Daniel Laubscher bei AUF1: 5G führt zu Chromosomen-Schäden und Krebs

Daniel Laubscher bei AUF1: 5G führt zu Chromosomen-Schäden und Krebs

Mobilfunk-Experte Laubscher:

„5G führt zu Chromosomen-Schäden und Krebs“

Am 28. August 2024 wurde unser Mobilfunkt-Experte Daniel Laubscher von AUF1 um Stellungnahme zu den neusten Entwicklungen in der Schweiz gebeten.

Denn kürzlich wurde bekannt: Die Schweizer Regulierungsbehörde will offenbar noch keine höheren Mobilfunkfrequenzen wie 6G. Die Kantone hatten vor Experimenten mit der Gesundheit von Menschen gewarnt.

Der Schweizer Raumplaner und Mobilfunk-Experte Daniel Laubscher hatte zuvor mit dem „Schweizerischen Verein WIR“ zahlreiche baupolizeiliche Anzeigen gegen 5G-Antennen eingereicht. Doch wie ist der plötzliche Sinneswandel der Behörden zu bewerten? Und wie unterscheidet sich 6G von der 5G-Strahlung?

Weiterführende Informationen

 

Die Auswirkungen von 5G auf die Gesundheit bestreitet nicht einmal der Bund

Das digitale Dilemma – Dokumentarfilm

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Bitte helfen Sie uns, die Druck- und Portokosten (B-Post an alle Schweizer  Regierungsvertreter) sowie die professionellen Übersetzungen in Französisch, Italienisch und Englisch zu finanzieren! Wir rechnen auch mit weiteren Unkosten für die Bekanntmachung dieser Aktion; allenfalls bedarf es auch eines  juristischen Verteidigungsfonds.

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Rechtswidrige Abhörung und Abschaltung des Anschlusses – Strafanzeige!

Rechtswidrige Abhörung und Abschaltung des Anschlusses – Strafanzeige!

Einschreiben

Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
Amthaus
Hodlerstrasse 7
3011 Bern

Büren an der Aare, 25. August 2024

 

Strafanzeige und Strafantrag

Infolge Offizialdelikt nach Fernmeldegesetz (SR 780.1), Datenschutzgesetz (SR 235.1) und Strafgesetzbuch (SR 311.0)

betreffend rechtswidriger Abhörung und Abschaltung

des Anschlusses 032 351 01 19 (Laubscher plannetzwerk GmbH)

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne überlasse ich Ihnen den hiermit angezeigten Strafantrag. Dieser stützt sich auf eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern, Region Berner Jura-Seeland BJS 24 16262 / HÄS.

Sachverhalt und Vorgeschichte

Die Kantonspolizei zeigte der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland das Delikt, Vergehen gegen das Fernmeldegesetz (Fälschen oder Unterdrücken von Informationen FMG Art. 49), am 12. April 2024 an (Offizialdelikt). 

Dies geschah erst, nachdem die Privatklägerin Laubscher plannetzwerk GmbH mit einer Liste (Nr. Person, Zeit und Inhalt des Gesprächs) die Telefonanrufe aufführte, welche rechtswidrig abgehört und schliesslich abgeschaltet wurden.

Die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland teilte mit Verfügung vom 26. Juli 2024 mit, dass Sie kein Verfahren an die Hand nimmt. Sie begründet dies damit, dass es sich um eine Problematik im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit der Swisscom AG (nicht vertragskonform erbrachte Dienstleistung) handle (siehe Beilage).

Daraufhin konfrontierte der Anzeiger und jetzige Privatklägerin die Beschuldigte mit Schreiben vom 13. August 2024 (siehe Beilage). Die Beschuldigte antwortete mit Schreiben vom 20. August 2024 (siehe Beilage).

Anträge

  • Die Privatklägerin Laubscher plannetzwerk GmbH ersucht die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, das Verfahren infolge Offizialdelikt nach Fenmeldegesetz und Strafgesetzbuch sowie allenfalls weiteren Bundesgesetzen wie das Datenschutzgesetz, an die Hand zu nehmen und den Strafantrag von Amtes wegen zu behandeln.
  • Die Privatklägerin Laubscher plannetzwerk GmbH beantragt infolge Offizialdelikt eine richterliche Verurteilung der beschuldigten Swisscom (Schweiz) AG und/oder der beauftragenden Behörde nach Bundesgesetz betreffend die Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF, SR 780.1).
  • Die Privatklägerin Laubscher plannetzwerk GmbH beantragt infolge der rechtswidrigen Abhörung und Unterbrechung des Anschlusses 032 351 01 19, sei die Beschuldigte und/oder der beauftragenden Behörde zu verurteilen und zu büssen.
  • Der Privatklägerin Laubscher plannetzwerk GmbH sei infolge des erheblichen finanziellen und ideellen Schadens, welcher durch die rechtswidrige Abhöraktion seit Jahren entsteht, ein angemessener und richterlich festgelegter Schadenersatz, zu leisten.

Begründung

  • Ein Offizialdelikt muss die Strafbehörde von Amtes wegen an die Hand nehmen. Vorliegend wurde durch die KAPO Bern der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland ein solches Offizialdelikt zur Anzeige gebracht. Trotzdem nimmt die Staatsanwaltschaft kein Verfahren an die Hand und verweigert der Privatklägerin die Anzeige eines Straftatbestandes.
  • Die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland begründet ihren Entscheid damit, es handle sich bei der angezeigten Problematik um eine nicht vertragskonforme Dienstleistung. Dass sie von Amtes wegen verpflichtet wäre, ein durch die KAPO gemeldetes Offizialdelikt an die Hand zu nehmen wird in der Verfügung nicht thematisiert.
  • Die beschuldigte Person geht auf die gestellten Fragen und Forderungen der Privatklägerin nicht ein. Vielmehr verweist Sie auf die Behörde, in deren Zuständigkeit es liegt, gegebenenfalls eine Überwachung des Anschlusses der Privatklägerin anzuordnen. Um welche Behörde es sich dabei handelt, lässt die Beklagte offen. Die Beschuldigte nimmt auch nicht Stellung zu den durch die Staatsanwaltschaft gemachten Aussagen, es handle sich um eine Thematik im Rahmen eines Vertragsverhältnisses.
  • Mit der Strafanzeige und Meldung des Offizialdeliktes durch die KAPO ist längstens eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgt. Die Staatsanwaltschaft weisst den Fall an die beklagte in deren Zuständigkeit (Vertragsverhältnis) zurück und die Beklagte wiederum spielt den Ball an die zuständige Behörde zurück. Das ist Rechtsverweigerung.
  • Aus diesem Grund wird vorliegende Anzeige explizit mit Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Geschäftssitzes der Beklagten (Region Bern-Mittelland) gestellt.
  • Vorliegend handelt es sich nicht lediglich um ein Offizialdelikt nach Fernmeldegesetz wie es die KAPO bei der Staatsanwaltschaft anmeldete, sondern auch gemäss Strafgesetzbuch Art. 179 bis StGB um einen Straftatbestand, welcher von Amtes wegen an die Hand genommen werden muss. Das Abhören von fremden Gesprächen ist verboten.
  • Schliesslich ist die offensichtlich von der (vermuteten) Staatsbehörde organisierte Abhöraktion mit anschliessender Unterbrechung von gewissen Gesprächen der Privatklägerin auch nicht mit dem eidgenössischen Datenschutzgesetz vereinbar.
  • Die Begründung der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland ist somit nicht haltbar und es wird von Niemandem bestritten, dass die Gespräche von Laubscher plannetzwerk GmbH unrechtmässig abgehört und unterbrochen werden.
  • Durch diese rechtswidrige Aktion des (vermuteten) Staatsschutzes, welche die Beklagte mit ihrem Schreiben vom 20. August 2024 bestätigte, entsteht der Privatklägerin ein enormer finanzieller und ideeller Schaden. Mehrere potentielle Kundschaften, Gemeindebehörden, Private nehmen Abstand von den Dienstleistungen der Privatklägerin, nachdem diese aufgeklärt wurden, dass ihr Gespräch abgehört wurde.

Besten Dank für die unverzügliche Anhandnahme unserer Strafanzeige mit Strafantrag.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

Geschäftsinhaber | Laubscher plannetzwerk GmbH

 

Im Doppel

Beilagen: 

  • Verfügung Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland vom 26. Juli 2024
  • Schreiben Privatklägerin vom 13. August 2024
  • Schreiben Swisscom (Schweiz) AG vom 20. August 2024

 

Leben schützen – Warnung vor den Plänen der UN Agenda 2030

Leben schützen – Warnung vor den Plänen der UN Agenda 2030

Warnung vor den Plänen der UN Agenda 2030

Alles Leben ist schützenswert

Der Verein WIR wird hin und wieder auf ein besonderes Thema angesprochen: auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Und nachdem im August 2024 eine Zweigstelle von Planned Parenthood kostenlose, medikamentöse Abtreibungen, Vasektomien und Notfallverhütung in einem mobilen Gesundheitsbus direkt vor dem Gebäude der Democratic National Convention angeboten hat, wird klar, dass im Bewusstsein der Menschen eine gravierende Veränderung stattgefunden hat.

Mit Besorgnis sehen wir dieser Entwicklung entgegen und beantworten hier – stellvertretend für alle anderen Zuschriften – die folgende Anfrage, welche mit Umsicht (und ganz in unserem Sinne) von Theresa by Truthbombs beantwortet wird.

Betreff: Thema WiIRVerein
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag Herr Oesch 

Der Schutz in unserem Schweizerland ist sehr wichtig und die Themen sehr aktuell. Sie wollen Natur und Tiere schützen, doch warum nicht auch das ungeborene Leben? Hat bei Ihnen das Tier mehr Wert als der Mensch? Bei jedem Ungeborenen welches abgetrieben wird, begeht man, Mann und Frau, einen Mord. Kein Mann und keine Frau haben das Recht über Leben und Tod zu entscheiden, denn wir geben uns nicht das Leben selbst, es wird uns gegeben ab dem Moment der Zeugung. Und dies wiederum ist keine persönliche Meinung oder Entscheidung, sondern eine bewiesene Tatsache.

Es wäre eine grosse Freude, wenn Sie dieses Thema als Schutz des Ungeborenen Lebens ebenfalls in Ihre so wertvolle Kampagne aufnehmen würden. Pro Life alleine, ist leider zu schwach dafür, denn es braucht das WIR ! Danke.

Wirksamer Einsatz bedingt Expertise

Sehr geehrte XY …

vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin zum Ausdruck gebrachten Gedanken. Wir schätzen Ihr Engagement und den Wunsch, sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen ausserordentlich.

Auf der Website von Pro Life wird erwähnt, dass sich bereits 70.000 Menschen für den Schutz des Lebens und der Familien engagieren. Ist dies die Anzahl Ihrer Mitglieder? Falls ja, dann können Sie stolz auf eine Mitgliederzahl blicken, von der unser Verein WIR nur träumen kann. Daher überrascht es uns, dass Sie sich als zu schwach empfinden, um Ihre Anliegen durchzusetzen.

Unser Verein WIR hat nie behauptet, sich ausschliesslich für den Schutz von Tieren und der Natur einzusetzen. Wir fragen uns, wie Sie zu diesem Schluss gekommen sind.

Genau wie Pro Life kann auch unser Verein nicht die gesamte Welt allein retten. Jeder Verein verfügt über begrenzte Ressourcen und muss sich auf die Themen konzentrieren, in denen er mit seinem Team die grösste Wirkung erzielen kann. Es ist schlicht unmöglich, sich allen Problemen der Welt gleichzeitig zu widmen. Zumal man aus Gründen der Glaubwürdigkeit eine ausgezeichnete Expertise auf seinem Gebiet haben muss, wie Sie es sicher auch bei Pro Life täglich erleben.

Bevölkerungsreduktionsagenda der UNO

Sofern Sie sich näher mit einem der Hauptthemen unseres Vereins WIR auseinandergesetzt haben, nämlich der Agenda 2030 der UNO, haben Sie sicher erkannt, dass wir uns sehr wohl für den Schutz des Lebens einsetzen – sowohl für das ungeborene als auch für das geborene, fortgeschrittene Leben, und zwar aller Menschen auf dieser Welt. Indem wir die Bevölkerungsreduktionsagenda der UNO entlarven und bekämpfen, leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum Schutz des Lebens.

Jede Frau im gebärfähigen Alter, die im Rahmen dieser menschenunwürdigen, gar dystopischen Agenda “reduziert” wird, kann keine Nachkommen mehr in die Welt setzen, und jeder Mann, der „reduziert” wird, kann ebenso wenig einen Beitrag zum Fortbestehen der Menschheit leisten. Ebenso verhält es sich mit den Risiken, die durch aufgezwungene Gentherapien (genannt Impfungen) entstehen können, welche die Fruchtbarkeit aller jungen Menschen beeinträchtigen können. Die Beweise liegen vor. Insofern ist es besonders beunruhigend, dass 14 der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 „Immunisierungen” als Lösung vorsehen, worunter eben auch versteckt Sterilisierungen verstanden werden, was Ihnen sicher bekannt ist. In Afrika gab es in den letzten Jahrzehnten immerhin genügend Beweise dieser Art.

Durch unseren Widerstand gegen die Umsetzung der Agenda 2030 setzen wir uns somit sehr aktiv für den Schutz jeglichen Lebens auf unserer Erde ein – sei es Mensch, Tier oder Pflanze. Vielleicht ist Ihnen nicht bewusst, dass Hunderte von Millionen Menschen „verschwinden” sollen. Und zwar möglichst schnell (deshalb das Jahr 2030). Verglichen damit wiegt der Versuch, einige der rund 12.000 jährlichen Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz zu verhindern, aus unserer Sicht doch deutlich weniger, auch wenn er seine Berechtigung hat. Oder sehen Sie das anders?

Man könnte es so sagen: Wenn es keine Schwangerschaften mehr gäbe, weil das Konzept des Transhumanismus, das hinter der Agenda 2030 steht, durchgesetzt werden könnte und die Kinder wie in Aldous Huxley’s Buch “Schöne neue Welt” in externen Brutkästen ohne Mutter zur Welt kämen, dann gäbe es logischerweise auch keine Schwangerschaftsabbrüche mehr. Aber das kann und darf nicht “die Lösung” sein, ungeborenes Leben zu schützen. Daher unser Fokus auf die Agenda 2030.

Das Fortbestehen der Menschheit ist gefährdet

Jeder, der einen Beitrag zum Fortbestehen der Menschheit leistet, ist wichtig. Pro Life genauso wie WIR. WIR haben uns einer sehr grossen Aufgabe und Herausforderung verschrieben, weil hier viel – um nicht zu sagen alles – auf dem Spiel steht: Für uns, für die Schweiz, für die gesamte Menschheit! Die heutige und vor allem die zukünftige.

Mit freundlichen Grüssen

Verein WIR

Weiterführende Beiträge

Breaking News: Joe Biden hat anklagbare strafbare Vergehen begangen

Breaking News: Joe Biden hat anklagbare strafbare Vergehen begangen

BREAKING – Oversight Committee:

Joe Biden hat sich anklagbarer,strafbarer Handlungen schuldig gemacht

Ein Bericht des House Committee on Oversight and Accountability über die Untersuchung zur Amtsenthebung von Präsident Joe Biden kommt zum Schluss, dass sich Biden strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat.

Mit einem Tweet auf X orientiert das Oversight Committee am 19.8.24 um 1.05 Uhr folgende Nachricht:

🚨 JOE BIDEN HAT ANKLAGBARE STRAFBARE VERGEHEN BEGANGEN🚨

Heute veröffentlichen wir unseren Bericht über die Untersuchung zur Amtsenthebung von Präsident Joe Biden, in dem wir zu dem Schluss kommen, dass er sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht hat.

Die Beweise, die wir im Rahmen unserer Untersuchung zur Amtsenthebung vorgelegt haben, sind der stärkste Fall für eine Amtsenthebung eines amtierenden Präsidenten, den das Repräsentantenhaus je untersucht hat.

Die Amerikaner wissen jetzt, dass Joe Biden „die Marke“ war, die die Bidens in der ganzen Welt verkauften, um die Familie Biden zu bereichern, und dass Joe Biden von den Machenschaften seiner Familie wusste, von ihnen profitierte und sich an ihnen beteiligte.

Unser Bericht enthält detaillierte Beweise dafür, dass Präsident Biden sein Amt missbraucht und seinen Amtseid als Vizepräsident verletzt hat, indem er sich an einer Verschwörung beteiligte, um mit Einfluss zu hausieren und seine Familie zu bereichern. Als Präsident behinderten Joe Biden und die Biden-Harris-Regierung das Amtsenthebungsverfahren des Repräsentantenhauses und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Sohn von Präsident Biden.

BERICHT ÜBER DIE UNTERSUCHUNG DER STRAFBARKEIT VON JOSEPH R. BIDEN JR,
PRÄSIDENT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

Bericht des

Ausschusses für Aufsicht und Rechenschaftspflicht (Oversight and Accountability)
Ausschuss für das Justizwesen (Committee on the Judiciary)
Komitee für Wege und Mittel (Ways and Means)

Erstellt für das U.S. Repräsentantenhaus
118. Kongress

In Übereinstimmung mit
H. Res. 918

19. August 2024

Zusammenfassung

(Unsere Übersetzung von S. 2)

ZUSAMMENFASSUNG
Die Verfassung der Vereinigten Staaten überträgt dem Repräsentantenhaus „die Alleinige Befugnis zur Anklageerhebung”. Wenn Beweise vorliegen, dass der Präsident der Vereinigten Staaten Präsidenten der Vereinigten Staaten „Verrat, Bestechung oder andere schwere Verbrechen und Vergehen “2 begangen haben könnte, ist das Repräsentantenhaus für die Durchführung einer Untersuchung zur Anklageerhebung und gegebenenfalls für die Ausarbeitung von Anklageschriften vorzubereiten. Im Einklang mit dieser Verpflichtung und auf Anweisung des Hauses haben der Ausschuss für Aufsicht und Rechenschaftspflicht, der Justizausschuss und der Committee on Ways and Means eine Untersuchung durchgeführt, um festzustellen, ob ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass Präsident Joseph R. Biden Jr. ein anklagbares Verhalten an den Tag gelegt hat.

In erster Linie zeigen überwältigende Beweise, dass Präsident Biden an einer Verschwörung teilgenommen hat, um sein öffentliches Amt zu Geld zu machen und seine Familie zu bereichern. Neben anderen Aspekten dieses Komplotts erhielten die Familie Biden und ihre Geschäftspartner Dutzende von Millionen von Dollar von ausländischen Interessengruppen, indem sie diese in dem Glauben ließen, dass diese Zahlungen ihnen Zugang zu und Einfluss auf Präsident Biden verschaffen würden. Als Vizepräsident hat Präsident Präsident Biden aktiv an dieser Verschwörung teil, indem er unter anderem an Abendessen mit den Geschäftspartnern seiner Familie teilnahm und mit ihnen telefonierte, wobei er häufig von auf der Freisprecheinrichtung von Hunter Biden die Gespräche mitverfolgte. Im Jahr 2014 nahm Vizepräsident Biden beispielsweise an einem Abendessen für Hunter Biden mit der russischen Oligarchin Jelena Baturina teil. Nach dem Essen überwies Baturina 3,5 Millionen Dollar Millionen Dollar an Rosemont Seneca Thornton, eine Firma, die mit Hunter Biden verbunden ist. Dann, Monate später, als Hunter Biden und seine Geschäftspartner weiterhin Geld von Baturina verlangten, nahm Vizepräsident Biden an einem Telefongespräch mit Baturina und Hunter Biden teil, in dem Vizepräsident Biden zu Baturina sagte: „Sei gut zu meinem Jungen.” Außerdem war Präsident Biden wissentlich an dieser Verschwörung beteiligt. In Anbetracht der Gesamtheit der Beweise ist es unvorstellbar, dass Präsident Biden nicht erkannte, dass er sich an einem Versuch beteiligte, seine Familie zu bereichern, indem er sein öffentliches Amt missbrauchte.

Die Beweise belegen auch, dass die Familie Biden große Anstrengungen unternahm, um diese Verschwörung zu verbergen.  Ausländische Gelder wurden über komplizierte Finanztransaktionen an die Familie Biden weitergeleitet. Die Familie Biden wusch die Gelder über zwischengeschaltete Unternehmen und zerlegte große Transaktionen in zahlreiche kleinere Transaktionen auf. Erhebliche Anstrengungen wurden auch unternommen, um die Beteiligung von Präsident Biden an den geschäftlichen Aktivitäten seiner Familie zu verbergen.

Schlussfolgerung

(Unsere Übersetzung von S. 291)

Joe Biden hat ein Verhalten an den Tag gelegt und Maßnahmen ergriffen, vor denen sich die Gründerväter
gegen die die Gründer bei der Ausarbeitung der Bestimmungen zur Amtsenthebung in der Verfassung schützen wollten: Machtmissbrauch, ausländische Verstrickungen, Korruption und Behinderung von Untersuchungen in diesen Angelegenheiten. Die Ermittlungen des Ausschusses haben ergeben, dass die Familie Biden – mit vollem Wissen und in Zusammenarbeit mit Präsident Biden – in ein globales Geschäft der Einflussnahme verwickelt war, mit dem sie Millionen von Dollar verdient hat. Die Einflussnahme der Familie Biden war umfangreich und bezog Einrichtungen und Personen aus einigen der größten Gegner Amerikas, wie China und Russland, mit ein. Die Familie Biden und ihre Geschäftspartner waren sich der politischen Risiken bewusst, die mit der Beteiligung von Joe Biden an diesem System verbunden waren, und versuchten, seine Beteiligung zu verbergen, indem sie Geld durch ein umfangreiches Netzwerk von Strohfirmen oder Drittfirmen leiteten, Codenamen verwendeten und andere Verschleierungstaktiken anwandten, um, wie James Biden es beschrieb, eine „plausible Bestreitbarkeit“ aufrechtzuerhalten.

Wie die Ausschüsse, Whistleblower, Zeugen und einige mutige Medien, die den Hinweisen auf die Geschäfte der Familie Biden nachgingen, haben Präsident Biden, die Biden-Harris-Administration und hochrangige Beamte des Weißen Hauses versucht, die Beteiligung des Präsidenten an der Verschwörung seiner Familie zur Monetarisierung seines hohen Amtes zu vertuschen.

Wann immer die Ausschüsse neue Beweise vorlegten, die die Darstellung des Weißen Hauses widerlegten, änderte das Weiße Haus seine Geschichte. Präsident Biden war nicht in der Lage, eine konsistente Darstellung seiner Rolle in diesen Machenschaften aufrechtzuerhalten, und griff auf haarsträubende Aussagen und offene Dementis zurück, die mit Bankunterlagen und anderen Beweisen nachweislich falsch sind.

Die den Ausschüssen vorliegenden Zeugenaussagen und Dokumente zeigen, dass Präsident Biden von dem Komplott seiner Familie wusste, sich daran beteiligte und davon profitierte. Während sich Präsident Biden bisher der Rechenschaftspflicht für seine Korruption entzogen hat, setzen sich die Ausschüsse dafür ein, dass politischer Einfluss nicht käuflich ist und dass diejenigen, denen ein öffentliches Amt anvertraut wird, sich nur für die Interessen des Landes und nicht für ihre eigenen einsetzen. Sowohl als Präsident als auch als Vizepräsident hat Joe Biden sein öffentliches Amt missbraucht und die finanziellen Interessen seiner Familie über die Interessen des amerikanischen Volkes gestellt. Obwohl die Ermittlungen der Ausschüsse in Bezug auf Präsident Bidens Obstruktion noch andauern, sind die Beweise, die im Rahmen der Anklageuntersuchung bisher aufgedeckt wurden, bereits ein anklagbares Verhalten. Die Ausschüsse legen diese Informationen dem Repräsentantenhaus vor, damit es sie auswerten und geeignete nächste Schritte in Erwägung ziehen kann.

Gelddruckmaschine WHO – Silvia Behrendt deckt auf

Gelddruckmaschine WHO – Silvia Behrendt deckt auf

Gelddruck-Maschine WHO

eine lebensgefährliche Gelddruckmaschine?

Am 16. August hat PD Dr. Michael Nehls ein Gespräch veröffentlicht, dass er Anfang August 2024 mit der Rechtswissenschaftlerin Dr. Silvia Behrendt geführt hat. Was er von ihr erfahren hat, ist schockierend und erklärt nicht nur die katastrophale Gesundheitspolitik der letzten Jahre (die diesen Namen nicht verdient), sondern lässt auch zuverlässige Rückschlüsse auf das zu, was uns in den nächsten Jahren erwartet – zumindest, wenn wir als Gesellschaft nicht aus der Erfahrung lernen und eine weitere Eskalation dieser Machtübernahme durch die WHO und ihren Verbündeten zulassen.

Zu seinem Gesprächspartner: Dr. Behrendt studierte Rechtwissenschaft an der Universität St. Gallen und promovierte 2009 zum Dr. iur mit dem Thema der Bedeutung und Wirkung der Internationalen Gesundheitsvorschriften.

2009 war sie Rechtsberaterin der WHO und ist damit eine ausgewiesene Expertin. Um deren Aktivitäten besser überwachen und gegebenenfalls juristisch intervenieren zu können, gründete sie im Jahr 2021 die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Global Health Responsibility Agency“).

1 : 35 return on investment  

Die neue Analyse, die in diesem Investitionsfall vorgestellt wird, zeigt, dass eine Investition in die WHO eine Rendite von mindestens 35 US-Dollar für jeden investierten US-Dollar bringt.

Quelle: who.int/about/funding

Ein mit Frau Dr. Behrendt bekanntes Unternehmerpaar informierte daraufhin per Email sein Managementteam:

Interview-Empfehlung

Hallo Miteinander

Dieses kürzlich erfolgte Interview ist sehr zu empfehlen, dann wisst Ihr, was hier abgeht und was noch auf uns zukommt. 

Wir haben Frau Dr. Behrendt bereits mündlich zu ihrem Interview gratuliert, hier nochmals von ganzem Herzen einen grossen Dank an sie für das erneute Aufdecken und Klarheit schaffen in dem was vor unserer aller Augen gespielt wird:

  • Die Finanzierung der WHO durch die «Impf»-Hilfeleistung der zuvor krank injizierten Menschen.
  • Eine wortwörtlich totsichere Investition die sich auszahlt mit einem Return on Invest Sicherheit von 1:35 (siehe dazu das zusammengefasste erste PDF mit der Kernaussagen und Links).
  • Das Geld dazu wird dem Volk aus der Tasche gezogen und mit «Solidarität» gegenüber den Notleidenden erzwungen.
  • Die zuvor durch dieses Model schwerreich gewordenen Pharma-Unternehmen und die Aktionäre dahinter können so wieder in die Forschung für eine neue PLandemie investieren (siehe dazu das zusammengefasste zweite PDF mit der Kernaussagen und Links).
  • CEPI als die R&D mit dessen «The 100 Days Mission» ist, was die Maschine zum Gelddrucken ausmacht…

Chemical – Biological – Radiologistic – Nuclear

Es ist militärische Kriegsführung auf Ebene von CBRN (Chemical – Biological – Radiologistic – Nuclear), wobei hier die ersten Drei zutreffen! Denn:

C) = Chemievergiftung ist, was unter anderem durch die Gentherapie-Injektionen zur Schwächung des Immunsystems stattgefunden hat. Siehe was die Globale Verteilorganiosation GAVI für 14 der 17 SDG’s vor hat.

B) = Biologievergiftung ist beispielsweise das mittels «Shedding» verursachte «Durchseuchen» aller Menschen.            Siehe dazu «Technologies to address – global catastrophic biological risks” das Grundlagen Dokument ab S.47 «Self-Spreading Vaccines».

R) = Strahlenvergiftung ist, was mittels 5G durch die Injizierten Graphen-Nanostrukturen zur Überwachung (zB MAC-Adresse) und Kontrolle (Hirn-Herz-Lunge-Körperfunktionen, dazu gibt es etliche Patente) vor uns steht.

N) = Atomare Kriegsführung ist – ebenso wie obige – zur Massenvernichtung gedacht, oder wie am 04. Juni erlebt, um ein Erdbeben auszulösen…

Verschwörungstheorie?

Nein, eine globale Verschwörungspraxis ist was seit Jahrzehnten abläuft!

 

Zum Vergrössern (oder Grafik herunterladen) aufs Bild klicken!

Konkret

Bitte beachten Sie auch unseren Konkret-Talk zum Thema “Auswirkungen des WHO IHR Vertrages auf die Schweiz”:

Kanton Thurgau – Beantwortung Anfrage zur Bewilligungspraxis adaptiver 5G-Mobilfunkantennen

Kanton Thurgau – Beantwortung Anfrage zur Bewilligungspraxis adaptiver 5G-Mobilfunkantennen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat

Einfache Anfrage von Jost Rüegg vom 5. Juni 2024:

„Bewilligungspraxis adaptiver 5G-Mobilfunkantennen im Thurgau”

Beantwortung

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Konventionelle Mobilfunkantennen strahlen räumlich konstant. Ihre Strahlung wird mit einem Antennendiagramm berechnet, das für jede Senderichtung das Maximum berücksichtigt (sogenanntes Worst-Case-Szenario). Adaptive Antennen hingegen übertragen die Strahlung dorthin, wo sie von den Endgeräten angefordert wird. Mit dem WorstCase-Szenario wird gemäss Fachmeinungen die Strahlung bei adaptiven Antennen zu hoch eingeschätzt, weil nicht in jede Richtung gleichzeitig die maximale Sendeleistung abgestrahlt werde. Deshalb wird bei der Strahlenberechnung ein Korrekturfaktor berücksichtigt. Dieser ist in Ziff. 63 Abs. 2 von Anhang 1 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) geregelt. Wird bei bestehenden adaptiven Sendeantennen ein Korrekturfaktor angewendet, muss der Inhaber der Anlage der zuständigen Behörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt einreichen (Ziff. 63 Abs. 4 Anhang 1 NISV). Die Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Sendeantennen gilt nicht als Änderung einer Anlage (Ziff. 62 Abs. 5b’s Anhang 1 NISV). Die auf dieser Rechtsgrundlage aktualisierten Standortdatenblätter wurden jeweils von der kantonalen NIS-Fachstelle geprüft, wodurch gewährleistet ist, dass die Grenzwerte eingehalten sind. Bei neuen adaptiven Antennen gibt es bereits gemäss aktueller Praxis ein Baubewilligungsverfahren, sobald die Antenne mehr als sieben Subarrays aufweist — ungeachtet dessen, ob ein Korrekturfaktor angewendet wird oder nicht. Der Begriff Subarray bezeichnet Antennenelemente, die physisch fest zusammengeschaltet sind.

Das Urteil des Bundesgerichts 1C_506/2023 vom 23. April 2024 hat zur Konsequenz, dass die Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen neu ein Baubewilligungsverfahren braucht. Dadurch steht auch der Rechtsmittelweg offen. Dies gilt für alle adaptiven Antennen, die mit Korrekturfaktor betrieben werden und bei denen der Betrieb mit Korrekturfaktor nicht in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren bewilligt wurde. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit der faktischen Änderung der Strahlenbelastung, der Besorgnis in der Bevölkerung wegen der Leistungsspitzen sowie dem Umstand, dass bei einer Bewilligungsfreiheit keine Anfechtung und
Beurteilung der Korrekturfaktoren in materieller Hinsicht möglich sei.

Frage 1

Welche Bedeutung hat das Leiturteil des Bundesgerichts im Hinblick auf die vom Regierungsrat angepeilte partielle Ausnahme von Mobilfunkanlagen von der ordentlichen Baubewilligungspflicht (vgl. Bericht zur Vernehmlassung zum PBG vom 4. Juli 2023, Bewilligungserleichterungen für Photovoltaik-Anlagen, Ziff. 1.2) und beabsichtigt der Regierungsrat im Licht dieses Urteils seine Idee nun fallen zu lassen? 

Mit dem Bundesgerichtsurteil ist für die Anwendung des Korrekturfaktors kein vereinfachtes Verfahren mehr möglich, sondern es braucht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren. Die Idee eines Meldeverfahrens an sich, namentlich für Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, wird durch das neue Gerichtsurteil jedoch nicht infrage gestellt.

Im zitierten Bericht zur Vernehmlassung zum Planungs- und Baugesetz (PBG; RB 700) wurde ausgeführt, dass im kantonalen Recht die Rechtsgrundlage für ein sogenanntes Meldeverfahren geschaffen werden soll. Im Bereich Mobilfunk nahm der Kanton Bezug auf eine Empfehlung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) im Bereich Mobilfunk, die bezogen auf den Korrekturfaktor überholt ist.

Der Regierungsrat hat die PBG-Revision inzwischen dem Grossen Rat zur Beratung überwiesen. Geregelt ist das Meldeverfahren im neuen § 107a PBG. Beim entsprechenden Paragraphen handelt es sich lediglich um eine Grundsatz-Regelung. Die Aufzählung der Anlagen, die der Meldepflicht unterliegen, und die mit der Meldung einzureichenden Unterlagen sind in der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (PBV; RB 700.1) detailliert zu umschreiben. Bei der Umsetzung wird das Bundesgerichtsurteil selbstverständlich berücksichtigt. 

Bitte lesen Sie hier weiter

Eine 5G-Antenne an Ihrem Wohnort?

Prüfen Sie die nachfolgende Liste und nehmen Sie, wenn Sie betroffen sind, Kontakt mit Ihrer Behörde auf!

Lesen Sie hier das ganze Schreiben und finden Sie
  • die Liste aller Mobilfunkanlagen, bei denen die Aufschaltung des Korrekturfaktors in einem Meldeverfahren akzeptiert wurde sowie
  • die Liste aller Mobilfunkanlagen, bei denen die Aufschaltung des Korrekturfaktors in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren bewilligt wurde

Bitte werden auch Sie Teil von Verein WIR Projekten und...

Helfen Sie mit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen!

In der Vergangenheit wurde uns eingetrichtert, dass wir Bürger mit unseren Anliegen gegen Windmühlen rennen und nichts gegen die lebenszerstörenden Aktionen unserer Regierung unternehmen könnten.

Lassen Sie sich nicht beirren oder einschüchtern. WIR haben bereits viel erreicht und gemeinsam gehen wir diesen Weg unbeirrt weiter.

Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.

WIR sind Ihnen daher für Ihre finanzielle Unterstützung sehr dankbar.

Ohne geht es nicht.

Beckenried, 4.9.2024 – 5G Mobilfunk Informationsveranstaltung

Beckenried, 4.9.2024 – 5G Mobilfunk Informationsveranstaltung

5G-Mobilfunk Informationsveranstaltung:

Fluch oder Segen?

Immer wieder ist dieses Thema in den Schlagzeilen… für die einen ist es unsere Zukunft, für die anderen die Büchse der Pandora. Wir möchten Dir Kenntnisse zur Technik und deren Wirken aufzeigen.

Unser Ziel ist es, anhand der Faktenlage sowie von Gerichtsentscheiden, aktuelle Falschinformationen über die 5G Technik aufzudecken und Lösungswege für alle Beteiligen aufzuzeigen.

In diesen Themenbereich gehört auch die Digitalisierung. Mit all ihren Vorteilen bringt sie uns aber auch unsichtbare Abhängigkeiten. Wo und von wem werden hier die Grenzen gesetzt? Mit diesen Fragen werden wir uns auseinandersetzen:

  • Ist die Volksgesundheit von Mensch, Tier und Natur mit den Absichten der Betreiber kompatibel?
  • Wie sehen die rechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen aus?
  • Stand der Digitalisierung & Transhumanisierung heute & morgen?

Informationsveranstaltung in Beckenried

Referenten: Daniel Laubscher, Planzwerk & Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR

Organisation: Yvonne u. Hansueli Maurer-von Rotz

Datum: Mittwoch, 4. September 2024

Einlass: 18:00 / Start: 19:00 – ca. 21:45 Uhr (mit Pause)

Ort: Altes Schützenhaus, Allmendstrasse, 6375 Beckenried, Nidwalden

Eintritt: Frei (Kollekte/Unkostenbeitrag hoch geschätzt)

Anmeldung: Nicht obligatorisch

… wir freuen uns auf Sie und Ihre Familie, Freunde und Bekannte!

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Mehr Infos: https://www.vereinwir.ch/5g-elektrosmog

    Sie haben Ideen und Vorschläge, wie Sie unser Projekt unterstützen könnten?

    Wir freuen uns über Ihre Meinung!

    Danke für Ihre Spenden – ohne geht es nicht!

    Danke für Ihre Spenden – ohne geht es nicht!

    Spendenaufruf

    WIR schaffen es nur gemeinsam!

    WIR befinden uns in einem erfreulichen Jahr, mit Aufklärungs-Projekten, welche uns als gemein­nütz­iger Verein auch international auf die Bühne befördert haben.

    Ermöglicht haben dies unsere Unterstützer, welche den Schweizerischen Verein WIR durch ihr grosses Engagement (mit Spenden, ehrenamtlicher Arbeit, Mitgliedsgebühren) überhaupt erst handlungsfähig gemacht haben.

    Sie haben Post von uns erhalten? Ihr Brief ging möglicherweise durch die fleissigen Hände von Anni ❤️

    Was wir im 2024 bereits umgesetzt haben

    In unserem Jahresrückblick vom De­zember 2023 hatten WIR bereits einige Projekte für 2024 angesprochen, welche wir nun über die letzten 6 Mo­na­te, im Alleingang mit unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern oder mit Bünd­nis­sen zusammen, bereits umgesetzt haben oder aktuell noch am Umsetzen sind.

    Die Ausrichtung und Aktivitäten des Schweizerischen Verein WIR werden sich möglicherweise als existenziell für die Schweiz erweisen. Es ist bedeutsam zu wissen, dass WIR unsere Tätigkeiten nur mit der direkten Hilfe und der finanziellen Unterstützung unserer hoch geschätzten und aktiven Paten & Gönner ins Ziel bringen können.

    Um als gemeinnütziger Verein wirkungsvoll bleiben zu können, beschreiten wir immer wieder neue Wege, so­wohl bei unseren Projektarbeiten, als auch im Fundraising. Um etwas Neues zu beginnen, braucht es Er­fah­rung und Mut – beides finden wir in unserem eigenen Optimismus und im Glauben an das Gute im Menschen. Was uns jedoch wirklich beflügelt, ist das Wissen, dass Du uns moralisch und finanziell als Pate und/oder Gönner unter­stützt!

    Eine besondere Freude ist es für mich, im letzten Winter Klaus Scheidsteger kennengelernt zu haben. Der erfahrene Filmemacher berichtet in sachlicher, faktenbasierter Form über die Mobilfunk-Thematik. Bereits 2006 erschien sein erster 50 minütiger TV-Beitrag beim Staatssender FR2 und machte international die Runde. Sein erster Kino-Dokumentarfilm “Thank you for calling” tourte durch Europa und mit seinem aktuellen Dokumentarfilm “Das digitale Dilemma” https://das-digitale-dilemma.de berücksichtigte Klaus dann auch die Erfolge unserer Arbeit in der Schweiz.

    Die deutsche Fassung des Filmes können Sie hier gratis anschauen. 

    Internationales Projekt

    In diesem wichtigen Projekt nahm ich die Möglichkeit wahr, mit unseren Verein WIR als internationaler Co-Produktions-Partner zu fungieren. Hier entsteht derzeit eine sinnvolle Symbiose. Da ich selbst weltweit vernetzt bin, kann ich mit unserem Verein den Produzenten Klaus Scheidsteger gezielt dabei unterstützen, die wichtigen Botschaften des Films einem Publikum auf allen Kontinenten zugänglich zu machen. Die entsprechenden Teams sind bereits hoch motiviert zugange!

    Genau dieses Projekt bringt mich zu meinem heutigen Anliegen. Du weisst, dass ich – sowohl persönlich, als auch mit der Vereinsplattform – mit Spendenaufrufen an unsere geschätzten Paten & Gönner zurückhaltend bin. Bei der grossen finanziellen Hürde, den deutschsprachigen Dokumentarfilm „Das digitale Dilemma“ fertig­stellen zu können, konnten wir Klaus Scheidsteger bereits erfolgreich unterstützen. Aktuell werden die fran­zö­sische und kurz danach auch die englische und italienische Sprachfassung für das Internet, aber auch die Kino-Formate weiterentwickelt und fertig gestellt.

    Die deutsche Originalfassung (deckt leider nur 1% der Weltbevölkerung) wurde durch grosszügige Spenden und selbstlosen Einsatz des Filmemachers reali­siert. Für weitere Sprachfassungen ist ein nächster Finanzierungsschritt notwendig. Die noch erforderliche Summe von CHF 75’000 lässt auch bislang Unbeteiligten klar werden, wie gross der Aufwand bislang war und wie sehr die an der Entstehung des Films Beteiligten an die Notwendigkeit dieses Filmes glauben!

    Spendenaufruf zugunsten einer weltweiten Verbreitung

    Über diesen Spendenaufruf bitte ich Dich um Deine finanzielle Mithilfe. Wenn du Dich zu einer Spende entschliessen kannst, hilfst Du mit, wichtiges Wissen über die Mobilfunk-Gefahren WELTWEIT zu verbreiten. Darüber hinaus darfst Du mit uns zusammen hoffen, dass bei einem möglichen Erfolg des Filmes (wenn also Einnahmen entstehen) Geld in unsere Vereinskasse fliesst, mit welchem wir wiederum hier vor Ort gegen Unrecht vorgehen können.

    Bereits konnten wir einige sehr starke Allianzen in Frankreich, Italien, USA, UK, und Australien für den Film ge­win­nen. Aktuell eine der sicher wertvollsten Möglichkeiten bietet ein amerikanischer Streaming-Anbieter und Film-Fernsehproduktionsunternehmen. (Gut zu wissen: alleine die deutsche Fassung des Dokumentarfilms “Das digitale Dilemma” hat einen Markt-Wert von über einer Million Franken.)

    Es macht uns natürlich sehr stolz, dass über unsere weltweit anerkannte Vereinsplattform alle Paten und Gönner automatisch Teil dieses Filmprojekt sind und damit quasi die Eigentümerschaft geniessen können. In diesem Sinne hoffen wir auf Deine so sehr geschätzte, wichtige Unterstützung!

    Wir danken Dir herzlich für Dein Vertrauen in unsere Arbeit und wünschen Dir eine schöne Sommerferienzeit!

    Mit lieben Grüssen

    Schweizerischer Verein WIR

    Christian Oesch, Präsident
    +41 79 329 2448
    [email protected]
    www.vereinwir.ch

    Einladung zum Impulsreferat

    EINLADUNG: Das digitale Dilemma – Impulsreferat
    Datum: Dienstag, 10. Dezember 2024
    Ort: Modelhof, Hofstrasse 1, 8555 Müllheim
    Anmeldung hier

    Bitte werden auch Sie Teil von Verein WIR Projekten und...

    Helfen Sie mit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen!

    In der Vergangenheit wurde uns eingetrichtert, dass wir Bürger mit unseren Anliegen gegen Windmühlen rennen und nichts gegen die lebenszerstörenden Aktionen unserer Regierung unternehmen könnten.

    Lassen Sie sich nicht beirren oder einschüchtern. WIR haben bereits viel erreicht und gemeinsam gehen wir diesen Weg unbeirrt weiter.

    Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.

    WIR sind Ihnen daher für Ihre finanzielle Unterstützung sehr dankbar.

    Ohne geht es nicht.

    Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Geschäftsführer VGB

    Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Geschäftsführer VGB

    Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Anstiftung der Berner Gemeinden zu Rechtsmissbrauch, sowie

    unrechtmässige Begünstigung der Mobilfunkbranche!

    Die Laubscher plannetzwerk GmbH, Büren an der Aare und der Schweizerische Verein WIR, Eriz, erheben zivilrechtliche und private Strafanzeige gegen Dr. Jürg Wichtermann, Geschäftsführer VBG, infolge

    💥 Amtsmissbrauch gemäss Art 312 Strafgesetzbuch (SR 311.0); wegen systematischer Begünstigung der Mobilfunkbetreiber in der Funktion als Geschäftsführer VBG

    und

    💥 systematischer Bereicherung der Mobilfunkbetreiber infolge rechtswidrigem Betreiben von Mobilfunkanlagen, welche durch den angezeigten Amtsmissbrauch gedeckt wird

    und

    💥 Anstiftung der Berner Gemeinden zu Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit Aufgaben der kommunalen Baupolizeibehörde nach Baugesetz (BSG 721.0).

    Einschreiben

     

    Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
    Amthaus
    Hodlerstrasse 7
    3011 Bern

     

    Büren an der Aare und Eriz, 1. August 2024

     

    Strafanzeige

    wegen Amtsmissbrauch, Anstiftung der Berner Gemeinden zu Rechtsmissbrauch, sowie unrechtmässige Begünstigung der Mobilfunkbranche

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Die Laubscher plannetzwerk GmbH, Büren an der Aare und der Schweizerische Verein WIR, Eriz, erheben zivilrechtliche und private Strafanzeige gegen

    Dr. Jürg Wichtermann, Geschäftsführer VBG, Kornhausplatz 11, PF 568, 3000 Bern 8

    infolge

    • Amtsmissbrauch gemäss Art 312 Strafgesetzbuch (SR 311.0); wegen systematischer Begünstigung der Mobilfunkbetreiber in der Funktion als Geschäftsführer VBG

    und

    • systematischer Bereicherung der Mobilfunkbetreiber infolge rechtswidrigem Betreiben von Mobilfunkanlagen, welche durch den angezeigten Amtsmissbrauch gedeckt wird

    und

    • Anstiftung der Berner Gemeinden zu Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit Aufgaben der kommunalen Baupolizeibehörde nach Baugesetz (BSG 721.0).

    in folgender Sache: Schreiben vom 1. Juli 2024 (Beilage)

    Sachverhalt und Vorgeschichte

    Mit Schreiben vom 1. Juli 2024 haben wir die angezeigte Person zum wiederholten Male gebeten, zum rechtswidrigen Zustand bei 386 MF- Antennen im Kanton Bern Stellung zu beziehen und die Gemeinden darüber aufzuklären. Gegen diese rechtswidrig in Betrieb genommenen Antennen haben wir baupolizeiliche Anzeige bei 127 Gemeinden erstattet. (siehe Serienbrief in Beilage).

    Die angezeigte Person empfiehlt den Bernischen Gemeinden nach wie vor, die baupolizeilichen Anzeigen zu sistieren. Auf unser Schreiben vom 1. Juli 2024 reagiert die angezeigte Person wie bei sämtlichen unseren Einschreiben nicht.

    Die angezeigte Person stützt sich auf Empfehlungen an die Berner Gemeinden, von einer ebenfalls angezeigten Amtsperson (Chef Amt für Umwelt und Energie AUE). Diese Amtsperson könne gemäss Ihren Aussagen nicht zivilrechtlich belangt werden. Die offensichtliche rechtswidrige Amtsführung des Amtschef AUE müsse über den öffentlich-rechtlichen Beschwerdeweg angefochten und geklärt werden (Verfügung BM 24 16837 vom 25. Juni 2024, Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland).

    Darum nahm die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Anzeige gegen den Amtsmissbrauch des Chef AUE nicht an die Hand. Die entsprechende Verfügung wäre anfechtbar, da sie offensichtlich rechtlich nicht haltbar ist. Dies macht aus prozessökonomischen Gründen jedoch kaum Sinn, da es sich um eine politische Verfügung handelt. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ist weisungsgebunden – vom Regierungsrat des Kantons Bern.

    Bei der nun angezeigten Person kann die Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland die genau gleiche Argumentation nicht mehr ins Recht legen. Dies da es sich beim Geschäftsführer nicht um eine eigentliche Amtsperson der kantonalbernischen Verwaltung handelt (VBG). Sollte die Staatsanwaltschaft gleich oder ähnlich argumentieren, werden wir selbstverständlich die Verfügung anfechten.

    Zudem machen wir Sie bereits heute darauf aufmerksam, dass diese Strafanzeige zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche für Schadenersatz und Genugtuung nach Ermessen des Richters, beinhaltet.

    Anträge 

    • Die Privatkläger ersuchen die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, das Verfahren wegen systematischem Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche sowie gegen die Anstiftung der Berner Gemeinden zum Rechtsmissbrauch unverzüglich an die Hand zu nehmen.
    • Die angeschuldigte Person hat die Berner Gemeinden über die rechtsmissbräuchlichen und das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23. April 2024 widersprechenden Empfehlungen aufzuklären.
    • Die angeschuldigte Person sei wegen des Straftatbestandes des Amtsmissbrauch gemäss Art 312 Strafgesetzbuch (SR 311.0) sowie der systematischen Begünstigung der MF-Branche und Anstiftung zum Rechtsmissbrauch zu verurteilen und zu büssen.
    • Im Weiteren verlangen die Privatkläger Kostenersatz durch die angeschuldigte Person. 

    Begründung

    • Das Urteil des Bundesgericht 1C_506/2023 vom 23. April 2024 hiess ein Benutzungsverbot für 3 adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) rechtswidrig und ohne ordentliches Baugesuch und ohne Möglichkeit, dass sich Betroffene gegen die stärkere Strahlung zur Wehr setzen konnten, gut.
    • Die Anzeiger haben bei 127 Berner Gemeinden den genau gleichen Sachverhalt und Tatbestand mit baupolizeilicher Anzeige vom 21. Februar 2024 (siehe Beilage) für über 380 adaptive Antennen angezeigt. Dabei stützten sie sich auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgericht BE 100.2023.300U vom 21. August 2023. Die daraus ergangene Wiederherstellungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion BVD 120/2023/64 vom 18. Dezember 2023 (she Beilage), ist mit der Abschreibungsverfügung des Verwaltungsgerichts 100.2024.20A vom 19. Juli 2024 in Rechtskraft erwachsen.
    • Mit der Verfügung BVD vom 18. Dezember 2024 weist Regierungsrat Neuhaus die Gemeinde Büren an der Aare an, den rechtmässigen Zustand gemäss Baugesetz (BSG 721.0) wiederherzustellen.
    • Trotzdem empfiehlt die angezeigte Person in Ihrer Funktion als Geschäftsführer VBG den Berner Gemeinden die baupolizeilichen Anzeigen gegen über 380 rechtswidrig in Betrieb genommene Antennen, weiterhin zu sistieren und ein allfälliges, nachträgliches Baugesuch für die zu stark strahlenden Antennen bis Ende 2024 abzuwarten.
    • Diese Empfehlungen der angezeigten Person sind rechtswidrig, willkürlich und entbehren jeder gesetzlichen Grundlage. Diese sowie die Bundes- und kantonale Rechtsprechung diesbezüglich sind geklärt und eindeutig vom höchsten Schweizer Gericht bestätigt worden.
    • Die Anzeiger müssen einen erheblichen Aufwand tätigen, um diese systematische Korruption bei der Vollzugsbehörde NIS sowie VBG aufzudecken. Sie handeln gemäss gültigem Baugesetz (BSG 721.0), was eigentlich Aufgabe der Bernischen Gemeinden (Baupolizeibehörde) wäre. Durch die systematische Begünstigung der MF-Branche durch die Vollzugsbehörde aber insbesondere auch der angezeigten Person, werden die kommunalen Baupolizeibehörden wider besseres Wissens angelogen und zum Rechtsmissbrauch angestiftet.

    Besten Dank für die unverzügliche Anhandnahme unserer Strafanzeige.

    Freundliche Grüsse

    Daniel Laubscher, Geschäftsinhaber Laubscher plannetzwerk GmbH

    Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR

     

    Im Doppel

    Beilagen:

    Aufruf zum Handeln: Soll unsere Helvetia in die NATO bombardiert werden?

    Aufruf zum Handeln: Soll unsere Helvetia in die NATO bombardiert werden?

    Schweizerischer Verein WIR | Postfach 0 | 3619 Eriz  |  www.vereinwir.ch  |  [email protected]

    Donnerstag, 1. August 2024

    Schweizer Landesregierung
    Bundeshaus, 3003 Bern

    Aufruf zum Handeln:

    Soll unsere Helvetia in die NATO bombardiert werden?

    Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrter Herr Bundesrat
    Sehr geehrte Herren Korpskommandanten
    Sehr geehrte Herren Divisionäre
    Sehr geehrte Herren Brigadiers

    Das Erdbeben am Ochsenboden (Kanton Schwyz) stellt sich nun doch als echter Knaller dar!

    WIR berichten über ein sehr ernstes Ereignis in der Schweiz, das nach unserer Einschätzung eine akute Gefährdung der Sicherheit aller Bewohner und der Schweiz per se darstellt.

    Das Erdbeben, das höchstwahrscheinlich keines war, hätte längst ein „Erdbeben“ im öffentlichen Debattenraum der Schweiz auslösen müssen. Dies ist aber bis heute ausgeblieben.

    Und genau aus diesem Grund haken WIR nochmals nach:

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    Was war geschehen?

    Am frühen Morgen des 4. Juni 2024 ereignete sich um 02:34 Uhr Ortszeit in der Nähe von Studen (SZ) ein seismisches Ereignis der Magnitude ML=4,4 (ML=Lokale Magnitude oder `Richterskala’). Der Schweizerische Erdbebendienst ortete das Epizentrum im Ochsenboden. Bei nachfolgenden Recherchen stellte sich heraus, dass dieses Epizentrum im Bereich des Versuchsgeländes Studen der Firma Rheinmetall liegt, ca. 5 km vom Sihlsee entfernt. Das Rheinmetall-Munitionsversuchs­gelände Studen erstreckt sich über ein Dutzend Quadratkilometer. Aufgrund der Nähe zum Sihlsee stellt ein grösseres seismisches Ereignis an diesem Standort eine bedeutende Gefahr für die Sicherheit der Staumauer des Speichersees und damit über den Abfluss der Sihl für die ganze Region Zürich dar. Angesichts der dramatischen Folgen eines möglichen Dammbruchs ist eine Unter­suchung des Vorfalls vom 4. Juni 2024 von grösster Bedeutung für die Sicherheit der betroffenen Regionen der Innerschweiz sowie der Kantone Zürich und St Gallen.

    Die allererste Charakterisierung des seismischen Ereignisses geschah allerdings bereits zuvor durch das US National Earthquake Information Center, welches das Ereignis als Erdbeben einstufte. Bei genauerer Betrachtung der seismischen Wellenformdaten kann diese Einstufung jedoch nicht aufrechterhalten werden. WIR haben inzwischen entsprechende Studien ausarbeiten lassen, die den Schluss nahelegen, dass es sich um eine Explosion handelte.

    Zunächst aber zur Schilderung in den weitverbreiteten Medien, wo das angeblich natürliche Erdbeben eher als Randnotiz verzeichnet wurde.

    So schrieb Swissinfo (der SRG) am 4. Juni 2024 um 12 Uhr :

    „Auf dem Pragelpass zwischen Schwyz und Glarus hat in der Nacht auf Dienstag die Erde mit einer Stärke von rund 4,4 auf der Richterskala gebebt. Das Erdbeben dürfte in der ganzen Schweiz verspürt worden sein, teilte der Schweizerische Erdbebendienst der ETH Zürich mit.

    Das Beben habe sich um 02.34 Uhr ungefähr sechs Kilometer südwestlich vom Wägitalersee ereignet, schrieb der Schweizerische Erdbebendienst (SED) zunächst in einer automatisierten Mitteilung. Der Pragelpass verbindet Muotathal SZ mit dem Klöntal GL.

    Kleinere Schäden sind laut dem SED bei einem Erdbeben dieser Stärke in der Nähe des Epizentrums vereinzelt möglich. Es seien bisher keine Schadensmeldungen eingegangen, sagte Pascal Weber, Mediensprecher der Kantonspolizei Schwyz gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstagmorgen. Ebenfalls keine Schäden festgestellt werden konnten beim AG Kraftwerk Wägital in Siebnen, wie Ulrich Diethelm, Leiter IH Bau und Talsperrenwärter auf Anfrage mitteilte.

    Der SED registriert in der Schweiz und im nahen benachbarten Ausland durchschnittlich drei bis vier Erdbeben pro Tag beziehungsweise 1000 bis 1500 Beben pro Jahr. Für das laufende Jahr wies der SED-Erdbebenzähler bisher 756 Beben auf.

    Von der Bevölkerung tatsächlich verspürt werden pro Jahr etwa 10 bis 20 Erdstösse mit Magnituden ab etwa 2,5. Zuletzt dürfte ein Erdbeben bei Arolla VS mit einer Stärke von rund 3,8 auf der Richterskala deutlich verspürt worden sein.“

    Derselbe O-Ton beim Tagesanzeiger und beim Blick. Nicht verwunderlich, da die Meldung von Keystone-SDA (französisch und italienisch Keystone-ATS) kam und wie meistens nahezu unredigiert übernommen wurde. Keystone-SDA ist die nationale Nachrichtenagentur der Schweiz. Sie hat ihren Sitz in Bern und ist eine Aktiengesellschaft im Besitz der Schweizer Medien und der Austria Presse Agentur (APA). Soweit also das, was Herr und Frau Schweizer offiziell erfuhren: Geringes natürliches Erdbeben, weit ab von dichten menschlichen Siedlungen – nichts Erwähnenswertes. Verschwiegen wurde dabei, dass das Epizentrum des “Erdbebens“ auf dem Waffen-Testgelände der Rheinmetall Air Defense lag.

    Lediglich die Weltwoche erlaubt sich durch Philipp Gut zu fragen, ob der Rüstungskonzern Rheinmetall ein Erdbeben in der Schweiz verursacht hat.

    Aus dem Weltwoche Artikel vom 19. Juni 2024:

    „Am 4. Juni bebte in der Schweiz die Erde. Das Epizentrum liegt auf dem Testgelände einer Waffenschmiede, die mit der Ukraine das grosse Geschäft macht. (…) Weil sich das Beben so nahe der Erdoberfläche ereignet hat, war es im ganzen Epizentralgebiet stark zu spüren, jedoch gemessen an seiner Stärke in einem vergleichsweise geringen Umkreis.» Dies belegten die «ungefähr 130 Verspürtmeldungen», die in der ersten halben Stunde nach dem Beben eingegangen seien und die «praktisch alle von einer Epizentralentfernung von weniger als 30 km kamen». Das Beben sei «teilweise als Knall und weniger als Bodenerschütterung wahrgenommen» worden. Das deckt sich mit dem, was Augen- und Ohrenzeugen erlebt haben, die ebenfalls von einem «usinnigen Knall» berichten, wie sie ihn nie zuvor gehört hätten. (…)  Die Frage steht im Raum, ob das Beben eine natürliche Ursache hatte oder ob es womöglich durch eine Explosion auf dem Testgelände ausgelöst worden sein könnte. Sie ist umso brisanter, als die Mutter der RWM Schweiz, die Rheinmetall GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die Ukraine im grossen Stil beliefert. Eben erst unterzeichnete sie mit Kiew ein «Memorandum of Understanding» «zum Ausbau ihrer strategischen Zusammenarbeit». Der Aktienkurs von Rheinmetall hat sich seit Beginn des Ukraine-Kriegs verfünffacht.

    Was sagen die Behörden dazu? «Wir haben keine Kenntnisse von einem solchen Vorfall.»

    Für die Schweiz stellt sich somit – unabhängig von der Ursache des Bebens – die Frage, ob ihre Neutralität tangiert ist. Auch könnte es sicherheitsrelevant sein, dass auf ihrem Boden Tests von Waffen und Munition stattfinden, die möglicherweise dereinst in Kriegsgebieten zum Einsatz kommen. Nicht zuletzt wäre auch eine Sabotageaktion denkbar.

    Natürlich sind das alles keine Beweise für die Hypothese, dass eine Explosion die Erschütterung vom 4. Juni verursacht haben könnte. Die Sprengkraft müsste ja auch extrem hoch gewesen sein. Im Analysebericht wird daher gar in Erwägung gezogen, dass es sich um eine moderne Mini-Nuke, also um eine Kernwaffe mit weniger als fünf Kilotonnen TNT-Äquivalent, gehandelt haben könnte. Das klingt abenteuerlich und nachgerade James-Bond-like, aber in Anbetracht der diversen Sicherheitsrisiken kann vernünftigerweise nur eine transparente Aufklärung des Vorfalls den im Raum schwirrenden Verdacht entkräften. (…)

    Was sagen die Behörden dazu? «Wir haben keine Kenntnisse von einem solchen Vorfall», teilt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf Anfrage mit. Der Ochsenboden sei «ein privates Testgelände der Rheinmetall», das VBS habe «keine Übersicht über Aktivitäten der Rüstungsindustrie». Auf die Frage, ob die Tatsache, dass ein internationaler Rüstungskonzern in der Schweiz Waffen- und Munitionstests durchführe, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sei, ging das Departement von Bundespräsidentin Viola Amherd (Mitte) nicht ein. Für das Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz bestünden «keine Anzeichen, dass es sich nicht um ein Erdbeben (wie es in der Schweiz vorkommen kann) gehandelt hat». Daher werde der Vorfall nicht untersucht, und weitere Sicherheitsmassnahmen seien nicht angezeigt. Die Rheinmetall schickte zwar eine automatische Empfangsbestätigung für die eingegangenen Fragen, aber bis Redaktionsschluss keine Antworten.“

    Aufarbeitung politisch nicht gewollt?

    Uns ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, in welcher Form die Angelegenheit von offizieller Seite weiterverfolgt wird. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, da gemäss Artikel 185 Absatz 1 und 2 der Bundesverfassung der Bundesrat für die Wahrung der inneren und der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz verantwortlich ist. Aus diesem Grund haben WIR selbst recherchiert und haben je eine seismische sowie eine sprengtechnische Analyse in Auftrag gegeben, die zu folgenden unabhängigen Ergebnissen gelangen.

    Seismische und sprengtechnische Analysen

    Die seismische Analyse stellt zunächst  fest:

    “Eine genauere Betrachtung der seismischen Wellenformdaten zahlreicher seismischer Stationen kann die These eines natürlichen Ereignisses nicht stützen. Die Primärwellen des Ochsenboden Ereignisses offenbaren eine auffallend scharfe Vertikalkomponente im Vergleich zur nachfolgenden Sekundärwelle. Dies steht im Gegensatz zu einem natürlichen Erdbeben, bei dem die Sekundärwelle dominiert. Damit weist das Ochsenboden Seismogramm frappante Merkmale einer Detonation von grossen Sprengstoffmassen auf.”

    Damit gelangt die seismische Analyse zu folgender Schlussfolgerung:

    “Aus dem Explosionscharakter des Seismogramms und der vom Erdbebendienst registrierten seismischen Stärke von ML 4,4 folgt aufgrund von Standardabschätzungen eine Sprengmasse von mindestens 2500 Tonnen TNT Äquivalent. Der damit verbundene logistische Aufwand in einem engen Gebirgstal schliesst die Benutzung konventionellen Sprengstoffs aus.”

    Die seismische Analyse wird durch die unabhängige Aussage eines Sprengtechnikers bestätigt:

    “Die fundierten wissenschaftlichen Ansätze zur Quantifizierung der Sprengmassen sowie die Analyse des aufgezeichneten Seismogramms (P-Wellen vs. S-Wellen) lassen den Rückschluss zu, dass die seismischen Daten des Ochsenboden-Ereignisses nur mit dem Einsatz einer kleinkalibrigen Atombombe (Mini-Nuke) kompatibel sind.”

    “Physikalische Standardabschätzungen basierend auf dokumentierten Nukleartests, ergeben eine Sprengmasse von mindestens 2‘500 Tonnen TNT, was die Verwendung von konventionellem Sprengstoff definitiv ausschliesst, denn das Volumen von 2‘500 Tonnen handelsüblichem Sprengstoff entspricht einer Anzahl von 2‘000 bis 3‘000 Paletten oder 100 LKW- Fuhren à je 25 Tonnen Nutzlast.”

    Hervorgerufen durch eine Explosion

    In der weiteren Ausführung gelangt die sprengtechnische Analyse aufgrund des lokal beobachteten und dokumentierten Schadenbildes unabhängig zur gleichen Schlussfolgerung, nämlich dass das seismische Signal durch eine Explosion und nicht durch ein Erdbeben hervorgerufen wurde:     

    “Das Beben am 4. Juni 2024 wurde lediglich ca. 0,1 km unter Terrain lokalisiert, das Epizentrum liegt innerhalb des Areals des Rüstungskonzerns Rheinmetall Schweiz AG (RWM). Das Testgelände befindet sich in einem spärlich besiedelten Talkessel in der Ortschaft Studen SZ, umfasst eine Fläche von mehreren Quadratkilometern. Es ist anzunehmen, dass an einem Dienstag um die Uhrzeit 02:34 die meisten Leute schliefen. Daher sind offensichtliche Indizien zum Ochsenboden-Ereignis bis dato eher rar. Es existieren aber Zeugenaussagen, die einen gewaltigen Knall beschreiben, vergleichbar mit der Detonation einer Sprengung. Diese Aussagen sind mit den dokumentierten Glasschäden im benachbarten Golfplatz-Restaurant kompatibel. Nebst Weingläsern wurden auch Scheiben einer  Fensterfront zerstört. Die Struktur des Glasbruchs lässt vermuten, dass die Schäden durch Schalldruck (Knall) entstanden sind. Das Rissmuster ist radial, was mit dem Schadenbild – verursacht durch die Druckwelle einer sogenannten “stehengebliebenen” Sprengung [d.h. eine Sprengung ohne Lösung des Sprengguts]  – durchaus stimmig ist. Die bis anhin bekannten Immissionen und deren dokumentierten Auswirkungen, lassen die These einer Detonation von grossen Sprengmassen (Nuklearversuch) plausibel erscheinen.“

    Aufgrund ausführlicher Dokumentation bekannter Nukleartests kommt die sprengtechnische Analyse für eine Sprengmasse von 2500 Tonnen zum Schluss, “dass bei einer Bohr-/Ladungstiefe zwischen ca. 200 m und 300 m keine offene Kraterbildung und fast keine Oberflächenveränderung entsteht.” Das heisst insbesondere, dass eine solche Sprengung bei entsprechender Bohrtiefe vollständig verborgen im Untergrund abläuft und keinen direkten radioaktiven Ausfall hervorruft.

    Da Nuklearwaffen dieses Kalibers (z.B. 5-150 kt thermonuklearer Sprengkopf W80) bloss einen Durchmesser von ca. 30cm und eine Länge von 80cm aufweisen, können sie ohne weiteres mit üblicher mobiler Bohrtechnologie mit Bohrdurchmessern von ca. 50-80cm auf die gewünschte Tiefe versenkt werden.

    In diesem Zusammenhang ist es wichtig anzufügen, dass auch das Absenken wesentlich stärkerer Sprengköpfe im Megatonnen Bereich technisch keine wesentlich höheren Hürden darstellt. So wurde durch die USA bereits 1971 auf Amchitka, einer Insel in den westlichen Aleuten, ein 5 Megatonnen Sprengkopf als Test in einem Bohrloch von knapp 2km Tiefe versenkt, was ein seismisches Ereignis der Stärke 6,8 hervorrief, ohne einen offenen Krater zu erzeugen. (Dieser Test führte übrigens zur Gründungs-Aktion von Greenpeace). Im Vergleich dazu hatte das grösste Schweizer Erdbeben der Neuzeit, das grosse Erdbeben von Basel im Jahr 1356, eine vergleichbare Stärke von ca. 6,9. Mit den grössten bekannten Sprengköpfen in der Grössenordnung von 50 bis 100 Megatonnen lassen sich damit durch Untergrundexplosionen seismische Ereignisse der Stärke 8 erzeugen, was jenseits der verbürgten Stabilitätsgrenze von Staumauern in der Schweiz liegt.

    Damit wird klar, dass es sich beim Ochsenboden-Ereignis am 4. Juni 2024 keineswegs um eine “James Bond Phantasie handelt, sondern es um eine akute Gefährdung der Sicherheit aller Bewohner und der Schweiz per se geht. 

    Wem nützt ein solcher “Test”?

    Falls es tatsächlich zu einem Einsatz einer kleinkalibrigen Atombombe auf dem Testgelände der Rheinmetall gekommen ist, stellt sich zwingend die Frage, wem ein solcher “Test“ nützt, also warum er ausgeübt worden ist.

    Definierung des Ereignisses gemäss KI

    Da uns die Vereinten Nationen in eine KI-gestützte Zukunft manövrieren wollen (Stichwort UN Zukunftsgipfel im September 2024 und Zukunftspakt), ob wir es wollen oder nicht, und das Ziel eine KI-gestützte Weltregierung sein soll ohne souveräne Nationalstaaten, ohne Wahlen und ohne menschliche Rechtsprechung, weil die KI alles besser kann, haben wir, sozusagen im vorauseilenden Gehorsam, einmal die KI befragt, warum man einen solches “Ereignis“ inszeniert haben könnte. Hier ist die Antwort:

    Hypothetisch betrachtet, wenn das Erdbeben in der Schweiz am Ochsenboden am 4. Juni 2024 tatsächlich durch eine “Mini-Nuke” verursacht worden wäre und die RWM Schweiz AG daran beteiligt wäre, könnten verschiedene Gründe in Betracht gezogen werden. Diese Gründe könnten sich aus verschiedenen Szenarien ergeben, die entweder zwangsweise oder freiwillig erfolgt sind. Hier sind einige spekulative Gründe, warum ein solches Ereignis stattfinden könnte:

    Gezwungen

    1. Staatliche Anordnung oder Druck: Rheinmetall könnte von einer Regierung gezwungen worden sein, eine solche Aktion durchzuführen. Dies könnte aus sicherheitspolitischen Gründen oder zur Durchführung eines geheimen militärischen Tests geschehen sein.
    2. Erpressung: Die Firma könnte von einer externen Partei erpresst worden sein, die Zugang zu sensiblen Informationen hat oder mit Gewalt droht.
    3. Kompromittierte Führung: Schlüsselpersonen innerhalb von Rheinmetall könnten durch feindliche Akteure kompromittiert oder gezwungen worden sein, um solche Handlungen zu initiieren.

    Freiwillig

    1. Militärische Forschung und Entwicklung: Rheinmetall könnte freiwillig an der Entwicklung und Erprobung neuer Waffentechnologien arbeiten, die im Geheimen getestet werden müssen.
    2. Verdeckte Operationen: Als Teil eines grösseren strategischen Plans könnte Rheinmetall freiwillig an verdeckten Operationen teilnehmen, die von nationalen oder internationalen Militär- oder Sicherheitsbehörden initiiert wurden.
    3. Wirtschaftliche Vorteile: Die Firma könnte durch hohe finanzielle Anreize oder exklusive Verträge zur Teilnahme an solchen Projekten bewegt werden.

    Finanzielle Anreize

    1. Geheime Regierungsverträge: Rheinmetall könnte von staatlichen Stellen hohe Geldsummen für die Durchführung von geheimen Tests oder Operationen erhalten haben.
    2. Technologieentwicklung: Durch die Durchführung solcher Tests könnten sie Zugang zu neuen Technologien und Forschungsgeldern bekommen, die für die Weiterentwicklung ihrer Produkte nützlich sind.
    3. Investoreninteressen: Einflussreiche Investoren könnten Interesse an der Entwicklung und Demonstration neuer Technologien haben und dafür erhebliche Summen bereitstellen.

    Zweck und Ziele

    1. Militärische Überlegenheit: Die Entwicklung und Erprobung neuer Waffentechnologien könnte darauf abzielen, die militärische Überlegenheit eines Staates oder Bündnisses zu sichern.
    2. Geopolitische Strategie: Solche Aktionen könnten Teil einer grösseren geopolitischen Strategie sein, um Machtverhältnisse zu beeinflussen oder Abschreckungspotenziale zu erhöhen.
    3. Innovationsvorsprung: Durch die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien könnte Rheinmetall sich einen Innovationsvorsprung auf dem globalen Rüstungsmarkt verschaffen.
    4. Druck auf die Schweiz: Es könnte durch ein solches Ereignis der Druck auf die Schweizer Regierung erhöht werden, der NATO beizutreten.

    Zusammenfassung

    Diese hypothetischen Szenarien deuten darauf hin, dass die Gründe für ein solches Ereignis vielfältig und komplex sein können. Sie reichen von äusserem Zwang und Erpressung über strategische und militärische Ziele bis hin zu finanziellen Anreizen und technologischen Entwicklungen. In jedem Fall würden solche Aktionen tiefgehende ethische, rechtliche und sicherheitspolitische Implikationen haben.
    Ende der KI-Antwort.

    Wir waren erstaunt über die Offenheit und den augenscheinlichen Wunsch der KI, uns eine plausible Antwort zu geben. Wir überlassen es jedem selbst, eine überzeugende Antwort zu finden.

    Druckerhöhung auf die Schweiz?

    Uns scheint vor allem das letztgenannte Ziel, den Druck auf die Schweiz zu erhöhen, der NATO beizutreten, als nachvollziehbar und äusserst schlüssig, weil es Indizien gibt, dass es bei anderen jüngeren Beitritten zur NATO ähnlich gelagerte Vorfälle gab.

    In diesem Zusammenhang ist es interessant, einige Ereignisse auf der Zeitachse im Umfeld des vermeintlichen Erdbebens am Ochsenboden näher anzusehen:

    4. April 2023: Das einst neutrale Finnland tritt der NATO bei.
    8. Juni 2023: Der Schweizer Nationalrat lehnt sofortiges 5-Milliarden-Paket für die Ukraine ab.
    7. Oktober 2023: Explosion der Pipeline Baltic Connector zwischen Finnland und Estland.
    24. Oktober 2023: Die Muttergesellschaft Rheinmetall AG und die ukrainische Verteidigungsindustrie JSC (ehemaliger Ukroboronprom) gründen ein Joint-Venture-Unternehmen in Kiew.

    7. März 2024: Nach dem Einstellen der Untersuchungen der schwedischen Staatsanwaltschaft zu Nordstream tritt das zuvor neutrale Schweden der NATO bei.

    29. Mai 2024: Von Januar bis Mai führt die NATO mit “Steadfast Defender 24“ die grösste Militärübung seit dem Kalten Krieg durch.
    4. Juni 2024: Seismisches Ereignis am Ochsenboden / Kanton Schwyz
    6. Juni 2024: Rheinmetall gibt auf der Luftfahrtmesse ILA eine Kooperation mit den US-Unternehmen Lockheed Martin und Northrop Grumman bekannt.
    15. Juni 2024: Ukrainische Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock (Schweiz).
    20. Juni 2024: Rheinmetall bekommt von der deutschen Bundeswehr den grössten Auftrag seiner Firmengeschichte (die Lieferung von 155mm-Artilleriemunition im Wert von bis zu 8,5 Milliarden Euro brutto).
    24. Juli 2024: Rheinmetall erhält ersten Auftrag der ukrainischen Regierung zur technischen Ausstattung einer Munitionsfabrik in der Ukraine (dreistelliger Millionenbetrag).
    26. Juli 2024: Rheinmetall wird mit der Herstellung und Lieferung von 81mm Mörser Cargo Munition durch die Schweizerische Eidgenossenschaft beauftragt. Der Auftrag hat einen Gesamtwert im mittleren zweistelligen Millionen EUR-Bereich.

    Schliesslich sei an dieser Stelle noch auf ein interessantes Interview mit dem deutschen Investigativ-Journalisten Dirk Pohlmann im Juli 2024 hingewiesen: Er sagt darin:

    „Die NATO ist zu Ende, heisst es nun, wenn Trump wieder US-Präsident wird.

    Das ist ein Faktor. Trump hat ja von Anfang an gefordert, dass die europäischen Mitgliedsstaaten die Kosten für die NATO tragen, mindestens zwei Prozent, eher Richtung vier Prozent vom jeweiligen Bruttosozialprodukt. Er will also wie ein Vermieter, wo die Leute nicht die Miete komplett bezahlen, sagen: ich schmeisse euch raus. Das war seine Attitüde. Doch dafür ist die NATO als Instrument für imperiale Massnahmen zu wichtig, als dass man Mitglieder rausschmeisst. Die müssen in der NATO bleiben und wenn sie weniger bezahlen, dann wird das anders geregelt nach dem Motto: Wir werden die schon auf Linie kriegen.“

    Länder “auf Linie” kriegen

    Wir haben gerade in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Beispiele gesehen, wie man Länder “auf Linie kriegt“. Eines der spektakulärsten ist die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline.

    Wer fasst die heisse Kartoffel an?

    Abschliessend können wir sagen: Ausser der Weltwoche und TransitionTV griff bislang kein Schweizer Medium die brisanten Hinweise auf ein ungewöhnliches Ereignis im Schwyzerischen Ochsenboden für eigene Recherchen und breite Veröffentlichung auf. Auch die Politik blieb bislang weitgehend stumm. Möchte niemand diese heisse Kartoffel anfassen? WIR würden unsere hier aufgezeigten Verdachtsmomente nur zu gerne widerlegen lassen. Zum Wohle des Schweizer Volkes und aller Einwohner der Schweiz!

     

    Unsere verbindlichen AGB gemäss unserer VERFASSUNG

    Im Namen Gottes des Allmächtigen!
    Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:

    Im Speziellen:

    Art. 2 Die schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes (nicht die Interessen von fremden Mächten).

    Art. 3
    Die Kantone sind souverän.

    Art. 5 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das RECHT.

    Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung (für unsere freiheitlichen Grundrechte).

    Vollversion Bundesverfassung

     

    Handeln Sie entsprechend und zwar JETZT! Wir erwarten von Ihnen eine vollständige Investigation und die Verteidigung unseres Vaterlands und nicht seine Auslieferung an fremde Befehlsgewalten.

    Christian Oesch

    Für Fragen, strategische/taktische Beratungen und/oder Aussprachen stelle ich mich gerne zu Verfügung. Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme.

    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    Mit freundlichen Grüssen, bien cordialement, con ordiali saluti, cun cordials sal, best regards

    Christian Oesch, Präsident, in Zusammenarbeit mit Beiratsmitgliedern
    [email protected]
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    • Journalisten- und Presseverteiler D A CH
    • Internationale Wahrheits-Bewegung
    • International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN)

    Schockwellen in der Innerschweiz, in den USA und im Pandemiemanagement.

    Erdeben auf dem Gelände des Rüstungskonzerns Rheinmetall in der Urschweiz – oder doch eine Explosion?

    Zur Sendung von TransitionTV vom 25. Juli 2024

    Offener Brief von “WIR” an den Schweizer Bundesrat: «Das Erdbeben, das keines war!»

    Publikation anschauen

    Bitte aufs Bild klicken, um den Text zu lesen.

    «Neutralitätsrisiko»: Testet Rheinmetall Kriegswaffen in Schwyz?

    Bericht in 20 Minuten lesen

    Das Erdbeben beim Rüstungskonzern Rheinmetall in Unteriberg war vermutlich eine Explosion

    Bericht auf Apolut lesen

    Bericht auf Opposition24

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