Was machen WIR.
Wir setzen uns dafür ein, dass wir Menschen, unsere Tiere und die Umwelt, durch übermässige elektromagnetische Strahlung gemäss den Vorgaben des gesetzlich verankerten Vorsorgeprinzips geschützt werden.
In Zusammenarbeit zwischen Prof. Dr. med. Lennart Hardell und dem Musiker, Projekt-Manager und umstrittenen 5G-Aktivisten Reza Ganjavi aus Kalifornien entstand ein Brief an den Schweizerischen Bundesrat. Hardell kritisiert in seinem Brief u.a., dass seine eigenen Studien zu den Tumorrisiken des Mobilfunks vom Leiter der BERENIS, der beratenden Expertengruppe für nicht-ionisierende Strahlung des Bundes, Prof. Martin Röösli, nicht berücksichtigt wurden.
Übersetzt und an den Bundesrat sowie alle Chefbeamten der zuständigen Bundesbehörden und National,- und Ständeräte per Mail und Einschreiben verschickt wurde der Brief vom Berner Unternehmer und 5G-Aktivist Christian Oesch, der zu den letzten eidg. Wahlen auf der Liste «5G-ade» antrat. Sein Ziel ist eine direkte Disputation zwischen Wissenschaftlern aus beiden Lagern. Der investigative Journalist Stephan Seiler von www.orwell-news.ch, hat darüber eine Videoreportage veröffentlicht.
Gestützt auf das Gutachten von Prof. Hardell sowie auf die Rechtsgutachten der Baujuristen „Pfisterer & Fretz“ in Aarau wie auch auf die wichtigen Erkenntnisse des „5G Appels auf der Erde und im Weltraum“ hat der „Schweizerische Verein WIR.“ ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Rechtsverstösse durch den Bundesrat und die verantwortlichen Chefbeamten qualifizieren soll. Insbesondere im „Internationalen 5G Appell “ mit 203,520 Unterschriften aus 203 Ländern, wird schlüssig dargelegt, dass die verantwortlichen Behörden durch die Vergabe der entsprechenden Funklizenzen mehrfach gegen staatliche und internationale Gesetze verstossen. Infolge dieses undemokratischen Skandals wird der „Schweizerische Verein WIR.“ nun gestützt durch ein Rechtsgutachten direkte Forderungen an den Bundesrat stellen. Denn der Bundesrat und die verantwortlichen Chefbeamten verstossen gegen mehr als 20 nationale und internationale Gesetze:
- namentlich nehmen sie ihre, in den Umweltschutz-Gesetzen verankerten Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nicht wahr (vgl. Appell, S. 7).
Ferner verstossen sie gegen:
- das in der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 10, Abs. 2) verbriefte „…Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit…“ und (Art. 11, Abs. 1) den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf „…besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit…“
- die im Umweltschutz-Gesetz (USG) implizit enthaltenen Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten. Gemäss Zweckartikel Art. 1, Abs. 1 und 2 soll der Bund:
„….. Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.“
…und im Sinne der Vorsorge
“…sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.“
- die Bestimmungen der Bundesverfassung Art. 74, Abs. 1 und 2, wonach der Bund angehalten wird, Vorschriften zu erlassen:
„…über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“ und dafür zu sorgen, dass
„….. solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher“