Baupolizeiliche Anzeige
gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors
Jede Gemeinde im Kanton Bern, welche eine oder mehrere illegalen 5G-Antennen in Betrieb genommen haben, erhalten am 19. Februar 2024 eine Warnung im Hinblick auf eine baupolizeiliche Anzeige.
Plannetzwerk, der Schweizerische Verein WIR & Gigaherz erstatten baupolizeiliche Anzeige gegen Gemeinden mit adaptiven Antennen, die rechtswidrig mit Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden. Sie fordern die Gemeinden als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei denrechtswidrig betriebenen Antennen (gemäss angefügter Liste), für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Art. 46 BauG) von Amtes wegen zu sorgen.
Sollten die Gemeinden ihrer Verantwortung als Gemeindebaupolizeibehörde nicht nachkommen, behalten sich die Absender strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor. Diese Anzeigen können auch durch die Bürger der fehlbaren Gemeinden erstattet werden.
Inhalt im Covert, Versand B-Post:
- Brief an die an die zuständige Gemeindebaupolizeibehörde/Gemeinde
- Kopie des Briefes und Liste von AUE mit 386 rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE
An die zuständige
Gemeindebaupolizeibehörde
Adresse xxx
Büren an der Aare, Eriz und Schwarzenburg, 19. Februar 2024
Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / Rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Urteil vom 21. August 2023 (100.2021.300U) hiess das Verwaltungsgericht eine Beschwerde in Büren an der Aare gut, welche aufzeigte, dass der Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) bei einer adaptiven Antenne im Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiung) ohne neues Baugesuch und ohne öffentliche Publikation rechtswidrig in Betrieb genommen wurde. Der Beschwerdeführer obsiegte vollumfänglich und die Beschwerde wurde zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Plattform Infosperber hat im September 2023 aufgedeckt, dass alleine im Kanton Bern noch weitere 386 Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation aufgeschaltet wurden. Der Artikel titelte: 5G / Kanton Bern trickst Anwohner von Antennen aus.
Laubscher plannetzwerk hat in der Folge, gemäss Öffentlichkeitsprinzip die Nennung der rechtswidrig mit einer Sendeleistungserhöhung aufgeschalteten Antennen beim Amt für Umwelt und Energie AUE einverlangt. Diese Liste wurde uns am 10. Januar 2024 abgegeben (Beilage).
Wie Sie der Liste entnehmen können, wurde auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet.
Gemäss Auskunft der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Regierungsrätin Evi Allemann, steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger jederzeit offen, mit einer Baupolizeianzeige an die zuständige Gemeindebaupolizeibehörde zu gelangen.
Wir fordern Sie daher als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei den in Ihrer Gemeinde gemäss beiliegender Liste rechtswidrig betriebenen Antennen, für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Art. 46 BauG) von Amtes wegen zu sorgen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder fachtechnischer Unterstützung zur Verfügung.
Sollten Sie Ihrer Verantwortung als Gemeindebaupolizeibehörde nicht nachkommen, behalten wir oder Bürger ihrer Gemeinde, uns strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Beilagen:
- Brief und Liste AUE vom 10. Januar 2024 (12 Seiten)
- Rechtswidrige Standort(e): Gemäss die beiliegende Liste vom Amt für Umwelt und Energie AUE aufgeführten und rechtswidrig mit einer Sendeleistungserhöhung aufgeschalteten Antenne(n) Standort(e) in ihrer Gemeinde: ((individuelle Liste))
Berichterstattung in den Medien
Am 20.02.2024 ging unsere Medienmitteilung an über 5000 Medien (Chefredaktoren, Lokale TV, Radiostationen, SRF und weitere Journalisten) und Politiker (Bundesrat, National & Ständerat, Regierungsräte, Kantonsräte und auch das BPUK) !
Transition TV berichtet am 22.3.2024
- Bundesgericht bremst grossen Windpark (01:27)
- Portrait: Daniel Laubscher gegen illegale 5G-Antennen (06:44)
- Wie Tag und Nacht: SP und SVP zum Epidemiengesetz (10:22)
- UNO-Menschenrechtskommission sagt Panel zur Pandemie ab (19:12)
- Volkes Stimme: Was von alternativen Medien erwartet wird (20:47)
- Völkerrechtswidrige Kriegspropaganda an der Universität Zürich? (24:11)
- Tag des Wassers, ein Schlüsselthema (29:15)
- Russland sondiert in den USA nach einem Waffenstillstand, vorerst ohne Erfolg (35:05)
Ärger über Mobilfunkantennen
5G-Kritiker reichen in 127 Berner Gemeinden Anzeige ein
386 Antennen seien rechtwidrig in Betrieb, behaupten zwei Vereine und eine Firma. Und reichen deswegen überall baupolizeiliche Anzeigen ein.
Im Kanton Bern sehen sich 127 Standortgemeinden von 5G-Mobilfunkantennen mit einer baupolizeilichen Anzeige konfrontiert. Eingereicht wurden die Anzeigen von den mobilfunkkritischen Vereinen WIR und Gigaherz sowie der Laubscher plannetzwerk GmbH aus Büren an der Aare.
Sie warnen seit längerem vor Strahlenbelastungen durch Mobilfunkantennen. Im Visier haben sie nun diejenigen Antennen, bei denen die Sendeleistung ohne Baugesuch und öffentliche Publikation erhöht worden sei. Das teilten die drei Organisationen am Dienstag mit.
Antennen laut Kritikern illegal
Sie berufen sich auf ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom August 2023, wonach die Sendeleistungserhöhung bei einer sogenannten adaptiven Antenne ein Baugesuch brauche. Im konkreten Fall ging es um eine Antenne in Büren an der Aare. Das Urteil ist laut Communiqué der Mobilfunkkritiker inzwischen rechtskräftig. Es habe weitreichende Folgen.
Denn alleine im Kanton Bern seien deshalb insgesamt 386 Antennen rechtswidrig in Betrieb. Die Liste mit allen Standorten hat ein Mobilfunkkritiker beim Kanton unter Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip eingefordert. Sie lag am Dienstag den Medienunterlagen bei. Allein in der Stadt Bern sind demnach 75 Antennen betroffen.
Strahlung soll dreimal höher sein
Im Serienbrief an die 127 Gemeinden heisst es: «Wie Sie der Liste entnehmen können, wurden auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor aufgeschaltet.» Es sei also eine Sendeleistungserhöhung vorgenommen worden.
«Wir fordern Sie als zuständige Baupolizeibehörde auf, in Ihrer Gemeinde (…) für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu sorgen.» Andernfalls behalte man sich strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilbranche vor.
Bei Antennen mit erhöhter Sendeleistung könnten zeitlich und örtlich beschränkt bis zu dreifach höhere Strahlenbelastungen auftreten, schreiben die Mobilfunkkritiker unter Berufung auf Angaben des Kantons. Wo welche Strahlenbelastung wie stark auftrete, müsse in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden.
Dieser und ähnliche Berichte sind auch in folgenden Zeitungen erschienen:
Weitere Reaktionen auf die Medienmitteilung
Von: xx [mailto:[email protected]]
Gesendet: Samstag, 24. Februar 2024 17:09
An: [email protected]
Betreff: AW: MEDIENMITTEILUNG: Baupolizeiliche Anzeigen bei 127 Gemeinden im Kanton BE
Bitte verschont mit mit solche Spam Mist, ich bin für den Ausbau sämtlicher Infrastrukturen wie Antennen und Windräder, da auch unsere Wirtschaft davon profitiert.
Also, kein solch reisserischer Mist….der mir schon ablöscht, wenn ich das Titelbild sehe.
Bitte vom Verteiler löschen….ich befürworte jede Antenne.