Swissmedic genehmigte einen Impfstoff,
der dann aber gar nicht verspritzt wurde!
Zugesandt von Truthbombs by Theresa
Dass die Vertreter der Schweiz den Impfstoff-Kaufvertrag mit Pfizer bereits einige Wochen vor dessen Zulassung durch Swissmedic abgeschlossen haben, ist lange bekannt. Die kürzlich veröffentlichten Protokolle der Taskforce 2019n-CoV des BAG bestätigen es erneut. Da dieses “Purchasing Agreement“, wenn auch in Teilen geschwärzt, veröffentlich worden ist, wissen wir auch, dass im Artikel 5.5 steht, dass die langfristigen Auswirkungen und die Wirksamkeit derzeit, also zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nicht bekannt sind. Und danach heisst es, dass es unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit (auch) nicht bekannt sind.
Danach folgt aber noch ein weiterer Satz, der bisher erstaunlich wenig Beachtung gefunden hat: Der Impfstoff wird nicht serienmässig hergestellt. Das heisst, dass es keine unverwechselbare Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts einer Fertigungsreihe (Charge) geben wird. Was bedeutet das?
Eine solche sog. Serialisierung dient dazu, ein Produkt eindeutig rückverfolgbar und damit fälschungssicher zu machen. Der Verbraucher kann weder sehen, noch riechen, ob ein Arzneimittel während des Transports abgebaut oder verunreinigt wurde. Gute Vertriebspraktiken (Good Distribution Practices, GDP) sind insofern für die Pharmaindustrie von entscheidender Bedeutung, da sie sicherstellen, dass die Patienten darauf vertrauen können, dass die Medikamente wirksam, unverfälscht und sicher in der Anwendung sind, wenn sie zur Verabreichung bereit sind. Pfizer missachtete aktiv sowohl die Rechtsvorschriften, als auch die von verschiedenen Ländern für den Vertrieb des COVID-Impfstoffs vorgeschriebenen Leitlinien. Und schrieb es auch noch in den Kaufauftrag. Obwohl in der Schweiz eine solche Serialisierung bislang nicht verpflichtend ist, hätte diese Ankündigung von Pfizer die Unterzeichner zusätzlich misstrauisch machen müssen.
Pfizer weiss nicht, ob der Impfstoff wirkt, ob er negative Nebenwirkungen hat und stellt zugleich sicher, dass die produzierten Chargen nicht rückverfolgt werden können. Und damit wollte man die Welt vor einem tödlichen Virus retten? Wohl kaum.
Es ist inzwischen nämlich auch bekannt, dass Pfizer zwei Herstellungsverfahren zur Anwendung brachte: Prozess A und Prozess B. Die Zulassung des Impfstoffs erfolgte auf Basis des Prozesses A, in dem ein hochreiner Stoff zum Einsatz kam. Weil dieser hochreine Stoff jedoch zu teuer ist, fand die Massenproduktion mit einem anderen, bakteriellen Verfahren statt. Bis heute ist umstritten, ob dieses minderwertige Verfahren die aufgetretenen Impfschäden erklären kann, weil er schädliche DNA-Verunreinigungen mit sich bringt.
Interessant ist zudem, dass selbst der Impfstoff, der mit dem hochreinen Stoff hergestellt wurde und in der Zulassungsstudie von Pfizer mit über 40.000 Teilnehmern zum Einsatz kam, keinen signifikanten Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod nachweisen konnte. In der Impfgruppe gab es sogar mehr Todesfälle als in der Kontrollgruppe. Aus diesem Grund wurde die Studie vorzeitig von Pfizer abgebrochen.
Was heisst das im Klartext?
Die Schweiz hat also nicht nur grosse Mengen eines Impfstoffs eingekauft, der dem Wesen nach eine Gentherapie ist, dessen Wirksamkeit weder vertraglich zugesichert wurde, noch in einer Studie nachgewiesen werden konnte. Und obendrein akzeptierte man auch noch, ein anderes als das getestete und zugelassene Produkt geliefert zu bekommen. Das ist nicht nur bedenklich, sondern absolut intolerabel. Denn es bedeutet, dass die Zulassung des Produkts durch Swissmedic, falls überhaupt irgendetwas überprüft wurde, woran ebenso Zweifel bestehen, im Grunde bedeutungslos war. Bedeutungslos im Sinne seiner Arzneimittelsicherheit.
Man könnte jetzt natürlich die These aufstellen, dass die Bestellung der ersten 3 Millionen Dosen vor der Zulassung durch Swissmedic vor diesem Hintergrund “unproblematisch“ war, weil klar war, dass man irgendwelche Dosen geliefert bekommen würde, auf denen COVID-Impfstoff draufstand, es vertraglich aber irrelevant war, was drin ist! Wichtig wäre dann nur gewesen, dass man möglichst schnell ein Wundermittel zur Rettung der Schweizer Bevölkerung medienwirksam vermarkten konnte: Seht her, Eure Regierung rettet Euch!
Es spricht viel dafür, dass die “Pandemiemacher“ es so in ihrem Drehbuch vorgegeben haben. Denn der gesunde Menschenverstand oder nennen wir es eine gewisse moralische Grundhaltung, hätten dies nicht zugelassen.
Quellen:
Schweizer Pfizer-Vertrag:
Da viele Abschnitte geschwärzt sind, lohnt es sich, in den ungeschwärzten Pfizer-Vertrag mit Albanien zu schauen, der dem Schweizer Vertrag sehr ähnelt.
https://ti-health.org/wp-content/uploads/2021/05/Albania-Pfizer.pdf
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/eci.13998
https://transition-news.org/ema-raumt-dna-verunreinigungen-in-covid-impfstoff-ein