Der jüngste Entwurf des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums ist ein klares Eingeständnis seines völligen Scheiterns. Der sogenannte „Pandemievertrag“ muss abgelehnt werden.

Das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium (INB = Intergovernmental Negotiation Body) hat einen neuen Entwurf für ein „Pandemieabkommen“ der WHO veröffentlicht.

Er ist ein absoluter und totaler Fehlschlag.

Der neue Entwurf ist wirklich ein grosser, fetter, stinkender Haufen Schwachsinn.

Die einzig angemessene Reaktion auf diese Abscheulichkeit ist:

„OH NEIN!“

In einem erbärmlichen Versuch, sein völliges Scheitern zu verschleiern, hat das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium so gründlich versagt, dass es keine andere Wahl hat, als den Nationen vorzuschlagen, ein unfertiges Dokument zu unterzeichnen und sich darauf zu einigen, die Einzelheiten in die ferne Zukunft zu verschieben.

Das ist genau das, was man erwartet hat.

Sie wollten schon immer eine leere Vereinbarung erzielen, um ein Rahmenübereinkommen und eine brandneue Bürokratie (die Konferenz der Vertragsparteien, COP) einzurichten, die ermächtigt wäre, jedes Jahr auf unbestimmte Zeit zusammenzukommen.

Sie wissen, dass sie uns nicht im Detail zeigen können, was sie wirklich vorhaben. Sie schlagen ein unvollständiges, verwässertes Abkommen vor, in der Hoffnung, dass sie in der Zukunft Entscheidungen treffen können, in der Hoffnung, dass wir nicht aufpassen werden.

Wie zu erwarten war, versucht das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium, die Sache auf die lange Bank zu schieben, indem es die Entscheidungen über die folgenden Punkte hinauszögert:

Artikel 5. Eine Gesundheit

  1. Die Modalitäten, Bedingungen und operativen Dimensionen eines One-Health-Ansatzes werden in einem Instrument näher definiert, das den Bestimmungen der IHR (2005) Rechnung trägt und bis zum 31. Mai 2026 einsatzbereit ist.

Artikel 6. Abwehrbereitschaft, Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme

  1. Mit dem Ziel, das Lernen zwischen den Vertragsparteien, bewährte Verfahren sowie die Rechenschaftspflicht und die Koordinierung der Ressourcen zu fördern und zu unterstützen, wird von der WHO in Partnerschaft mit den einschlägigen Organisationen ein umfassendes, transparentes, wirksames und effizientes System zur Überwachung und Bewertung der Pandemieprävention, -bereitschaft und -reaktion entwickelt, umgesetzt und regelmässig bewertet, das sich auf einschlägige Instrumente stützt und einem von der Konferenz der Vertragsparteien (COP) zu vereinbarenden Zeitplan folgt.

Artikel 12. Zugang und Vorteilsausgleich

  1. Die Modalitäten, Bedingungen und operativen Dimensionen des PABS-Systems werden in einem rechtsverbindlichen Instrument näher festgelegt, das spätestens am 31. Mai 2026 einsatzbereit ist .

Warum zum Teufel ist dieser erbärmliche Vorschlag in diesem Artikel versteckt?

Artikel 13. Lieferkette und Logistik

  1. Es wird ein multilaterales System für die Verwaltung der Entschädigung und Haftung für Impfstoffe und therapeutische Mittel im Falle von Pandemien in Betracht gezogen.

Artikel 20. Nachhaltige Finanzierung

  1. Der [koordinierende Finanz-]Mechanismus arbeitet unter der Aufsicht und Leitung der Konferenz der Vertragsparteien und ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Konferenz der Vertragsparteien beschliesst innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des WHO-Pandemie-Übereinkommens das Mandat für den [koordinierenden Finanz-]Mechanismus und die Modalitäten für seine Arbeitsweise und Leitung.

Artikel 21. Konferenz der Vertragsparteien

  1. Die Konferenz der Vertragsparteien beschliesst durch Konsens eine Finanzregelung für sich selbst und für die Finanzierung der von ihr gegebenenfalls eingerichteten Nebenorgane sowie eine finanzielle Bestimmung für die Arbeit des Sekretariats.

Trotz aller oben genannten Versuche, die Einzelheiten des Abkommens zu verzögern und zu verschleiern, indem sie in die Zukunft verschoben werden, wird der neue Entwurf des „Vorschlags für das WHO-Pandemieabkommen“ am 17. Juni 2024 zur Unterzeichnung durch die Staaten vorliegen.

Artikel 33. Unterzeichnung

  1. Dieses Übereinkommen liegt nach seiner Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung auf ihrer siebenundsiebzigsten Tagung vom 17. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024 am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf und danach vom 8. Juli 2024 bis zum 7. Juli 2025 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

Artikel 35. Inkrafttreten

  1. (1) Dieses Übereinkommen tritt am dreissigsten Tag nach der Hinterlegung der sechzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-, förmlichen Bestätigungs- oder Beitrittsurkunde beim Verwahrer in Kraft.

von James Roguski

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