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Einseitig positives Gesamtbild

26.Mai. 2026 | 0 comments

Einseitig positives Gesamtbild

Wenn der Service public Nachhilfe im eigenen Regelwerk erhält

Drei Niederlagen und kein Betriebsunfall

Aller guten Dinge sind drei. Für die SRG dürfte diese Redewendung inzwischen allerdings einen leicht bitteren Beigeschmack haben.

Nach der Rüge im Zusammenhang mit den RKI-Protokollen musste sich die Schweizerische Radio und Fernsehgesellschaft am 21. Mai gleich zwei weitere Niederlagen vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) für Radio und Fernsehen einhandeln. Die UBI ist keine Protestgruppe und kein politischer Debattierclub, sondern eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission des Bundes mit neun vom Bundesrat gewählten Mitgliedern, welche darüber wacht, ob Radio, Fernsehen und publizistische Online-Angebote das schweizerische Medienrecht einhalten. Ihre Entscheide können bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Beanstandet wurden eine RTS-Sendung zu Masern und Covid sowie ausgerechnet ein SRF-«Treffpunkt» über die erste Coronaimpfung in der Schweiz. Die Wortwahl der UBI liest sich bemerkenswert klar. Die Sendung vom 8. Dezember 2025 habe ein «einseitig positives Gesamtbild» der mRNA-Impfstoffe vermittelt. Es habe an «minimaler Gegenperspektive» und journalistischer Distanz gefehlt. Das Publikum habe sich deshalb «keine eigene, fundierte Meinung» bilden können.

Man könnte auch sagen: Der Service public wurde daran erinnert, dass er einen öffentlichen Auftrag besitzt und keinen Missionsauftrag.

Ein Bürger gegen die Gewissheitsmaschine

Besonders unerquicklich dürfte dieser Entscheid für die SRG deshalb sein, weil die Kritik nicht aus den üblichen Machtzentren kam, sondern aus jener oft unterschätzten Kategorie demokratischer Störfaktoren, die man Bürger nennt und die das Programmrecht gelegentlich aufmerksamer lesen als manche Redaktion.

Peter Eberhart, vielen als Autor von «Horror aus dem Labor» bekannt, und Mitglied bei Aletheia reichte gegen die Sendung eine Popularbeschwerde ein und argumentierte bemerkenswert nüchtern. Gegenstand seiner Kritik war weder die allgemeine Pandemiepolitik noch eine pauschale Bewertung der mRNA-Technologie. Beanstandet wurde vielmehr eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots durch «einseitige Darstellung, fehlende kritische Einordnung und unangemessene Gewichtung» innerhalb der Sendung.

Eberhart formulierte dabei einen Satz, der im Nachhinein fast wie eine Vorwegnahme des späteren UBI-Entscheids wirkt:

«In der gesamten Sendung kommen ausschliesslich positive oder bestätigende Einschätzungen zur Sprache. Kritische Perspektiven, Unsicherheiten, offene Fragen oder wissenschaftliche Kontroversen werden nicht thematisiert.»

Noch deutlicher wurde er später in seiner Beschwerde an die UBI. Die Darstellung bleibe «durchgehend wohlwollend und bestätigend». Sachgerechtigkeit verlange zwar nicht, «dass alle Meinungen gleich ausführlich dargestellt werden». Sie verlange jedoch, «dass bei umstrittenen Themen unterschiedliche relevante Sichtweisen erkennbar gemacht werden».

Wenn Konsens zur Komfortzone wird

Die SRG zeigte sich davon wenig beeindruckt. In ihrer Duplik erklärte sie mit jener beneidenswerten Gelassenheit institutioneller Gewissheit, die öffentlich finanzierte Grossorganisationen gelegentlich entwickeln, es bestehe «grundsätzlich ein breiter wissenschaftlicher Konsens im Hinblick auf die Sicherheit und Wirksamkeit der mRNA-Technologie». Deshalb sei es «programmrechtlich nicht zwingend», auch wissenschaftlichen Minderheitspositionen Raum zu geben. Noch schöner lautete der nächste Satz: «Dazu spricht die wissenschaftliche Evidenz eine zu klare Sprache.»

Man muss diesen Satz langsam lesen, um seine ganze Schönheit zu erfassen.

Die Evidenz spreche also so klar, dass kritische Stimmen programmrechtlich nicht zwingend seien. Das Publikum verfüge ohnehin über ausreichendes Vorwissen. Die Sendung habe lediglich die Perspektive einer Wissenschaftsjournalistin vermittelt, welche ihr Wissen und ihre persönlichen Einschätzungen mit den Hörern teile.

Die UBI als Erinnerungshilfe

Die UBI sah dies bekanntlich anders.

Sie hielt fest, dass gerade fünf Jahre nach Einführung der neuartigen mRNA-Impfstoffe eine fast einstündige Sendung ohne erkennbare Thematisierung medizinischer Kritik, möglicher Nebenwirkungen oder offener Forschungsfragen das Sachgerechtigkeitsgebot verletze. Das Argument eines ausreichend informierten Publikums liess die Beschwerdeinstanz ausdrücklich nicht gelten.

Mit anderen Worten: Nicht der Bürger musste erklären, weshalb kritische Perspektiven erwähnt werden sollten. Vielmehr musste die SRG erklären, weshalb sie glaubte, darauf verzichten zu dürfen.

Der Kontrast könnte kaum deutlicher sein. Während die Beschwerdegegnerin auf «breiten wissenschaftlichen Konsens» und ein angeblich ausreichendes Vorwissen des Publikums verwies, erinnerte die UBI an eine wesentlich ältere mediale Tugend: Journalistische Gewissheit ersetzt keine journalistische Einordnung.

Vom Publikum, das angeblich schon Bescheid weiss

Damit wird etwas sichtbar, das über diesen Einzelfall hinausweist.

Die Debatte dreht sich längst nicht mehr um die Frage, ob Medien bestimmte wissenschaftliche Positionen übernehmen dürfen. Selbstverständlich dürfen sie das. Fraglich ist jedoch, ob ein gebührenfinanzierter Sender bei gesellschaftlich hochkontroversen Themen den Eindruck vermitteln darf, die Diskussion sei abgeschlossen, während gleichzeitig jene Aspekte ausgeblendet werden, die öffentlich und wissenschaftlich weiterhin diskutiert werden.

Offenbar lautet die Antwort der UBI inzwischen dreimal hintereinander nein.

Dreimal innerhalb kurzer Zeit musste die SRG nun erfahren, dass ihre Covid-Berichterstattung nicht automatisch mit Sachgerechtigkeit gleichgesetzt wird. Dreimal wurde sie daran erinnert, dass öffentliche Glaubwürdigkeit nicht durch Gebühren entsteht, sondern durch Vertrauen.

Oder um es mit leichter Ironie zu formulieren: Vielleicht entdeckt die SRG ja ausgerechnet jetzt, dass ein Buchautor nicht zwangsläufig eine Gefahr für den öffentlichen Diskurs darstellt, sondern gelegentlich für ihr eigenes Gedächtnis.

Möglicherweise liegt darin sogar eine Chance.

Peter Eberhart versteht sich nicht als Grenzwächter eines ideologischen Lagers, sondern als Brückenbauer. Als Mitglied des Schweizerischen Vereins WIR und von Aletheia sowie als Mitbegründer von Aufrecht bewegt er sich bewusst zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Gesprächsräumen. Sein Anliegen wirkt beinahe altmodisch: ein echter, fairer Diskurs, offen für andere Ansichten und frei von moralischen Zutrittskontrollen.

Vermutlich erklärt gerade dies seine Hartnäckigkeit. Nicht die Abschottung treibt ihn an, sondern die Überzeugung, dass kontroverse Fragen nicht verschwinden, nur weil man sie ignoriert. Brückenbauer suchen das Gespräch. Auf den Brücken eines echten Dialogs haben vor allem jene einen schweren Stand, die andere Meinungen lieber delegitimieren als diskutieren.

Ein Bürger musste also den Service public an seine eigenen Regeln erinnern. Dreimal.

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